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Rechtsprechung
   BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96   

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https://dejure.org/1997,29
BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 (https://dejure.org/1997,29)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 (https://dejure.org/1997,29)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 (https://dejure.org/1997,29)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2, § 2
    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung zwecks Änderung der Arbeitszeit (hier: von Teilzeitbeschäftigten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 358
  • NJW 1998, 178
  • NJW 1998, 179
  • MDR 1997, 947
  • NZA 1997
  • NZA 1997, 1047
  • BB 1997, 1104
  • BB 1997, 1950
  • BB 997, 1950
  • DB 1997, 1776
  • DB 1997, 985
  • JR 1998, 44
 
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Wird zitiert von ... (179)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    Der Senat hat in diesem Zusammenhang entschieden (Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu B II 2 b der Gründe), das unternehmerische Ermessen sei ein normativer Begriff, der keinen für alle Fälle feststehenden Inhalt habe, sondern stets im Hinblick auf den Zusammenhang, in dem er jeweils stehe, zu bestimmen sei; es gehe insoweit um die "Bestimmung der der Geschäftsführung zugrundeliegenden Unternehmenspolitik".

    Außerdem darf die unternehmerische Maßnahme nicht allein in der Kündigung als solcher bestehen (Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B I der Gründe, m.w.N.).

    Die Umsetzung des Konzeptes braucht die Klägerin jedoch, was die für sie bestimmte Arbeitszeitgestaltung angeht, nicht billigerweise hinzunehmen, §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG (vgl. BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B I der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    So hat auch der Senat bereits entschieden (BAGE 73, 151, 161 f. [BAG 19.05.1993 - 2 AZR 584/92] = AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969, zu II 2 e bb der Gründe), es liege in der unternehmerischen Entscheidung, mit welcher Anzahl von Arbeitskräften der Arbeitgeber nach Durchführung des innerbetrieblichen Organisationsaktes die verbleibende Arbeitsmenge durchführen lasse; so gehöre die Bestimmung zum Bereich der Unternehmenspolitik, ob ein umfangmäßig konkretisierter Dienstleistungsbedarf z. B. nur mit Volltags- oder teilweise auch mit Halbtagsbeschäftigungen abgedeckt werden solle.

    Die Beklagte ist allerdings nicht etwa allein schon aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (ultima-ratio-Prinzip) verpflichtet, die anstehende Neuverteilung der Arbeit als milderes Mittel durch eine weniger die Interessen der Klägerin beeinträchtigende Arbeitszeitgestaltung (z. B. nur Arbeit montags bis freitags oder nur donnerstags bis samstags) oder statt einer so gravierenden Änderungskündigung durch drei weniger einschneidende Änderungskündigungen gegenüber mehreren Arbeitnehmerinnen (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969) zu vermeiden.

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 f. [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 269 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 501/94

    Teilzeitarbeit - Verbot der Ungleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u.a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aa0) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aa0).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u.a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aa0) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aa0).
  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    Dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG können dann vorliegen, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts für den bisherigen Einsatz entfällt (BAGE 28, 131, 133 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 f. [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 269 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 301/93

    Fallgruppenaufstieg; Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u.a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aa0) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aa0).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 f. [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 269 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 620/92

    Beihilfeleistungen bei Teilzeitarbeit

  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14

    Benachteiligung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin durch

    Das gilt insbesondere auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung an Wochenenden, weil die zusammenhängende Freizeit an den Wochentagen Samstag/Sonntag ganz allgemein als erstrebenswert und vorteilhaft angesehen wird (vgl. BAG 24. April 1997 - 2 AZR 352/96, zu II 2 b der Gründe).(Rn.23).

    Diese Rechtsprechung hat das BAG in seinem Urteil vom 24. April 1997 (2 AZR 352/96, zu II 2 b der Gründe) fortgeführt.

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Diese umfasst das Recht des Arbeitgebers zu entscheiden, welche unternehmerischen Ziele er überhaupt verfolgt, aber auch die Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitsorganisation (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 42 = EzA KSchG § 2 Nr. 26).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Dabei beruft sich die Beklagte zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats vom 24. April 1997 (- 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358 = AP Nr. 42 zu § 2 KSchG 1969).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 1 BvR 2189/95, 1 BvR 195/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,125
BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 1 BvR 2189/95, 1 BvR 195/95 (https://dejure.org/1997,125)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 1 BvR 2189/95, 1 BvR 195/95 (https://dejure.org/1997,125)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 1 BvR 2189/95, 1 BvR 195/95 (https://dejure.org/1997,125)
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Stasi-Fragen

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Stasi-Fragen

  • openjur.de

    Stasi-Fragen

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden betreffend die unzutreffende Beantwortung von Fragen nach Funktionen in politischen Parteien und Stasi-Tätigkeiten teilweise erfolgreich

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Öffentlicher Dienst - Wiedervereinigung - Stasimitarbeit - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • welt.de (Pressemeldung, 09.07.1997)

    Erfolg für SED-Funktionäre: Sonderkündigungen von DDR-Staatsdienern nicht in jedem Fall verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 171
  • NJW 1997, 2307
  • MDR 1997, 947
  • NVwZ 1997, 989 (Ls.)
  • NZA 1997, 992
  • NJ 1997, 480
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
    Eine fristlose Kündigung ist nach Nr. 2 des folgenden Absatzes (künftig: Abs. 5 Nr. 2 EV) zulässig, wenn der Arbeitnehmer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint (zu Sinn und Zweck der Regelungen vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).

    Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.

    Das hat das Bundesverfassungsgericht schon früher festgestellt (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Die persönliche Eignung der übernommenen Arbeitnehmer sollte auch unter Berücksichtigung ihrer früheren Positionen und Tätigkeiten mit dem Ziel überprüft werden, bei mangelnder Eignung die Arbeitsverhältnisse zu beenden (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Die Frage nach Parteifunktionen war auch sachgerecht, weil die Wahrnehmung dieser Funktionen Zweifel an der Eignung begründen und jedenfalls zu näherer Prüfung Anlaß geben konnte (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
    Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 84, 192 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
    Es verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 ).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
    Auskunftspflichten, die darauf gerichtet sind, berühren daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 56, 37 ).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
    Einschränkungen sind zulässig, wenn sie zum Schutz eines gewichtigen Gemeinschaftsgutes geeignet und erforderlich sind und wenn der Schutzzweck so schwer wiegt, daß er sie in ihrem Ausmaß rechtfertigt (vgl. BVerfGE 90, 263 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
    c) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen (vgl. BVerfGE 54, 148 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
    Es verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
    Dazu wird auf das gleichzeitig mit dieser Entscheidung verkündete Urteil in der Verfassungsbeschwerdesache 1 BvR 1934/93 verwiesen.
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
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Rechtsprechung
   BAG, 12.06.1997 - 9 AZB 5/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1958
BAG, 12.06.1997 - 9 AZB 5/97 (https://dejure.org/1997,1958)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1997 - 9 AZB 5/97 (https://dejure.org/1997,1958)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - 9 AZB 5/97 (https://dejure.org/1997,1958)
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Hinterlegungsstreit mit der Bundesanstalt für Arbeit

§ 812 BGB, § 13 HintO;

§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, Anspruch auf Arbeitslohn ist auch dann noch bürgerlich-rechtlicher Natur, wenn er gem. § 115 Abs. 1 SGB X übergegangen ist, keine Zuständigkeit der Sozialgerichte nach § 51 SGG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für Prätendentenstreit bei hinterlegter Abfindung

  • Der Betrieb

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, § 3; HinterlO § 13; GVG § 17a; SGB X § 115
    Rechtsweg für Rechtsstreit über Freigabe einer hinterlegten Abfindung i.S. der §§ 9, 10 KSchG: Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 122
  • NJW 1997, 2774
  • MDR 1997, 947
  • NZA 1997, 1070
  • BB 1997, 1644
  • DB 1997, 1828
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 15 U 55/90

    Reichweite des Forderungsüberganges bei Gewährung vorn Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 12.06.1997 - 9 AZB 5/97
    Der andere ist auf Kosten des wirklichen Rechtsinhabers rechtsgrundlos bereichert, weil die Hinterlegungsstelle nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 HinterlO für die Auszahlung die Zustimmung des anderen Prätendenten verlangt (BGHZ 35, 165, 170; 109, 240, 244; OLG Frankfurt/Main Urteil vom 27. Mai 1993 - 15 U 55/90 - ZIP 1993, 1488; ebenso Peters NJW 1996, 1246).
  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55

    Erstattungsansprüche gegen Arbeitgeber - Rechtsweg vor Arbeitsgerichten -

    Auszug aus BAG, 12.06.1997 - 9 AZB 5/97
    Nach einhelliger Auffassung bleibt die bürgerlich-rechtliche Rechtsnatur des übergehenden Anspruches davon unberührt, daß die Bundesanstalt für Arbeit Rechtsnachfolger wird (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - AP Nr. 1 zu § 113 AVAVG; vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG 2. Aufl., § 3 Rz 7).
  • BGH, 15.05.1961 - VII ZR 181/59

    Rechtskraftwirkung nach § 407 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BAG, 12.06.1997 - 9 AZB 5/97
    Der andere ist auf Kosten des wirklichen Rechtsinhabers rechtsgrundlos bereichert, weil die Hinterlegungsstelle nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 HinterlO für die Auszahlung die Zustimmung des anderen Prätendenten verlangt (BGHZ 35, 165, 170; 109, 240, 244; OLG Frankfurt/Main Urteil vom 27. Mai 1993 - 15 U 55/90 - ZIP 1993, 1488; ebenso Peters NJW 1996, 1246).
  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

    Auszug aus BAG, 12.06.1997 - 9 AZB 5/97
    Der andere ist auf Kosten des wirklichen Rechtsinhabers rechtsgrundlos bereichert, weil die Hinterlegungsstelle nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 HinterlO für die Auszahlung die Zustimmung des anderen Prätendenten verlangt (BGHZ 35, 165, 170; 109, 240, 244; OLG Frankfurt/Main Urteil vom 27. Mai 1993 - 15 U 55/90 - ZIP 1993, 1488; ebenso Peters NJW 1996, 1246).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 19 AS 1502/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Prüfung der Zulässigkeit des Sozialrechtswegs findet im Berufungsverfahren nicht statt, § 202 Sozialgerichtsgesetz - SGG - i.V.m. § 17a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - (vgl. zum Rechtsweg BAG Beschluss vom 12.06.1997 - 9 AZB 5/97 = juris Rn 6, 8).
  • LSG Saarland, 19.01.2007 - L 8 AL 44/04

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Abfindung bzw Arbeitsentgelt -

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.06.1997, Az.: 9 AZB 5/97 = BAGE 86, 122; siehe auch Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 27.11.1986, Az.: L 4 Kr 45/84) wird der Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber nämlich nicht dadurch zu einem öffentlich-rechtlichen Anspruch, dass er gem. § 115 SGB X i.V.m. § 143a Abs. 4 SGB III bzw. der Vorgängervorschrift des § 117 Abs. 4 AFG auf die Bundesagentur übergeht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2019 - L 13 AS 52/19
    Sowohl hinsichtlich der für den Übergang von Arbeitsentgeltansprüchen gemäß § 33 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorrangigen Regelung des § 115 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) als auch hinsichtlich des Anspruchsüberganges nach § 33 Abs. 1 SGB II ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtliche Natur des übergegangenen Anspruchs nicht durch den gesetzlichen Übergang in eine öffentlich-rechtliche Forderung umgeändert wird und der Anspruch daher vor dem jeweils zuständigen Fachgericht durchzusetzen ist (zu § 115 SGB X: Bundesarbeitsgericht [BAG], Beschluss vom 12. Juni 1997- 9 AZB 5/97 - juris Rn. 6 ff. m. w. N; BSG, Beschluss vom 4. Dezember 2000 - B 11 AL 213/00 B - juris Rn. 2; vgl. auch BAG, Urteil vom 29. April 2015 - 5 AZR 756/13, Urteil vom 21. März 2012 - 5 AZR 61/11; Bieresborn in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 115 Rn. 14; zu § 33 SGB X: Silbermann in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 33 Rn. 72; Münder in LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 33 Rn. 47 ff.).
  • LAG Köln, 21.01.1999 - 10 (9) Sa 924/98

    Überleitungsanzeige, Arbeitsamt als Scheingläubiger, Schuldbefreiung,

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2019 - L 13 AS 53/19
    Sowohl hinsichtlich der für den Übergang von Arbeitsentgeltansprüchen gemäß § 33 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorrangigen Regelung des § 115 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) als auch hinsichtlich des Anspruchsüberganges nach § 33 Abs. 1 SGB II ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtliche Natur des übergegangenen Anspruchs nicht durch den gesetzlichen Übergang in eine öffentlich-rechtliche Forderung umgeändert wird und der Anspruch daher vor dem jeweils zuständigen Fachgericht durchzusetzen ist (zu § 115 SGB X: Bundesarbeitsgericht [BAG], Beschluss vom 12. Juni 1997- 9 AZB 5/97 - juris Rn. 6 ff. m. w. N; BSG, Beschluss vom 4. Dezember 2000 - B 11 AL 213/00 B - juris Rn. 2; vgl. auch BAG, Urteil vom 29. April 2015 - 5 AZR 756/13, Urteil vom 21. März 2012 - 5 AZR 61/11; Bieresborn in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 115 Rn. 14; zu § 33 SGB X: Silbermann in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 33 Rn. 72; Münder in LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 33 Rn. 47 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2020 - L 7 AL 52/19
    Es ist seit langem anerkannt, dass es sich bei den nach § 115 SGB X übergegangenen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt um solche aus Arbeitsverträgen handelt und dafür ausschließlich der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Juni 1997 - 9 AZB 5/97 = AP Nr. 49 zu § 2 ArbGG).
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