Rechtsprechung
BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls - Beweisführung - Aussagen verschiedener Zeugen
- Judicialis
AVB f. Kraftfahrtvers. (AKB) § 12
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12
Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls bei mehreren Zeugen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB f. Kraftfahrtvers. ( AKB ) § 12
Äußerer Anschein des Kfz-Diebstahls - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.07.1995 - 5 O 87/95
- BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1243
- MDR 1998, 1027
- NZV 1998, 371
- VersR 1998, 1012
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
Äußeres Bild eines Kfz-Diebstahls bei Fertigung einer Schlüsselkopie
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97
Zwar kann der Versicherungsnehmer den erleichterten Entwendungsbeweis (siehe dazu BGHZ 123, 217, 220; Senatsurteil vom 26. Juni 1996 - IV ZR 164/95 - VersR 1996, 1135 unter 1a) mit stets vorrangig zu hörenden Zeugen (Senatsurteil vom 26. März 1997 - IV ZR 91/96 - VersR 1997, 733) grundsätzlich auch dann führen, wenn das Abstellen des PKW und sein späteres Nichtwiederauffinden von jeweils verschiedenen Personen beobachtet wurde.a) Zutreffend hat der Berufungsrichter gesehen, daß das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls nicht schon dadurch entfällt, daß der Versicherungsnehmer keine plausible Erklärung für die erwiesene Fertigung einer Schlüsselkopie geben kann und der Lenkschloßzylinder des Fahrzeugs später ohne Aufbruchspuren wiederaufgefunden wird (siehe dazu auch BGHZ 130, 1 und Senatsurteil vom 26. Juni 1996, aaO unter 2).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97
a) Zutreffend hat der Berufungsrichter gesehen, daß das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls nicht schon dadurch entfällt, daß der Versicherungsnehmer keine plausible Erklärung für die erwiesene Fertigung einer Schlüsselkopie geben kann und der Lenkschloßzylinder des Fahrzeugs später ohne Aufbruchspuren wiederaufgefunden wird (siehe dazu auch BGHZ 130, 1 und Senatsurteil vom 26. Juni 1996, aaO unter 2). - BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97
Allerdings wird es entscheidend sein, ob der Kläger als glaubwürdig angesehen werden kann (siehe dazu Senatsurteil vom 19. Februar 1997 - IV ZR 12/96 - VersR 1997, 691).
- BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97
b) Sollte es erneut darauf ankommen, ob eine erhebliche Vortäuschungswahrscheinlichkeit gegeben ist, wird das Berufungsgericht auch hier in seine Gesamtschau mit einzubeziehen haben, daß - vom Kläger nicht plausibel erklärt ein Nachschlüssel gefertigt wurde (siehe dazu Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 - IV ZR 54/95 - VersR 1996, 319). - BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92
Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97
Zwar kann der Versicherungsnehmer den erleichterten Entwendungsbeweis (siehe dazu BGHZ 123, 217, 220; Senatsurteil vom 26. Juni 1996 - IV ZR 164/95 - VersR 1996, 1135 unter 1a) mit stets vorrangig zu hörenden Zeugen (Senatsurteil vom 26. März 1997 - IV ZR 91/96 - VersR 1997, 733) grundsätzlich auch dann führen, wenn das Abstellen des PKW und sein späteres Nichtwiederauffinden von jeweils verschiedenen Personen beobachtet wurde. - BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96
Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97
Zwar kann der Versicherungsnehmer den erleichterten Entwendungsbeweis (siehe dazu BGHZ 123, 217, 220; Senatsurteil vom 26. Juni 1996 - IV ZR 164/95 - VersR 1996, 1135 unter 1a) mit stets vorrangig zu hörenden Zeugen (Senatsurteil vom 26. März 1997 - IV ZR 91/96 - VersR 1997, 733) grundsätzlich auch dann führen, wenn das Abstellen des PKW und sein späteres Nichtwiederauffinden von jeweils verschiedenen Personen beobachtet wurde.
- OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 1399/18
Zahlungsanspruch aus einer Diebstahlversicherung für einen entwendeten PKW
Hat der Versicherungsnehmer Anzeichen für das äußere Bild einer Entwendung - etwa durch Benennung von Zeugen - unter Beweis gestellt, ist dem durch Beweisaufnahme nachzugehen (vgl. BGH, VersR 1997, 733; BGH, VersR 1998, 1012).Geführt ist der Beweis der erforderlichen Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls indes nur, wenn die Angaben der Zeugen zuverlässig ergeben, dass sich ihre Beobachtungen für das Abstellen und das Nichtwiederauffinden auf ein und dieselbe Örtlichkeit beziehen (vgl. BGH, VersR 1998, 1012).
- OLG Celle, 07.12.2006 - 8 U 149/06
Reichweite einer als "Bauklausel" bezeichneten Risikoausschlussklausel in einer …
Tatsächlich dürfte auch trotz Ersetzens des "unmittelbaren" durch den "ursächlichen" Zusammenhang ein zeitlicher und innerer sachlicher Zusammenhang zwischen der Streitigkeit und der Baumaßnahme erforderlich sein (OLG Köln VersR 1998, 1012;… Harbauer, a. a. O., Rdnr. 6 b;… weitergehend wohl Prölss/Martin, a. a. O., Rdnr. 6;… a. A. Obarowski, a. a. O. für § 3 Ziff. 1 d) aa)). - OLG Hamm, 18.12.2015 - 20 U 58/15
Kraftfahrtversicherung: äußeres Bild des Kfz-Diebstahls (hier: Beweis nicht …
Den Beweis des äußeren Bildes kann der Versicherungsnehmer im Wege einer Zeugenaussage nur führen, wenn die Angaben der Zeugen zuverlässig ergeben, dass sich ihre Beobachtungen für das Abstellen und das Nichtwiederauffinden auf ein und dieselbe Örtlichkeit beziehen (BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - IV ZR 81/97 -, Rn. 10, juris).
- OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 3 U 125/05
Versicherungsrecht: Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen falscher …
Wenn der Versicherungsnehmer für das Abstellen und das Nichtwiderauffinden nur verschiedene Zeugen benennen kann, so ist der Beweis des äußeren Bildes nur dann geführt, wenn die Aussagen zuverlässig ergeben, dass sich ihre Beobachtungen auf dieselbe Örtlichkeit beziehen (BGH VersR 1998, 1012). - OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Kürzung des Anspruchs auf Restamortisation nach Diebstahl des Leasingfahrzeugs
Die Durchsetzung eines Anspruchs gegen die Kaskoversicherung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer zumindest das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls beweist (zuletzt BGH VersR 1999, 182; 1998, 1012 und 447; st. Rspr.). - OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 3 U 135/05
Versicherungsrecht: Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen falscher …
Wenn der Versicherungsnehmer für das Abstellen und das Nichtwiderauffinden nur verschiedene Zeugen benennen kann, so ist der Beweis des äußeren Bildes nur dann geführt, wenn die Aussagen zuverlässig ergeben, dass sich ihre Beobachtungen auf dieselbe Örtlichkeit beziehen (BGH VersR 1998, 1012). - OLG Brandenburg, 10.08.1998 - 13 W 5/98
Darlegungs- und Beweislast bei Kfz-Diebstahl in der Kfz-Kaskoversicherung
Angesichts des hier gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässigen - Bestreitens mit Nichtwissen durch die Beklagte, war der Kläger gehalten, das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das spätere Nichtauffinden am selben Ort - vorrangig durch Zeugen (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.1998 - IV ZR 81/97 -) - unter Beweis zu stellen oder darzulegen, daß und warum ihm hierfür keine Zeugen zur Verfügung stehen. - LG Dortmund, 19.08.2009 - 2 S 41/08
Obliegenheitsverletzung durch Falschangaben nach Motorraddiebstahl
Es kann offen bleiben, ob dem Kläger der Beweis der Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Kraftfahrzeugdiebstahls (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1998, 1243, BGH NJW 1995, 2169) mittels der vernommenen Zeugen gelungen ist. - OLG Köln, 15.09.1998 - 9 U 24/98
Nachweispflichten eines Versicherungsnehmers bezüglich einer behaupteten …
Da die beiden Zeuginnen nämlich zur Tatsache des Abstellens keine verläßlichen Angaben machen konnten, ist der Kläger für diesen Teil des zu beweisenden Minimalsachverhaltes wie ein zeugenloser Versicherungsnehmer zu behandeln, dessen Anhörung grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. dazu BGH, VersR 1998, 1012).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 344/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Trunkenheitsfahrt, Anzeichen für vorsätzliche Begehung, Begründung des Urteils bei Annahme von Vorsatz, Erörterung der Schuldfähigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1027
- NZV 1998, 334
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 14.03.1996 - 4 Ss 236/96
Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 344/98
Nicht verkannt hat das Landgericht allerdings die in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertretene Auffassung, dass vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr bzw. vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration geschlossen werden kann (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 749; sowie insbesondere OLG Hamm zfs 1996, 233, 234; NStZ-RR 1996, 297 und aus neuerer Zeit OLG Celle zfs 1997, 152; NZV 1998, 123 = Nds.Rpfl. - BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96
Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur …
Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 344/98
Vorsorglich weist der Senat für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass der Schuldzeitpunkt hier nicht gegenüber dem Tatzeitpunkt vorverlegt werden kann, weil die Rechtsfigur der actio libera in causa auf Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr keine Anwendung findet (BGH NStZ 1997, 228). - OLG Celle, 04.07.1996 - 3 Ss 126/96
Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 344/98
Nicht verkannt hat das Landgericht allerdings die in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertretene Auffassung, dass vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr bzw. vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration geschlossen werden kann (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 749; sowie insbesondere OLG Hamm zfs 1996, 233, 234; NStZ-RR 1996, 297 und aus neuerer Zeit OLG Celle zfs 1997, 152; NZV 1998, 123 = Nds.Rpfl. - OLG Hamm, 05.12.1995 - 4 Ss 1290/95
Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 344/98
Nicht verkannt hat das Landgericht allerdings die in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertretene Auffassung, dass vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr bzw. vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration geschlossen werden kann (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 749; sowie insbesondere OLG Hamm zfs 1996, 233, 234; NStZ-RR 1996, 297 und aus neuerer Zeit OLG Celle zfs 1997, 152; NZV 1998, 123 = Nds.Rpfl. - OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 344/98
Nicht verkannt hat das Landgericht allerdings die in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertretene Auffassung, dass vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr bzw. vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration geschlossen werden kann (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 749; sowie insbesondere OLG Hamm zfs 1996, 233, 234; NStZ-RR 1996, 297 und aus neuerer Zeit OLG Celle zfs 1997, 152; NZV 1998, 123 = Nds.Rpfl.
- OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01
Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil; …
Die sich bei einer Rückrechnung zugunsten des Angeklagten für den Tatzeitpunkt ergebende hohe Blutalkoholkonzentration von mehr als 2, 2 o/oo machte Erörterungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erforderlich (Senat in ZAP EN-Nr. 361/98 = NZV 1998, 334 = zfs 1998, 313 = MDR 1998, 1027 = VM 1998, 68 (Nr. 85) = VRS 95, 255; DAR 1999, 346 = MDR 1999, 1264 = VRS 97, 351; Beschluss des 4. Strafsenats in BA 2001, 187). - OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02
Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration
Der Senat hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen hiesigen Strafsenate und der einhelligen übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung - bereits wiederholt entschieden, dass vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit geschlossen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 8. April 1998 in 2 Ss 344/98 = VRS 95, 255 = VM 1998, 68 Nr. 85 = MDR 1998, 1027 = zfs 1998, 313 = NZV 1998, 334 = ZAP EN-Nr. 361/98; vgl. auch aus jüngerer Zeit OLG Hamm Blutalkohol 2001, 461, 463 = VRS 102, 278 282; NZV 1998, 291; Blutalkohol 1998, 462 f.; zfs 1996, 233; zfs 1996, 234; OLG Zweibrücken zfs 2001, 334 f.; zfs 2000, 511; OLG Saarbrücken Blutalkohol 2001, 458 f.; OLG Köln DAR 1999, 98; VRS 94, 215 f. = DAR 1997, 499; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; OLG Naumburg zfs 1999, 401 f.; DAR 1999, 420; OLG Celle NZV 1998, 123 = VRS 94, 339 f. = Nds.… - OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 498/02
Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration
Der Senat hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen hiesigen Strafsenate und der einhelligen übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung - bereits wiederholt entschieden, dass vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit geschlossen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 8. April 1998 in 2 Ss 344/98 = VRS 95, 255 = VM 1998, 68 [Nr. 85] = MDR 1998, 1027 = zfs 1998, 313 = NZV 1998, 334 = ZAP EN-Nr. 361/98; vgl. auch aus jüngerer Zeit OLG Hamm Blutalkohol 2001, 461, 463 = VRS 102, 278 282; NZV 1998, 291; Blutalkohol 1998, 462 f.; zfs 1996, 233; zfs 1996, 234; OLG Zweibrücken zfs 2001, 334 f.; zfs 2000, 511; OLG Saarbrücken Blutalkohol 2001, 458 f.; OLG Köln DAR 1999, 98; VRS 94, 215 f. = DAR 1997, 499; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; OLG Naumburg zfs 1999, 401 f.; DAR 1999, 420; OLG Celle NZV 1998, 123 = VRS 94, 339 f. = Nds.…