Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 210/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Alpmann Schmidt

    BGB §§ 823, 831, 847; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem überholenden LKW; Bindung des Gerichts an die Vorstellungen des Klägers hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1403
  • MDR 1998, 1222
  • NZV 1998, 409



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01  

    Arbeit & Soziales - Positive Kenntnis i.S.d. § 852 BGB: Anforderungen

    Dabei kann eine sorgfältige Handhabung der Überwachungspflicht für den Gehilfen nicht vorhersehbare und unauffällige Kontrollen gebieten (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - VI ZR 408/94 - aaO und vom 1. Juli 1997 - VI ZR 205/96 - aaO; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1403).
  • OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden

    An dem Beweis einer ausreichenden Auswahl und Überwachung eines angestellten Kraftfahrers sind im Interesse der Verkehrssicherheit strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1997, 2756, (2757); OLG Hamm, MDR 1998, 1222 (1223).

    Konkrete Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen (vgl. dazu OLG Hamm, MDR 1998, 1222 (1223), die insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Beklagte zu 1) erst sehr kurze Zeit bei dem Beklagten zu 3) beschäftigt war und zudem über keine langjährige Fahrpraxis verfügen konnte, erforderlich gewesen wären, werden nicht genannt.

  • OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01  

    Voraussetzungen des Haftungsprivilegs gem. §§ 104 ff. SGB VII gegenüber

    Eine sorgfältige Überwachung erfordert fortdauernde, planmäßige, unauffällige und unerwartete Kontrollen, insbesondere auch heimliche Überwachungen, während z.B. Schulungen allein nicht ausreichend sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1403).
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