Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 06.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 34/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10503
OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 34/98 (https://dejure.org/1998,10503)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.05.1998 - 11 U 34/98 (https://dejure.org/1998,10503)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 11 U 34/98 (https://dejure.org/1998,10503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Unzulässigkeit einer Berufung aufgrund eines nicht fristgerechten schlüssigem Vortrages über ein Nichtvorliegen einer Säumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 186
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 163/05

    Zulässigkeit einer Berufung nach § 514 Abs. 2 ZPO - Beurteilung einer

    Eine auf § 514 Abs. 2 ZPO gestützte Berufung ist jedoch nur statthaft, wenn der Berufungskläger die maßgeblichen Tatsachen für den Ausschluss des Verschuldens der Säumnis vollständig schlüssig vorträgt (BGH NJW 1991, 42; BGH NJW 1999, 2120; BGH NJW 1999, 724; OLG Naumburg MDR 1999, 186; KG Beschluss vom 10.03.2006 - 7 U 20/06 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe Beschluss vom 04.10.2005 - 1 U 112/05 - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.07.1998 - 5 W 20/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14408
OLG Frankfurt, 06.07.1998 - 5 W 20/98 (https://dejure.org/1998,14408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.1998 - 5 W 20/98 (https://dejure.org/1998,14408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - 5 W 20/98 (https://dejure.org/1998,14408)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

    OLG Frankfurt, st. Rspr.: MDR 1983, 233 und 1999, 186 sowie OLGR 2004, 221.
  • OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 2 W 1/04

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Anwaltszwang für die Einlegung der sofortigen

    Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung die Einlegung der sofortigen Beschwerde im vorliegenden Verfahren auch durch eine Partei zugelassen, doch schließt sich der Senat der ständigen veröffentlichten Spruchpraxis des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main an (s. MDR 1981, 763; MDR 1983, 233; OLG-Report Frankfurt 1995, Seite 100; MDR 1999, 186).

    Dieses Eilerfordernis gebiete es jedoch nicht, diese Befugnis auf das sich erst mit zeitlicher Verzögerung daran anschließende Beschwerdeverfahren auszudehnen (s. OLG Frankfurt in MDR 99, 186 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 14.04.2004 - 2 W 20/04

    Beschwerdeverfahren vor dem OLG: Anwaltszwang

    Der Senat schließt sich der in ständiger veröffentlichter Spruchpraxis des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vertretenen Ansicht, dass vorliegend Anwaltszwang besteht, an (MDR 1981, 763; MDR 1983, 233; OLG-Report Frankfurt 1995, 100; MDR 1999, 186).
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