Weitere Entscheidung unten: KG, 21.05.1999

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   OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99   

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OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99 (https://dejure.org/1999,17162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.1999 - 5 W 4/99 (https://dejure.org/1999,17162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 5 W 4/99 (https://dejure.org/1999,17162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO, § 203 ZPO
    Darlegungslast des Antragstellers für Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast des Antragstellers für Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1402
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 16.09.1982 - 2 WF 76/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99
    Das reichte nicht aus, vielmehr mußte die Klägerin an der letzten bekannten Anschrift weitere Nachforschungen anstellen, etwa ob einem Vermieter, ehemaligen Mitbewohnern oder Nachbarn Kenntnisse über einen Verbleib von Herrn Bennecke zur Verfügung stehen (OLG Stuttgart Die Justiz 1968, 486; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO-v. Feldmann, 1992, § 203 ZPO Rn. 8; Zöller/Geimer, 21. Aufl. 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Musielak/Wolst, 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Zimmermann, 5. Aufl. 1998, § 203 ZPO Rn. 1; Fischer, Die öffentliche Zustellung im Zivilprozeß, ZZP 107 (1992), 163, 167; a.A. LG Berlin NJW-RR 1991, 1152; Stein/Jonas/Roth, 21. Aufl. 1994, § 203 ZPO Rn. 6).

    Den Beschwerdewert bemißt der Senat gemäß § 3 ZPO mit einem Bruchteil der Hauptsache, weil die Versagung der öffentlichen Zustellung die Beschwerdeführerin auch nach ihrem Vorbringen noch nicht endgültig daran hindert, zu einem Titel zu gelangen, sofern sie weitere Nachforschungen anstellt, zu denen sie sich bislang nicht gehalten gesehen hat (für die Möglichkeit, den Beschwerdewert mit einem Bruchteil der Hauptsache zu bemessen auch: Zöller/Herget, § 3 ZPO Rn. 16, Stichwort: "öffentliche Zustellung"; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß, 11. Aufl. 1996, Rn. 3455 ff.; Anders/Gehle, Streitwertlexikon, 3. Aufl. 1998, Stichwort: "öffentliche Zustellung"; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630 = KostRspr § 3 ZPO Nr. 631 m. abl. Anm. Schneider: Wert der Hauptsache).

  • LG Berlin, 14.03.1991 - 51 T 171/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99
    Das reichte nicht aus, vielmehr mußte die Klägerin an der letzten bekannten Anschrift weitere Nachforschungen anstellen, etwa ob einem Vermieter, ehemaligen Mitbewohnern oder Nachbarn Kenntnisse über einen Verbleib von Herrn Bennecke zur Verfügung stehen (OLG Stuttgart Die Justiz 1968, 486; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO-v. Feldmann, 1992, § 203 ZPO Rn. 8; Zöller/Geimer, 21. Aufl. 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Musielak/Wolst, 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Zimmermann, 5. Aufl. 1998, § 203 ZPO Rn. 1; Fischer, Die öffentliche Zustellung im Zivilprozeß, ZZP 107 (1992), 163, 167; a.A. LG Berlin NJW-RR 1991, 1152; Stein/Jonas/Roth, 21. Aufl. 1994, § 203 ZPO Rn. 6).
  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die

    Die begünstigte Partei ist daher beispielsweise auch gehalten, durch persönliche Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber, bei dem letzten Vermieter oder bei Hausgenossen und Verwandten des Zustellungsadressaten dessen Aufenthalt zu ermitteln (vgl. OLG Köln Urteil vom 16. Februar 2011 - 11 U 183/10 - juris Rn. 8; OLG Frankfurt MDR 1999, 1402; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO/Häublein 3. Aufl. § 185 Rn. 2; Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 185 Rn. 2; Musielak/Wittschler ZPO 9. Aufl. § 185 Rn. 2).
  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 56/03

    Nachweis für öffentliche Zustellung

    Überwiegend werden weitergehende Ermittlungen verlangt (OLG Frankfurt MDR 1999, 1402; OLG Hamm JurBüro 1994, 630, 631; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; KG KGReport 1994, 273, 274; MünchKomm-ZPO/Wenzel 2. Aufl. § 203 Rdn. 8; Zöller/Stöber, ZPO 23. Aufl. § 185 Rdn. 2; Musielak/Wolst, ZPO 3. Aufl. § 185 Rdn. 2; Fischer, Die öffentliche Zustellung im Zivilprozeß ZZP 1994, S. 163, 167), wobei - soweit ersichtlich - die veröffentlichten Entscheidungen ausschließlich zu öffentlichen Zustellungen im Erkenntnisverfahren ergangen sind und sich die Literatur mit den Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht näher befaßt.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 4 WF 33/14

    Keine Beschwerde bei Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuches

    Die Wertfestsetzung ergibt sich aus § 42 FamGKG und bemisst sich nach einem Bruchteil des Hauptsachewertes (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.1999 - 5 W 4/99; Zöller/Herget, § 3 ZPO Rn. 16, Stichwort: "öffentliche Zustellung").
  • LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06

    Versäumnisverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Konkursausfallgeld

    Erforderlich ist es vielmehr, darüber hinausgehende Nachforschungen anzustellen, zum Beispiel den letzten Vermieter, ehemalige Mitbewohner oder Nachbarn nach dem Aufenthalt der Partei zu befragen (so zutreffend etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 1999, 5 W 4/99, und OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2006, 24 W 11/06, sowie Stöber, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Auflage 2004, Randnummer 2 zu § 185 ZPO, und Wolst, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 5. Auflage 2007, Randnummer 2 zu § 185 ZPO, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04

    Antrag auf öffentliche Zustellung der Klageschrift bei Unbekanntheit des

    Das Gericht geht hierbei davon aus, dass es sich insoweit nur um ein "Zwischenverfahren" handelt und hierüber in positiver oder negativer Hinsicht nicht endgültig über die Titulierung des Hauptsachebetrags entschieden ist, vgl. OLG Frankfurt, MDR 1999, 1402; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., Rdnr. 16 zu § 3 ZPO, Stichwort "öffentliche Zustellung" m. w. N.
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Rechtsprechung
   KG, 21.05.1999 - 13 WF 4024/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13193
KG, 21.05.1999 - 13 WF 4024/99 (https://dejure.org/1999,13193)
KG, Entscheidung vom 21.05.1999 - 13 WF 4024/99 (https://dejure.org/1999,13193)
KG, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 13 WF 4024/99 (https://dejure.org/1999,13193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Verfahrens bei Unmöglichkeit der Fortführung durch einen Rechtsanwalt; Aufklärung über das Vertretungsverbot eines auftretenden Rechtsanwalts durch ein Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 799
  • MDR 1999, 1402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21

    Ausschluss eines Verteidigers Tätigkeitsverbot des Rechtsanwalts als

    Der Senat schließt sich jedoch der überwiegenden Ansicht an, dass eine entsprechende Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO mangels Regelungslücke nicht in Betracht kommt und ein Verstoß gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO das Gericht nicht zu einer Zurückweisung des Rechtsanwalts berechtigt (BGH Beschluss v. 25.02.1992, NStZ 1992, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.03.1991, 4 Ws 51/91; KG, Beschluss v. 04.10.1994, 4 Ws 6060/94, NJW-RR 1995, 762; KG Berlin, Beschluss v. 21.05.1999, 13 WF 4024/99, NJW-RR 2000, 799; OLG Koblenz, Beschluss v. 11.01.2002, 2 W 767/01, MDR 2002, 1025; Kleine-Cosack in Kleine-Cosack, BRAO, 8. Aufl., § 45 Rdn. 56; Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 45 Rdn. 51; Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 156 BRAO Rdn. 1; Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221 (224)).
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