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   BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98   

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BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98 (https://dejure.org/1998,993)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1998 - VII ZB 7/98 (https://dejure.org/1998,993)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98 (https://dejure.org/1998,993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 1
    Berufungsverwerfung wegen falscher Parteibezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 1
    Fehlerhafte Bezeichnung des Berufungsklägers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3499
  • MDR 1998, 1429
  • VersR 1998, 1529
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Form der Berufungsschrift des § 518 Abs. 2 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben ist, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (Urteile vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 = NJW 1996, 320; vom 31. März 1992 - VI ZB 7/92 = VersR 1992, 761; vom 20. Januar 1988 - VIII ZR 296/86 = NJW 1988, 1204, jeweils m.w.N.).

    b) Die Zulässigkeit der Berufung darf jedoch auch unter Beachtung der Verfahrensgarantie des Grundgesetzes, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, Beschluß vom 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 = NJW 1991, 3140), nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern, wenn für Gericht und Prozeßgegner das wirklich Gewollte deutlich wird (BGH, Urteil vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 aaO).

    Die eindeutige, jedoch fehlerhafte Angabe der Berufungsklägerin kann anders als in den vom Bundesgerichtshof bisher entschiedenen Fällen (Urteile vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 aaO; vom 22. September 1977 - VII ZB 5/77 = VersR 1997, 1100) nicht so ausgelegt werden, daß die Beschwerdeführerin als Berufungsklägerin angesehen werden kann.

  • BGH, 22.09.1977 - VII ZB 5/77

    Fehlerhafte Bezeichnung - Verwechslungsgefahr - Falscher Berufungskläger

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98
    Die eindeutige, jedoch fehlerhafte Angabe der Berufungsklägerin kann anders als in den vom Bundesgerichtshof bisher entschiedenen Fällen (Urteile vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 aaO; vom 22. September 1977 - VII ZB 5/77 = VersR 1997, 1100) nicht so ausgelegt werden, daß die Beschwerdeführerin als Berufungsklägerin angesehen werden kann.
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98
    b) Die Zulässigkeit der Berufung darf jedoch auch unter Beachtung der Verfahrensgarantie des Grundgesetzes, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, Beschluß vom 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 = NJW 1991, 3140), nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern, wenn für Gericht und Prozeßgegner das wirklich Gewollte deutlich wird (BGH, Urteil vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 aaO).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ZR 296/86

    Eigentumserwerb an einem bei Abbrucharbeiten freigelegten Schatz

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Form der Berufungsschrift des § 518 Abs. 2 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben ist, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (Urteile vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 = NJW 1996, 320; vom 31. März 1992 - VI ZB 7/92 = VersR 1992, 761; vom 20. Januar 1988 - VIII ZR 296/86 = NJW 1988, 1204, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZB 22/94

    Zulässigkeit des Klägerwechsels im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Klägerwechsel in zweiter Instanz in dieser Form möglich wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. September 1994 - VIII ZB 22/94 = NJW 1994, 3358 = BGHR ZPO § 519 b Abs. 1 Parteiwechsel 1) oder dem Schriftsatz auch die Bedeutung eines Beitritts als Nebenintervenientin gemäß § 66 Abs. 2 ZPO beigelegt werden kann.
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZB 7/92

    Folgen des Nichtvorliegens einer vollständigen Kopie des Urteils des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Form der Berufungsschrift des § 518 Abs. 2 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben ist, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (Urteile vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 = NJW 1996, 320; vom 31. März 1992 - VI ZB 7/92 = VersR 1992, 761; vom 20. Januar 1988 - VIII ZR 296/86 = NJW 1988, 1204, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03

    Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des

    Zwar ist die Form des § 519 Abs. 2 ZPO nur beachtet, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben ist, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH, Beschl. v. 16.7.1998 NJW 1998, 3499).
  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 20/03

    Wirtschaftliche Identität des beabsichtigten und des tatsächlich abgeschlossenen

    Daran fehlt es, wenn in der Berufungsschrift anstelle des wirklichen Berufungsklägers ein anderer, mit ihm nicht identischer Beteiligter bezeichnet wird (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98 - VersR 1998, 1529, 1530; Beschluß vom 20. Januar 2004 - VI ZB 68/03 - Umdruck S. 5 f., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Naumburg, 18.08.2017 - 7 U 17/17

    Hochwasserschutz, Spundwandprofile - Vergabe öffentlicher Bauaufträge:

    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung weiter vorliegender Unterlagen gewonnen werden (vgl. BGH MDR 1996, 92 m.w.N.; BGH NJW 1998, 3499; BGH NJW 1999, 1554).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers

    Daran fehlt es, wenn in der Berufungsschrift der Rechtsmittelführer in der Weise unrichtig bezeichnet ist, daß anstelle des wirklichen Berufungsklägers ein anderes, mit ihm nicht identisches Rechtssubjekt bezeichnet wird (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98 - NJW 1998, 3499).

    Soweit dem angefochtenen Beschluß entnommen werden könnte, daß bei eindeutiger, jedoch fehlerhafter Bezeichnung des Berufungsklägers kein Raum für eine Auslegung sei, findet diese Auffassung in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Beschluß des VII. Zivilsenats vom 16. Juli 1998 (aaO) keine Stütze, auch wenn der Leitsatz dieses Beschlusses mißverständlich sein mag.

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von den Sachverhalten, die dem Beschluß des BGH vom 16. Juli 1998 (aaO) und dem Senatsurteil vom 13. Oktober 1998 (aaO) zugrunde liegen.

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    cc) Entgegen der Auffassung der Revision rechtfertigt nämlich die offensichtliche Diskrepanz zwischen der Bezeichnung der Frau H.P. als Berufungsklägerin in der Berufungsschrift und der Benennung von Frau I.P. in dem diesem Schriftsatz beigefügten Formular nicht den eindeutigen Schluß, daß die Letztgenannte Rechtsmittelführerin sein sollte (vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98 - Umdruck S. 5/6).

    Dies könnte zwar anders zu beurteilen sein, wenn etwa der Berufungsschrift eine Urteilsabschrift beigefügt gewesen wäre, aus der sich ergeben hätte, daß nur eine der Parteien beschwert war, so daß bei vernünftiger Betrachtung aus diesem Grund die Person des Rechtsmittelführers zweifelsfrei zu erschließen gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 31. März 1992 - VI ZB 7/92 - VersR 1992, 761, 762; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 - NJW 1994, 1879; Beschlüsse vom 4. Juni 1997 - VIII ZB 9/97 - BGHR ZPO § 518 Abs. 2 Parteibezeichnung 13 und vom 16. Juli 1998 - aaO S. 6).

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZB 47/05

    Rechtsfolgen des Abweichens von Urteil und -ausfertgung

    Ein Rechtsmittel darf jedoch nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern, wenn für Gericht und Prozessgegner das wirklich Gewollte zutage tritt (BGH, Beschluss vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98 - VersR 1998, 1529 unter 1 a).
  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 7 U 90/22

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers und -gegners in der

    Der Form der Berufungsschrift des § 519 Abs. 2 ZPO ist nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll, wobei strenge Anforderungen zu stellen sind, die - wie hier - nicht erfüllt sind, wenn ausdrücklich die Berufung nur im Namen der Klägerin und Widerbeklagten (Geschädigte und Schädigerin bei Verkehrsunfall), nicht jedoch im Namen der Drittwiderbeklagten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer der Klägerin) eingelegt wird (in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 21.7.2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 8 f.; BGH Beschl. v. 20.1.2004 - VI ZB 68/03, r+s 2005, 90 = juris Rn. 19; BGH Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499 = juris Rn. 6 ff.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Form der Berufungsschrift des § 519 Abs. 2 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben ist, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH Urt. v. 21.7.2017 - V ZR 72/16, juris Rn. 8; BGH Beschl. v. 20.1.2004 - VI ZB 68/03, juris Rn. 19; BGH Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, juris Rn. 6 m. w. N.) .

    Sie kann auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH Urt. v. 21.7.2017 - V ZR 72/16, juris Rn. 9; BGH Beschl. v. 20.1.2004 - VI ZB 68/03, juris Rn. 19; BGH Urt. v. 15.12.1998 - VI ZR 316/97, juris Rn. 9; BGH Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, juris Rn. 7 m. w. N.) .

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

    Dieses hat verfahrensrechtliche Erklärungen frei zu würdigen und dabei unter Heranziehung aller für das Berufungsgericht erkennbaren Umstände und unter Beachtung der durch die gewählten Bezeichnungen bestehenden Auslegungsgrenzen darauf abzustellen, welcher Sinn ihnen aus objektiver Sicht beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - VI ZR 45/78 - VersR 1979, 373 unter II und Beschluss vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98 - VersR 1998, 1529 unter 2; Zöller/Gummer, ZPO 25. Aufl. § 546 Rdn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03

    Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des

    Daran fehlt es beispielsweise, wenn in der Berufungsschrift anstelle des wirklichen Berufungsklägers ein anderer, mit ihm nicht identischer Beteiligter bezeichnet wird (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98 - VersR 1998, 1529).
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 65/01

    Fehlende Bezeichnung des Berufungsbeklagten in der Berufungsschrift

    Die Form des § 518 Abs. 2 ZPO ist nur beachtet, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben ist, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499 = BGHR ZPO § 518 Abs. 2 Parteibezeichnung 14).
  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 68/03

    Anforderungen an die Bezeichnung der rechtsmittelführenden Partei in der

  • LAG Hamm, 11.01.2024 - 11 Sa 936/23

    Feiertagszuschläge

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 122/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

  • LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07

    Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung;

  • BGH, 21.03.2006 - VI ZB 25/05

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift

  • BGH, 21.02.2008 - III ZB 74/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99

    Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99

    Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 74/99

    Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift

  • LAG Baden-Württemberg, 18.04.2002 - 4 Sa 84/01

    Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses - Verfahrensunterbrechung

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZB 33/99

    Bezeichnung des Berufungsklägers

  • BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98

    Benennung der falschen Prozeßpartei in einer Einspruchsschrift gegen ein

  • BGH, 13.01.1999 - XII ZB 140/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsschrift

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 2 U 80/12

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum

  • LAG München, 07.11.2001 - 10 Sa 94/00
  • BGH, 17.09.1998 - VII ZB 13/98

    Angabe der Parteien des Berufungsverfahrens

  • BGH, 14.01.1999 - III ZB 22/98

    Bezeichnung der Parteien in der Berufungsschrift

  • OLG Köln, 09.06.2011 - 19 U 9/11

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der Berufungsschrift

  • OLG Koblenz, 19.07.2004 - 12 U 820/03

    Verkehrssicherungspflicht - Beschädigung eines tiefer gelegten Autos

  • OLG Köln, 21.08.2000 - 21 UF 274/99
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2106
BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97 (https://dejure.org/1998,2106)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1998 - VI ZR 276/97 (https://dejure.org/1998,2106)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - VI ZR 276/97 (https://dejure.org/1998,2106)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3411
  • MDR 1998, 1428
  • MDR 1998, 1429
  • NZV 1998, 500 (Ls.)
  • VersR 1998, 1565
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1961 - III ZR 189/60

    Berücksichtigung körperlicher Beschwerden aufgrund der Körperkonstitution des

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97
    Es braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden, ob der Tatrichter, wenn in dieser Weise Schmerzensgeld mittels unbezifferten Leistungsantrags geltend gemacht wird, im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens eine Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital und Rente vornehmen darf oder ob, wofür viel spricht, die Zuerkennung einer Rente stets einen dahingehenden Antrag der Klägerseite voraussetzt (so etwa OLG Schleswig, VersR 1992, 462 f.; MünchKomm BGB-Stein, 3. Aufl., § 847 Rdn. 57; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. November 1961 - III ZR 189/60 - VersR 1962, 93, 95).
  • OLG Schleswig, 09.01.1991 - 9 U 40/89

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung; Familienrechtlichtliche Beziehung;

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97
    Es braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden, ob der Tatrichter, wenn in dieser Weise Schmerzensgeld mittels unbezifferten Leistungsantrags geltend gemacht wird, im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens eine Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital und Rente vornehmen darf oder ob, wofür viel spricht, die Zuerkennung einer Rente stets einen dahingehenden Antrag der Klägerseite voraussetzt (so etwa OLG Schleswig, VersR 1992, 462 f.; MünchKomm BGB-Stein, 3. Aufl., § 847 Rdn. 57; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. November 1961 - III ZR 189/60 - VersR 1962, 93, 95).
  • RG, 16.06.1932 - VI 66/32

    Können die Parteien auf die Einhaltung der Vorschriften über die Formen der

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97
    Gegenüber dem jeweils mit diesen Parteianträgen verfolgten Begehren stellte sich die Verurteilung zur Rentenzahlung als etwas qualitativ anderes dar, als ein "aliud", nicht etwa lediglich als ein "minus" (vgl. MünchKomm ZPO-Musielak § 308 Rdn. 11 m.w.N.; siehe auch RGZ 136, 373, 375).
  • BGH, 15.02.2022 - VI ZR 937/20

    BGH verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes

    Eine Gliederung nach Zeitabschnitten käme nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74, DB 1976, 1520, 1521, juris Rn. 15 ff.) allenfalls bei zusätzlicher Gewährung einer Schmerzensgeldrente in Betracht, die hier aber vom Kläger schon nicht beantragt war (vgl. zum Antragserfordernis jedenfalls in der Berufungsinstanz Senatsurteil vom 21. Juli 1998 - VI ZR 276/97, NJW 1998, 3411, juris Rn. 7 ff.; zu den engen Voraussetzungen für die Gewährung einer Schmerzensgeldrente im Übrigen Senatsurteile vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74, DB 1976, 1520, 1521, juris Rn. 15 ff.; vom 15. März 1994 - VI ZR 44/93, NJW 1994, 1592, 1594, juris Rn. 23; im Überblick Diederichsen, VersR 2005, 433, 441; Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 11. Aufl., Rn. 138 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    b) Der erforderliche Antrag des Klägers auf Gewährung einer Schmerzensgeldrente und damit Aufteilung auf des zuerkannten Schmerzensgeldkapitals in Kapital- und Rentenbeträge liegt ebenfalls vor (vgl. auch BGH NJW 1998, 3411-3412 [juris Tz. 9]).
  • LG Hamburg, 26.07.2011 - 302 O 192/08

    Prozess gegen KfZ-Haftpflichtversicherer - Keine einmalige Kapitalabfindung für

    Voraussetzung ist aber auch ein entsprechender Antrag des Verletzten (vgl. BGH, NJW 1998, 3411).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Wird neben einem Kapitalbetrag auch eine Schmerzensgeldrente ausgeurteilt, muss der Kapitalwert der Rente ermittelt werden, da der kapitalisierte Schmerzensgeldbetrag und die Rente nur verschiedene Formen desselben Leistungsgegenstandes sind (BGH, NJW 1998, 3411; NJW 2007, 2475).
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 212/00

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Verletzung eines Vorkaufsrechts;

    Die Klägerin hat nämlich mit ihrem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ihr Klagebegehren auf die Schadensberechnung gerichtet, die im landgerichtlichen Grundurteil enthalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1998, VI ZR 276/97, NJW 1998, 3411).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

    Die beklagte Partei darf nicht zu etwas anderem (aliud) verurteilt werden, als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten mußte (§ 308 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH 21. Juli 1998 - VI ZR 276/97 - NJW 1998, 3411; MünchKommZPO-Musielak 2. Aufl. § 308 Rn. 9 ff. mwN).
  • OLG Koblenz, 26.02.2009 - 5 U 1212/07

    Grobe Behandlungsfehler im Zuge einer vaginalen Entbindung mit Vakuumextraktion;

    Denn es würde eine anders geartete Rechtsfolge ausgesprochen, die von den Parteianträgen nicht umfasst und auch nicht verfahrensrechtlich gedeckt wäre (BGH NJW 1998, 3411 ).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 14 U 78/98

    Arzthaftung

    Der Kläger hat jedoch mit dem Antrag auf Zurückweisung der Berufung sein Klagebegehren nicht mehr wie in erster Instanz auf ein angemessenes, vom Ermessen des Gerichts abhängiges Schmerzensgeld gerichtet, sondern auf die konkreten Schmerzensgeldkapitalbeträge gerichtet, die im landgerichtlichen Urteil zugesprochen worden waren (BGH, Urteil vom 21.07.1998, VI ZR 276/97, VersR 1998, 1565).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Wird neben einem Kapitalbetrag auch eine Schmerzensgeldrente ausgeurteilt, muss der Kapitalwert der Rente ermittelt werden, da der kapitalisierte Schmerzensgeldbetrag und die Rente nur verschiedene Formen desselben Leistungsgegenstandes sind (BGH NJW 1998, 3411; NJW 2007, 2475).
  • OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01

    Spanungspneumothorax bei Neugeborenem: Schmerzensgeld wegen groben

    Für die Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital und Rente war mangels entsprechenden Antrags kein Raum (BGH, VersR 1998, 1565; Frahm/Nixdorf, a. a. O., Rn. 237).
  • OLG Köln, 13.10.2000 - 20 U 125/99
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