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Rechtsprechung
   OLG München, 05.01.1998 - 11 WF 1365/97   

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https://dejure.org/1998,7355
OLG München, 05.01.1998 - 11 WF 1365/97 (https://dejure.org/1998,7355)
OLG München, Entscheidung vom 05.01.1998 - 11 WF 1365/97 (https://dejure.org/1998,7355)
OLG München, Entscheidung vom 05. Januar 1998 - 11 WF 1365/97 (https://dejure.org/1998,7355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 439
  • AnwBl 1999, 489
  • Rpfleger 1998, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 25.10.2004 - 15 WF 297/04

    Prozesskostenhilfe: Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts zum

    Demnach ist die Vergütungsfähigkeit der Reisekosten eines beigeordneten, beim Prozessgericht zugelassenen auswärtigen Anwalts selbst in den Fällen verneint worden, in denen das Prozessgericht zuvor die Erforderlichkeit der Reise des Rechtsanwalts festgestellt hatte (vgl. etwa OLG München, MDR 1998, 439).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2003 - 8 WF 103/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen

    Auch dann, wenn bei Beiordnung eines Anwalts am Sitz des Prozessgerichts für die auswärtige Partei aus der Staatskasse zu vergütende Reisekosten angefallen wären, hat der Senat an dieser Ansicht festgehalten; eine Verrechnung ersparter (fiktiver) Parteireisekosten mit tatsächlich angefallenen Anwaltsreisekosten scheidet aus, weil das Rechtsverhältnis zwischen bedürftiger Partei und Staatskasse selbständig neben dem Rechtsverhältnis des beigeordneten Anwalts zur Staatskasse steht (Die Justiz 1987, 152 = RPfl 1987, 264 = JurBüro 1987, 1376; ebenso zB OLG Hamm JurBüro 1981, 1220; OLG München MDR 1998, 439 = RPfl 1998, 294; MDR 2000, 1455, 1456; Gerold / Schmidt / v.Eicken, BRAGO 15. Aufl., Rn 22; Hansens, BRAGO 8. Aufl., Rn 13 - je zu § 126 mwNw; abweichend Riedel / Sußbauer / Schneider, BRAGO 8. Aufl., § 126 Rn 14).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00

    Prozesskostenhilfeverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts -Erstattung von

    Dies gilt aber nach ersichtlich überwiegender Meinung dann nicht, wenn dem beigeordneten Rechtsanwalt gesetzlich vorgesehene (§ 126 Abs. 1 BRAGO) Vergütungsansprüche ohne sein Einverständnis abgesprochen wurden (vgl. von Eicken, a.a.O., § 128 Rn. 9 f.; Philippi a.a.O., § 121 Rn. 40; OLG München, MDR 1998, 439; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 819; Chemnitz, a.a.O., Rn.18; a.A. wohl Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, 2.Aufl., Rn.331 unter Hinweis auf OLG Hamm [richtig: OLG Düsseldorf], FamRZ 1993, 819 ).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.12.1997 - 4 W 49/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16043
OLG Schleswig, 03.12.1997 - 4 W 49/97 (https://dejure.org/1997,16043)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.12.1997 - 4 W 49/97 (https://dejure.org/1997,16043)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 4 W 49/97 (https://dejure.org/1997,16043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 439
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