Weitere Entscheidung unten: BAG, 29.01.1997

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   BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96   

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BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 (https://dejure.org/1996,390)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 (https://dejure.org/1996,390)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 (https://dejure.org/1996,390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer juristischen Person und einem Mitglied ihres Vertretungsorgans - Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit bei ausschließlich auf Sozialwidrigkeit gestützter Kündigungsschutzklage - Begründung der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b, § 5 Abs. 1 Satz 3, § 48
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - B. Zuständigkeit für Kündigungsstreit eines GmbH-Geschäftsführers nur bei entsprechender Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 46
  • NJW 1997, 1722
  • MDR 1997, 578
  • NZA 1997, 509
  • BB 1997, 636
  • DB 1997, 834
  • JR 1997, 440
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    Aus diesem Grunde ist es nicht gerechtfertigt, diese Personen als Arbeitnehmer anzusehen (BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 28).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung des der Organstellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig (BAG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 28).

    Dieselbe Auffassung hat der Zweite Senat in seinem Beschluß vom 21. Februar 1994 (- 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979) zu § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG vertreten.

  • BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 4/95

    Arbeitnehmereigenschaft eines Vorstandsmitglieds eines Vereins

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    Auch der erkennende Senat ist in seinem Beschluß vom 28. September 1995 (- 5 AZB 4/95 - AP Nr. 24 zu § 5 ArbGG 1979) davon ausgegangen, daß die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für den unter § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG fallenden Personenkreis nur dann zu bejahen ist, wenn der Kläger tatsächlich auch Arbeitnehmer ist oder war.

    Der erkennende Senat hat entschieden, daß im Zweifel das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben wird, wenn der Arbeitnehmer eines Vereins zum Vorstandsmitglied bestellt und im Hinblick darauf ein Dienstvertrag mit höheren Bezügen abgeschlossen wird (Beschluß vom 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    Es muß eine unterscheidbare Doppelstellung vorliegen (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, bei Fehlen einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung hinsichtlich des ursprünglichen Anstellungsvertrags sei im Zweifel anzunehmen, daß der Geschäftsführer einer GmbH mit seiner Bestellung nicht endgültig den bisher erworbenen Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses aufgeben wolle, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich durch eine höhere Vergütung zu erhalten (Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    Durch Beschluß vom 24. April 1996 (- 5 AZB 25/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der nunmehr für Rechtswegfragen im Zusammenhang mit dem Status allein zuständige erkennende Senat eine teilweise abweichende Auffassung vertreten.

    Das ergibt sich aus § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG (Senatsbeschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    Es muß eine unterscheidbare Doppelstellung vorliegen (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, bei Fehlen einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung hinsichtlich des ursprünglichen Anstellungsvertrags sei im Zweifel anzunehmen, daß der Geschäftsführer einer GmbH mit seiner Bestellung nicht endgültig den bisher erworbenen Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses aufgeben wolle, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich durch eine höhere Vergütung zu erhalten (Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 10.07.1980 - 3 AZR 68/79

    Arbeitsgerichtsverfahren - Zuständigkeit - GmbH & Co. KG - Arbeitnehmer - KG -

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    Aus diesem Grunde ist es nicht gerechtfertigt, diese Personen als Arbeitnehmer anzusehen (BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 28).
  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    In seinem Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 9) hat der Zweite Senat dahingestellt sein lassen, ob er diese Auffassung weiter vertritt.
  • BAG, 17.01.1985 - 2 AZR 96/84

    Rechtliche Stellung eines stellvertretenden Geschäftsführers einer Gesellschaft

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    Er war als stellvertretender Geschäftsführer der beklagten GmbH Organvertreter einer juristischen Person und als solcher im Handelsregister eingetragen (BAG Urteil vom 17. Januar 1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 2 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in zwei außerordentliche Kündigungen und Zahlungsansprüche betreffenden Verfahren dafür ausgesprochen, daß die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit nur dann zu bejahen ist, wenn die Tatsachen, aus denen sich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ergibt, unstreitig oder bewiesen sind; einen schlüssigen Tatsachenvortrag des Klägers oder gar seine bloße Rechtsbehauptung, er sei Arbeitnehmer, hat er nicht für ausreichend gehalten (Beschluß vom 30. August 1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17a GVG = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 25; Beschluß vom 28. Oktober 1993 - 2 AZB 12/93 - AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 26).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in zwei außerordentliche Kündigungen und Zahlungsansprüche betreffenden Verfahren dafür ausgesprochen, daß die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit nur dann zu bejahen ist, wenn die Tatsachen, aus denen sich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ergibt, unstreitig oder bewiesen sind; einen schlüssigen Tatsachenvortrag des Klägers oder gar seine bloße Rechtsbehauptung, er sei Arbeitnehmer, hat er nicht für ausreichend gehalten (Beschluß vom 30. August 1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17a GVG = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 25; Beschluß vom 28. Oktober 1993 - 2 AZB 12/93 - AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 26).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auch hier gilt, dass mit Abschluss eines neuen Geschäftsführer-Dienstvertrags der vorhergehende Arbeitsvertrag regelmäßig aufgehoben wird (Senat 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9; BAG 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46).

    Ebenso wenig wie allein durch die Abberufung eines Geschäftsführers ein Arbeitsverhältnis entsteht (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46; BGH 23. Januar 2003 - IX ZR 39/02 - NZA 2003, 439; 10. Januar 2000 - II ZR 251/98 - NZA 2000, 376; Nägele DB 2001, 305, 307; Jäger NZA 1998, 961, 965), kann ein bereits aufgehobenes Arbeitsverhältnis dadurch wieder aufleben.

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Ebenso können die Hoffnung auf eine günstige wirtschaftliche Entwicklung oder ein erhöhtes Sozialprestige den Entschluss zum endgültigen Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B 2 der Gründe mwN; 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 -AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11, zu II 1 der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62, 67 ff., 69; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46, 54 f.; 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12, zu II 2 b der Gründe; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9, zu II 1 b der Gründe).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Später hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts eine teilweise abweichende (vgl. BAGE 85, 46, 53) Auffassung vertreten und für die Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs nach Fallgruppen unterschieden.

    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAGE 83, 40, 49 ff. m. w. N.; 85, 46, 54; 106, 273, 275).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Ein wirksam aufgehobenes früheres Arbeitsverhältnis lebt durch die Abberufung als Geschäftsführer nicht - jedenfalls nicht ohne Weiteres - wieder auf, ebenso wenig entsteht ein neues Arbeitsverhältnis (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 6 Rn. 111).
  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer geltend macht, er sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 10. und 18. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 und 5 AZB 25/96 - AP Nr. 4, 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).

    In seinen Beschlüssen vom 10. und 18. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - und - 5 AZB 25/96 - (AP Nr. 4, 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36, 25) hat der Senat noch dahinstehen lassen, ob die Grundsätze für die Rechtswegbestimmung in sog. sic-non-Fällen auch auf Organvertreter anwendbar sind.

  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gelten als Arbeitnehmer nicht die Personen, die in Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrages allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder Personengesamtheit berufen sind (vgl. dazu auch BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - NJW 1997, 1722 [BAG 18.12.1996 - 5 AZB 25/96], zu II 1 a der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist grundsätzlich nicht eröffnet, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem, der zum Organ(mitglied) bestellt werden soll und der juristischen Person geschlossen worden ist, für die er als deren Vertretungsorgan bestellt werden sollte (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluß vom 18. Dezember 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe, m.w.N.).

    Deshalb genügt für die Bejahung des Rechtswegs die entsprechende Behauptung des Klägers (BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - NJW 1997, 1722 [BAG 18.12.1996 - 5 AZB 25/96], unter II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Klagen ehemaliger Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, die sich mit ihrer Klage ausschließlich gegen die Beendigung der von ihnen behaupteten Arbeitsverhältnisse gewendet hatten (BAG Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - und vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 49, 81; 55, 137 = AP Nr. 3, 6 zu § 5 ArbGG 1979; Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05

    Rechtsweg - Klage des Geschäftsführers einer GmbH, der zum Vorstandsmitglied der

    Für Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen eines amtierenden oder abberufenen Geschäftsführer können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung - etwa im sicnonFall - die Arbeitsgerichte zuständig sein (BAG Beschlüsse vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 - und 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 AP Nr. 3 und 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/99 - aaO.; LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 24.01.2001 - 8 Ta 211/00 -, NZARR 202, 42.).

    (1) Nach der ursprünglichen Rechtsprechung des zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts waren die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten zwischen den in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG genannten Personen und den von ihnen vertretenen juristischen Personen oder Personengesamtheiten nur dann zuständig, wenn tatsächlich neben dem freien Dienstverhältnis, das die Grundlage für die Vertreterstellung bildete, ein Arbeitsverhältnis bestand oder sich das freie Dienstverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt hatte (BAG Urteil vom 09.05.1985 - 2 AZR 330/84 BAGE 49, 81; BAG Urteil vom 12.03.1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f.; BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46 m.w.N.).

    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 , aaO.).

    Hat entgegen seiner Behauptung neben dem freien Dienstverhältnis, das Grundlage für die Bestellung zum Organmitglied war, tatsächlich kein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestanden, das wieder aufgelebt ist, so ist die Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses als unbegründet abzuweisen (BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - aaO., zu II. 2 a.E. der Gründe).

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Später hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts eine teilweise abweichende (vgl. BAGE 85, 46, 53) Auffassung vertreten und für die Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs nach Fallgruppen unterschieden.

    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAGE 83, 40, 49 ff. m.w.N.; 85, 46, 54; 106, 273, 275).

  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft

    Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG enthält eine negative Fiktion (BAG Beschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979); sie berücksichtigt, daß juristische Personen nur durch ihre Organe handeln und nur durch sie ihre Arbeitgeberfunktion ausüben können; deshalb ist es gerechtfertigt, die Organpersonen nicht als Arbeitnehmer anzusehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - sowie Beschluß vom 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 -, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner BAG Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann neben einem freien Dienstverhältnis als Grundlage der Vertreterstellung ein Arbeitsverhältnis (fort-)bestehen (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979; Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979; vgl. BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 -, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner BAG Beschluß vom 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP Nr. 24 zu § 5 ArbGG 1979).

  • LAG Düsseldorf, 12.12.1997 - 11 Sa 1584/97

    Kündigung: Anwendbarkeit von § 14 Abs. 1 Nr. 1 auf den Geschäftsführer einer

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

  • LAG Brandenburg, 08.02.2001 - 6 Ta 188/00

    Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses eines Verbandsvorstehers;

  • BGH, 29.04.2008 - VIII ZB 61/07

    Rechtsweg für einen Anspruch des Übernehmers von Anlieferungs-Referenzmengen

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
  • LAG Düsseldorf, 15.07.1998 - 12 Sa 700/98

    Arbeitnehmer-Status einer stellvertretenden Geschäftsführerin? -Geltung des

  • LAG Hamburg, 05.07.2010 - 7 Ta 24/09

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Abschluss eines mündlichen

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08

    Arbeitsverhältnis - Beendigung - Begründung - Organstellung

  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine

  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 5 Sa 142/05

    Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines

  • LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97

    Arbeitsrechtsweg: "sic-non"-Fall

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2013 - 6 Sa 370/12

    Statusklage, Lehrer, Nachhilfelehrer, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10

    Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der

  • ArbG Jena, 16.11.1998 - 4 Ca 355/98

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ; Arbeitnehmereigenschaft des

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

  • BAG, 25.05.1999 - 5 AZB 30/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers - Differenzierung zwischen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 2 Ta 260/04

    Rechtsweg

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01

    GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer KG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2005 - 2 Ta 206/05

    Rechtsweg für GmbH-Geschäftsführer

  • LAG Berlin, 27.05.2003 - 3 Ta 733/03

    Klage eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG mit Anstellungsvertrag zur KG

  • OLG Köln, 15.11.2021 - 8 AR 50/21

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Balsabäume in Brasilien Bestimmung des

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2016 - 5 Ta 47/16

    Verweisung, Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, sachliche

  • LAG Hamburg, 01.08.2005 - 5 Ta 9/05

    Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Tochter im GmbH Konzern

  • LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97

    Arbeitnehmerstatus: Prostituierte

  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 237/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.1997 - 5 Ta 42/97

    Rechtskraft einer Rechtsweg-Vorabentscheidung; Eröffnung des Rechtsweg zu den

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00

    Arbeitsrechtsweg: "sic-non"-Fall

  • BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2020 - 6 Ta 63/20

    Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Rechtswegzuständigkeit,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 7 Ta 210/09

    Eröffnung des Rechtsweges zu Arbeitsgerichten trotz Organstellung

  • LAG Köln, 03.04.2018 - 9 Ta 14/18

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen

  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09

    Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 3 Ta 124/11

    Rechtsweg - Beamter

  • LAG Köln, 07.09.2000 - 8 Ta 161/00

    Arbeitsgerichtsbarkeit: Zuständigkeit bei Arbeitsverhältnis des Geschäftsführers

  • LAG Sachsen, 05.08.1997 - 9 Ta 93/97

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte; Unwirksame ordentliche Kündigungen;

  • LAG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 6 Sa 58/99

    Anforderung an die Bestimmtheit einer Klage auf tatsächliche Beschäftigung;

  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 30/98
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.10.2008 - 14 Ca 6768/08

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen;

  • ArbG Düsseldorf, 17.03.2008 - 6 Ca 6528/07

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Klagen von Organvertretern

  • ArbG Nürnberg, 08.07.1999 - 11 Ca 2079/99

    Zwangsarbeit - Rechtsweg

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Rechtsprechung
   BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1203
BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96 (https://dejure.org/1997,1203)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1997 - 2 AZR 472/96 (https://dejure.org/1997,1203)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 (https://dejure.org/1997,1203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 131
  • NJW 1997, 1940
  • ZIP 1997, 603
  • MDR 1997, 578
  • NZA 1997, 485
  • BB 1997, 843
  • DB 1997, 831
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 577/76

    Persönlich haftende Gesellschafter - OHG - KG - Schwiegersohn - Ungewöhnlich

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    "Handelt der zur Geschäftsführung befugte Gesellschafter einer bürgerlich rechtlichen Gesellschaft beim Abschluß eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages mit der Vertragspartnerin in kollusivem Zusammenwirken zu Lasten der Gesellschaft, und konnte oder mußte die Vertragspartnerin dies erkennen, so kann sie sich auf die Wirksamkeit des Vertrages nicht berufen (im Anschluß an BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB).«.

    bb) Zutreffend weist allerdings die Revision darauf hin, daß sich eine Gesellschaft das rechtsgeschäftliche Handeln ihres (vertretungsberechtigten) Gesellschafters nicht unter allen Umständen zurechnen lassen muß; handelt der Vertreter vorsätzlich gegen die Interessen der Gesellschaft und geschieht das unter so verdächtigen Begleitumständen, daß der Vertragspartner - hier die Klägerin - die Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis und die unlauteren Absichten des Vertreters - hier des Beklagten zu 2) - erkannte oder sie hätte erkennen müssen, so gilt die Berufung auf einen solchen Vertrag als unzulässige Rechtsausübung und genießt nicht den Schutz der Rechtsordnung (BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB, zu I 3 der Gründe, m.w.N.; BGH Urteil vom 27. März 1985 - BGHZ 94, 132 = NJW 1985, 2409, 2410; BGH Urteil vom 19. Mai 1980 - II ZR 241/79 - WM 1980, 953, 954; siehe auch Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 177 Rz 18, 19; Schlegelberger-Karsten Schmidt, HGB, 5. Aufl., § 126 Rz 21, 22, m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 126 Rz 11).

  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    bb) Zutreffend weist allerdings die Revision darauf hin, daß sich eine Gesellschaft das rechtsgeschäftliche Handeln ihres (vertretungsberechtigten) Gesellschafters nicht unter allen Umständen zurechnen lassen muß; handelt der Vertreter vorsätzlich gegen die Interessen der Gesellschaft und geschieht das unter so verdächtigen Begleitumständen, daß der Vertragspartner - hier die Klägerin - die Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis und die unlauteren Absichten des Vertreters - hier des Beklagten zu 2) - erkannte oder sie hätte erkennen müssen, so gilt die Berufung auf einen solchen Vertrag als unzulässige Rechtsausübung und genießt nicht den Schutz der Rechtsordnung (BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB, zu I 3 der Gründe, m.w.N.; BGH Urteil vom 27. März 1985 - BGHZ 94, 132 = NJW 1985, 2409, 2410; BGH Urteil vom 19. Mai 1980 - II ZR 241/79 - WM 1980, 953, 954; siehe auch Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 177 Rz 18, 19; Schlegelberger-Karsten Schmidt, HGB, 5. Aufl., § 126 Rz 21, 22, m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 126 Rz 11).
  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65

    Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis des Mangels

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Dies ist anzunehmen, wenn der Vertreter im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht ein Rechtsgeschäft abschließt, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber - wie hier die Beklagten - veranlaßt hat (so auch BGHZ 38, 65, 68; 50, 364, 368; MünchKomm-Schramm, 3. Aufl., § 166 BGB Rz 38, 40; Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 166 Rz 11; Staudinger/Schilken, BGB, 13. Aufl., § 166 Rz 26; Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 166 Rz 28).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Daraus ergibt sich die oben im Tatbestand des Revisionsgerichts wiedergegebene Beurteilungsgrundlage, ohne daß noch erörtert werden muß, ob und gegebenenfalls welche punktuellen Feststellungen sich den Entscheidungsgründen des Landesarbeitsgerichts entnehmen lassen, die einen - wenn auch unvollständigen - Tatbestand im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthalten könnten (vgl. dazu Senatsurteile vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 38 = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 -, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Zwar ist § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 BGB anwendbar (BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB; ebenso Senatsurteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281 = AP Nr. 37, aaO).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Daraus ergibt sich die oben im Tatbestand des Revisionsgerichts wiedergegebene Beurteilungsgrundlage, ohne daß noch erörtert werden muß, ob und gegebenenfalls welche punktuellen Feststellungen sich den Entscheidungsgründen des Landesarbeitsgerichts entnehmen lassen, die einen - wenn auch unvollständigen - Tatbestand im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthalten könnten (vgl. dazu Senatsurteile vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 38 = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 -, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 19.05.1980 - II ZR 241/79

    Vergütungsansprüche für Baubetreuungstätigkeiten - Förderungswürdigkeit eines

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    bb) Zutreffend weist allerdings die Revision darauf hin, daß sich eine Gesellschaft das rechtsgeschäftliche Handeln ihres (vertretungsberechtigten) Gesellschafters nicht unter allen Umständen zurechnen lassen muß; handelt der Vertreter vorsätzlich gegen die Interessen der Gesellschaft und geschieht das unter so verdächtigen Begleitumständen, daß der Vertragspartner - hier die Klägerin - die Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis und die unlauteren Absichten des Vertreters - hier des Beklagten zu 2) - erkannte oder sie hätte erkennen müssen, so gilt die Berufung auf einen solchen Vertrag als unzulässige Rechtsausübung und genießt nicht den Schutz der Rechtsordnung (BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB, zu I 3 der Gründe, m.w.N.; BGH Urteil vom 27. März 1985 - BGHZ 94, 132 = NJW 1985, 2409, 2410; BGH Urteil vom 19. Mai 1980 - II ZR 241/79 - WM 1980, 953, 954; siehe auch Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 177 Rz 18, 19; Schlegelberger-Karsten Schmidt, HGB, 5. Aufl., § 126 Rz 21, 22, m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 126 Rz 11).
  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77 = AP Nr. 38, aaO) kann außer dem Arbeitsvertrag auch ein Aufhebungsvertrag durch Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB beendet werden.
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Zwar ist § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 BGB anwendbar (BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB; ebenso Senatsurteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281 = AP Nr. 37, aaO).
  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Verfahrensmangel

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Unabhängig davon war jedoch von Amts wegen zu prüfen (siehe auch BAG Urteil vom 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 - EzA § 543 ZPO Nr. 8), welcher Tatbestand der Beurteilung des Revisionsgerichts gemäß § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterliegt.
  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62

    Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung

  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94

    Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08

    Elternzeit/Elternteilzeit

    Sie kann aber auch in dem Verschweigen von Tatsachen bestehen, sofern der Erklärende zur Offenbarung der fraglichen Tatsache verpflichtet ist (z. B. BAG 29.01.1997 - 2 AZR 472/96 - NZA 1997, 485, 486).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 Sa 4/19

    Außerordentliche Kündigung - kollusives Zusammenwirkens bei einem

    Handelt ein Vertretungsorgan beim Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages mit der Vertragspartnerin in kollusivem Zusammenwirken zu Lasten der Gesellschaft, und konnte oder musste die Vertragspartnerin dies erkennen, so kann sie sich auf die Wirksamkeit des Vertrages nicht berufen (BAG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - Rn. 26, juris = NJW 1997, 1940; BAG, Urteil vom 09. März 1978 - 3 AZR 577/76 - Rn. 26, juris = AP Nr. 1 zu § 126 HGB; vgl. LAG Thüringen, Urteil vom 09. November 2017 - 3 Sa 139/17 - Rn. 40, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2010 - 10 Sa 1851/09 - Rn. 34, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - 11 Sa 147/09

    Vertretung einer GmbH durch einen abberufenen Geschäftsführer - Publizität des

    Die Berufung auf einen solchen Vertrag gilt als unzulässige Rechtsausübung und genießt nicht den Schutz der Rechtsordnung (BAG, Urteil vom 29.01.1997, 2 AZR 472/96).
  • LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10

    Anfechtung eines zweiten Arbeitsvertrags wegen Täuschung über den beruflichen

    Grundsätzlich muss sich die Täuschung auf objektiv nachprüfbare Umstände beziehen, während subjektive Werturteile nicht genügen (vgl. BAG vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96, AP Nr. 43 zu § 123 BGB).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung zu Lasten Dritter - kollusives

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil "hinter dem Rücken" des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09; BAG, Urteil vom 29. Januar 1997, 2 AZR 472/96; OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1996 - 31 U 42/96; BGH, Urteil vom 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84).
  • LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05

    Darlegungslast - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Geschäftsunfähigkeit -

    Es genügt, dass der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht zu einem bestimmten Rechtsakt schreitet, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber veranlassen wollte (BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - zu II. 2. b) d.Gr.; BGH 10. Oktober 1962 - VIII ZR 3/62 - BGHZ 38, 65, 68).
  • LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages nach bereits erklärter Kündigung;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2014 - 5 Sa 69/14

    Gemeinschaftsbetrieb - Arbeitgebergruppe - Betriebsübergang

    Nach dieser ist das Rechtsgeschäft nur anfechtbar und nicht gemäß § 138 BGB nichtig, wenn seine Anstößigkeit ausschließlich auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung beruht (vgl. BAG 29.01.1997 - 2 AZR 472/96 - AP BGB § 123 Nr. 43; BGH 07.06.1988 - IX ZR 245/86 - NJW 1988, 2599; jeweils mwN).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 10 LA 254/07

    Versagung der Betriebsprämie 2005 wegen grober Fahrlässigkeit des Antragstellers

    Denn der Regelung des § 166 Abs. 2 BGB, die hinsichtlich des Merkmals "auf Weisung" weit auszulegen ist (Ellenberger, in: Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 166 Rn. 11; BAG, Urt. v. 29.1.1997 - 2 AZR 472/96 -, NJW 1997 -1940 [1941]), liegt es als Gesetzeszweck zugrunde zu verhüten, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird (BGH, Urt. v. 10.10.1962 - VIII ZR 3/62 -, BGHZ 38, 65 [70]).
  • LAG Köln, 18.01.2005 - 9 (11) Sa 1075/04

    Aufhebungsvertrag - sittenunwidrig - Benachteiligung des Arbeitgebers -

    In einem solchen Fall stellt sich die Berufung auf den Vertrag als unzulässige Rechtsausübung des Klägers dar, die nicht den Schutz der Rechtsordnung genießt (vgl. BAG, Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - und vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - BGH, Urteil vom 27. März 1985 - VIII ZR 5/84 -, NJW 1985, S. 2409 f.).
  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 2 Ga 20/19

    Missbrauch der Vertretungsmacht, kollusives Zusammenwirken, Konkurrenztätigkeit

  • LAG Hessen, 06.05.1997 - 9 TaBV 187/96

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu der beabsichtigten

  • LAG Hessen, 04.07.2000 - 9 Sa 2207/99

    Anforderungen an die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Irrtums oder

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