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   OLG Hamburg, 29.07.1998 - 2 Wx 20/98   

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https://dejure.org/1998,6077
OLG Hamburg, 29.07.1998 - 2 Wx 20/98 (https://dejure.org/1998,6077)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.1998 - 2 Wx 20/98 (https://dejure.org/1998,6077)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 2 Wx 20/98 (https://dejure.org/1998,6077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung eines Gaststättenbetriebes anhand einer Teilerklärung durch einen Teileigentümer; Ermittlung einer Zweckbestimmung von Teileigentum in Form einer Teilerklärung durch Auslegung einer Grundbucheintragung; Eintragung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Auslegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nutzung von Teileigentum als Speisegaststätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1156
  • ZMR 1998, 714
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00

    Schranken für die Nutzung von in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen , im

    Wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung und ständigen Rechtsprechung zugrundegelegt hat, ist dabei auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie dieser sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 "Tages-Cafe"; HansOLG MDR 1998, 1156; ZMR 2002, 455); außerhalb der Entragung liegende Umstände dürfen nur dann herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.

    Ob für die Feststellung, welche Beeinträchtigungen typischerweise von einem Laden zu erwarten sind, ein "Begriffswandel" zu berücksichtigen ist oder ob bei der Auslegung dem zur Zeit der Eintragung in das Grundbuch geltenden Begriffsverständnis maßgebliche Bedeutung zukommt, weil dem auf die Eintragung Vertrauenden nur dann hinreichend Schutz geboten wird, wenn auf den im Zeitpunkt der Eintragung herrschenden Sprachgebrauch sowie auf die damalige Verkehrsübung und Verkehrsauffassung abgestellt wird (so HansOLG MDR 1998, 1156, 1157 m.w.N.), braucht für die Beantwortung der dem Senat im Verfahren der weiteren Beschwerde nur noch vorliegenden Frage der Nutzung auch über den von Amts- und Landgericht noch für zulässig erachteten Gebrauch hinaus nicht vertieft behandelt zu werden.

  • OLG München, 30.04.2008 - 32 Wx 35/08

    Wohnungseigentum: Nutzung einer als Laden bezeichneten Teileigentumseinheit unter

    Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass bei der Auslegung einer Grundbucheintragung im Grundsatz von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Eintragung auszugehen ist (OLG Hamburg MDR 1998, 1156).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06

    Auslegung der Nutzungsbestimmung einer Teilungserklärung - Pflicht zur Einhaltung

    Bei der Auslegung einer Grundbucheintragung ist im Grundsatz von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Eintragung auszugehen (OLG Hamburg MDR 1998, 1156; Meikel/Streck, Grundbuchrecht, 8. Aufl., Band 3, § 53 Rn.30).
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00

    Zweckbestimmung eines Teileigentums

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass der Begriff "Cafe", wenn er ohne Zusätze und Einschränkungen verwendet wird, im allgemeinen Sprachgebrauch, der insoweit maßgebend ist, einen Gaststättenbetrieb bezeichnet, der in erster Linie Kaffee, Tee und Konditoreiwaren anbietet (OLG Hamburg MDR 1998, 1156 m.A. Riecke; OLG München NJW-RR 1992, 1492/1493; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336/1337).

    Bei der Auslegung von Eigentümerbeschlüssen, die eine Dauerregelung enthalten, ist nach den für die Auslegung von Grundbucherklärungen maßgebenden Grundsätzen der im Zeitpunkt der Beschlußfassung herrschende Sprachgebrauch sowie die damalige Verkehrsübung und Verkehrsauffassung zu berücksichtigen (OLG Hamburg MDR 1998, 1156/1157; s. a. BayObLG Rpfleger 1981, 479).

  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung

    b) Die Regelungen zum Teileigentum Nr. 14 in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung, die zum Grundbuchinhalt geworden sind (§ 874 BGB), enthalten eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (st. Rspr., z.B. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - OLG Hamburg MDR 1998, 1156; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336).

    Maßgeblich für den Inhalt des zur Zweckbestimmung verwendeten Begriffs ist der Zeitpunkt der Vereinbarung; ein späterer Begriffswandel spielt grundsätzlich keine Rolle (BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG Hamburg MDR 1998, 1156 mit Anm. Riecke).

  • LG Dresden, 25.02.2009 - 2 S 407/08

    Verbindliche Gebrauchsbeschränkung durch Aufteilungsplan

    Denn die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass nur eine solche Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. OLG Hamm FGPrax 2004, 12 ff; OLG Hamburg MDR 1998, 1156 f; KG Berlin NJW-RR 1995, 333, 334).

    Trotzdem ist mit der Charakterisierung als Café auch bei Abstellen auf das hierzulande im Jahr 1994 übliche Verständnis nicht die klare Vorstellung verbunden gewesen, dass diese Öffnungszeiten bis maximal 21 Uhr aufweisen (a. A. für das im Jahr 1985 maßgebliche Verständnis von einem Café OLG Hamburg MDR 1998, 1156 f).

  • OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

    Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung

    Der Senat ist befugt und verpflichtet, die Teilungserklärung selbständig auszulegen, denn sie gehört nach § 10 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 3 WEG zum Inhalt des Grundbuchs und ist deshalb - wie jede Grundbucherklärung - auch von dem Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen; dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie dieser sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (allgem. Meinung, vgl. z. B. Senat MDR 1998, 1156, 1157).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2012 - 11 U 95/11

    Zur Auslegung des Inhalts einer Dienstbarkeit im Hinblick auf die Bebauung (hier:

    Maßgebend für die Auslegung einer Dienstbarkeit ist der Wortlaut der Eintragung und ihr Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt [BGH NJW 1993, 1329 - Rn. 11; OLG Hamburg, MDR 1998, 1156 - Rn. 4; OLG Zweibrücken, DNotZ 1997, 327 - Rn. 14f].
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