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   OLG Hamm, 30.10.1997 - 2 Ss OWi 1295/97   

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OLG Hamm, 30.10.1997 - 2 Ss OWi 1295/97 (https://dejure.org/1997,6164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.1997 - 2 Ss OWi 1295/97 (https://dejure.org/1997,6164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 2 Ss OWi 1295/97 (https://dejure.org/1997,6164)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 155
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Von den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit (vgl. dazu u.a. OLG Hamm VRS 94, 467; DAR 1998, 75) kann dann abgesehen werden, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung einräumt.

    Der Senat hat jedoch bereits darauf hingewiesen (vgl. die o.a. Beschlüsse in 2 Ss OWi 1216/97 und 2 Ss OWi 1295/97) dass auf jegliche Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen und zu der Frage, ob der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug aufgrund der nachts schlechteren Sichtverhältnisse ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte, nicht verzichtet werden kann.

  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 3 Ss OWi 960/01

    Auslegung , Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren,

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich zur Nachtzeit, ist neben den allgemeinen Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Verwertbarkeit solcher Geschwindigkeitsmessungen (vgl. insoweit Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 62) zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch die dann herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist (Senatsbeschluss vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 OLG Hamm - Senatsbeschluss vom 03.02.1998 - 3 Ss OWi 69/98 - Senatsbeschluss vom 20.02.1996 - 3 Ss OWi 49/96 - OLG Hamm VRS 96, 458, 459; OLG Hamm DAR 1998, 75, 76; OLG Hamm MDR 1998, 155, 156; OLG Düsseldorf NZV 1999, 138, 139).

    Insoweit wäre zumindest die Feststellung erforderlich gewesen, dass sich die Beamten etwa an den Leitpfosten an der rechten Seite - oder an der linken Seite - der BAB orientiert hätten (vgl. Senat, Beschluss vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 OLG Hamm - OLG Hamm (2. Senat), VRS 96, 458, 459 und MDR 1998, 155, 156 sowie DAR 1998, 75, 76).

  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01

    erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Bemerken der

    Entgegen der Auffassung des Betroffenen genügen sie zwar den Anforderungen, die der Senat für die Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit aufgestellt hat (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 22.10.1997 in 2 Ss OWi 1216/97, abgedr. in DAR 1998, 75 und vom 30.10.1997 in 2 Ss OWi 1295/97, abgedr.

    in VRS 94, 467 sowie vom 14.01.1999 in 2 Ss OWi 1377/98, abgedr.

  • OLG Hamm, 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren, Anforderungen an die

    Ferner wird auf die Senatsbeschlüsse vom 09. September 2002 in 2 SsOWi 643/02 = VRS 104, 226 = NZV 2003, 249, vom 21. Dezember 2001 in 2 SsOWi 1062/01, vom 14. Januar 1999 in 2 SsOWi 1377/98 = VRS 96, 458 = NZV 1999, 391, vom 30. Oktober 1997 in 2 SsOWi 1295/97 = VRS 94, 467 = MDR 1998, 156 und vom 22. Oktober 1997 in 2 SsOWi 1216/97 = DAR 1998, 75 = MDR 1998, 155 sowie die Beschlüsse des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 21. Juni 2001 in 4 SsOWi 322/01 = VRS 102, 302 und des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 13. Dezember 2001 in 3 SsOWi 960/01 = VRS 104, 312 hingewiesen und Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 2 Ss OWi 588/98

    Beweisantrag vor der Hauptverhandlung, Konkludenter Verzicht auf nicht

    Es ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass das angefochtene Urteil keine Ausführungen dazu enthält, wie die Polizeibeamten - zur Nachtzeit - den gleichbleibenden Abstand zum vorausfahrenden Pkw des Betroffenen festgestellt und kontrolliert haben (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats in ZAP EN-Nr. 839/95 = NZV 1995, 456[ Ls.] = VRS 90, 144; VRS 93, 380; VRS 93, 372 = DAR 1997, 285, sowie insbesondere Senat in MDR 1998, 155 = DAR 1998, 75 und weiter in MDR 1998, 156).
  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 3 Ss OWi 309/03

    Ordnungswidrigkeitentatbestand, Fehlen, Lücke; Urteilsgründe, Nachfahren,

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich allerdings zur Nachtzeit, ist neben den allgemeinen Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Verwertbarkeit solcher Geschwindigkeitsmessungen (vgl. insoweit Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rdz. 62) zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch die dann herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist (Senatsbeschlüsse vom 17.06.2003 3 Ss Owi 1073/03 -, vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 -, vom 03.02.1998 - 3 Ss OWi 69/98 und vom 20.02.1996 - 3 Ss OWi 49/96 - OLG Hamm VRS 96, 458, 459; OLG Hamm DAR 1998, 75, 76; OLG Hamm MDR 1998, 155, 156; OLG Düsseldorf NZV 1999, 138, 139).
  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 3 Ss 0Wi 309/03

    Ordnungswidrigkeitentatbestand, Fehlen, Lücke; Urteilsgründe, Nachfahren,

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich allerdings zur Nachtzeit, ist neben den allgemeinen Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Verwertbarkeit solcher Geschwindigkeitsmessungen (vgl. insoweit Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rdz. 62) zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch die dann herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist (Senatsbeschlüsse vom 17.06.2003 3 Ss Owi 1073/03 -, vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 -, vom 03.02.1998 - 3 Ss 0Wi 69/98 und vom 20.02.1996 - 3 Ss 0Wi 49/96 - OLG Hamm VRS 96, 458, 459; OLG Hamm DAR 1998, 75, 76; OLG Hamm MDR 1998, 155, 156; OLG Düsseldorf NZV 1999, 138, 139).
  • OLG Hamm, 23.08.1999 - 2 Ss OWi 811/99

    Zulassungsbeschwerde, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch

    Die Frage, welche Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren zur Nachtzeit zu stellen sind, ist hinreichend geklärt (vgl. Senatsbeschlüsse VRS 96, 458; VRS 94, 467; DAR 1998, 75; MDR 1989, 156).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.11.1997 - 1 ObOWi 501/97   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Subjektive Seite einer groben Pflichtverletzung bei Geschwindigkeitsüberschreitung - Fahrverbot gegenüber Taxiunternehmer in Ein-Mann-Betrieb

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 155
  • NZV 1998, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 410/03

    Umfang der Vollmacht zur Rechtsmitteleinlegung

    Die den von der Verteidigung zitierten Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte (vgl. BayObLG NZV 1998, 212 sowie OLG Oldenburg NZV 1995, 405) unterscheiden sich von dem vorliegenden in erheblicher Weise.
  • KG, 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Droht dem Betroffenen jedoch infolge des Fahrverbots ein beruflicher oder wirtschaftlicher Existenzverlust, so kann diese Maßnahme gegen das rechtstaatliche Übermaßverbot verstoßen und daher unangemessen sein (vgl. OLG Hamm, VRS 100, 56, 57, 58; BayObLG NZV 1998, 212, 213; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Auflage, § 25 StVG Rdnr. 25).
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