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   OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97   

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https://dejure.org/1997,6070
OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97 (https://dejure.org/1997,6070)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.05.1997 - 4 U 5/97 (https://dejure.org/1997,6070)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 4 U 5/97 (https://dejure.org/1997,6070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Unfallschadens auf Neuwagenbasis; Vorliegen einer erheblichen Beschädigung des Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Unfallschadens auf Neuwagenbasis; Vorliegen einer erheblichen Beschädigung des Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Neupreiserstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensersatz auf Neuwagenbasis nach Verkehrsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 734
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97
    Es handelt sich nämlich nicht um einen nicht offenbarungspflichtigen Bagatellschaden, der den etwaigen Kaufentschluss eines Käufers bei vernünftiger Betrachtungsweise nicht beeinflussen konnte (vgl. BGH NJW 1982, 1386 [BGH 03.03.1982 - VIII ZR 78/81] sowie BGHZ 57, 137 ff [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69] ).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97
    Es handelt sich nämlich nicht um einen nicht offenbarungspflichtigen Bagatellschaden, der den etwaigen Kaufentschluss eines Käufers bei vernünftiger Betrachtungsweise nicht beeinflussen konnte (vgl. BGH NJW 1982, 1386 [BGH 03.03.1982 - VIII ZR 78/81] sowie BGHZ 57, 137 ff [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69] ).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.1992 - 1 U 137/92

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Kfz-Schadens auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97
    Bereits die Höhe der Reparaturkosten und ihr Verhältnis zum Neupreis des Fahrzeugs (nahezu 7, 5 %) sprechen für eine Erheblichkeit der Beschädigung (vgl. OLG Karlsruhe DAR 1994, 26 f [OLG Karlsruhe 25.11.1992 - 1 U 137/92] ).
  • OLG München, 16.09.1980 - 5 U 1110/80

    Zulässigkeit der Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf "Neuwagenbasis";

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97
    Auch die weitere Voraussetzung einer erheblichen Beschädigung des betroffenen Fahrzeugs ist gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 433; OLG München NJW 1982, 52 [OLG München 16.09.1980 - 5 U 1110/80] ; Berr, "Abrechnung auf Neuwagenbasis" DAR 1990, 313 ff).
  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97
    Auch die weitere Voraussetzung einer erheblichen Beschädigung des betroffenen Fahrzeugs ist gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 433; OLG München NJW 1982, 52 [OLG München 16.09.1980 - 5 U 1110/80] ; Berr, "Abrechnung auf Neuwagenbasis" DAR 1990, 313 ff).
  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

    Da das Fahrzeug des Klägers im Unfallzeitpunkt weniger als 1.000 km zurückgelegt hatte, muss der Kläger sich keine Ersparnis hinsichtlich des Wertes seiner vorangegangenen Benutzung anrechnen lassen (BGH NJW 1983, S. 2694, 2695; OLG Oldenburg MDR 1997, S. 734; OLG Bremen VersR 1978, S. 236; Schiemann, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 251 Rdn. 40).
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