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   OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95   

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https://dejure.org/1997,13599
OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95 (https://dejure.org/1997,13599)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.05.1997 - 2 Wx 53/95 (https://dejure.org/1997,13599)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 2 Wx 53/95 (https://dejure.org/1997,13599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung des Ausbaus des in einem Sondereigentum stehenden Bodenraums zu Wohnzwecken sowie dessen entsprechender Nutzung ; Änderung des Bestimmungszweckes von Wohneigentum; Gültigkeit einer Gemeinschaftsordnung für den Rechtsnachfolger eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 816
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
    Ein Anspruch auf Änderung der Vereinbarung ist nur anerkannt worden, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BayObLGZ 87, 66, 69 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 94, 145, jeweils betreffend die Änderung des Verteilungsschlüssels für Lasten und Kosten).
  • KG, 10.12.1993 - 24 W 6967/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
    Hat das Beschwerdegericht - wie hier - in seinem Beschluß keine tatsächlichen Feststellungen getroffen, so ist dem Rechtsbeschwerdegericht die rechtliche Überprüfung nicht möglich, was zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen muß (vgl. BayObLG a.a.O.; Köln OLGZ 87, 33, 34; KG NJW-RR 94, 599, 600), jedenfalls soweit der Senat seine Entscheidung nicht ausschließlich auf die in der Akte befindliche und objektiv anhand des Wortlauts der Urkunde auszulegende Teilungserklärung gründen kann.
  • OLG Köln, 11.09.1986 - 2 Wx 19/86

    Verfahrensmangel; Beschwerdeentscheidung; Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
    Hat das Beschwerdegericht - wie hier - in seinem Beschluß keine tatsächlichen Feststellungen getroffen, so ist dem Rechtsbeschwerdegericht die rechtliche Überprüfung nicht möglich, was zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen muß (vgl. BayObLG a.a.O.; Köln OLGZ 87, 33, 34; KG NJW-RR 94, 599, 600), jedenfalls soweit der Senat seine Entscheidung nicht ausschließlich auf die in der Akte befindliche und objektiv anhand des Wortlauts der Urkunde auszulegende Teilungserklärung gründen kann.
  • KG, 13.04.1992 - 24 W 2935/91

    Aufklärung konkreter Nachteile bei baulichen Veränderungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
    So hat das Kammergericht eine nur theoretische Möglichkeit, daß beim Einbau einer Lichtkuppel Undichtigkeiten im Dach auftreten, die aber bei fachgerechter Ausführung praktisch ausscheidet, für nicht ausreichend zur Feststellung eines Nachteils erachtet (KG OLGZ 92, 426, 428).
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
    Die Auslegung hat danach nach Wortlaut und Sinn der Erklärung zu erfolgen, wie sie sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 92, 18.21; BayObLG a.a.O.; HOLG a.a.O.).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
    27 Abs. 1, 29 FGG zulässig; auch die weitere unselbständige Anschlußbeschwerde der Antragsgegner ist zulässig (vgl. BGHZ 71, 314).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
    Unter einem Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WE 89, 65, 66).
  • OLG Hamm, 02.08.1990 - 15 W 270/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
    Da das Gericht im Wohnungseigentumsverfahren anders als im Zivilprozeß ohne Bindung an den gestellten Antrag den wirklichen Willen des Antragstellers zu erforschen und eine sachgerechte Entscheidung zu treffen hat (vgl. BayObLG WE 91, 140), könnte der Antrag auf Unterlassung im übrigen auch durch Auslegung oder Umdeutung der gestellten Anträge zum Gegenstand der Entscheidung gemacht werden (vgl. BayObLG WE 94, 22, 23; WE 91, 200; WE 92, 141; OLg Hamm OLGZ 91, 56, 60), und zwar auch durch das Rechtsbeschwerdegericht (BayObLG WE 94, 22, 23).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93

    Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
    2 Z 2/89">WuM 89, 262, 264; NJW-RR 94, 82, 83; WE 97, 111, 112).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

    Eine solche durch den Ausbau bedingte intensivere Nutzung ist regelmäßig mit nachteiligen Auswirkungen für die anderen Wohnungseigentümer verbunden und stellt deshalb - wie auch das Landgericht ausgeführt hat - eine Beeinträchtigung im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG dar (vgl. BayObLG ZMR 1993, 476, 477; Hans. OLG Hamburg MDR 1997, 816).
  • OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00

    WEG : Unzulässiger Ausbau eines Spitzbodens

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Dass außergewöhnliche Umstände es ausnahmsweise rechtfertigen, einen Miteigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Teilungserklärung zu verpflichten, wenn ein Festhalten an einer alten Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheint - wobei ein strenger Maßstab anzuwenden ist - ist seit längerem in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (vgl. BGHZ 95, 137; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791, 2793 = MDR 1995, 1112 = FGPrax 1995, 194; BayObLGZ 1987, 66,69; NJW-RR 1994, 145; OLG Hamburg MDR 1997, 816; Weitnauer, § 3 Rn 101 f, § 10 Rn 52 f; Staudinger / Kreuzer § 10 Rn 84 ff), Dies hat der BGH gerade auch für einen Fall des Gründungsmangels - ebenfalls Räume unter dem Dach betreffend - ausgesprochen (BGHZ 130, 159 = MDR 1996, 139 = NJW 1995, 2851, 2853f).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung; Errichtung eines Wintergartens

    Ermittlungen in diese Richtung waren deshalb entbehrlich (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 30. März 2003 aaO; Hans. OLG Hamburg MDR 1997, 816, 817; BayObLG WE 1996, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 651).
  • BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03

    Auslegung einer Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss"

    Maßgeblich für die Bedeutung der verwendeten Begriffe ist der Zeitpunkt der Grundbucheintragung (BayObLG ZMR 2001, 51; OLG Hamburg MDR 1997, 816; Riecke MDR 1998, 1157).
  • OLG Hamburg, 14.04.2000 - 2 Wx 1/98

    Ausbau eines Spitzbodens; Anbringung einer Dachgaube

    Die etwa bei Veräußerung der Eigentumswohnung seitens der teilenden Eigentümer an den Antragsgegner gemachten Zusagen bleiben bei der Auslegung der Teilungserklärung und ihrer Änderung unberücksichtigt, denn der Text der Teilungserklärung soll den nicht daran Mitwirkenden Sicherheit über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer nach dem Sinn geben, der sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung erschließt (BayOblG WuM 1995, 552; HansOLG Hamburg MDR 1997, 816, 817).
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