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   OLG Hamburg, 21.01.1998 - 8 W 222/97   

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OLG Hamburg, 21.01.1998 - 8 W 222/97 (https://dejure.org/1998,9998)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.1998 - 8 W 222/97 (https://dejure.org/1998,9998)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 8 W 222/97 (https://dejure.org/1998,9998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 561
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Hierfür kann schon die Entgegennahme des Auftrags sowie erster Informationen genügen (vgl. OLG Hamburg MDR 1998, 561).
  • OLG Celle, 02.03.2010 - 2 W 69/10

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des

    Nach der herrschenden Rechtsauffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln JurBüro 95, 641: OLG Hamburg MDR 1998, 561; OLG Naumburg JurBüro 2003, 419; OLG Oldenburg JurBüro 1997, 682; aA OLG Düsseldorf AGS 2008, 623) und der Kommentarliteratur (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort: Klagerücknahme; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 91 Rdnr. 111), der sich der Senat anschließt, gehört die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG auch dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn der Rechtsanwalt den Klageerwiderungsschriftsatz in entschuldbarer Unkenntnis der Klagerücknahme bei dem Gericht einreicht.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 24 W 44/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift auf Antrag

    Hierfür kann schon die Entgegennahme des Auftrags sowie erster Informationen genügen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1575; OLG Hamburg MDR 1998, 561).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 9 W 18/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Verfahrensgebühr bei Anspruchsbegründung nach

    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung, der sich der Senat anschließt, fällt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch dann an, wenn der Prozessbevollmächtigte des Beklagten nach Rücknahme der Klage noch auf diese erwidert, sofern ihm die Rücknahme zum Zeitpunkt der Einreichung seines Schriftsatzes nicht bekannt war und er hiervon auch keine Kenntnis haben musste; eine Ermäßigung auf eine 0, 8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG findet in diesem Fall nicht statt (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2013, 825; OLG Celle, NJOZ 2010, 2421; OLG Naumburg, JurBüro 2003, 419; OLG Hamburg, MDR 1998, 561; OLG Köln, JurBüro 1995, 641; MünchKomm-ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 91 Rn. 140; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Klagerücknahme"; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., 3101 VV Rn. 12; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., VV 3101 Rn. 34 mwN; zur Berufungsrücknahme: OLG München, JurBüro 2011, 90, 91; KG, NJW 1975, 125).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08

    Zur Kostenerstattung bei Stellung eines Sachantrags nach Berufungsrücknahme

    Andere Oberlandesgerichte machen die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für die Vertretung der Partei und deren Höhe bisher davon abhängig, ob die Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter im Zeitpunkt der Mandatserteilung oder im Zeitpunkt der Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht verschuldet oder unverschuldet keine Kenntnis von der zwischenzeitlich bereits erfolgten Klage- oder Berufungsrücknahme hatten (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.1.1998, 8 W 222/97; KG Berlin, Beschluss vom 21.3.2000, 1 W 1750/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.1.2003, 8 WF 200/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.1.2004, 2 W 292/03; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.3.2009, 8 W 118/09).
  • OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 WF 103/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines erst nach Antragsrücknahme beauftragten

    In einem solchen Fall ist die volle Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG entstanden (so auch OLG Naumburg Jur Büro 2003, 419; OLG Köln JurBüro 1995, 641; OLG Hamburg MDR 1998, 561; Zöller-Herget, 29. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort "Klagerücknahme").
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2004 - 2 W 292/03

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Prozessgebühr für den Beklagtenanwalt

    Diese entsteht, sobald der Prozessbevollmächtigte irgendeine Tätigkeit zur Ausführung des prozessbezogenen Auftrags vorgenommen hat (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 31 BRAGO, Rz. 14), wozu bereits die Entgegennahme des (Prozess-) Auftrages sowie erster Informationen genügt (Hanseatisches Oberlandesgericht, MDR 1998, 561).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - W (Kart) 10/07

    Statthaftigkeit der Ermäßigung der Verfahrensgebühr auf Seiten des

    Endet der Auftrag - so wie hier durch Antragsrücknahme - tritt die Ermäßigung der Verfahrensgebühr auf Seiten des Beklagtenvertreters nur dann ein, wenn er von der Klage- bzw. Antragsrücknahme vor Einreichung seines Schriftsatzes Kenntnis hatte oder hätte haben müssen (OLG Sachsen-Anhalt JurBüro 2003, 419; Hanseatisches OLG MDR 1998, 561 f.; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13 "Klagerücknahme").
  • OLG Brandenburg, 29.09.2006 - 6 W 150/06

    Anspruch auf Erstattung der durch Begründung eines Klageanspruchs nach Rücknahme

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  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - W Kart 10/07

    Zur Ermäßigung der Verfahrensgebühr aufgrund einer Antragsrücknahme

    Endet der Auftrag - so wie hier durch Antragsrücknahme - tritt die Ermäßigung der Verfahrensgebühr auf Seiten des Beklagtenvertreters nur dann ein, wenn er von der Klage- bzw. Antragsrücknahme vor Einreichung seines Schriftsatzes Kenntnis hatte oder hätte haben müssen (OLG Sachsen-Anhalt JurBüro 2003, 419 ; Hanseatisches OLG MDR 1998, 561 f.; Herget in Zöller, ZPO , 26. Aufl., § 91 Rn. 13 "Klagerücknahme").
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