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   AnwG Düsseldorf, 18.05.1998 - I A 703/97   

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https://dejure.org/1998,11271
AnwG Düsseldorf, 18.05.1998 - I A 703/97 (https://dejure.org/1998,11271)
AnwG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.1998 - I A 703/97 (https://dejure.org/1998,11271)
AnwG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - I A 703/97 (https://dejure.org/1998,11271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ; Berufliche Verstöße eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ; Berufliche Verstöße eines Rechtsanwalts

  • BRAK-Mitteilungen

    Umgehung des Gegenanwalts; Unanwendbarkeit der anwaltlichen Berufsordnung - Verkündungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2296
  • MDR 1998, 1059
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 55/97

    Kriterien für die Gestattung des Führens der Fachbezeichnung "Fachanwalt für

    Auszug aus AnwG Düsseldorf, 18.05.1998 - I A 703/97
    d. Red.: Die äußerst knapp begründete Entscheidung wird zustimmend besprochen von Römermann, NJW 1998, 2249 ff. Der Anwaltssenat des BGH geht in zwei Entscheidungen mit Selbstverständlichkeit von einem Inkrafttreten von BORA und FAO am 11.3.1997 aus (BRAK-Mitt. 1997, 255 und BRAK-Mitt. 1998, 153).
  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 33/97

    Voraussetzung für die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" -

    Auszug aus AnwG Düsseldorf, 18.05.1998 - I A 703/97
    d. Red.: Die äußerst knapp begründete Entscheidung wird zustimmend besprochen von Römermann, NJW 1998, 2249 ff. Der Anwaltssenat des BGH geht in zwei Entscheidungen mit Selbstverständlichkeit von einem Inkrafttreten von BORA und FAO am 11.3.1997 aus (BRAK-Mitt. 1997, 255 und BRAK-Mitt. 1998, 153).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98

    Verbot der Sternsozietät

    Vor dem Abschluß einer für das Rechtsetzungsverfahren vorgeschriebenen aufsichtsrechtlichen Mitwirkung könne der ordnungsgemäße Verfahrensgang (Legalitätsnachweis) nicht bezeugt werden (AnwG Düsseldorf NJW 1998, 2296; Hartung AnwBl. 1997, 65 ff; ders. MDR 1998, 1059 f; ders., in: Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung § 35 BORA Rdnr. 4 ff).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 85/98

    Inkrafttreten der Berufsordnung und der Fachanwaltsordnung für Rechtsanwälte;

    Die am 10. Dezember 1996 erfolgte Ausfertigung sei unwirksam (Hartung AnwBl. 1997, 65; Hartung/Holl, Anwaltliche Berufungsordnung § 35 BO Rdnr. 4 ff; Römermann NJW 1998, 2249; AnwG Düsseldorf NJW 1998, 2296).
  • LG Berlin, 18.08.1998 - 16 O 121/98

    Zulässigkeit einer Rechtsberatungshotline

    Die beworbene und unstreitig auch gewährte Anonymität der rechtssuchenden Anrufer stellt keinen Verstoß gegen das anwaltliche Berufsrecht dar; insbesondere geht die Anonymität nicht automatisch mit einer Verletzung des Verbotes der Vertretung widerstreitender Interessen im Sinne des § 43a Abs. 4 BRAO bzw. § 3 der Berufsordnung und Fachanwaltsordnung für Rechtsanwälte (ungeachtet etwaiger Verkündungsmängel: Anwaltsgericht Düsseldorf NJW 1998, 2296) einher.
  • AGH Baden-Württemberg, 04.11.1998 - AGH 9/98
    Unter Berufung auf eine Veröffentlichung von Hartung (Hartung in: Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung 1997, Rdnr. 4 ff. zu § 35 BerufsO) hat das Anwaltsgericht Düsseldorf (AnwG Düsseldorf, Beschl. v. 18.5.1998 NJW 1998, 2296) einen Mangel bei der Verkündung von Berufsordnung und Fachanwaltsordnung gesehen und das wirksame Inkrafttreten der Satzung verneint.
  • AG Koblenz, 15.06.1998 - B IV 90/97

    Vorliegen eines schuldhaften berufsrechtlichen Verstoßes gegen § 59b

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