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   OLG Düsseldorf, 11.09.1996 - 4 Ws 140/96   

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OLG Düsseldorf, 11.09.1996 - 4 Ws 140/96 (https://dejure.org/1996,6159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.1996 - 4 Ws 140/96 (https://dejure.org/1996,6159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 1996 - 4 Ws 140/96 (https://dejure.org/1996,6159)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 90
  • NStZ-RR 1997, 123
  • StV 1997, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07

    Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 StPO ohne

    Die bedingte Sperrwirkung erfasst - auch bei Anwendung der Vorschrift durch die Staatsanwaltschaft - die gesamte prozessuale Tat (LR-Beulke, a.a.O. RdNr. 97) und somit sämtliche dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Heilbronn zugrundeliegenden Tatvorwürfe (vgl. Thüringer Oberlandesgericht 1. Strafsenat, Beschluss vom 14. Februar 2006, 1 Ss 211/04, zitiert nach ; OLG Düsseldorf StV 1997, 344).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Das Vergehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG unterscheidet sich damit strukturell von den Organisationsdelikten des § 20 Abs. 1 Nr. 1-3 VereinsG und der §§ 84, 85 StGB (a.A. OLG Düsseldorf MDR 1997, 90), die auf einen solchen organisationsbezogenen Erfolg abzielen und für die angenommen wird, daß mehrere die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllende Einzelakte ein und desselben Täters eine materiellrechtlich einheitliche Tat darstellen (vgl. Rudolphi in SK-StGB § 84 Rdn. 20; Tröndle StGB 48. Aufl. § 84 Rdn. 7; ferner Laufhütte in LK 11. Aufl. § 84 Rdn. 20 ; Schlüchter/Duttge/Klumpe JZ 1997, 995, 997; BGHSt 15, 259, 261 f. zur Rädelsführerschaft ).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

    Das Vergehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG unterscheidet sich strukturell von den Organisationsdelikten der §§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 VereinsG und der §§ 84, 85 StGB (a.A. OLG Düsseldorf MDR 1997, 90 [OLG Düsseldorf 11.09.1996 - 4 Ws 140/96]), die auf einen solchen organisationsbezogenen Erfolg abzielen und für die angenommen wird, daß mehrere, die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllende Einzelakte ein und desselben Täters eine materiellrechtlich einheitliche Tat darstellen (vgl. Rudolphi in SK-StGB § 84 Rdn. 20; Dreher/Tröndle StGB 48. Aufl. § 84 Rdn. 7; ferner Laufhütte in LK 11. Aufl. § 84 Rdn. 20 ; Schlüchter/Duttge/Klumpe JZ 1997, 995, 997; BGHSt 15, 259, 261 f. [BGH 15.12.1960 - 3 StR 26/59] zur Rädelsführerschaft ).
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