Weitere Entscheidung unten: KG, 20.03.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.07.1997 - 22 U 233/95   

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https://dejure.org/1997,10983
OLG Frankfurt, 29.07.1997 - 22 U 233/95 (https://dejure.org/1997,10983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.1997 - 22 U 233/95 (https://dejure.org/1997,10983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 22 U 233/95 (https://dejure.org/1997,10983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 310 Abs. 2; ZPO § 516
    Versäumung der Berufungsfrist bei fehlender Zustellung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 124
  • VersR 1998, 386
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Rechtsprechung
   KG, 20.03.1997 - 22 W 374/97   

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https://dejure.org/1997,12816
KG, 20.03.1997 - 22 W 374/97 (https://dejure.org/1997,12816)
KG, Entscheidung vom 20.03.1997 - 22 W 374/97 (https://dejure.org/1997,12816)
KG, Entscheidung vom 20. März 1997 - 22 W 374/97 (https://dejure.org/1997,12816)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 124
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung sowie zur

    Unbekannt ist der Aufenthalt, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht sondern allgemein unbekannt ist und auch eingehende Ermittlungen zu keinem Ergebnis geführt haben (KG MDR 1998, 124; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1993, 412, 413).

    Sein Schutzbedürfnis ist daher nicht besonders hoch zu bewerten (KG MDR 1998, 124, 125).

  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

    Unzumutbare Anforderungen sind an den Zustellenden nicht zu stellen; es genügt der Nachweis, dass er alle der Sache nach möglichen und geeigneten Nachforschungen angestellt hat (Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 20. März 1997 22 W 374/97, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1998, 124, 125, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 2 W 2/03

    Öffentliche Zustellung: Bewilligungsvoraussetzungen für die öffentliche

    Nachdem die Klägerin alles ihr Zumutbare unternommen hat, um den Aufenthalt des Zustellungsempfängers zu ermitteln, ist vorliegend die öffentliche Zustellung zu veranlassen, § 567 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO (s. hierzu auch Kammergericht in MDR 1998, S. 124; s. auch OLG Köln in MDR 2003, S. 230).
  • LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04

    Antrag auf öffentliche Zustellung der Klageschrift bei Unbekanntheit des

    Soweit daher der Beklagte - wie hier - unter Verstoß gegen Meldebestimmungen die Ermittlung seiner Wohnadresse willkürlich erschwert, vgl. KG, MDR 1998, 124 f. (125), ist dies im Rahmen der Ermessensausübung bei der Anordnung der öffentlichen Zustellung der Klageschrift mit zu berücksichtigen.
  • LG Leipzig, 03.01.2007 - 16 T 1119/06

    Voraussetzungen der Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer

    Bei der Abwägung, ob eine öffentliche Zustellung mit entsprechenden Rechtsnachteilen für den Beklagten zu bewilligen ist, ist auch mit einzustellen, dass der Beklagte durch sein Verhalten maßgeblich dazu beigetragen hat, dass er nicht mehr erreichbar ist, vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1148 f. [OLG Naumburg 16.01.2001 - 12 W 43/00] Wenn der Beklagte unter Verstoß gegen Meldebestimmungen die Ermittlung seiner Wohnadresse willkürlich erschwert, ist dies im Rahmen der Ermessensausübung bei der Anordnung der öffentlichen Zustellung der Klageschrift zu berücksichtigen, vgl. KG, MDR 1998, 124 f. (125).
  • OLG Naumburg, 23.06.1999 - 6 W 31/99

    Pflicht zur Ermittlung der Gegenpartei

    Dann verdient er keinen besonderen Schutz (vgl. zu diesem Gesichtspunt KG MDR 1998, 124, 125).
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