Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 24.09.1998

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   BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98   

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BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98 (https://dejure.org/1998,1011)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1998 - VI ZB 29/98 (https://dejure.org/1998,1011)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1998 - VI ZB 29/98 (https://dejure.org/1998,1011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 513

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 511; ZPO § 513
    Gegen ein als Versäumnisurteil bezeichnetes streitmäßiges Urteil ist auch Berufung statthaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233, 511, 513
    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Überprüfung der Telefaxnummer des Gerichts

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 583
  • MDR 1999, 190
  • NJ 1999, 147
  • VersR 1999, 638
  • DB 1999, 380
  • AnwBl 1999, 173
  • JR 2000, 243
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.06.1998 - XII ZB 47/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Übermittlung eines fristwahrenden

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Dem steht nicht der von der Beschwerde vorgebrachte Umstand entgegen, daß sich ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf verlassen kann, daß die von seinem zuverlässigen Büropersonal notierte Telefaxnummer des Gerichts zutrifft (BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105, 2106 und vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - NJW-RR 1998, 1361, 1362).

    Bei ordnungsgemäßer Büroorganisation (vgl. dazu auch den bereits genannten Beschluß vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - aaO), zu der hier vom Beklagten nichts vorgetragen worden ist, hätte sowohl wegen der in dem Büro vorhandenen Kenntnis als auch aufgrund der beiden gerichtlichen Mitteilungen vom 16. und 20. Juli 1998, die jeweils die richtige Telefaxnummer des Oberlandesgerichts auswiesen, die auf der Akte notierte Nummer geändert werden müssen.

    Hierzu hätte nach Lage der Dinge schon deshalb Anlaß bestanden, weil Telefaxnummern gelegentlich Veränderungen unterliegen (vgl. auch den mehrfach genannten Beschluß vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - aaO).

  • BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Ermittlung der Rufnummer eines

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Wenn ihr schon nicht, wie es von der Rechtsprechung für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300 und vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853), die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts zuverlässig bekannt war, so wäre ihr jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, eine Überprüfung mit Hilfe des Telefonbuches der Deutschen Telekom unschwer möglich gewesen.
  • BGH, 19.06.1974 - VIII ZB 14/74

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Inhaltsbestimmung -

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    aa) Ob ein Versäumnisurteil oder ein kontradiktorisches und damit dem Rechtsmittel der Berufung unterliegendes Urteil vorliegt, hängt nicht von der Bezeichnung, sondern von dem Inhalt der Entscheidung ab (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100; vom 22. Oktober 1975 - IV ZB 36/75 - VersR 1976, 251 und vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 4/88 - FamRZ 1988, 945).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZB 17/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Auch ist zu berücksichtigen, daß unrichtige Angaben oder Auskünfte eines Gerichts grundsätzlich Anlaß zur Wiedereinsetzung geben können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - VII ZB 17/88 - NJW 1989, 589 und vom 30. März 1994 - XII ZB 134/93 - FamRZ 1995, 33, 34; OLG Koblenz, MDR 1992, 302; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 233 Rdn. 19 ff., 141).
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der Meistbegünstigung; vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f.; Stein/Jonas/Grunsky, aaO, § 338 Rdn. 2 und Einleitung vor § 511 Rdn. 38 f., 62; Zöller/Gummer, aaO, Vor § 511 Rdn. 29 f.).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Zum anderen hätte im Streitfall auch der Umstand, daß es Rechtsanwältin H. am 22. Juli 1998 trotz zahlreicher Versuche nicht gelang, eine Telefaxverbindung zum Oberlandesgericht herzustellen, bei ihr den Schluß nahelegen müssen, daß es dafür auch einen anderen Grund geben konnte als die etwaige Störung des Telefaxgerätes des Gerichts (zu den Anwaltspflichten im letztgenannten Fall siehe BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743 f. und BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - VersR 1995, 1373, 1374).
  • BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92

    Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Eine solche Entscheidung ist dann zwar inhaltlich falsch; das Gericht hat bei ihr aber keinen Verlautbarungsfehler begangen und deshalb durch die Form seiner Entscheidung den Parteien auch keinen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665 f.; Beschluß vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - NJW 1997, 1448; Stein/Jonas/Grunsky aaO, § 338 Rdn. 3).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Dem steht nicht der von der Beschwerde vorgebrachte Umstand entgegen, daß sich ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf verlassen kann, daß die von seinem zuverlässigen Büropersonal notierte Telefaxnummer des Gerichts zutrifft (BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105, 2106 und vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - NJW-RR 1998, 1361, 1362).
  • BGH, 28.01.1969 - VI ZR 195/67

    Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages durch echtes Versäumnisurteil -

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Mit diesem Inhalt erwies sich die Entscheidung des Landgerichts gegenüber dem Kläger als streitmäßiges Urteil (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 1969 - VI ZR 195/67 - NJW 1969, 845, 846; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., vor § 330 Rdn. 28 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 88 Rdn. 6; Zöller/Herget aaO, Vor § 330 Rdn. 11 und § 330 Rdn. 9).
  • BGH, 30.03.1994 - XII ZB 134/93

    Pflicht des Prozeßbevollmächtigten zur eigenständigen Überprüfung der Richtigkeit

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Auch ist zu berücksichtigen, daß unrichtige Angaben oder Auskünfte eines Gerichts grundsätzlich Anlaß zur Wiedereinsetzung geben können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - VII ZB 17/88 - NJW 1989, 589 und vom 30. März 1994 - XII ZB 134/93 - FamRZ 1995, 33, 34; OLG Koblenz, MDR 1992, 302; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 233 Rdn. 19 ff., 141).
  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 4/88

    Möglichkeit der Berufung gegen einVerbundurteil, das teilweise als

  • OLG Koblenz, 27.06.1991 - 5 W 370/91

    Briefkopf des LG; Angabe der Telefaxnummer; Stempelaufdruck; Verschulden;

  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

  • BGH, 22.10.1975 - IV ZB 36/75

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Berufung gegen eine ergangenes

  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG München, 22.05.2019 - 15 U 148/19

    Zulässigkeit der Klage bei Fehlen der Anspruchsbegründung im Termin zur

    Der Meistbegünstigungsgrundsatz greift auch ein, wenn ein nach dem Inhalt kontradiktorisches Urteil im Rubrum irrig als Versäumnisurteil bezeichnet wird (BGH NJW 99, 583) oder statt eines Versäumnisurteils ein Endurteil verkündet wird (OLG München FamRZ 89, 1204).
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f; BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es geht um die Beseitigung der Folgen von "Verlautbarungsfehlern" des Gerichts, das durch die Form seiner Entscheidung den Parteien einen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen hat (BGH, Beschluß vom 3. November 1998 aaO).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Dieses Prinzip besagt, daß Entscheidungen, die in unrichtiger oder nicht eindeutiger Form erlassen worden sind, sowohl mit dem Rechtsbehelf angefochten werden können, der ihrer Form entspricht, als auch mit demjenigen, der bei verfahrensrechtlich korrekter Entscheidung gegeben wäre (BGHZ 98, 362, 364; 140, 208, 217; BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, NJW 1999, 583; Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. vor § 511 Rn. 32; Zöller/Gummer, ZPO 23. Aufl. vor § 511 Rn. 30 f).
  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06

    EKU

    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der "Meistbegünstigung"; vgl. BGHZ 40, 265, 267 BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, NJW 1999, 583 f.; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 28. Aufl. vor § 511 Rdn. 8 f.).
  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    a) Zur Vermeidung von Verwechslungen ist dem Büropersonal die Anweisung zu erteilen, bei der Versendung von Schriftsätzen mittels Telefax die Auswahl der richtigen Empfängernummer zu überprüfen (BGH, Beschl. v. 24. April 2002 aaO; BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/96, NJW 1999, 583 f.; BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96, NJW 1997, 948; ebenso BAG 79, 379, 382; BAG, Urt. v. 25. Januar 2001 - 8 AZR 525/00, NJW 2001, 1594 f.).
  • KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz: Berufung gegen ein fälschlich als Versäumnisurteil

    Zwar handelte es sich bei der Entscheidung vom 11.11.2014 trotz ihrer Bezeichnung als "Versäumnisurteil" ausweislich der Entscheidungsgründe um ein streitiges und damit der Berufung unterliegendes Urteil; maßgebend ist der Inhalt der Entscheidung (BGH, Beschluss vom 3.11.1998 - VI ZB 29/98 - NJW 1999, 583, 584 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung

    Nach diesem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz dürfen die Parteien keinen Rechtsnachteil dadurch erleiden, daß das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form verlautbart; ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. nur BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.N.).
  • LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23

    Gegenstandswert, Prozesstrennung

    Denn verlautbart das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form oder liegt ein Verfahrensfehler des Gerichts vor, der - bei objektiver Betrachtungsweise - die von der Entscheidung Betroffenen in Unsicherheit über die Art des zulässigen Rechtsmittels versetzen, steht ihnen sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91 - unter II. 2. b) der Gründe; BGH, Beschluss vom 03.11.1998 - VI ZB 29/98 unter II. 2. b) bb) der Gründe).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Der Streithelfer zu 4, der lediglich Berufung nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegt hat, hätte sich auch nicht auf den Meistbegünstigungsgrundsatz (BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 363, 364 f; BGH NJW 1999, 583, 584) berufen können, weil dieser nicht eingreift, wenn die an sich in einem Zwischenurteil zu treffende Entscheidung mit dem Endurteil in der Sache verbunden ist; denn das Gericht will dann nicht die Entscheidung über den Zwischenstreit fälschlicherweise als Endurteil ergehen lassen, sondern nur die doppelte Abfassung von Entscheidungen vermeiden.
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 20 W 13/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-Out: (Un-)Widerleglichkeit der Vermutung der

    Den Parteien stehen jedenfalls die Rechtsbehelfe zu, die nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft sind (vgl. BGH, NJW 1999, 583 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • LAG München, 09.11.2023 - 3 Ta 170/23

    Streit- und Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

  • BGH, 17.02.2022 - IX ZB 59/20

    Ermittlung des Vorliegens eines Versäumnisurteils oder eines kontradiktorischen

  • OLG Köln, 11.04.2019 - 4 U 71/18

    Streitwert einer Klage auf Löschung einer Grundschuld

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 35/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Belehrung über den Beginn

  • OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08

    Rechtsweg: Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Sachurteil, das ohne

  • LAG München, 23.07.2003 - 10 Sa 904/02

    Berufungsbegründungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil; Fehlerhafte Faxbedienung

  • OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 3 U 32/07
  • LG Bochum, 03.09.2013 - 9 S 90/13

    Statthaftes Rechtsmittel bei fälschlicher Nichtbezeichnung eines Urteils als

  • BPatG, 03.11.2004 - 9 W (pat) 701/04
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 24.09.1998 - 2 Ta 314/98   

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https://dejure.org/1998,7094
LAG Niedersachsen, 24.09.1998 - 2 Ta 314/98 (https://dejure.org/1998,7094)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.1998 - 2 Ta 314/98 (https://dejure.org/1998,7094)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 1998 - 2 Ta 314/98 (https://dejure.org/1998,7094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Notwendigkeit eines ausdrücklichen Antrags auf Beiordnung des Prozeßbevollmächtigten im Rahmen der Prozeßkostenhilfebewilligung zu

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit eines ausdrücklichen Antrags auf Beiordnung des Prozeßbevollmächtigten im Rahmen der Prozeßkostenhilfebewilligung zu

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 190
  • MDR 1999, 190 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Hamm, 15.12.2014 - 14 Ta 510/14

    Antrag; Beiordnung; konkludenter Antrag; stillschweigender Antrag; Anzeige der

    Jedoch ist ein stillschweigender (konkludenter) Antrag nicht unzulässig (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 24. Januar 2011, 4 Ta 2/11, juris, Rn. 8; LAG Niedersachsen, 24. September 1998, 2 Ta 314/98, MDR 1999, 190, II. der Gründe; OVG Saarland, 9. September 2011, 2 D 384/11, juris, Rn. 4 f.; OVG Berlin-Brandenburg, 30. März 2010, 11 M 16/10, NJW 2010, 3795; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Auflage, 2014, Rn. 528; Musielak/Fischer, ZPO, 11. Auflage 2014, § 121 ZPO Rn. 5, Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage, 2014, § 121 Rn. 14; a. A. - unzutreffend - LAG Schleswig-Holstein, 15. August 2003, 2 Ta 173/03, juris, Rn. 5).

    Vor dem Hintergrund der Antragstellung durch einen Prozessbevollmächtigten liegt eine solche stillschweigende Beantragung der Beiordnung selbst dann vor, wenn kein Anwaltszwang besteht (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 24. Januar 2011, 4 Ta 2/11, juris, Rn. 8; LAG Niedersachsen, 24. September 1998, 2 Ta 314/98, MDR 1999, 190; II. der Gründe; OVG Berlin-Brandenburg, 30. März 2010, 11 M 16/10, NJW 2010, 3795; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 528; Musielak/Fischer, a. a. O., § 121 Rn. 5, Zöller/Geimer, a. a. O., § 121 Rn. 14).

  • LAG Hamm, 20.12.2022 - 14 Ta 194/22

    Anforderungen an die Beantragung der ergänzenden Prozesskostenhilfe für einen

    Eine solche stillschweigende Beantragung der Beiordnung liegt selbst dann vor, wenn kein Anwaltszwang besteht (vgl. LAG Schleswig-Holstein 24. Januar 2011 - 4 Ta 2/11 - juris, Rn. 8; LAG Niedersachsen 24. September 1998 - 2 Ta 314/98 - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg 30. März 2010 - OVG 11 M 16.10 - juris, Rn. 2).
  • LAG Hamm, 13.03.2023 - 14 Ta 35/23

    Konkludenter Antrag auf Prozesskostenhilfe im Rahmen des Vergleichsschlusses nach

    Eine solche stillschweigende Beantragung der Beiordnung liegt selbst dann vor, wenn kein Anwaltszwang besteht (vgl. LAG Schleswig-Holstein 24. Januar 2011 - 4 Ta 2/11 - juris, Rn. 8; LAG Niedersachsen 24. September 1998 - 2 Ta 314/98 - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg 30. März 2010 - OVG 11 M 16.10 - juris, Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 11 M 16.10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts; konkludenter Antrag; rückwirkende PKH-Bewilligung

    Es liegt damit vor dem Hintergrund der Antragstellung durch einen Prozessbevollmächtigten eine stillschweigende Beantragung der Beiordnung des jeweiligen Prozessbevollmächtigten vor, selbst wenn kein Anwaltszwang besteht (vgl. nur OLG Dresden, Beschluss vom 4. September 2000 - 22 WF 244/00 -, FamRZ 2001, 634-635; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 24. September 1998 - 2 Ta 314/98 -, MDR 1999, 190; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 1987 - Bs III 710/87 -, in Juris; Fischer in Musielak, ZPO, 7. Aufl., 2009, § 121 Rdnr. 5; Baumbach/Lauterbach/Al-bers/Hartmann, a.a.O., § 121 Rdnr. 30; Geimer in Zöller, ZPO, 28. Auflage, 2010, § 121 Rdnr. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 10 Ta 291/09

    Berichtigung eines Beschlusses - offenbare Unrichtigkeit

    Die zitierte Entscheidung beschäftigt sich nicht ansatzweise mit der Frage, ob ein Rechtsanwalt, der für seine bedürftige Partei eine Kündigungsschutzklage erhebt und gleichzeitig Prozesskostenhilfe beantragt, seine Beiordnung ausdrücklich beantragen muss oder von einer stillschweigenden Beantragung auszugehen ist (so z.B. LAG Niedersachsen Beschluss vom 24.09.1998 - 2 Ta 314/98 - MDR 1999, 180).
  • LAG München, 05.01.2006 - 10 Ta 285/04

    Prozesskostenhilfe; Bewilligung ohne ausdrückliche Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Nachdem das arbeitsgerichtliche Verfahren keine Kostenvorschusspflicht kennt und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten erster Instanz gemäß § 12a Abs. 1 ArbGG ausgeschlossen ist, kann ein durch einen Rechtsanwalt für eine Partei bereits in der Klage gestellter Antrag nur den Sinn haben, dass damit gleichzeitig dessen Beiordnung beantragt wird (vgl. LAG Niedersachsen MDR 1999, 190; Musielak/Fischer ZPO 4. Aufl. § 121 Rz. 5; Kalthoner/Büttner/Wrobel-Sachs Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 4. Aufl. Rn. 528).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2011 - 4 Ta 2/11

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung der PKH, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

    Es liegt daher, ohne dass dies ausdrücklich beantragt wird, vor dem Hintergrund der Antragstellung durch einen Prozessbevollmächtigten eine stillschweigende Beantragung der Beiordnung des jeweiligen Prozessbevollmächtigten vor (siehe dazu auch LAG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.1998 ­ 2 Ta 314/98 ­, zitiert nach JURIS Rn. 15).
  • BPatG, 16.10.2006 - 5 W (pat) 11/05
    Eine solcher konkludenter Antrag liegt nach dieser Auffassung bereits dann vor, wenn der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) durch einen Anwalt gestellt wird (Kalthoener/Büttner, Wrobel-Sachs a. a. O m. w. N.; Engels, Prozesskostenhilfe, 1990, Rn. 59 zu § 121 ZPO m. w. N.; Zöller-Philippi a. a. O., Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch LAG Niedersachsen, MDR 1999, 190; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 502).
  • BPatG, 16.10.2006 - 5 W (pat) 9/05
    Eine solcher konkludenter Antrag liegt nach dieser Auffassung bereits dann vor, wenn der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) durch einen Anwalt gestellt wird (Kalthoener/Büttner, Wrobel-Sachs a. a. O m. w. N..; Engels, Prozesskostenhilfe, 1990, Rn. 59 zu § 121 ZPO m. w. N.; Zöller-Philippi a. a. O., Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch LAG Niedersachsen, MDR 1999, 190; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 502).
  • BPatG, 16.10.2006 - 5 W (pat) 10/05
    Eine solcher konkludenter Antrag liegt nach dieser Auffassung bereits dann vor, wenn der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) durch einen Anwalt gestellt wird (Kalthoener/Büttner, Wrobel-Sachs a. a. O m. w. N..; Engels, Prozesskostenhilfe, 1990, Rn. 59 zu § 121 ZPO m. w. N.; Zöller-Philippi a. a. O., Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch LAG Niedersachsen, MDR 1999, 190; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 502).
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