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   BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98   

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BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 (https://dejure.org/1999,535)
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Verschwiegenes Ermittlungsverfahren

Einstellung in den Polizeidienst, § 123 BGB, Art. 6 Abs. 2 MRK

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung ("Recht auf Lüge"?)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frage nach Vorstrafen - Laufende Ermittlungsverfahren - Erfordernisse des Arbeitsplatzes - Anfechtung des Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 60 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 123, 124, 142 Abs. 1, 242 BGB; Art. 33 Abs. 2 GG
    Anfechtung des Arbeitsvertrages/Polizeidienst/arglistige Täuschung/Vorstrafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 349
  • NJW 1999, 3653
  • MDR 1999, 1273
  • NZA 1999, 975
  • NJ 2000, 166
  • BB 1999, 1768
  • BB 1999, 2249
  • DB 1999, 1859
  • JR 2000, 220
  • JR 2000, 308
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Zur Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB berechtigt lediglich die wahrheitswidrige Beantwortung einer in zulässiger Weise gestellten Frage; eine solche setzt ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung voraus (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77, 81 = AP Nr. 38 zu § 123 BGB, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.); fehlt es hieran, ist die wahrheitswidrige Beantwortung nicht rechtswidrig.

    Das ist der Fall, wenn ohne den erzeugten Irrtum die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre, wobei Mitursächlichkeit der Täuschung genügt und es ausreicht, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluß auf die Entscheidung haben kann (BAGE 75, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 123 BGB, zu II 1 ee der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch das Recht zur Anfechtung unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77, 86 = AP Nr. 38, aaO, zu II 1 e der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB).

    Es ist vorab zu berücksichtigen, daß bei der Prüfung des Ausschlusses des Anfechtungsrechts nicht etwa eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen ist wie bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 -, aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Zur Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB berechtigt lediglich die wahrheitswidrige Beantwortung einer in zulässiger Weise gestellten Frage; eine solche setzt ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung voraus (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77, 81 = AP Nr. 38 zu § 123 BGB, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.); fehlt es hieran, ist die wahrheitswidrige Beantwortung nicht rechtswidrig.

    Das ist der Fall, wenn ohne den erzeugten Irrtum die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre, wobei Mitursächlichkeit der Täuschung genügt und es ausreicht, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluß auf die Entscheidung haben kann (BAGE 75, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 123 BGB, zu II 1 ee der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Das ist der Fall, wenn der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Angaben kennt und zumindest billigend in Kauf nimmt, der Erklärungsempfänger könnte durch die Täuschung beeinflußt werden (BAGE 75, 77, 84 = AP, aaO).

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch das Recht zur Anfechtung unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77, 86 = AP Nr. 38, aaO, zu II 1 e der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB).

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Der Arbeitgeber darf den Bewerber bei der Einstellung nachVorstrafen fragen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAGE 15, 261, 263 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Aus der dem Getäuschten vom Gesetzgeber gewährten Jahresfrist ergibt sich, daß das Interesse des Täuschenden an baldiger Entscheidung über die Anfechtung gering einzuschätzen ist (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses nach langjähriger Tätigkeit - Verstoß gegen

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch das Recht zur Anfechtung unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77, 86 = AP Nr. 38, aaO, zu II 1 e der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB).
  • BAG, 15.01.1970 - 2 AZR 64/69

    Einstellungsgespräch: Frage nach Vorstrafen

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Dies gilt grundsätzlich auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAGE 15, 261, 263 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Das Arbeitsverhältnis hat zum Zeitpunkt des Zugangs der Anfechtungserklärung des beklagten Landes am 12. November 1996, also ex-nunc (vgl. BAGE 41, 54, 64 = AP Nr. 24 zu § 123 BGB, zu IV 3 der Gründe, m.w.N.) sein Ende gefunden.
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BVerfG Beschlüsse vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BverfGE 96, 189 = AP Nr. 67 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140, 151 = AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu C I 1 der Gründe).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BVerfG Beschlüsse vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BverfGE 96, 189 = AP Nr. 67 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140, 151 = AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu C I 1 der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
    Dem steht die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerte Unschuldsvermutung nicht entgegen; diese bindet - worauf der Senat schon im Zusammenhang mit der Verdachtskündigung hingewiesen hat (Senatsurteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18 = AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) - unmittelbar nur den Richter, der über die Begründetheit der Anklage zu entscheiden hat.
  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    cc) Das Bundesarbeitsgericht hat nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers anerkannt, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Das gilt unabhängig davon, ob der Anfechtung Wirkung "ex nunc" beizulegen wäre oder ob diese auf den Zeitpunkt einer Anfang Dezember 2010 erfolgten Freistellung des Klägers und einer damit einhergehenden "Außerfunktionsetzung" des Arbeitsverhältnisses zurückwirken würde (vgl. dazu BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349) .

    Auch die Frage nach noch laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren kann - je nach den Umständen - zulässig sein (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    (1) Soweit dem Arbeitgeber - je nach den Umständen - das Recht zugebilligt wird, Stellenbewerber nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen, beruht dies auf der Erwägung, dass die Verfahren Zweifel an der Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers für den konkreten Arbeitsplatz und die Besorgnis begründen können, er werde die in Aussicht genommene Stelle womöglich nicht antreten können, zumindest in seiner Verfügbarkeit eingeschränkt sein (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 28; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349; ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 Rn. 281; Joussen NZA 2012, 776, 777; Linnenkohl AuR 1983, 129) .

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Zwar wirkt die Anfechtung eines in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrags nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung grundsätzlich nur "ex nunc" (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349; 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - zu IV der Gründe, BAGE 41, 54) .

    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Arbeitgeber; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) .

  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20

    Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers anerkannt, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. BAG 15. November 2011 - 6 AZR 339/11 - Rn. 23 ; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    bei objektiver Betrachtung berechtigt erscheinen lässt (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b bb der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem anhängigen Ermittlungs- oder Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürften (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) .

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    (2) Dem Ergebnis steht auch nicht der Umstand entgegen, dass die Frage an einen Arbeitnehmer nach einem laufenden Ermittlungsverfahren - unter eingeschränkten Voraussetzungen - für zulässig erachtet wird (vgl. Senat 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349; BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - BAGE 115, 296).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349 = AP BGB § 123 Nr. 50 = EzA BGB § 123 Nr. 52, zu B I 1 b aa der Gründe mwN).

    Dies ist der Fall, wenn auch ein Ermittlungsverfahren oder ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. zur Frage nach Ermittlungsverfahren: BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - aaO, zu B I 1 b cc der Gründe).

    Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem Ermittlungsverfahren oder einem anhängigen Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürfen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - aaO, zu B I 1 b cc der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17

    Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des

    Die Ausübung dieses Rechts verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - NZA 1999, 975).
  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14

    Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit

    Die Anfechtung wurde erst nach dem streitigen Befristungsablauf erklärt und würde im Falle ihrer Berechtigung wegen des Vollzugs des Arbeitsverhältnisses nicht auf einen Zeitpunkt vor Ablauf der Befristung zurückwirken (vgl. zur Kündigungsschutzklage BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349) .
  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Bewerbung mit gefälschtem

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Fragerecht des

  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12

    Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als

  • LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 Sa 673/07

    Befristung - mit Sachgrund - Verlängerungsvertrag ohne Sachgrund

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99

    Anfechtung des Arbeitsvertragsangebots wegen Täuschung über MfS-Mitarbeit -

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08

    Elternzeit/Elternteilzeit

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07

    Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem

  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99

    Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit

  • LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung des Arbeitnehmers über die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2023 - 26 TaBV 920/22

    Aufhebung einer Versetzung im Arbeitsverhältnis; Strenge Maßstäbe für Besorgnis

  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 16 Sa 2474/98

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - (kein) Schadensersatz

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene

  • LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04

    Einstellungsanspruch im Falle eines gegen den Bewerber gerichteten, laufenden

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 339/11

    Kündigung, ordentlich, Öffentlicher Dienst, Probezeit, Wartezeit,

  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1403/06

    Außerordentliche, arbeitgeberseitige Kündigung aus personenbedingten Gründen

  • LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10

    Anfechtung eines zweiten Arbeitsvertrags wegen Täuschung über den beruflichen

  • ArbG Wuppertal, 13.12.2018 - 5 Ca 1714/18

    Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch unwirksam

  • LAG Köln, 02.09.2015 - 11 Sa 357/15

    Lehrer; Straftäter; Resozialisierung

  • ArbG Köln, 28.02.2012 - 11 Ca 10449/10

    Anforderungen an die Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger

  • LAG Hamm, 08.02.2001 - 16 Sa 1395/00

    Qualifizierung eines Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis nach

  • LAG Hamm, 26.08.1999 - 8 Sa 456/99

    Aktienoption/Konzern/Konzerngesellschaft als Arbeitgeber/Nebenpflichten des

  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10
  • LAG Hessen, 20.07.2004 - 11 Sa 1830/03
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.01.2002 - 15 Ca 5437/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung; Nichtunterrichtung

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   BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98   

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BAG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 (https://dejure.org/1999,181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

  • Der Betrieb

    BetrVG §§ 102, 112; KSchG § 1 Abs. 5 i. d. F. des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 29. 9. 1996
    B. Voraussetzungen einer zulässigen Zusammenfassung der beiden Verfahren zum Interessenausgleich und zur Betriebsratsanhörung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 341
  • ZIP 1999, 1610
  • MDR 1999, 1273
  • NZA 1999, 1101
  • BB 1999, 1880
  • BB 1999, 2032
  • DB 2000, 149
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
    Vereinbaren die Betriebspartner (etwa im Hinblick auf das Angebot einer hohen Sozialplandotierung) einen Interessenausgleich mit Namensliste, so läßt dies nicht notwendigerweise darauf schließen, daß auch die Einzelbetrachtung jeder Kündigung, die § 102 BetrVG sicherstellen soll, in ausreichender Weise stattgefunden hat (Senatsurteil vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
    Wenn auch die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG beim Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste keinen erleichterten Anforderungen unterliegt, so ist zu berücksichtigen, daß es nach § 102 BetrVG keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber mehr bedarf, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnissstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (Senatsurteile vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37, aaO).
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
    Eine Betriebsratsanhörung setzt deshalb in derartigen Fällen zumindest voraus, daß der Arbeitgeber angibt, ob er eine Sozialauswahl vorgenommen hat, und, ist dies der Fall, daß er dem Betriebsrat die Sozialdaten nicht nur der zur Kündigung anstehenden, sondern auch der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer und die Gesichtspunkte, nach denen er bei der Sozialauswahl vorgegangen ist, mitteilt (BAG Urteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
    Eine Betriebsratsanhörung setzt deshalb in derartigen Fällen zumindest voraus, daß der Arbeitgeber angibt, ob er eine Sozialauswahl vorgenommen hat, und, ist dies der Fall, daß er dem Betriebsrat die Sozialdaten nicht nur der zur Kündigung anstehenden, sondern auch der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer und die Gesichtspunkte, nach denen er bei der Sozialauswahl vorgegangen ist, mitteilt (BAG Urteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
    Es ist vielmehr zulässig und meist sogar zweckmäßig, daß beide Verfahren zusammengefaßt werden, damit der Betriebsrat gleichzeitig mit dem Abschluß des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (st. Rspr. z.B. zu Änderungskündigungen, die gleichzeitig eine mitbestimmungspflichtige Rückgruppierung bzw. Versetzung enthalten, vgl. Senatsurteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG und vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291 = AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
    Es ist vielmehr zulässig und meist sogar zweckmäßig, daß beide Verfahren zusammengefaßt werden, damit der Betriebsrat gleichzeitig mit dem Abschluß des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (st. Rspr. z.B. zu Änderungskündigungen, die gleichzeitig eine mitbestimmungspflichtige Rückgruppierung bzw. Versetzung enthalten, vgl. Senatsurteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG und vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291 = AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
    Wenn auch die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG beim Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste keinen erleichterten Anforderungen unterliegt, so ist zu berücksichtigen, daß es nach § 102 BetrVG keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber mehr bedarf, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnissstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (Senatsurteile vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37, aaO).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Umstände, die dem Betriebsrat bereits vor Einleitung des Anhörungsverfahrens auf andere Weise bekannt geworden sind, muß der Arbeitgeber nicht nochmals mitteilen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    In dem darauf geführten Kündigungsrechtsstreit obsiegte der Kläger am 20. Mai 1999 vor dem Bundesarbeitsgericht (- 2 AZR 532/98 -).

    Auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs iSd. § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG aF ist der Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG entbunden, die Betriebsratsanhörung unterliegt insoweit keinen erleichterten Anforderungen (st. Rechtsprechung 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101).

    Dass der Betriebsrat derartige Vorkenntnisse hatte, muss der Arbeitgeber im Prozess hinreichend konkret darlegen und ggf. beweisen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    Diese Verbindung ist schon bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens klarzustellen und ggf. im Wortlaut des Interessenausgleichs zum Ausdruck zu bringen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 91, 341) .
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