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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.07.1999 - 10 WF 2190/99   

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https://dejure.org/1999,5923
OLG Nürnberg, 01.07.1999 - 10 WF 2190/99 (https://dejure.org/1999,5923)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.07.1999 - 10 WF 2190/99 (https://dejure.org/1999,5923)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 10 WF 2190/99 (https://dejure.org/1999,5923)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1286
  • FamRZ 2000, 838
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 23.06.2003 - 11 W 1489/03

    Anwaltsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs im

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  • OLG Köln, 31.08.2001 - 25 WF 123/01

    Familienrecht: Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

    Der Senat folgt der Auffassung, die aus prozessökonomischen Gründen die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf das Prozesskostenhilfeverfahren in dem Rahmen befürwortet, in dem aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Klage besteht (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1999, 1286; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rdnr. 160).
  • AG Emmerich, 18.12.2000 - 11 F 129/00

    Prozesskostenhilfe für das Prüfungsverfahren

    Nach anderer Auffassung ist Prozesskostenhilfe für das gesamte Verfahren zu bewilligen, wenn aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses die Erfolgsaussicht des angekündigten Klagebegehrens zu bejahen ist (vgl. z. B. OLG Hamm, FamRZ 1998, 1302; OLG Hamburg NJW-RR 1998, 863; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837 und FamRZ 2000, 838; OLG Bamberg FamRZ 1995, 939; Zöller/Phillippi ZPO 20.Auflage § 118 Rdnr. 8 mit weiteren Nachweisen; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Auflage Rdnr. 503).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.1999 - 11 W 1975/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11539
OLG München, 09.07.1999 - 11 W 1975/99 (https://dejure.org/1999,11539)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.1999 - 11 W 1975/99 (https://dejure.org/1999,11539)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - 11 W 1975/99 (https://dejure.org/1999,11539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1286
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 4 Ta 32/01

    Vergleichsgebühr für den Rechtsanwalt; Nachgeben im Kostenpunkt reicht aus, wenn

    Es genügt jedes Opfer, das eine Partei auf sich nimmt, mag es auch ganz geringfügig sein (vgl. auch MünchKomm-Pecher, 3. Aufl., § 779 BGB Rdnr. 26; Palandt-Sprau, 58. Aufl., § 779 Rdnr. 9; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 1999 - 11 W 1975/99 - JurBüro 1999, 634) .
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 12 W 127/99   

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https://dejure.org/1999,14733
OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 12 W 127/99 (https://dejure.org/1999,14733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.1999 - 12 W 127/99 (https://dejure.org/1999,14733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 12 W 127/99 (https://dejure.org/1999,14733)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 216
  • MDR 1999, 1286
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 05.02.2015 - 11 W 158/15

    Gebührenermäßigung bei Berufungsrücknahme und bei Prozessvergleich

    Die Gebührenermäßigung kann dagegen auch dann noch eintreten, wenn die Klagerücknahme oder hier die Berufungsrücknahme nach dem Schluss einer mündlichen Verhandlung erklärt wird, auf die nach Aktenlage eine weitere mündliche Verhandlung folgen musste (Senat, Beschlüsse vom 05.04.2000 - 11 W 1073/00 = MDR 2000, 787 = JurBüro 2000, 425 = AnwBl. 2001, 579 -, vom 27.11.1996 -11 W 2740/96 = NJW-RR 1997, 639 = MDR 1997, 402 und vom 06.08.2008 - 11 W 1849/08 sowie vom 10.05.2010 - 11 W 1336/10 - nicht veröffentlicht; Oestreich/Hellstab/Trenkle, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 3. Auflage, KV GKG 1211 Rn. 5, 6 und KV GKG 2122 Rn. 5; a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.1999 - 12 W 127/99 = NJW-RR 2000, 216, das den Schluss jeder mündlichen Verhandlung ohne die vom Senat angenommene Einschränkung genügen lässt).

    Ein außergerichtlicher Vergleich reicht dagegen nicht aus (OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 216; Oestreich/Hellstab/Trenkle, a. a. O., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 30; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, a. a. O., KV GKG 1211 Rn. 29-29 b und KV GKG 1222 Rn. 9).

  • OLG München, 05.04.2000 - 11 W 1073/00
    Deshalb kann der Senat für den hier gegebenen Fall, dass es sich um die letzte mündliche Verhandlung handelte, nicht dem OLG Düsseldorf (AGS 200, 57 = MDR 1999, 1465; a. M. OLG Frankfurt, MDR 1999, 1286) folgen, da schon eine Aufhebung des Verkündungstermins die Möglichkeit (wieder) eröffnet, die Klage mit gebührenermäßigender Wirkung zurückzunehmen.
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