Rechtsprechung
   BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,729
BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96 (https://dejure.org/1997,729)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1997 - 2 AZR 631/96 (https://dejure.org/1997,729)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 (https://dejure.org/1997,729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Internationales Privatrecht und Arbeitsrecht - Kündigung eines ausländischen Staates gegenüber einem an seiner Botschaft in Deutschland beschäftigten deutschen Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Angebot eines befristeten Arbeitsvertrages

  • archive.org
  • unalex.eu

    Art. 3, 6 EVÜ
    Teilweise Rechtswahl - Bestimmung des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts in besonderen Fällen - Besondere Gruppen von Arbeitnehmern - Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen

  • Judicialis

    EGBGB Art. 27 Abs. 1 Satz 3; ; EGBGB Art. 30 Abs. 2; ; GVG § 18; ; KSchG § 1; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Kündigung eines ausländischen Staates gegenüber einem an seiner Botschaft in Deutschland beschäftigten deutschen Arbeitnehmer bei. gleichzeitigem Angebot eines befristeten Arbeitsvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGBGB Art. 27 Abs. 1 Satz 3, Art. 30 Abs. 2; GVG § 18; KSchG §§ 1, 2
    Immunität ausländischer Staaten bei Bestandsstreitigkeiten mit Botschaftspersonal: Kein Ausschluß deutscher Gerichtsbarkeit bei Ortskräften ohne hoheitliche Aufgaben (hier: Aufzugsmonteur)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 144
  • NJW 1998, 2550 (Ls.)
  • MDR 1998, 543
  • NZA 1998, 813
  • BB 1998, 648
  • DB 1998, 2620
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 195/97
    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96
    Diese Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, weil es sich bei den Bestimmungen des FSN Handbook um für eine Vielzahl von Arbeitsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 9. Oktober 1997 - 2 AZR 195/97 - n.v.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 15, m.w.N.).
  • LAG Köln, 25.04.1996 - 10 Sa 1251/95

    Änderungskündigung: Aufzugsmechaniker einer Botschaft - KSchG als zwingendes

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. April 1996 - 10 Sa 1251/95 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96
    Wie der Senat mit Urteil vom 25. April 1996 (- 2 AZR 609/95 - AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden hat, ist eine Änderungskündigung zum Zweck der Umstellung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses auf ein befristetes (auch) dann sozial ungerechtfertigt i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG, wenn für die Befristung kein sachlicher Grund besteht.
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; dabei ist nicht Motiv oder Zweck der staatlichen Betätigung maßgebend, sondern die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses, wobei die Qualifikation mangels völkerrechtlicher Abgrenzungskriterien grundsätzlich nach nationalem Recht vorzunehmen ist (BVerfG Beschluß vom 30. April 1963 - 2 BvM 1/62 - BVerfGE 16, 27; BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; dabei ist nicht Motiv oder Zweck der staatlichen Betätigung maßgebend, sondern die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses, wobei die Qualifikation mangels völkerrechtlicher Abgrenzungskriterien grundsätzlich nach nationalem Recht vorzunehmen ist (BVerfG Beschluß vom 30. April 1963 - 2 BvM 1/62 - BVerfGE 16, 27; BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.05.1962 - 2 AZR 397/61

    Telegrafische Klageerhebung - Gesetzliche Formvorschriften - Dienstvertrag -

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96
    Das Botschaftsgelände selbst, auf dem der Kläger seine Arbeit zu verrichten hatte und hat, ist nämlich nicht exterritorial (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1962 - 2 AZR 397/61 - AP Nr. 6 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht, zu II der Gründe; Müller, RdA 1973, 137, 146).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96
    Diese Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, weil es sich bei den Bestimmungen des FSN Handbook um für eine Vielzahl von Arbeitsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 9. Oktober 1997 - 2 AZR 195/97 - n.v.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 15, m.w.N.).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    In dem von ihm geführten Kündigungsschutzverfahren obsiegte der Kläger (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - BAGE 87, 144).

    Die von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens gebotene Prüfung dieser allgemeinen Prozessvoraussetzung ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht deshalb entbehrlich, weil der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem zwischen den Parteien bereits geführten Kündigungsrechtsstreit die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bejaht hat (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - BAGE 87, 144).

    Ihre diplomatischen und konsularischen Beziehungen dürfen nicht behindert werden (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - BAGE 87, 144).

    Mangels völkerrechtlicher Abgrenzungsmerkmale ist dies grundsätzlich nach dem Recht des entscheidenden Gerichts zu beurteilen (BVerfG 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 - BVerfGE 64, 1; BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - BAGE 87, 144).

    Nach dem gesetzlichen Regelfall gilt das Arbeitsrecht des Staates, in dem das Arbeitsverhältnis typischerweise seinen Schwerpunkt hat (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 -BAGE 87, 144).

  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

    So ist etwa die Tätigkeit eines Aufzugsmonteurs (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 87, 144, 149) oder Haustechnikers (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 113, 327, 331) nicht hoheitlich.
  • VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19

    Aus für Nordkorea-Hostel

    Denn Botschaftsgelände eines ausländischen Staates sind nicht exterritorial und nicht Teil des ausländischen Staatsgebietes (vgl. BAG, Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 -, BAGE 87, 144-153, Rn. 35 m.w.N., OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2009 - OVG 6 B 7.07 -, juris Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht