Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 31.03.1999

Rechtsprechung
   BGH, 29.07.1999 - V ZR 340/98   

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https://dejure.org/1999,2739
BGH, 29.07.1999 - V ZR 340/98 (https://dejure.org/1999,2739)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1999 - V ZR 340/98 (https://dejure.org/1999,2739)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - V ZR 340/98 (https://dejure.org/1999,2739)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Kaufvertrag - Grundstückskauf - Genehmigung - Grundstücksverkehrsordnung - Kaufpreis - Hinterlegung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkehrsordnung, einstweilige Zahlungspflicht bis zur Genehmigung nach der -

  • Judicialis

    BGB § 157 Ge; ; GVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157; GVO § 2
    Auferlegung einer einstweiligen Zahlungspflicht bei Genehmigungsbedürftigkeit eines Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Kurzinformation)

    § 157 BGB; § 2 GVO
    Grundstückskaufvertrag/Genehmigung/einstweilige Zahlungspflicht eines Kaufpreisteils

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3040
  • MDR 1999, 1313
  • NJ 2000, 45
  • WM 1999, 2232
  • DB 2000, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 17/98

    Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der

    Auszug aus BGH, 29.07.1999 - V ZR 340/98
    Bedarf ein Kaufvertrag der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung, sind die Parteien nicht gehindert, dem Käufer bis zu deren Erteilung eine einstweilige Zahlungspflicht (hier: in Höhe eines Kaufpreisteils) aufzuerlegen (Erg. zu Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, WM 1999, 556 betr. Hinterlegung).

    Das Berufungsgericht übersieht aber, daß der Kaufvertrag bei sachgerechter Auslegung, zu der der Senat, da keine Tatsachen mehr zu klären sind, selbst gelangen kann (BGHZ 121, 284, 289 m.w.N.), die zusätzliche Vereinbarung einer einstweiligen Zahlungspflicht des Beklagten in Höhe eines Teils des Kaufpreises während der Zeit bis zur Genehmigung des Vertrages enthält (vgl. Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, WM 1999, 556 für den Fall der Hinterlegung).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 29.07.1999 - V ZR 340/98
    Das Berufungsgericht übersieht aber, daß der Kaufvertrag bei sachgerechter Auslegung, zu der der Senat, da keine Tatsachen mehr zu klären sind, selbst gelangen kann (BGHZ 121, 284, 289 m.w.N.), die zusätzliche Vereinbarung einer einstweiligen Zahlungspflicht des Beklagten in Höhe eines Teils des Kaufpreises während der Zeit bis zur Genehmigung des Vertrages enthält (vgl. Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, WM 1999, 556 für den Fall der Hinterlegung).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00

    Umfang der Haftung des Käufers auf Rückgabe eines mit einer Grundschuld

    Denn die Parteien haben vereinbart, daß der Kaufpreis schon vor Erteilung der behördlichen Genehmigung zu hinterlegen ist (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, NJW 1999, 1329 ff; Beschl. v. 27. Juli 1999, V ZR 340/98, NJW 1999, 3040) und haben damit den Beklagten die Befugnis eingeräumt, das Grundstück unverzüglich mit einem Grundpfandrecht zu belasten.
  • OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 U 78/03

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem investiven Vertrag zur Absicherung der

    Dies hindert die Parteien freilich nicht, bereits für die Zeit vor der Genehmigung Pflichten zu vereinbaren, wie z.B. eine einstweilige Zahlungspflicht (BGH, Beschluss vom 29. Juli 1999, V ZR 340/98 = NJW 1999, 3040), wenn dadurch die endgültige Pflichterfüllung nicht vorweggenommen wird (BGH, Urteil vom 20. November 1998, V ZR 17/98 - zitiert in Juris).
  • OLG Celle, 09.06.1999 - 2 U 166/98

    Ermächtigung zur Kündigung eines Pachtverhältnisses

    BGH, Beschluss vom 29.7.1999 - V ZR 340/98 -, mitgeteilt von Dr. Manfred Werp, Richter am BGH a.D. 5. BGB §§ 197, 202, 1191 (Hemmung der Verjährung von Grundschuldzinsen) Zinsen aus Sicherungsgrundschulden verjähren nach § 197 BGB .
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98 - 101   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9759
OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98 - 101 (https://dejure.org/1999,9759)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.03.1999 - 1 U 561/98 - 101 (https://dejure.org/1999,9759)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. März 1999 - 1 U 561/98 - 101 (https://dejure.org/1999,9759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisvertrages wegen einer widerrechtlichen Drohung; Verpflichtung zur Zahlung aufgrund eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1313
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93

    Widerrechtliche Drohung durch Verweigerung des Abschlusses eines wirtschaftlich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98
    Damit wurde der Beklagten, die nach dem Inhalt des Vertrages eine sofortige Zahlung erwarten durfte, ein Nachteil in Aussicht gestellt, der sie angesichts der von ihr gegenüber S.-Fernsehen geschuldeten Zahlung in eine Zwangslage brachte (vgl. BGH v. 12.7.1995 - XII ZR 95/93, NJW 1995, 3052 f; BGH v. 6.5.1982 - VII ZR 208/81, MDR 1982, 1010 = NJW 1982, 2301).

    Denn die Klägerin hat der Beklagten einen Vertragsbruch in Aussicht gestellt (BGH v. 12.7.1995 - XII ZR 95/93, NJW 1995, 3052 f).

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81

    Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98
    Damit wurde der Beklagten, die nach dem Inhalt des Vertrages eine sofortige Zahlung erwarten durfte, ein Nachteil in Aussicht gestellt, der sie angesichts der von ihr gegenüber S.-Fernsehen geschuldeten Zahlung in eine Zwangslage brachte (vgl. BGH v. 12.7.1995 - XII ZR 95/93, NJW 1995, 3052 f; BGH v. 6.5.1982 - VII ZR 208/81, MDR 1982, 1010 = NJW 1982, 2301).

    Widerrechtlich ist aber ein Vorgehen des Käufers, der seine vertraglich geschuldete Leistung an die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses durch seinen Schuldner koppelt (BGH v. 6.5.1982 - VII ZR 208/81, MDR 1982, 1010 = NJW 1982, 2301 f; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 123 Rz. 55).

  • OLG Saarbrücken, 22.10.1997 - 1 U 148/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98
    Während die Nichterwähnung des Verpflichtungsgrundes für ein konstitutives Anerkenntnis spricht, legt umgekehrt die genaue Bezeichnung des Schuldgrundes ein bestätigendes Anerkenntnis nahe (Senat v. 22.10.1997 - 1 U 148/97-43, OLGR Saarbrücken 1998, 200 f = MDR 1998, 828).
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 43/83

    Berücksichtigung einer Nachzahlung aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Rente

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98
    Allerdings können der Klägerin erstmals ab dem 22.12.1997 Fälligkeitszinsen zuerkannt werden, weil eine Rückbestimmung auf einen Zeitpunkt vor Vertragsschluss nicht möglich ist (vgl. BGH v. 24.10.1984 - IV b ZR 43/83, MDR 1985, 474 = NJW 1985, 486 ff).
  • BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63

    Widerrechtlichkeit der Drohung einer Bank mit Nichteinlösung eines Wechsels;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98
    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Drohung in drei Fällen widerrechtlich, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels), wenn der erstrebte Erfolg - die vom Bedrohten abzugebende Willenserklärung - schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Zwecks) oder wenn Mittel und Zweck zwar für sich allein betrachtet nicht widerrechtlich sind, aber ihre Verbindung - die Benutzung dieses Mittels zu diesem Zweck - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (Inadäquanz von Mittel und Zweck) verstößt (BGH, Urt. v. 25.6.1965 - V ZR 31/63, MDR 1965, 818).
  • BGH, 20.01.1983 - I ZR 90/81

    Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen - Lkw-Transporte mit frischen Erdbeeren von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98
    Den rechtsvernichtenden Einwand, durch eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe des Schuldanerkenntnisses veranlasst worden zu sein, hat die Beklagte in seinen tatsächlichen Voraussetzungen darzutun und gegebenenfalls zu beweisen (BGH v. 20.1.1983 - I ZR 90/81, MDR 1983, 554 = NJW 1983, 1266 f; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 123 Rz. 30).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2015 - 2 U 201/14

    Beihilfe zur Erpressung in Anwaltsschreiben

    Dem Kläger, der nach dem Inhalt des Pachtvertrages und der erfolgten fristlosen Kündigung eine sofortige Herausgabe des Pachtobjekts erwarten durfte, wurde ein Nachteil in Aussicht gestellt, der ihn angesichts seiner Pflicht dem Erwerber gegenüber, das Objekt geräumt zu übergeben, in eine Zwangslage brachte (vgl. hierzu BGH, NJW 1995, 3052 f.; 1982, 384 f.; 2301 f.; Saarländisches OLG Saarbrücken, MDR 1999, 1313).
  • OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01

    Widerruf eines Kreditvertrags durch den Geschäftsführer einer GmbH;

    Dieser Vorwurf ist indes nicht als Drohung zu verstehen Unter einer Drohung ist die Ankündigung eines Übels zu verstehen (Senat OLGR 1999, 345 = MDR 1999, 1313).
  • OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 1 U 682/00

    Kriterien zur Einordnung von Sachen als wesentliche Gebäudebestandteile

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