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   OLG Köln, 05.09.1996 - 2 W 101/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3040
OLG Köln, 05.09.1996 - 2 W 101/96 (https://dejure.org/1996,3040)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.1996 - 2 W 101/96 (https://dejure.org/1996,3040)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 1996 - 2 W 101/96 (https://dejure.org/1996,3040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung eines Räumungsurteils auf die Lebensgefährtin eines Vollstreckungsschuldners; Zwangsräumung einer Wohnung; Vollstreckungstitel nur gegen eine in der Wohnung lebende Person; Beginn der Notfrist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde in einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtsvollzieher; Erinnerung; Räumungsvollstreckung; sofortige weitere Beschwerde; Lebensgefährte; Titel; Mitbesitz; Vollstreckung

  • beck.de PDF, S. 23
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 750, 766, 763, 885
    Räumungsvollstreckung gegen Lebensgefährtin des Titelschuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 782
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 23.06.2003 - 26 W 24/03

    Zwangsvollstreckung: Zwangsräumungstitel gegen beide Ehepartner

    Zu Recht wird daher von der inzwischen wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum die Auffassung vertreten, dass die Zwangsräumung einer Ehewohnung Titel gegen beide Ehepartner voraussetzt (OLG Jena, WuM 2002, 221; OLG Düsseldorf, NZM 1998, 880; OLG Köln, (2. ZS), MDR 1997, 782; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 715; KG, NJW-RR 1994, 713; LG Saarbrücken, NZM 2002, 939; Stein-Jonas-Brehm, ZPO, 21. Auflage, § 885 Rn. 15; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 885 Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 20 W 485/04

    Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen:

    Damit kann die Frage dahinstehen, ob entsprechende Erwägungen im Hinblick auf Art. 45 Abs. 2 EuGVVO und die diesbezügliche erststaatliche Entscheidung über die Vollstreckbarkeit im vorliegenden Verfahren überhaupt noch berücksichtigt werden könnten (vgl. hierzu OLG Koblenz OLGR 1997, 229).
  • LG Köln, 31.03.2008 - 10 T 69/07

    Bezeichnung des Drittbeteiligten in einem Vollstreckungstitel; Räumung einer

    Woraus er ein Besitzrecht ableitet, ist - so die inzwischen herrschende Ansicht - unerheblich (BGH, a.a.O., m.w.N.; OLG Köln, B. v. 5.9.1996, 2 W 101/96 - juris; Schuschke, Kostensenkungsmodelle bei der Zwangsräumung sowie der Räumungsvollstreckung gegen Mitbewohner, NZM 2005, 681, 686).
  • AG Mönchengladbach, 12.04.1999 - 24 M 469/99
    Das Gericht schließ sich jedoch der Auffassung an, daß es auch im Falle der Räumungsvollstreckung gegen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich eines Räumungstitels gegen jeden Besitzer bedarf (vgl. OLG Köln, MDR 1997, S. 782 f. m. w. N.).
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