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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96   

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https://dejure.org/1996,3895
OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96 (https://dejure.org/1996,3895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.1996 - 1 AK 8/96 (https://dejure.org/1996,3895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 1 AK 8/96 (https://dejure.org/1996,3895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 188
  • NStZ-RR 1997, 114
  • StV 1997, 368
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
    Die Auslieferung darf nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat eine Strafe erwartet, die unerträglich hart ist und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen erscheint (vgl. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 ; a.BGH NStZ 1993, 547 ff.; zu der Strafdrohung der einschlägigen deutschen Bestimmung vgl. § 29 Abs. 1 BtMG ).
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
    Die Auslieferung darf nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat eine Strafe erwartet, die unerträglich hart ist und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen erscheint (vgl. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 ; a.BGH NStZ 1993, 547 ff.; zu der Strafdrohung der einschlägigen deutschen Bestimmung vgl. § 29 Abs. 1 BtMG ).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Danach kann eine Auslieferung insbesondere dann als unzulässig anzusehen sein, wenn die im Ausland zu erwartende Strafe außer Verhältnis zur begangenen bzw. vorgeworfenen Straftat steht (Senat StV 1997, 368 f.).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04

    Auslieferung nach Peru: Übermäßige Strafhöhe im ersuchenden Staat als

    Anders kann es bei wenn auch erheblichen Mengen "weicher" Betäubungsmittel liegen (OLG Karlsruhe MDR 1997, 188: 10 Jahre Freiheitsstrafe wegen Abgabe von 2, 5 kg Haschisch; OLG Köln, in: Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. 1993, U 187: 30 Jahre Freiheitsstrafe wegen Ausfuhr von 20 kg Haschisch).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Anders kann es bei wenn auch erheblichen Mengen "weicher" Betäubungsmittel liegen (OLG Karlsruhe MDR 1997, 188: 10 Jahre Freiheitsstrafe wegen Abgabe von 2, 5 kg Haschisch; OLG Köln, in: Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. 1993, U 187: 30 Jahre Freiheitsstrafe wegen Ausfuhr von 20 kg Haschisch).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen des Besitzes nur

    Die Auslieferung darf indessen nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat, auch wenn nach dessen Rechtsordnung - was vom ersuchten Staat grundsätzlich hinzunehmen und nicht zu hinterfragen ist - Betäubungsmittelstraftaten besonders hart verfolgt werden, eine Strafe erwartet, die nach den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen hart oder unerträglich schwer erscheint (BVerfG JZ 2004, 141; OLG Karlsruhe, StV 1997, 368; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 60 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der

    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; im Anschluss hieran OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rn. 99).
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00

    Auslieferung, ordre public, unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen

    Diese drohende Mindeststrafe erscheint nicht nur "als in hohem Maße hart" (was noch hingenommen werden müsste), sondern unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auch als unangemessen und unerträglich (zu vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1997/188, das die Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen der Abgabe von 2, 5 gr. Haschisch für unzulässig erklärt hat. Im vorliegenden Fall aber ist von einem durchaus vergleichbaren Missverhältnis zwischen dem in Frage stehenden Tatunrecht und der angedrohten Strafsanktion auszugehen).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener

    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken StV 1996, 105; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rdn. 99 f.).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 6 AuslA 2/08

    Zulässigkeit einer Auslieferung einer vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der

    Hierzu zählt insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der unerträglich harte, mithin unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessene - nicht aber nur lediglich "in hohem Maße" harte - Strafen sowie allgemein eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet (BVerfG, aaO Rz. 30, 31; BVerfG, B. v. 31.03.1987 - 2 BvM 2/86 [BVerfGE 75, 1 ff.], Rz. 38; OLG Hamm, B. v. 16.06.1998 - (23) 4 Ausl 563/96 (75/97) - NStZ-RR 1998, 351; OLG Karlsruhe, B. v. 21.05.1996 - 1 AK 8/96).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.08.1996 - 3 ObOWi 106/96   

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https://dejure.org/1996,6095
BayObLG, 23.08.1996 - 3 ObOWi 106/96 (https://dejure.org/1996,6095)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1996 - 3 ObOWi 106/96 (https://dejure.org/1996,6095)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1996 - 3 ObOWi 106/96 (https://dejure.org/1996,6095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1319
  • MDR 1997, 188
  • NVwZ 1997, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    b) Das Landgericht ist bei seiner Bewertung der Fehlvorstellung des Angeklagten davon ausgegangen, dass Irrtümer über die Erlaubnispflicht bei einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als Tatbestandsirrtum i.S.d. § 16 Abs. 1 StGB erfasst werden (OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 222 Ss 71/04 (OWi), NJW 2004, 3790, 3791; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 Ss 220/05, StraFo 2006, 78; BayObLG, Beschluss vom 23. August 1996 - 3 ObOWi 106/96, NJW 1997, 1319; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 3 ObOWi 11/92, wistra 1992, 273) und der Irrtum über die Erlaubnispflichtigkeit des Betreibens von Bankgeschäften darunter falle.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05

    Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum: Unkenntnis eines Angeklagten

    Vorsätzliches Handeln kommt also nicht in Betracht (Steindorf in Erbs/Kohlhaas a.a.O. vor § 52 a Rdnr. 49 a; Steindorf WaffG, vor § 52 a Rdnr. 44 f.; KK-Rengier, OWiG, § 11 Rdnr. 41 a; Schönke/Schröder-Cramer, StGB, , § 17 Rdnr. 12 a; Münchener Kommentar - Joecks § 17 Rdnr. 80; BGH NStZ-RR 03, 55, 56; 01, 26 -31; BayObLG wistra 92, 273; BayObLG NJW 97, 1319, 1320).
  • OLG Celle, 25.05.2004 - 222 Ss 71/04

    Erfordernis einer Erlaubnis zur Rechtsberatung bei Schuldenregulierung und

    Während im ersten Fall ein Tatbestandsirrtum gegeben ist, liegt im zweiten Fall ein Verbotsirrtum vor (vgl. BayObLGSt. 1992, S. 11, 14; BayObLG NJW 1997, S. 1319 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.1999 - 2b Ss OWi 69/99

    Bauen ohne Baugenehmigung: Strafbar auch bei Irrtum über Genehmigungspflicht?

    Bei einem Irrtum ist im erstgenannten Fall ein Tatbestandsirrtum, im zweiten Fall ein Verbotsirrtum anzunehmen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 20. Januar 1998 - 5 Ss (OWi) 341/97 - (OWi) 176/97 I m. w. N. veröffentlicht in JMBl. NW 1998, 107; GewArch 1998, 199, NSt-RR 1998, 211; ferner BayObLG MDR 1997, 188 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1998 - 5 Ss OWi 341/97

    Gewerberecht; Erlaubnispflicht für das Bewachungsgewerbe

    Im erstgenannten Fall ist ein Tatbestandsirrtum, im zweiten Fall ein Verbotsirrtum anzunehmen (BayOblG wistra 1992, 273; BayOblGSt 1993, 144 = BauR 1993, 720; BayOblG NJW 1997, 1319; Rengier, in: KK-OWiG (1989), § 11 Rdnr. 42; Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl. (1997), § 17 Rdnr. 12a; vgl. auch BGH NStZ 1993, 594).
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