Rechtsprechung
BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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ZPO § 233 Fa, § 234
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Rechtsanwalt - Vorfrist - Vorlage - Akte - Anordnung - Beginn - Bearbeitung - Ablauf - Fristablauf - Frist - Nachschieben - Wiedereinsetzung
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§ 233 ZPO
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ZPO § 233; ZPO § 234
Zulässige Ergänzungen des Wiedereinsetzungsantrags nach Fristablauf - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233, § 234
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Vorfristen
Papierfundstellen
- NJW 2000, 365
- MDR 1999, 1528
- VersR 2000, 202
- AnwBl 2000, 132
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 12.08.1997 - VI ZB 13/97
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach unbearbeiteter Rückgabe der …
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß es kein Verschulden des Rechtsanwalts begründet, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - VersR 1997, 1252 f.; vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97 - NJW 1997, 3243 f. und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - VersR 1999, 866 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680). - BGH, 09.12.1993 - IX ZB 70/93
Anforderungen an büroorganisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur …
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Soweit das Berufungsgericht es für erforderlich hält, die Begründungsfrist bei Eingang der gerichtlichen Bestätigung über den Eingang der Berufungsschrift nochmals zu überprüfen, entspricht dies zwar den Anforderungen der Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93 - VersR 1994, 1086; vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514 und vom 24. April 1997 - IX ZB 29/97 - NJW 1997, 1860). - BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99
Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß es kein Verschulden des Rechtsanwalts begründet, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - VersR 1997, 1252 f.; vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97 - NJW 1997, 3243 f. und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - VersR 1999, 866 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680).
- BGH, 24.04.1997 - IX ZB 29/97
Sicherstellung der Eintragung einer Fristverlängerung im Terminkalender
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Soweit das Berufungsgericht es für erforderlich hält, die Begründungsfrist bei Eingang der gerichtlichen Bestätigung über den Eingang der Berufungsschrift nochmals zu überprüfen, entspricht dies zwar den Anforderungen der Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93 - VersR 1994, 1086; vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514 und vom 24. April 1997 - IX ZB 29/97 - NJW 1997, 1860). - BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98
Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der …
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Indessen dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (Senatsbeschluß vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - NJW 1998, 2678, 2679 sowie BGH, Beschluß vom 6. Mai 1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284, jeweils m.w.N.). - BGH, 26.03.1996 - X ZB 2/96
Berufungsfrist und Berufungsbegründungsfrist - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Zwar weist das Berufungsgericht mit Recht darauf hin, daß die Übung, bei Urteilseingang die Berufungsfrist und zugleich die Berufungsbegründungsfrist zu notieren, wegen der Möglichkeit, daß die Berufungsfrist des § 516 ZPO nicht voll ausgeschöpft wird und sich hierdurch die Berufungsbegründungsfrist verkürzt, eine Fehlerquelle darstellt (vgl. BGH, Beschluß vom 26. März 1996 - X ZB 2/96 - VersR 1996, 1561 f.). - BGH, 09.03.1999 - VI ZB 3/99
Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung von Akten am Vorfristtage
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß es kein Verschulden des Rechtsanwalts begründet, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - VersR 1997, 1252 f.; vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97 - NJW 1997, 3243 f. und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - VersR 1999, 866 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680). - BGH, 06.05.1999 - VII ZB 6/99
Ergänzung tatsächlicher Angaben zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nach …
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Indessen dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (Senatsbeschluß vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - NJW 1998, 2678, 2679 sowie BGH, Beschluß vom 6. Mai 1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284, jeweils m.w.N.). - BGH, 13.06.1996 - VII ZB 7/96
Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Soweit das Berufungsgericht es für erforderlich hält, die Begründungsfrist bei Eingang der gerichtlichen Bestätigung über den Eingang der Berufungsschrift nochmals zu überprüfen, entspricht dies zwar den Anforderungen der Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93 - VersR 1994, 1086; vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514 und vom 24. April 1997 - IX ZB 29/97 - NJW 1997, 1860). - BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97
Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten …
Auszug aus BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß es kein Verschulden des Rechtsanwalts begründet, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - VersR 1997, 1252 f.; vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97 - NJW 1997, 3243 f. und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - VersR 1999, 866 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99 - NJW 1999, 2680).
- BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
b) Die Nachholung dieser fehlenden Angaben nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366). - BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07
Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist
Zwar muss der Rechtsanwalt die auf eine Vorfrist vorgelegte Sache nicht stets sofort bearbeiten, weil er grundsätzlich frei darin ist, ob er die Begründungsfrist vollständig ausnutzen möchte (BGH Beschlüsse vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - NJW 2000, 365, 366 und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - NJW 1999, 2048, 2049). - BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01
Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer …
Die Nachholung dieser fehlenden Angaben nach Ablauf der Frist des § 234 ZPO ist nicht möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366).
- BGH, 25.04.2007 - VI ZB 66/06
Anforderungen an die Prüfung einer Frist durch den Rechtsanwalt bei Vorlage der …
Sie kann daher auch noch am folgenden Tag vorgenommen werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - aaO und vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - VersR 2000, 202, 204; BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VIII ZB 19/01 - aaO).Die Rechtsbeschwerde beruft sich für ihre Auffassung demnach zu Unrecht auf den Senatsbeschluss vom 5. Oktober 1999 (VI ZB 22/99 - aaO).
- BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, Fristen und angemessene Vorfristen zu notieren (vgl. BGH 25. März 1992 - XII ZR 268/91 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 21 und 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 63) , nicht jedoch sie zu kommentieren. - BGH, 10.06.2008 - VI ZB 2/08
Anforderungen an die Überprüfung der Frist durch den Rechtsanwalt
Sie kann daher auch noch am folgenden Tag vorgenommen werden (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - aaO und vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - VersR 2000, 202, 204; BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VIII ZB 19/01 - aaO, S. 1392). - BGH, 30.10.2001 - VI ZB 43/01
Anforderungen an den Vortrag einer ausreichenden Büroorganisation
Die zunächst notierte Frist muß bei Erhalt der gerichtlichen Mitteilung über den tatsächlichen Eingang der Berufung nachgeprüft und gegebenenfalls korrigiert werden (vgl. Senat, Beschluß vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - VersR 2000, 202 m.w.N.).Ferner muß der Anwalt regelmäßig eine Vorfrist eintragen lassen um sicher zu stellen, daß ihm auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch hinreichend Zeit für die Anfertigung der Berufungsbegründung verbleibt (vgl. Senat, Beschluß vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - VersR 2000, 202; BGH, Beschluß vom 23. Juli 1997 - IV ZB 8/97 - VersR 1998, 77).
- OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01
WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts
Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss nämlich das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift-Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528 = NJW 2000, 365 = EWiR § 234 ZPO 1/2000 [Schuschke]; Senatsbeschlüsse vom 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - und 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - BayObLG NZM 1999, 908). - OLG Jena, 20.04.2009 - 4 U 1018/08
Keine Wiedereinsetzung bei durch Anwalt verschuldeter Fristversäumnis
Der Rechtsanwalt muss im Rahmen der ihm obliegenden Büroorganisation sicherstellen, dass - jedenfalls für die hier interessierende Rechtsmittelbegründung - nicht nur eine Ablauf-, sondern auch eine Vorfrist notiert wird (BVerfG NJW 1995, 711; BGH NJW 2000, 365; 1999, 2680; 1994 2831 und 2551).Bei der Frage nach der Länge der Vorfrist ist zu bedenken, dass es sich nicht "um eine gesetzlich festgelegte Frist handelt, sondern um eine zusätzliche Anforderung, die von der Rechtsprechung im Rahmen der Organisationspflicht des Rechtsanwalts entwickelt worden ist und die ausschließlich dem Zweck dient, die Einhaltung der Hauptpflicht dadurch zu sichern, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit verbleibt" (BGH, Beschluss v. 05.10.1999 - Az.: VI ZB 22/99 - abgedruckt u.a. in NJW 2000, 365 ff.).
Spätestens am nächsten Tag ist der Anwalt hierzu jedoch gehalten (BGH VersR 1997, 1252; NJW 1997, 3243; VersR 1999, 866; NJW 1999, 2680; 2000, 365).
- BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16
Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss; …
Später nachgeschobene Tatsachen, die nicht der Erläuterung oder Ergänzung fristgerecht geltend gemachter Wiedereinsetzungsvoraussetzungen dienen, müssen unberücksichtigt bleiben (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98, NJW 1998, 2678, 2679; Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366;… BGH, NJW-RR 2016, 507 Rn. 11).Ebenso wenig enthielt der Vortrag eine Lücke, die auf Hinweis der Gegenseite noch nachträglich hätte beseitigt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366).
- BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 76/03
Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros; Eintragung von …
- OLG Rostock, 28.02.2020 - 3 U 41/19
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht …
- BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 5/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer verwaltungsrechtlichen …
- BGH, 13.05.2003 - VI ZB 76/02
Voraussetzungen eines Divergenzfalls bei Zurückweisung eines …
- BGH, 19.03.2008 - III ZB 81/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 06.04.2016 - VII ZB 7/15
Versäumung der Rechtsmittelfrist: Anforderungen an eine die allgemeine …
- BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00
Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten
- BGH, 07.07.2005 - I ZB 35/04
Schutzfristüberwachung
- BGH, 24.10.2001 - VIII ZB 19/01
Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Vorlage der Akte zur Fertigung …
- BGH, 17.02.2009 - VI ZB 33/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 7 U 169/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 50/04
Versäumung einer Notfrist infolge Büroversehens
- OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02
Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die …
- BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01
Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Pflicht zur Notierung …
- BGH, 24.06.2010 - III ZB 63/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
- BGH, 04.03.2004 - IX ZB 71/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist …
- BGH, 25.09.2003 - V ZB 17/03
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Notierung von …
- OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
Berufung: Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der …
- BGH, 14.02.2008 - V ZB 140/07
Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs
- BGH, 20.03.2013 - IV ZB 21/12
Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand nach Ablauf der Antragsfrist
- BGH, 04.06.2002 - I ZB 28/01
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund falsch berechnetem und nicht …
- BGH, 27.06.2013 - III ZB 84/12
Hinreichende Substantiierung des Verschuldens eines Büroangestellten bei der …
- BGH, 22.11.2001 - III ZB 52/01
Anforderungen an die Büroorganisation
- BGH, 12.06.2001 - X ZB 14/01
Unvollständige Adressierung eines fristwahrenden Schriftsatzes
- BGH, 15.11.2000 - XII ZB 53/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Beschwerdefrist in …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 4 UF 13/07
Keine Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist durch …
- BFH, 14.08.2006 - VI B 54/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Wiedereinsetzung
- LAG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 5 Sa 48/03
Wiedereinsetzung und Fristenkontrolle
- OLG Brandenburg, 13.05.2019 - 13 UF 94/18
- BGH, 06.10.2005 - IX ZA 12/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen …
- OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
- BGH, 24.10.2000 - VI ZB 27/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OLG Braunschweig, 17.10.2022 - 9 U 9/22
Elektronischer Rechtsverkehr; Anwaltssoftware; Kanzleisoftware; Software; beA; …
- LAG Hamm, 14.03.2007 - 2 Sa 1284/06
Hat das Arbeitsgericht den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zu Unrecht als …
- OLG Oldenburg, 05.06.2012 - 12 U 42/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Vesäumung der …
- BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10
Versäumung einer Frist wegen irrtümlich nicht erfolgter Versendung eines …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2008 - 5 Sa 338/08
Berufungsbegründungsfrist, Fristverlängerung, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung …
- BGH, 10.03.2004 - XII ZB 257/03
Versäumung der Berufungsbegründugnsfrist aufgrund Anwaltsverschulden
- BGH, 23.02.2004 - BLw 25/03
Verschulden des Anwalts bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist
- OLG Hamm, 27.04.2017 - 22 U 131/16
- OLG Köln, 09.08.2012 - 7 U 80/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OLG Rostock, 29.01.2008 - 1 U 21/08
Wiedereinsetzung: Pflicht des Anwalts zur Fristwahrung bei seiner Erkrankung
- OLG Köln, 08.01.2001 - 16 Wx 179/00
WEG : Berücksichtigung verspäteter Schriftsätze
- BSG, 14.03.2013 - B 3 P 21/12 B
- OLG Schleswig, 22.02.2017 - 7 U 127/16
Wiedereinsetzungsantrag nach verspätetem Fristverlängerungsantrag und Versäumung …
- OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
Nichtberücksichtigung von Schriftsätzen, die nach dem Absetzen, aber vor dem …
- OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22
Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf Zahlung von …
- OLG Brandenburg, 09.04.2019 - 13 UF 91/18
Wiedereinsetzung bei Postverlust - hohe Anforderungen an …
- BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04
Wiedereinsetzung bei Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - Beschwerdewert …
- OLG Naumburg, 27.05.2002 - 5 U 35/02
Berufungsbegründungsfrist keine in der Kanzlei eines Rechtsanwalts geläufige und …
- OLG Brandenburg, 09.01.2017 - 13 UF 164/16
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75 - 76/99, 10 W 75/99, 10 W 76/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZSEG § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 2
Vergütung des Sachverständigen)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 139
- MDR 1999, 1528
- BauR 2000, 1235
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
Höhe der Kilometerpauschale für Fahrten des Sachverständigen mit einem …
Auch wenn bloßes Schweigen grundsätzlich nicht als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden kann, durfte der Sachverständige die ausdrückliche Billigung der erhöhten Kilometerpauschale durch den landgerichtlichen Beschluss vom 12. Juni 2014 entsprechend §§ 133, 157 BGB jedoch dahin verstehen, dass das Landgericht selbst aufgrund eigener Prüfung unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften von einer jedenfalls stillschweigenden Zustimmung der Parteien ausging; er hatte keine Veranlassung, hieran noch zu zweifeln und etwa aufgrund vermeintlich besseren Wissensstandes als dem des Landgerichts eigene rechtliche Prüfungen anzustellen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 3. September 2009 - 14 W 563/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; jeweils zit. aus juris).Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (…vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4;… Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris;… Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.;… Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.;… Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den von ihnen zugezogenen Sachverständigen ist aber im Interesse einer gedeihlichen Rechtspflege unerlässlich" (Jessnitzer: "Der Sachverständige", 1989, S. 6, zit. durch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.1999 - 10 W 75/99; zit. aus juris).
- OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03
Zur Frage der Entschädigung eines Sachverständigen im aktienrechtlichen …
Nach der Rechtsprechung des Senats können im Einzelfall Gründe des Vertrauensschutzes ausnahmsweise zwingend eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl.Senat OLGRep. 1995, 256; MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550).Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 7 ZSEG vorliegen, obliegt dem Gericht (vgl. Senat MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550; OLG Köln OLGR 1999, 114).
- OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 31/03 Nach der Rechtsprechung des Senats können im Einzelfall Gründe des Vertrauensschutzes ausnahmsweise zwingend eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl.Senat OLGRep. 1995, 256; MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550).
Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 7 ZSEG vorliegen, obliegt dem Gericht (vgl. Senat MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550; OLG Köln OLGR 1999, 114).
- OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - 5 W 33/10
Höhe der Sachverständigenentschädigung
Das wird teilweise für den Fall angenommen, dass das Gericht dem Sachverständigen mitteilt, seine Gesamtkostenaufstellung habe die Zustimmung der Parteien gefunden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1999, 10 W 75-76/99, juris Rz. 9 = MDR 1999, 1528). - OLG Brandenburg, 08.04.2010 - 12 W 14/10
Höhe des Stundensatzes eines gerichtlichen Sachverständigen betreffend Mängel …
Ein Ausnahmefall, wonach Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung des Sachverständigen auf der Grundlage des § 13 JVEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 ), liegt nicht vor. - OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
Sachverständiger/ Ersetzung der Zustimmung - Spruchverfahren
Damit ist das Risiko der erhöhten Vergütung ganz auf den Sachverständigen verlagert und dieser ist gezwungen, seine Tätigkeit vom Eingang ausreichender Vorauszahlungen an die Gerichtskasse abhängig zu machen; allenfalls in Ausnahmefällen kann einem Sachverständigen aus Gründen des Vertrauensschutzes auch ohne Vorschuss die erhöhte Vergütung aus der Staatskasse gewährt werden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528). - OLG Dresden, 23.02.2022 - 9 W 898/21
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung Höhe eines …
a) Zwar ist zu berücksichtigen, dass eine Vergütungsvereinbarung nur zwischen Seite 2 Sachverständigen und Gericht rechtlich unbeachtlich ist und die Staatskasse grundsätzlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes bindet (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1999, Az.: 10 W 75/99, zitiert nach juris, Rdnr. 8 m.w.N.;… Bleutge, a.a.O., JVEG § 13 Rdnr. 29). - OLG Düsseldorf, 08.08.2019 - 10 W 84/19
Erbstreitigkeit
Von ihm war nicht zu erwarten, dass er diesbezüglich einen besseren Wissensstand hatte als das ihn beauftragende Gericht (vgl. Senat, 10 W 75-76/99, Beschluss vom 29. Juli 1999). - OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
Sachverständigenentschädigung: Besondere Entschädigung aus Gründen des …
b) Obwohl damit die gesetzlichen Voraussetzungen einer besonderen Entschädigung nicht gegeben sind, darf der Sachverständige in Ausnahmefällen aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG verlangen (OLG Hamm RPfleger 88, 550; OLG Düsseldorf BauR 95, 880 f.; MDR 99, 1528; Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl., § 7 Rdn. - OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04 Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers liegt im vorliegenden Fall auch kein Ausnahmefall vor, nach dem Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung eines Sachverständigen auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 14.12.2000 a.a.O.).