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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.10.1996 - III-2 Ws 364/96   

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https://dejure.org/1996,7325
OLG Hamm, 31.10.1996 - III-2 Ws 364/96 (https://dejure.org/1996,7325)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.10.1996 - III-2 Ws 364/96 (https://dejure.org/1996,7325)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - III-2 Ws 364/96 (https://dejure.org/1996,7325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51

    Unzüchtige Handlungen eines Polizeibeamten mit Schutzbefohlenem - Merkmal der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96
    Auf der Grundlage dessen ist der von dem Beschuldigten vorgenommene feste, nicht nur ganz kurzfristige Griff an die weibliche Brust seines - wenn auch bekleideten - Opfers in der durch die Äußerung "Mir wächst was zwischen den Beinen" eindeutig belegten sexuellen Absicht als sexuelle Handlung i.S. des § 184 c StGB anzusehen (vgl. BGHSt 1, 170; 2, 93, 167; 33, 343; BGH MDR 74, 366; 91, 702).
  • OLG Koblenz, 08.06.1982 - 1 Ws 126/82
    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96
    Die Auswahl des Gerichts nach den §§ 24 ff. GVG, 200 Abs. 1 S. 2 StPO obliegt der Staatsanwaltschaft (vgl. OLG Koblenz, VRS 63, 359; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 175 Rdnr. 3).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96
    Soweit die Staatsanwaltschaft Münster als auch der Generalstaatsanwalt unter Hinweis auf BGHSt 31, 76, 77 die Auffassung vertreten, der Beschuldigte habe die Antragstellerin mit dem Griff an ihre Brust derartig überrascht, daß sie ein sexuelles Ansinnen des Beschuldigten nicht habe erkennen und einen entsprechenden Abwehrwillen nicht habe bilden können, läßt sich dies mit dem von der Antragstellerin konstant vorgetragenen Sachverhalt, den der Beschuldigte im übrigen, worauf das vorgenannte Schreiben seines Verteidigers vom 23. Januar 1996 schließen läßt, offenbar nicht bestreiten will, nicht in Einklang bringen.
  • OLG Hamm, 14.01.1993 - 1 Ws 727/92

    Einstellungsbeschluss; Sperrwirkung für neue Anklage; Verbrechen;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96
    Im Falle einer Einstellung gemäß § 153 a StPO ist das Klageerzwingungsverfahren jedoch zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft, wie hier, beim Zusammentreffen eines Verbrechens- und eines Vergehensverdachtes den hinreichenden Tatverdacht des Verbrechenstatbestandes verneint und das Ermittlungsverfahren wegen des Vergehens gemäß § 153 a StPO einstellt (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rdnr. 4; KK-Wache/Schmid, StPO, 3. Aufl., § 172 Rdnr. 42; OLG Karlsruhe, Die Justiz, 1990, 28; OLG Hamm, MDR 1993, 460).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.09.1996 - 1 Ss 544/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3514
OLG Stuttgart, 18.09.1996 - 1 Ss 544/96 (https://dejure.org/1996,3514)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.1996 - 1 Ss 544/96 (https://dejure.org/1996,3514)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 1996 - 1 Ss 544/96 (https://dejure.org/1996,3514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 285
  • NStZ-RR 1997, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1996 - 1 Ss 544/96
    Die Rechtsbesorgungstätigkeit unterfällt jedoch dem Rechtsberatungsgesetz , wenn der im Ausland ansässige Rechtsbesorger im Inland ein Büro oder eine Zweigstelle seines Büros unterhält und von dort aus tätig wird (vgl. BGH JZ 1987, 466, 468; Altenhoff/Busch/Chemnitz a.a.O.-. Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz . 2. Auflage, Art. 1 § 1 Rdnr. 5).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1996 - 1 Ss 544/96
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat jedoch nicht über die Vorlagefrage entschieden, sondern eine rechtsberatende Tätigkeit insoweit verneint ( EuGH GRUR Int. 1991, 807).
  • VG Schleswig, 14.09.1988 - 9 A 106/87

    Eingriff in den Schutzbereich des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1996 - 1 Ss 544/96
    Der Zugang des Briefes, der eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung enthält, an einen in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Schuldner des Mandanten des Rechtsbesorgers ist nur ein Reflex der im Ausland geleisteten Rechtsbesorgungstätigkeit, die als Berufsausübung an einem ausländischen Geschäftssitz dem ausländischen Berufsordnungsrecht unterliegt (vgl. VG Schleswig NJW 1989, 1178: Willandsen NJW 1989, 1128; Rennen/Caliebe a.a.O.).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    aa) Die Frage, ob das Rechtsberatungsgesetz bei Fallgestaltungen mit Auslandsberührung anwendbar ist, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 509 f.; OLG Oldenburg MDR 2001, 1309; OLG Stuttgart AnwBl 2002, 368; Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Rdn. 261; Armbrüster, RIW 2000, 583 ff.; Budzikiewicz, IPRax 2001, 218 ff. einerseits; OLG Stuttgart MDR 1997, 285 f.; LG Dortmund AnwBl 1999, 617 f.; Weth in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., Einl. RBerG Rdn. 65 ff., 77; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 5 und Rdn. 11 andererseits).

    Teils wird dabei daran angeknüpft, ob die Tätigkeit im Inland (nicht nur mittelbare) Wirkungen entfaltet (so OLG Hamm NJW-RR 2000, 509 f.; OLG Oldenburg MDR 2001, 1309; Chemnitz/Johnigk aaO Rdn. 261), teils daran, ob der Rechtsbesorger seine Niederlassung im Inland hat (so OLG Stuttgart MDR 1997, 285; LG Dortmund AnwBl 1999, 617 f.; Weth in Henssler/Prütting aaO Einl. RBerG Rdn. 75).

  • OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03

    Geltung des Rechtsberatungsgesetzes für Rechtsberatung aus dem Ausland

    Das OLG Stuttgart (MDR 97, 285) und das Landgericht (Anwaltsblatt 99, 617) haben für massgeblich gehalten, dass gemäss § 1 Abs. 1 der AVO zum RBerG die Erlaubnis immer nur für einen bestimmten Ort erteilt werde.
  • LG Dortmund, 03.11.1998 - 19 O 43/98
    Vielmehr stellt der Zugang des Briefes, der eine Zahlungsaufforderung und/oder Mahnung enthält, bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Schuldner des Mandanten des Rechtsbesorgers allein die Folge einer Tätigkeit, einen "Reflex", und damit keine eigenständige Betätigung der im Ausland geleisteten nicht nach dem deutschen RBerG zu messende Berufsausübung des ausländischen Rechtsberaters dar (vgl. auch OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 117).
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