Rechtsprechung
BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 |
Verschwiegenes Ermittlungsverfahren
Einstellung in den Polizeidienst, § 123 BGB, Art. 6 Abs. 2 MRK
Volltextveröffentlichungen (9)
- Prof. Dr. Lorenz
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung ("Recht auf Lüge"?)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Frage nach Vorstrafen - Laufende Ermittlungsverfahren - Erfordernisse des Arbeitsplatzes - Anfechtung des Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung
- hensche.de
Fragerecht des Arbeitgebers, Vorstrafen, Anfechtung
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
BGB § 123; ; BGB § 124; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 242; ; GG Art. 33 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 123, 124, 142 Abs. 1, 242; GG Art. 33 Abs. 2
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 02.07.1997 - 8 Ca 3303/96
- LAG Brandenburg, 27.01.1998 - 2 Sa 664/97
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Papierfundstellen
- BAGE 91, 349
- NJW 1999, 3653
- MDR 1999, 1273
- NZA 1999, 975
- NJ 2000, 166
- BB 1999, 1768
- BB 1999, 2249
- DB 1999, 1859
- JR 2000, 220
- JR 2000, 308
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97
Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach …
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Zur Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB berechtigt lediglich die wahrheitswidrige Beantwortung einer in zulässiger Weise gestellten Frage; eine solche setzt ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung voraus (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77, 81 = AP Nr. 38 zu § 123 BGB, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.); fehlt es hieran, ist die wahrheitswidrige Beantwortung nicht rechtswidrig.Das ist der Fall, wenn ohne den erzeugten Irrtum die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre, wobei Mitursächlichkeit der Täuschung genügt und es ausreicht, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluß auf die Entscheidung haben kann (BAGE 75, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 123 BGB, zu II 1 ee der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch das Recht zur Anfechtung unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB;… BAGE 75, 77, 86 = AP Nr. 38, aaO, zu II 1 e der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB).
Es ist vorab zu berücksichtigen, daß bei der Prüfung des Ausschlusses des Anfechtungsrechts nicht etwa eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen ist wie bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 -, aaO, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Zur Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB berechtigt lediglich die wahrheitswidrige Beantwortung einer in zulässiger Weise gestellten Frage; eine solche setzt ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung voraus (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77, 81 = AP Nr. 38 zu § 123 BGB, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.); fehlt es hieran, ist die wahrheitswidrige Beantwortung nicht rechtswidrig.Das ist der Fall, wenn ohne den erzeugten Irrtum die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre, wobei Mitursächlichkeit der Täuschung genügt und es ausreicht, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluß auf die Entscheidung haben kann (BAGE 75, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 123 BGB, zu II 1 ee der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Das ist der Fall, wenn der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Angaben kennt und zumindest billigend in Kauf nimmt, der Erklärungsempfänger könnte durch die Täuschung beeinflußt werden (BAGE 75, 77, 84 = AP, aaO).
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch das Recht zur Anfechtung unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77, 86 = AP Nr. 38, aaO, zu II 1 e der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB).
- BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56
Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Der Arbeitgeber darf den Bewerber bei der Einstellung nachVorstrafen fragen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB).Dies gilt grundsätzlich auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAGE 15, 261, 263 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu I 1 der Gründe).
- BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97
Verwirkung
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Aus der dem Getäuschten vom Gesetzgeber gewährten Jahresfrist ergibt sich, daß das Interesse des Täuschenden an baldiger Entscheidung über die Anfechtung gering einzuschätzen ist (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Verwirkung). - BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69
Anfechtung des Arbeitsverhältnisses nach langjähriger Tätigkeit - Verstoß gegen …
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch das Recht zur Anfechtung unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB;… BAGE 75, 77, 86 = AP Nr. 38, aaO, zu II 1 e der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB). - BAG, 15.01.1970 - 2 AZR 64/69
Einstellungsgespräch: Frage nach Vorstrafen
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Dies gilt grundsätzlich auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAGE 15, 261, 263 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu I 1 der Gründe). - BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des …
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Das Arbeitsverhältnis hat zum Zeitpunkt des Zugangs der Anfechtungserklärung des beklagten Landes am 12. November 1996, also ex-nunc (vgl. BAGE 41, 54, 64 = AP Nr. 24 zu § 123 BGB, zu IV 3 der Gründe, m.w.N.) sein Ende gefunden. - BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BVerfG Beschlüsse vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BverfGE 96, 189 = AP Nr. 67 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140, 151 = AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu C I 1 der Gründe). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BVerfG Beschlüsse vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BverfGE 96, 189 = AP Nr. 67 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140, 151 = AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu C I 1 der Gründe). - BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Dem steht die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerte Unschuldsvermutung nicht entgegen; diese bindet - worauf der Senat schon im Zusammenhang mit der Verdachtskündigung hingewiesen hat (Senatsurteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18 = AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) - unmittelbar nur den Richter, der über die Begründetheit der Anklage zu entscheiden hat. - BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63
Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz - …
- BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53
Arbeitsverhältnis: Befristung
- BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren
cc) Das Bundesarbeitsgericht hat nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers anerkannt, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) . - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
Anfechtung - ordentliche Kündigung
Das gilt unabhängig davon, ob der Anfechtung Wirkung "ex nunc" beizulegen wäre oder ob diese auf den Zeitpunkt einer Anfang Dezember 2010 erfolgten Freistellung des Klägers und einer damit einhergehenden "Außerfunktionsetzung" des Arbeitsverhältnisses zurückwirken würde (vgl. dazu BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349) .Auch die Frage nach noch laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren kann - je nach den Umständen - zulässig sein (…BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .
(1) Soweit dem Arbeitgeber - je nach den Umständen - das Recht zugebilligt wird, Stellenbewerber nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen, beruht dies auf der Erwägung, dass die Verfahren Zweifel an der Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers für den konkreten Arbeitsplatz und die Besorgnis begründen können, er werde die in Aussicht genommene Stelle womöglich nicht antreten können, zumindest in seiner Verfügbarkeit eingeschränkt sein (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 28; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349; ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 Rn. 281; Joussen NZA 2012, 776, 777; Linnenkohl AuR 1983, 129) .
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …
Zwar wirkt die Anfechtung eines in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrags nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung grundsätzlich nur "ex nunc" (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349; 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - zu IV der Gründe, BAGE 41, 54) .Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Arbeitgeber; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) .
- ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20
Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
bb) Das Bundesarbeitsgericht hat nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers anerkannt, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (…vgl. BAG 15. November 2011 - 6 AZR 339/11 - Rn. 23 ; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe). - BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht …
bei objektiver Betrachtung berechtigt erscheinen lässt (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b bb der Gründe, BAGE 91, 349) .Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem anhängigen Ermittlungs- oder Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürften (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .
Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) .
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
(2) Dem Ergebnis steht auch nicht der Umstand entgegen, dass die Frage an einen Arbeitnehmer nach einem laufenden Ermittlungsverfahren - unter eingeschränkten Voraussetzungen - für zulässig erachtet wird (vgl. Senat 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349; BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - BAGE 115, 296). - BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
Einstellungsanspruch - Strafverfahren
Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349 = AP BGB § 123 Nr. 50 = EzA BGB § 123 Nr. 52, zu B I 1 b aa der Gründe mwN).Dies ist der Fall, wenn auch ein Ermittlungsverfahren oder ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. zur Frage nach Ermittlungsverfahren: BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - aaO, zu B I 1 b cc der Gründe).
Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem Ermittlungsverfahren oder einem anhängigen Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürfen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - aaO, zu B I 1 b cc der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17
Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des …
Die Ausübung dieses Rechts verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - NZA 1999, 975). - BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit
Die Anfechtung wurde erst nach dem streitigen Befristungsablauf erklärt und würde im Falle ihrer Berechtigung wegen des Vollzugs des Arbeitsverhältnisses nicht auf einen Zeitpunkt vor Ablauf der Befristung zurückwirken (vgl. zur Kündigungsschutzklage BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349) . - BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11
Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt
Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) . - LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20
Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag - …
- LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Bewerbung mit gefälschtem …
- LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10
Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Fragerecht des …
- LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als …
- LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 Sa 673/07
Befristung - mit Sachgrund - Verlängerungsvertrag ohne Sachgrund
- BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
Anfechtung des Arbeitsvertragsangebots wegen Täuschung über MfS-Mitarbeit - …
- LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
Elternzeit/Elternteilzeit
- BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04
Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit
- LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem …
- BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit
- LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung des Arbeitnehmers über die …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2023 - 26 TaBV 920/22
Aufhebung einer Versetzung im Arbeitsverhältnis; Strenge Maßstäbe für Besorgnis …
- LAG Hamm, 02.09.1999 - 16 Sa 2474/98
Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - (kein) Schadensersatz …
- BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00
Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene …
- LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04
Einstellungsanspruch im Falle eines gegen den Bewerber gerichteten, laufenden …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 339/11
Kündigung, ordentlich, Öffentlicher Dienst, Probezeit, Wartezeit, …
- LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1403/06
Außerordentliche, arbeitgeberseitige Kündigung aus personenbedingten Gründen …
- LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
Anfechtung eines zweiten Arbeitsvertrags wegen Täuschung über den beruflichen …
- ArbG Wuppertal, 13.12.2018 - 5 Ca 1714/18
Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch unwirksam
- LAG Köln, 02.09.2015 - 11 Sa 357/15
Lehrer; Straftäter; Resozialisierung
- ArbG Köln, 28.02.2012 - 11 Ca 10449/10
Anforderungen an die Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger …
- LAG Hamm, 08.02.2001 - 16 Sa 1395/00
Qualifizierung eines Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis nach …
- LAG Hamm, 26.08.1999 - 8 Sa 456/99
Aktienoption/Konzern/Konzerngesellschaft als Arbeitgeber/Nebenpflichten des …
- LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10
- LAG Hessen, 20.07.2004 - 11 Sa 1830/03
- ArbG Frankfurt/Main, 07.01.2002 - 15 Ca 5437/01
Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung; Nichtunterrichtung …
Rechtsprechung
BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- Judicialis
BetrVG § 102; ; BetrVG § 112; ; KSchG § 1 Abs. 5 i.d.F. des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 29. September 1996
- rechtsportal.de
Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung
- Der Betrieb
BetrVG §§ 102, 112; KSchG § 1 Abs. 5 i. d. F. des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 29. 9. 1996
B. Voraussetzungen einer zulässigen Zusammenfassung der beiden Verfahren zum Interessenausgleich und zur Betriebsratsanhörung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 01.09.1997 - 2 Ca 1524/97
- LAG Düsseldorf, 21.04.1998 - 3 (11) (18) Sa 1968/97
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Papierfundstellen
- BAGE 91, 341
- ZIP 1999, 1610
- MDR 1999, 1273
- NZA 1999, 1101
- BB 1999, 1880
- BB 1999, 2032
- DB 2000, 149
Wird zitiert von ... (90) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Vereinbaren die Betriebspartner (etwa im Hinblick auf das Angebot einer hohen Sozialplandotierung) einen Interessenausgleich mit Namensliste, so läßt dies nicht notwendigerweise darauf schließen, daß auch die Einzelbetrachtung jeder Kündigung, die § 102 BetrVG sicherstellen soll, in ausreichender Weise stattgefunden hat (Senatsurteil vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Wenn auch die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG beim Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste keinen erleichterten Anforderungen unterliegt, so ist zu berücksichtigen, daß es nach § 102 BetrVG keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber mehr bedarf, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnissstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (Senatsurteile vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37, aaO). - BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur …
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Eine Betriebsratsanhörung setzt deshalb in derartigen Fällen zumindest voraus, daß der Arbeitgeber angibt, ob er eine Sozialauswahl vorgenommen hat, und, ist dies der Fall, daß er dem Betriebsrat die Sozialdaten nicht nur der zur Kündigung anstehenden, sondern auch der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer und die Gesichtspunkte, nach denen er bei der Sozialauswahl vorgegangen ist, mitteilt (BAG Urteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48).
- BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Eine Betriebsratsanhörung setzt deshalb in derartigen Fällen zumindest voraus, daß der Arbeitgeber angibt, ob er eine Sozialauswahl vorgenommen hat, und, ist dies der Fall, daß er dem Betriebsrat die Sozialdaten nicht nur der zur Kündigung anstehenden, sondern auch der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer und die Gesichtspunkte, nach denen er bei der Sozialauswahl vorgegangen ist, mitteilt (BAG Urteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48). - BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93
Änderungskündigung, Versetzung
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Es ist vielmehr zulässig und meist sogar zweckmäßig, daß beide Verfahren zusammengefaßt werden, damit der Betriebsrat gleichzeitig mit dem Abschluß des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (st. Rspr. z.B. zu Änderungskündigungen, die gleichzeitig eine mitbestimmungspflichtige Rückgruppierung bzw. Versetzung enthalten, vgl. Senatsurteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG und vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291 = AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76
Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung - …
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Es ist vielmehr zulässig und meist sogar zweckmäßig, daß beide Verfahren zusammengefaßt werden, damit der Betriebsrat gleichzeitig mit dem Abschluß des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (st. Rspr. z.B. zu Änderungskündigungen, die gleichzeitig eine mitbestimmungspflichtige Rückgruppierung bzw. Versetzung enthalten, vgl. Senatsurteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG und vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291 = AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73
Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht - …
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Wenn auch die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG beim Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste keinen erleichterten Anforderungen unterliegt, so ist zu berücksichtigen, daß es nach § 102 BetrVG keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber mehr bedarf, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnissstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (Senatsurteile vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 …und vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37, aaO).
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
Umstände, die dem Betriebsrat bereits vor Einleitung des Anhörungsverfahrens auf andere Weise bekannt geworden sind, muß der Arbeitgeber nicht nochmals mitteilen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341). - BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02
Betriebsbedingte Kündigung
In dem darauf geführten Kündigungsrechtsstreit obsiegte der Kläger am 20. Mai 1999 vor dem Bundesarbeitsgericht (- 2 AZR 532/98 -).Auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs iSd. § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG aF ist der Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG entbunden, die Betriebsratsanhörung unterliegt insoweit keinen erleichterten Anforderungen (st. Rechtsprechung 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101).
Dass der Betriebsrat derartige Vorkenntnisse hatte, muss der Arbeitgeber im Prozess hinreichend konkret darlegen und ggf. beweisen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10
Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl
Diese Verbindung ist schon bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens klarzustellen und ggf. im Wortlaut des Interessenausgleichs zum Ausdruck zu bringen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 91, 341) .
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07
Betriebsbedingte Kündigung
Die Betriebsratsanhörung unterliegt keinen erleichterten Anforderungen (Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341, 344).a) Einer näheren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber bedarf es nicht, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (vgl. Senat 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341, 346; 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221, 226).
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats
a) Dies hat der Senat für den gleichliegenden Fall des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung mehrfach entschieden (st. Rspr. 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).Zwar kann das Verfahren nach § 102 BetrVG mit den Verhandlungen über den Interessenausgleich verbunden werden (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Annahme des Landesarbeitsgerichts, soweit der Kündigungssachverhalt dem Betriebsrat schon aus den Verhandlungen über den Interessenausgleich bekannt sei, brauche er ihm bei der Anhörung nach § 102 BetrVG nicht erneut mitgeteilt zu werden (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
Daß der Betriebsrat derartige Vorkenntnisse hatte, muß der Arbeitgeber im Prozeß hinreichend konkret darlegen und ggf. beweisen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
- LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16
Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das …
Das Gleiche gilt, wenn dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung ohnehin bekannt sind (vgl. auch BAG v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98, DB 2000, 149; BAG v. 24.11.1983, AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG). - BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat bereits vor dem Anhörungsverfahren erschöpfend über die Kündigungsgründe unterrichtet, kann er im Anhörungsverfahren pauschal darauf verweisen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341 = AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 102). - LAG Berlin, 20.12.2005 - 12 Sa 1463/05
Interessenausgleich mit Namensliste, Massenentlassung
Das Verfahren nach § 102 BetrVG kann mit den Verhandlungen über einen Interessenausgleich verbunden werden, die Verpflichtung des Arbeitgebers, neben den Verhandlungen über den Interessenausgleich mit Namensliste nach § 112 BetrVG auch den Betriebsrat zu den auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG anzuhören, macht keine Verdoppelung des Beteiligungsverfahrens notwendig (…BAG vom 28. August 2003, 2 AZR 377/02, a.a.O.; vom 20. Mai 1999, 2 AZR 532/98, NZA 1999, 1101).Es ist zulässig und meist sogar zweckmäßig, beide Verfahren zusammenzufassen, damit der Betriebsrat gleichzeitig mit dem Abschluss des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (BAG vom 20. Mai 1999, 2 AZR 532/98, a.a.O.).
Sollen deshalb Interessenausgleich und Betriebsratsanhörung miteinander verbunden werden, so ist dies bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens klarzustellen (BAG vom 20. Mai 1999, 2 AZR 532/98, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es darüber hinaus auch zweckmäßig, bereits im Wortlaut des Interessenausgleichs zum Ausdruck zu bringen, dass mit der Unterzeichnung des Interessenausgleichs auch das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG hinsichtlich sämtlicher auszusprechenden Kündigungen abgeschlossen sein soll (BAG vom 20. Mai 1999, a.a.O).
- LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Massenentlassungsanzeige
Allerdings muss der Arbeitgeber dabei klarstellen, das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG einleiten zu wollen (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - Juris Rn. 11); die im Interessenausgleich enthaltene Erklärung, dass das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG hinsichtlich sämtlicher auszusprechender Kündigungen ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen sei, ersetzt nicht den erforderlichen Einleitungsakt (LAG Düsseldorf 23.03.2006 - 11 Sa 1616/05 - , 27.03.2006 - 14 Sa 1618/05 - n. v.).Im Übrigen stellte die Schuldnerin durch das vorgelegte Schreiben des Betriebsrats vom 26.02.2009 nicht dar, dass der Betriebsrat mindestens zwei Wochen vor Anzeigeerstattung, also vor Vollständigkeit der Anzeige nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG, unterrichtet wurde (vgl. BAG 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - Juris Rn. 44).
- LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 16 Sa 513/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Verbindung …
Allerdings muss der Arbeitgeber den Wegfall des Arbeitsplatzes und die der Sozialauswahl zugrundeliegenden Tatsachen, die dem Betriebsrat bereits aus den Verhandlungen zum Abschluss eines Interessenausgleichs bekannt sind, im Anhörungsverfahren nicht erneut mitteilen (BAG v. 05.11.2009 - 2 AZR 676/08 - AP Nr. 183 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vgl. BAG v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - AP Nr. 134 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste).Es ist vielmehr zulässig, beide Verfahren zusammenzufassen, damit der Betriebsrat gleichzeitig mit dem Abschluss des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (BAG v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - a.a.O.).
Dass der Betriebsrat derartige Vorkenntnisse hatte, muss der Arbeitgeber im Prozess jedoch hinreichend konkret darlegen und ggf. beweisen (BAG v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - a.a.O., BAG v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - a.a.O.).
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00
Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung
- LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 205/05
betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste, …
- LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten …
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04
Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich
- ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines …
- LAG Hamm, 20.02.2020 - 5 Sa 1313/19
Anhörung des Betriebsrates vor Kündigungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05
Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 2141/03
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 16.08.2019 - 18 Sa 232/19
Erste Berufungsverfahren zu den Massenentlassungen an Dura-Standorten entschieden …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 673/05
Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03
Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz
- ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 219/19
Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der ordentlichen …
- ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
- LAG Düsseldorf, 15.09.2010 - 12 Sa 627/10
Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
- LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Wirksamkeit einer Kündigung wegen unzureichender Leistungen vor Ablauf von sechs …
- ArbG Hagen, 10.07.2019 - 3 Ca 218/19
- LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 13 Sa 337/10
Sozialauswahl; Altersgruppen; Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 26 Sa 263/10
Anforderungen an die Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG; …
- ArbG Lingen, 23.10.2014 - 3 Ca 18/14
- LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
- LAG Baden-Württemberg, 09.01.2006 - 4 Sa 55/05
Betriebsratsanhörung - Massenentlassung - Vertrauensschutz
- LAG Hamburg, 20.09.2004 - 8 Sa 109/03
Betriebseinheit zweier Unternehmen mit eigenen Betriebsräten - pauschale …
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
- ArbG Stuttgart, 25.02.2010 - 9 Ca 416/09
Interessenausgleich mit Namensliste unter Vorbehalt der Änderung
- LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2020 - 6 Sa 92/20
Betriebsbedingte Kündigung - endgültige Stilllegungsabsicht - …
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00
Wirksamkeit der von einem Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung; …
- LAG Hamm, 11.02.2020 - 7 Sa 1149/19
Einzelfallentscheidung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens gegenüber dem …
- BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 770/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
- BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 771/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
- LAG Hamm, 20.05.2020 - 18 Sa 1615/19
Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung in einem anderen Unternehmen
- LAG Hamm, 21.10.2008 - 9 Sa 966/08
Kündigung; Sozialauswahl ohne Punktetabelle; Indizwirkung anerkannter …
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung in der Probezeit bei Vorkenntnis der …
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von …
- LAG Hamm, 16.01.2002 - 2 Sa 1133/01
Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters; Notwendigkeit der Zustimmung …
- LAG Brandenburg, 11.08.1999 - 6 Sa 347/98
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer …
- LAG Hamm, 15.11.2006 - 2 Sa 427/06
Zur Frage der groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei einem …
- LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
- LAG Bremen, 13.08.1999 - 3 (2) Sa 305/98
Betriebsbedingter Kündigung einer Krankenpflegehelferin
- LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
Interessenausgleich mit Namensliste
- LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 2 Sa 458/07
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Interessenausgleich mit …
- LAG Hessen, 03.01.2007 - 8 Sa 689/06
Zur Kündigungsberechtigung in einem einheitlichen Arbeitsverhältnis
- LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Betriebsratsanhörung bei Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit …
- LAG Hamm, 05.05.2004 - 2 Sa 2182/03
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung. Beschränkung der sozialen …
- LAG Hamm, 21.03.2002 - 4 Sa 1746/01
- LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
Kündigung, betriebsbedingt, Hierarchieebene, Streichung, Arbeitsplatzwegfall, …
- LAG Köln, 13.02.2012 - 5 Sa 303/11
Interessenausgleich mit Namensliste im Tendenzbetrieb
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1020/08
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in der …
- LAG Hamm, 06.12.2006 - 2 Sa 390/06
Darlegungs- und Beweislast des gekündigten Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - 11 Sa 305/06
Betriebsratsanhörung - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 2 Sa 144/06
Betriebsratsanhörung: Unwirksamkeit der Kündigung bei fehlender Ordnungsgemäßheit
- LAG Berlin, 30.07.2002 - 5 Sa 624/02
Erfordernis der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen; Selbstbindung des …
- LAG Hamm, 27.09.2017 - 4 Sa 340/16
Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unvollständiger …
- LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2011 - 5 Sa 587/10
Kündigung, betriebsbedingt, Insolvenzverfahren, Personalabbau, …
- ArbG Essen, 30.09.2008 - 5 Ca 1646/08
Interssenausgleich mit Namensliste
- LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen …
- ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung - keine ordnungsgemäße Betriebsanhörung
- LAG Hamm, 24.04.2002 - 2 Sa 1847/01
Kündigung wegen Einstellung des Geschäftsbetriebes; Fehlerhafte …
- LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung aufgrund eines …
- LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste; unwirksame …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2010 - 5 Sa 420/09
Kündigung, betriebsbedingt, Betriebsratsanhörung, Unwirksamkeit, …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2001 - 3 Sa 317/01
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 8 Sa 542/12
Verbindung des Interessenausgleichs mit Namensliste und der Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 05.10.2011 - 6 Sa 2/11
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung mangels Anhörung des Betriebsrats
- LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Personalabbau, Wegfall …
- LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2010 - 5 Sa 247/10
Kündigung, betriebsbedingt, Insolvenzverfahren, Betriebsübergang, …
- LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1439/02
Kündigung eines Altersteilzeitverhältnisses durch den Insolvenzverwalter während …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Unterrichtung des Betriebsrates über …
- ArbG Hagen, 18.07.2019 - 1 Ca 333/19
Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich sind nicht zugleich …
- ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 2 Ca 1868/08
Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung
- ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ca 11687/07
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung bei der Sozialauswahl
- LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/03
- LAG Hessen, 30.09.2004 - 11 Sa 248/04
Mitteilung der Kündigungsabsicht, der Personalien des zu Kündigenden, der …