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   OLG Koblenz, 30.05.1997 - 14 W 289/97   

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https://dejure.org/1997,7607
OLG Koblenz, 30.05.1997 - 14 W 289/97 (https://dejure.org/1997,7607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.05.1997 - 14 W 289/97 (https://dejure.org/1997,7607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Mai 1997 - 14 W 289/97 (https://dejure.org/1997,7607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Mehrwertsteuer eines Anwaltes in einer Prozesskostenhilfesache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 5 O 64/96
  • OLG Koblenz, 30.05.1997 - 14 W 289/97

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 889
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2006 - II ZB 21/05

    Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

    Dem steht § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht entgegen (a.A. OLG Koblenz JurBüro 1997, 588; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 29 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00

    Gerichtskostenansatz: Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach teilweisem

    Demgegenüber hat jedenfalls für den letztgenannten Fall sowie für den Fall, dass der Kostenerstattungsanspruch von einer oder beiden Parteien anerkannt werde, das Kammergericht eine Kostenermäßigung entsprechend Nr. 1202 Satz 1 lit. b, c KV für richtig gehalten (KG MDR 1997, 889).
  • OLG Bamberg, 28.10.1998 - 8 W 56/98

    Voraussetzungen für die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Anspruch

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  • OLG Nürnberg, 14.01.2000 - 13 W 4609/99

    Ermäßigung der Gerichtsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Es erscheint deshalb allein sachgerecht, hier dem Beklagten die Privilegierung der Nr. 1202 des KV GKG einer nur 1, 0-Gerichtsgebühr zugute kommen zu lassen (vgl. auch OLG Frankfurt/Main, JurBüro 99, 94 f.; OLG Düsseldorf MDR 98, 1374; Kammergericht MDR 97, 889; OLG Köln MDR 98, 1250 jeweils mit weiteren Nachweisen; a.A. OLG München MDR 99, 957).
  • KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03

    Kostenfestsetzung im Berufungsverfahren: Erinnerung gegen den Kostenansatz vor

    Der abweichenden Auffassung des OLG München (JurBüro 1990, 357), nach der ein gesamtschuldnerisch haftender Kostenschuldner gegen die einem anderen Gesamtschuldner übersandte Gerichtskostenrechnung vorgehen kann, ist nicht zu folgen, zumal sie auch auf der unzutreffenden Annahme beruht, dass die Festsetzung verauslagter Gerichtskosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO nicht überprüft werden kann (vgl. dazu Senat MDR 1997, 889; KG-Report 2002, 92 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 10 W 59/98
    Rechtsprechung und Literatur tendieren ausnahmslos dahin, die Verbindung übereinstimmender Erledigungserklärungen mit einem anschließenden Kostenvergleich oder Kostenanerkenntnis als in entsprechender Anwendung der Nr. 1202 KV-GKG gebührenprivilegiert zu behandelt (OLG Celle OLGR 1995, 311; OLG München, JurBüro 1996, 204; OLG Hamburg, MDR 1996, 970; KG MDR 1997, 889; Markl/Meyer, Kommentar zum Gerichtskostengesetz, 3. Aufl., KV-Nr. 1202, Rdnr. 16; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., KV-Nr. 1312 Rdnr. 1 jeweils für den Fall des Kostenvergleichs; OLG Stuttgart Justiz 1996, 87 und auch KG MDR 1997, 889 für den Fall des Kostenanerkenntnisses; vgl. ferner Zöller/Vollkommer, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl., § 91a ZPO, Rdnr. 59).
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