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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Ws 25/97   

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https://dejure.org/1997,3722
OLG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Ws 25/97 (https://dejure.org/1997,3722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.1997 - 2 Ws 25/97 (https://dejure.org/1997,3722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 2 Ws 25/97 (https://dejure.org/1997,3722)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 693
  • NStZ-RR 1997, 288
  • StV 1998, 87
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    a) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NStZ 1987, 421; 1988, 84) hat es das Kammergericht mit der zunächst herrschenden Meinung (vgl. BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NJW 1986, 734; NStZ-RR 1997, 127; OLG München NStZ 1989, 134; Hilger in Löwe/Rosenberg aaO § 467 Rdn. 54) für erforderlich gehalten, den Anwendungsbereich des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO auf jene Fälle zu beschränken, in denen bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses eine Verurteilung wegen der bereits bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre (vgl. NJW 1994, 600 ("Honecker"); NJ 1999, 494; Beschlüsse vom 7. August 2000 - 4 Ss 110/00 - und vom 20. Mai 1997 - 3 Ws 232/97 - jeweils bei juris; Beschluss vom 18. Februar 1993 - 3 Ws 22/93 -).
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19

    Notwendige Auslagen; Einstellung; Schuldspruchreife; hinreichender Tatverdacht

    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur dann in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.1997, 2 Ws 25/97, juris; OLG München, Beschluss vom 01.08.1988, 2 Ws 237/88 K, juris), folgt der Senat nicht.
  • OLG Rostock, 15.01.2013 - I Ws 342/12

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens wegen eines

    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. KG NJW 1994, 600; StraFO 2005, 483; OLG Düsseldorf OLGSt Nr. 9 = NStZ-RR 1997, 288), ist nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort eines Angeklagten zu Tage tritt (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; OLG Hamm, VRS 100, 52, 54).
  • OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13

    Eröffnung des Ermessens über eine Kostenentscheidung zu Lasten des Angeklagten

    Die ältere Rechtsprechung ging hingegen davon aus, eine Versagung der Auslagenerstattung komme nur dann in Betracht, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (so noch KG StraFo 2005, 483; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127; KG NJW 1994, 600; OLG München NStZ 1989, 134; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134), vermag der Senat nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort des Angeklagten zu Tage tritt (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm VRS 100, 52, 54).
  • OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10

    Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei

    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. KG NJW 1994, 600; StraFO 2005, 483; OLG Düsseldorf OLGSt Nr. 9 = NStZ-RR 1997, 288), ist nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort eines Angeklagten zu Tage tritt (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm VRS 100, 52, 54).
  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127; KG, NJW 1994, 600; OLG München, NStZ 1989, 134, 135; OLG Zweibrücken, NStZ 1989, 134), vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen des Todes des

    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127; KG NJW 1994, 600; OLG München NStZ 1989, 134; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134), ist nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort des Angeklagten zu Tage tritt (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm VRS 100, 52, 54).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

    Der Senat hat gemäß § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, der Staatskasse die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen, weil die Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen ohne das Verfahrenshindernis Bestand gehabt hätte (vgl. insoweit BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 288).
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 2 Ss 305/09
    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. KG NJW 1994, 600; StraFO 2005, 483; OLG Düsseldorf OLGSt Nr. 9 = NStZ-RR 1997, 288), ist nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort eines Angeklagten zu Tage tritt ( BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm VRS 100, 52, 54).
  • KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02

    Strafverfahren: Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens außerhalb der

  • LG Mainz, 07.07.1998 - 1 Qs 144/98

    Kostenentscheidung betreffend die notwendigen Auslagen des Angeklagten bei einer

  • LG Koblenz, 06.09.2021 - 1 Qs 23/21

    Absehen von der Auslagentragung bei Verfahrenshindernis nicht nur bei

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.12.1996 - 14 W 739/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5464
OLG Koblenz, 11.12.1996 - 14 W 739/96 (https://dejure.org/1996,5464)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.12.1996 - 14 W 739/96 (https://dejure.org/1996,5464)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 14 W 739/96 (https://dejure.org/1996,5464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 15 O 72/95
  • OLG Koblenz, 11.12.1996 - 14 W 739/96

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 693
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67

    Streitwertbestimmung bei Erbunwürdigkeitsklage eines Miterben -

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.12.1996 - 14 W 739/96
    Der Wert der Klage richtete sich nicht nach dem anteiligen Interesse, das der Kläger am Nachlaß geltend gemacht hat (so freilich noch BGH LM Nr. 16 zu § 3 ZPO ), sondern nach der im Streit befangenen Stellung des als Erben eingesetzten Vaters der Parteien (BGH NJW 1970, 197 unter ausdrücklicher Aufgabe der vorbezeichneten abweichenden Rechtsprechung; ebenso Herget in Zöller, ZPO , 20. Aufl., § 3 Rn. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 4 Ws 284/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9225
OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 4 Ws 284/96 (https://dejure.org/1996,9225)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1996 - 4 Ws 284/96 (https://dejure.org/1996,9225)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1996 - 4 Ws 284/96 (https://dejure.org/1996,9225)
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Papierfundstellen

  • MDR 1997, 693
 
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