Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.07.1999

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99   

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BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99 (https://dejure.org/1999,343)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1999 - VI ZB 22/99 (https://dejure.org/1999,343)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 (https://dejure.org/1999,343)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 365
  • MDR 1999, 1528
  • VersR 2000, 202
  • AnwBl 2000, 132
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.08.1997 - VI ZB 13/97

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach unbearbeiteter Rückgabe der

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß es kein Verschulden des Rechtsanwalts begründet, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - VersR 1997, 1252 f.; vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97 - NJW 1997, 3243 f. und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - VersR 1999, 866 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680).
  • BGH, 09.12.1993 - IX ZB 70/93

    Anforderungen an büroorganisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Soweit das Berufungsgericht es für erforderlich hält, die Begründungsfrist bei Eingang der gerichtlichen Bestätigung über den Eingang der Berufungsschrift nochmals zu überprüfen, entspricht dies zwar den Anforderungen der Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93 - VersR 1994, 1086; vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514 und vom 24. April 1997 - IX ZB 29/97 - NJW 1997, 1860).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß es kein Verschulden des Rechtsanwalts begründet, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - VersR 1997, 1252 f.; vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97 - NJW 1997, 3243 f. und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - VersR 1999, 866 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680).
  • BGH, 24.04.1997 - IX ZB 29/97

    Sicherstellung der Eintragung einer Fristverlängerung im Terminkalender

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Soweit das Berufungsgericht es für erforderlich hält, die Begründungsfrist bei Eingang der gerichtlichen Bestätigung über den Eingang der Berufungsschrift nochmals zu überprüfen, entspricht dies zwar den Anforderungen der Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93 - VersR 1994, 1086; vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514 und vom 24. April 1997 - IX ZB 29/97 - NJW 1997, 1860).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Indessen dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (Senatsbeschluß vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - NJW 1998, 2678, 2679 sowie BGH, Beschluß vom 6. Mai 1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.03.1996 - X ZB 2/96

    Berufungsfrist und Berufungsbegründungsfrist - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Zwar weist das Berufungsgericht mit Recht darauf hin, daß die Übung, bei Urteilseingang die Berufungsfrist und zugleich die Berufungsbegründungsfrist zu notieren, wegen der Möglichkeit, daß die Berufungsfrist des § 516 ZPO nicht voll ausgeschöpft wird und sich hierdurch die Berufungsbegründungsfrist verkürzt, eine Fehlerquelle darstellt (vgl. BGH, Beschluß vom 26. März 1996 - X ZB 2/96 - VersR 1996, 1561 f.).
  • BGH, 09.03.1999 - VI ZB 3/99

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung von Akten am Vorfristtage

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß es kein Verschulden des Rechtsanwalts begründet, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - VersR 1997, 1252 f.; vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97 - NJW 1997, 3243 f. und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - VersR 1999, 866 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680).
  • BGH, 06.05.1999 - VII ZB 6/99

    Ergänzung tatsächlicher Angaben zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nach

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Indessen dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (Senatsbeschluß vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - NJW 1998, 2678, 2679 sowie BGH, Beschluß vom 6. Mai 1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 7/96

    Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Soweit das Berufungsgericht es für erforderlich hält, die Begründungsfrist bei Eingang der gerichtlichen Bestätigung über den Eingang der Berufungsschrift nochmals zu überprüfen, entspricht dies zwar den Anforderungen der Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93 - VersR 1994, 1086; vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514 und vom 24. April 1997 - IX ZB 29/97 - NJW 1997, 1860).
  • BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten

    Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
    Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß es kein Verschulden des Rechtsanwalts begründet, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - VersR 1997, 1252 f.; vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97 - NJW 1997, 3243 f. und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - VersR 1999, 866 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680).
  • BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    b) Die Nachholung dieser fehlenden Angaben nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07

    Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    Zwar muss der Rechtsanwalt die auf eine Vorfrist vorgelegte Sache nicht stets sofort bearbeiten, weil er grundsätzlich frei darin ist, ob er die Begründungsfrist vollständig ausnutzen möchte (BGH Beschlüsse vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - NJW 2000, 365, 366 und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - NJW 1999, 2048, 2049).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Die Nachholung dieser fehlenden Angaben nach Ablauf der Frist des § 234 ZPO ist nicht möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75 - 76/99, 10 W 75/99, 10 W 76/99   

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https://dejure.org/1999,5533
OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75 - 76/99, 10 W 75/99, 10 W 76/99 (https://dejure.org/1999,5533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.1999 - 10 W 75 - 76/99, 10 W 75/99, 10 W 76/99 (https://dejure.org/1999,5533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 10 W 75 - 76/99, 10 W 75/99, 10 W 76/99 (https://dejure.org/1999,5533)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZSEG § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 2
    Vergütung des Sachverständigen)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 139
  • MDR 1999, 1528
  • BauR 2000, 1235
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16

    Höhe der Kilometerpauschale für Fahrten des Sachverständigen mit einem

    Auch wenn bloßes Schweigen grundsätzlich nicht als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden kann, durfte der Sachverständige die ausdrückliche Billigung der erhöhten Kilometerpauschale durch den landgerichtlichen Beschluss vom 12. Juni 2014 entsprechend §§ 133, 157 BGB jedoch dahin verstehen, dass das Landgericht selbst aufgrund eigener Prüfung unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften von einer jedenfalls stillschweigenden Zustimmung der Parteien ausging; er hatte keine Veranlassung, hieran noch zu zweifeln und etwa aufgrund vermeintlich besseren Wissensstandes als dem des Landgerichts eigene rechtliche Prüfungen anzustellen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 3. September 2009 - 14 W 563/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; jeweils zit. aus juris).

    Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris; Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.; Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).

    Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den von ihnen zugezogenen Sachverständigen ist aber im Interesse einer gedeihlichen Rechtspflege unerlässlich" (Jessnitzer: "Der Sachverständige", 1989, S. 6, zit. durch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.1999 - 10 W 75/99; zit. aus juris).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03

    Zur Frage der Entschädigung eines Sachverständigen im aktienrechtlichen

    Nach der Rechtsprechung des Senats können im Einzelfall Gründe des Vertrauensschutzes ausnahmsweise zwingend eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl.Senat OLGRep. 1995, 256; MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550).

    Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 7 ZSEG vorliegen, obliegt dem Gericht (vgl. Senat MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550; OLG Köln OLGR 1999, 114).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 31/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats können im Einzelfall Gründe des Vertrauensschutzes ausnahmsweise zwingend eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl.Senat OLGRep. 1995, 256; MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550).

    Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 7 ZSEG vorliegen, obliegt dem Gericht (vgl. Senat MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550; OLG Köln OLGR 1999, 114).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - 5 W 33/10

    Höhe der Sachverständigenentschädigung

    Das wird teilweise für den Fall angenommen, dass das Gericht dem Sachverständigen mitteilt, seine Gesamtkostenaufstellung habe die Zustimmung der Parteien gefunden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1999, 10 W 75-76/99, juris Rz. 9 = MDR 1999, 1528).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2010 - 12 W 14/10

    Höhe des Stundensatzes eines gerichtlichen Sachverständigen betreffend Mängel

    Ein Ausnahmefall, wonach Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung des Sachverständigen auf der Grundlage des § 13 JVEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 ), liegt nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01

    Sachverständiger/ Ersetzung der Zustimmung - Spruchverfahren

    Damit ist das Risiko der erhöhten Vergütung ganz auf den Sachverständigen verlagert und dieser ist gezwungen, seine Tätigkeit vom Eingang ausreichender Vorauszahlungen an die Gerichtskasse abhängig zu machen; allenfalls in Ausnahmefällen kann einem Sachverständigen aus Gründen des Vertrauensschutzes auch ohne Vorschuss die erhöhte Vergütung aus der Staatskasse gewährt werden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528).
  • OLG Dresden, 23.02.2022 - 9 W 898/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung Höhe eines

    a) Zwar ist zu berücksichtigen, dass eine Vergütungsvereinbarung nur zwischen Seite 2 Sachverständigen und Gericht rechtlich unbeachtlich ist und die Staatskasse grundsätzlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes bindet (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1999, Az.: 10 W 75/99, zitiert nach juris, Rdnr. 8 m.w.N.; Bleutge, a.a.O., JVEG § 13 Rdnr. 29).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2019 - 10 W 84/19

    Erbstreitigkeit

    Von ihm war nicht zu erwarten, dass er diesbezüglich einen besseren Wissensstand hatte als das ihn beauftragende Gericht (vgl. Senat, 10 W 75-76/99, Beschluss vom 29. Juli 1999).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03

    Sachverständigenentschädigung: Besondere Entschädigung aus Gründen des

    b) Obwohl damit die gesetzlichen Voraussetzungen einer besonderen Entschädigung nicht gegeben sind, darf der Sachverständige in Ausnahmefällen aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG verlangen (OLG Hamm RPfleger 88, 550; OLG Düsseldorf BauR 95, 880 f.; MDR 99, 1528; Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl., § 7 Rdn.
  • OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers liegt im vorliegenden Fall auch kein Ausnahmefall vor, nach dem Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung eines Sachverständigen auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14.12.2000 a.a.O.).
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