Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 17.04.1997

Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 08.04.1997 - 1 Ta 89/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4536
LAG Sachsen, 08.04.1997 - 1 Ta 89/97 (https://dejure.org/1997,4536)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97 (https://dejure.org/1997,4536)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08. April 1997 - 1 Ta 89/97 (https://dejure.org/1997,4536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 62 Abs. 2; ZPO § 937 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag; Erlaß einer einstweiligen Verfügung ; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ; Dringende Fälle; Arbeitsgerichtliches Beschwerdeverfahren ; Zurückverweisung der Sache; Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ; Berufungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 855
  • NZA 1998, 223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 03.01.1984 - 8 Ta 365/83
    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.1997 - 1 Ta 89/97
    Die Auffassung von Germelmann/Matthes/Prütting, wonach mit der möglichst schnellen Entscheidung dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt werden solle, entweder einen neuen, verbesserten Antrag zu stellen, oder aber die Rechtsmittelinstanz anzurufen, läuft jedenfalls letzterenfalls bestenfalls auf eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes erster Instanz hinaus (vgl. LAG Hamm, Beschluß vom 03.01.1984 - 8 Ta 865/83 -, S. 5 - veröffentlicht nur Leitsatz, BB 1984, 409 -).Zumindest aber sollte selbst dann die Zurückweisung des Gesuchs ohne mündliche Verhandlung nur erfolgen dürfen, wenn der Antragsteller noch Erfolgsaussichten in der Beschwerdeinstanz oder in einem neuen Verfahren hat und die Warnung des Gegners (durch die Bestimmung einer mündlichen Verhandlung) die Wirksamkeit des Rechtsschutzes vereiteln könnte (vgl. Walker,aaO., § 937 Rdnr. 7 m. w. N.).
  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

    Die Grundvoraussetzung der besonderen Dringlichkeit muss aber auch dann erfüllt sein, anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden (allgemeine Auffassung, vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 3 Ta 5/19, Rn. 18, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ta 76 c/11, Rz. 24, juris; Landesarbeitsgericht Sachsen, Beschluss vom 8. April 1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855 f.; Germelmann/Matthes/Prütting/Germelmann, ArbGG, 8. Auflage 2014, § 62 Rn. 85; Walker, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, 2018, § 62 Rn. 115 mwN.).
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19

    Anforderungen an das Verfahren bei Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer

    Die Grundvoraussetzung der besonderen Dringlichkeit muss aber auch dann erfüllt sein, anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden (allg. M., vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 24; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855 f.; GMP/Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 62 Rn. 85; Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 62 Rn. 115 m.w.N.).

    Im Beschwerdeverfahren findet § 68 ArbGG keine Anwendung, vielmehr sind über § 78 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der § 567 ff ZPO heranzuziehen (LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 31-33; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855; GMP/Müller-Glöge, ArbGG, 8. Auflage, § 78 Rn. 34 f.; Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 78 Rn. 55).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19

    Rechtsweg; Rechtshängigkeit; fehlerhafte Zustellung; Zurückverweisung

    Vielmehr sind über § 78 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der § 567 ff ZPO heranzuziehen (LAG Düsseldorf vom 08.01.2019 - 3 Ta 5/19, juris, Rz. 24; LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 31-33; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855; GMP/Müller-Glöge, ArbGG, 8. Auflage, § 78 Rn. 34 f.; Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 78 Rn. 55).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11

    Einstweilige Verfügung, Antragsabweisung, Entscheidung durch Vorsitzenden allein,

    § 62 Abs. 2 S. 2 ArbGG verlangt folglich als Voraussetzung für die Zurückweisung des Antrages ohne mündliche Verhandlung einen dringenden Fall (vgl. dazu LAG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2002 - 3 Ta 18/02 -, zit. n. JURIS Rdnr. 6, 7; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.12.1995 - 9 Ta 273/95 - in LAG-E § 62 ArbGG 1979 Nr. 21; LAG Sachsen, Beschluss vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97 - in NZA 1998, S. 233; Germelmann u. a., ArbGG, 7. Aufl., § 62 Rdnr. 83; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, Abschn. D Rdziff. 47; Ostrowicz/Künzl/Scholz, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, Rdnr. 832).

    Denn andernfalls liefe dies auf eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes erster Instanz hinaus, (so zutreffend LAG Sachsen, Beschluss vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97 -, in NZA 1998 S. 224) und zudem könnte mit einer solchen Argumentation das Arbeitsgericht jede einstweilige Verfügung zügig in die zweite Instanz durchreichen, weil erst dort eine abschließende Regelung ohne weitere Rechtsmittel möglich ist.

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2010 - 6 Ta 214/09

    Einstweilige Verfügung, Arbeitgeber, Direktionsrecht, Einschränkung,

    Besteht kein Grund, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, kann die Sache an das Arbeitsgericht zurückverwiesen werden, denn § 68 ArbGG gilt im Beschwerdeverfahren nicht (Sächsisches LAG 08.04.1997 ­ 1 Ta 89/97 ­ LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 23).
  • LAG Nürnberg, 27.04.1998 - 5 Ta 42/98

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung; Zurückweisung des Antrags ohne mündliche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Köln, 17.04.1997 - 10 Ta 57/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12457
LAG Köln, 17.04.1997 - 10 Ta 57/97 (https://dejure.org/1997,12457)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.04.1997 - 10 Ta 57/97 (https://dejure.org/1997,12457)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. April 1997 - 10 Ta 57/97 (https://dejure.org/1997,12457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,12457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Hinderung an der Klageerhebung bei zumutbarer Sorgfalt; Kenntniserlangung innerhalb der Drei-Wochen-Frist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 855
  • NZA-RR 1998, 14
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG München, 11.12.2007 - 35 Ca 13145/07
    Da zwischen dem 08.09.2007 und dem Fristablauf am 21.09.2007 mehr als eine Woche liegt, ist die der Klägerin zur Verfügung stehende Überlegungszeit auch als ausreichend zu erachten (vgl. LAG Köln v. 17.04.1997 - 10 Ta 57/97 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht