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   OLG Köln, 30.01.1998 - 1 W 4/98   

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https://dejure.org/1998,10260
OLG Köln, 30.01.1998 - 1 W 4/98 (https://dejure.org/1998,10260)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.1998 - 1 W 4/98 (https://dejure.org/1998,10260)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - 1 W 4/98 (https://dejure.org/1998,10260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 432
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18

    Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit

    Insbesondere kommt in dem Festhalten an der eigenen, für richtig erachteten Überzeugung weder eine fehlende Bereitschaft, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen (hierzu: OLG Köln MDR 1998, 432/433, Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 23), noch eine vorsätzlich gesetzwidrige oder willkürliche Rechtsanwendung zum Ausdruck.
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 26 W 3/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Spruchverfahren wegen der Behandlung

    Allerdings können berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters dann anzunehmen sein, wenn dieser eine Partei dadurch willkürlich benachteiligt, dass er sich weigert, ihr Prozessvorbringen zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 30.01.1998 - 1 W 4/98 - Rn. 2, MDR 98, 432; Vollkommer in: Zöller, aaO § 42 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 22 W 41/07

    Richterablehnung: Vorgaben über die Länge von Schriftsätzen als

    Die Besorgnis der Befangenheit ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn die Partei den Eindruck gewinnen kann, dass es an der Bereitschaft des Richters fehlen könnte, ihr Vorbringen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen (vgl. OLG Hamm VersR 1978, 646, 647; OLG Köln MDR 1998, 432, 433; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. (2007), § 42, Rz. 55 "Weigerung"; Zöller-Vollkommer a.a.O., § 42, Rz. 23; Saenger, ZPO (2006), § 42, Rz. 18).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 16 WF 114/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Übesehen von Unterlagen im

    b) Ein Ablehnungsgrund kann darin liegen, dass eine Partei in der Ausübung ihrer Parteirechte behindert und willkürlich benachteiligt wird, indem das Gericht die mangelnde Bereitschaft zeigt, das Prozessvorbringen einer Partei vollständig zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen und dies mit einer evident mangelnden Sorgfalt einher geht (OLG Köln, MDR 1998, Seite 432; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, Seite 192; OLG Bamberg, FamRZ 1997, Seite 1223; Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn. 23).
  • OLG München, 03.01.2008 - 34 SchH 3/07

    Ablehnung eines Schiedsrichters: Gerichtliche Entscheidung über die

    14c) Zwar kann die fehlende Bereitschaft, das Prozessvorbringen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, einen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO darstellen (OLG Köln MDR 1998, 432/433, Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 23).
  • OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07

    Schiedsgerichtsverfahren: Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der

    Zwar kann die fehlende Bereitschaft, das Prozessvorbringen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, einen Ablehnungsgrund darstellen (OLG Köln MDR 1998, 432/433; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 42 Rn. 23).
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