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   OLG Stuttgart, 08.06.1998 - 20 W 4/98   

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OLG Stuttgart, 08.06.1998 - 20 W 4/98 (https://dejure.org/1998,10916)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.06.1998 - 20 W 4/98 (https://dejure.org/1998,10916)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 20 W 4/98 (https://dejure.org/1998,10916)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 16.06.2003 - 7 W 1516/03

    Urteilsberichtigung bei Fehlen eines ausspruchs über die Kosten der

    b) Wurde eine Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention übersehen oder ist sie - wie hier - bewußt unterblieben, verbleibt dem Streithelfer nur ein Antrag auf Ergänzung des Urteils gemäß § 321 ZPO (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.1998, MDR 1999, S. 116, 117; OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2000, NJW-RR 2000, 1524; Zöller, Rn. 3 zu § 321 ZPO).

    Der gestellte Kostenfestsetzungsantrag setzt das Bestehen einer Kostengrundentscheidung voraus und kann daher regelmäßig nicht als Antrag dahingehend verstanden werden, eine solche Kostengrundentscheidung erst zu schaffen (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.1998, MDR 1999, S. 116, 117).

  • VerfGH Bayern, 08.03.2004 - 24-VI-03
    § 321 ZPO findet nach allgemeiner Meinung nicht nur auf Urteile, sondern auch auf urteilsähnliche verfahrensabschließende Beschlüsse entsprechende Anwendung (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO , 25. Aufl. 2003, RdNr. 7 zu § 321 ; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO , 2. Aufl. 2000, RdNr. 14 zu § 329 ; Vollkommer in Zöller, ZPO , 24. Aufl. 2004, RdNr. 1 zu § 321; OLG Stuttgart MDR 1999, 116/117; OLG München MDR 2003, 522/523 ausdrücklich für Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO ).
  • OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 2 U 1575/07

    Verfahrensrecht - Fristenfalle bei vergessener Kostenentscheidung

    Der fehlende Ausspruch zu den Kosten der Nebenintervention kann somit nicht durch eine Berichtigung im Wege des § 319 ZPO , sondern lediglich durch eine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO nachgeholt werden (vgl. OLG Dresden, OLG-NL 2005, 281; OLG München NJW-RR 2003, 1440 ; OLG Stuttgart MDR 1999, 116; Zöller-Herget, ZPO , 26. Auflage, § 101 Rn5).

    d) Die vorgenannten Kostenfestsetzungsanträge können grundsätzlich nicht gleichzeitig als Antrag auf Ergänzung der Kostengrundentscheidung aufgefasst werden (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1999, 116; OLG München, NJW-RR 2003, 1440 ).

  • OLG Rostock, 11.04.2008 - 5 W 63/08

    Kostenfestsetzungsantrag: Umdeutung in eine sofortige Beschwerde gegen eine

    Die überwiegende Ansicht verneint eine solche Auslegung (Kammergericht in: NStZ-RR 2004, 190, OLG Stuttgart in: MDR 1999, 116, a. A. AG Hamburg-Blankenese, MDR 2007, 856).
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