Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits der Parteien gegeneinander; Erfüllung einer Verbindlichkeit nach Streitverkündung gegenüber dem Sohn des Beklagten; Erledigung der Hauptsache; Tilgung einer Klageforderung vor Durchführung der Beweisaufnahme; Kostentragung bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a
Erledigung der Hauptsache, Erfüllung, weil Gegner dem Sohn des Beklagten den Streit verkündet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 3 O 150/97
- OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 943
- MDR 1999, 500
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 23.10.1991 - 21 W 2048/91
Anspruch auf Unterlassung einer in der Presse veröffentlichten Behauptung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98
Dieser Umstand ist lediglich insoweit beachtlich, als er einen Hinweis auf den - hypothetischen - Verlauf geben könnte, den der Prozeß bei Fortführung des Parteistreits genommen hätte (vgl. OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.; OLG München NJW-RR 1992, 731 ;… Bork aaO. § 91 Rn. 30 a). - OLG Celle, 30.05.1986 - 13 W 36/86
Auszug aus OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98
Dieser Umstand ist lediglich insoweit beachtlich, als er einen Hinweis auf den - hypothetischen - Verlauf geben könnte, den der Prozeß bei Fortführung des Parteistreits genommen hätte (vgl. OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.; OLG München NJW-RR 1992, 731 ;… Bork aaO. § 91 Rn. 30 a).
- OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung
Lassen sich jedoch die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so ist eine Kostenaufhebung angezeigt (vgl. z. B. Beschluss des 5. Zivilsenats vom 25.09.1998, NJW-RR 1999, 943; OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.). - LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 598/09
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung
Bleibt der Ausgang des Rechtsstreits auf der Grundlage dieser summarischen Prüfung offen, sind die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben ( OLG Celle 30. Mai 1986 - 13 W 36/86 - NJW-RR 1986/1061; OLG Koblenz 20. Mai 1998 - 5 W 587/98 - NJW-RR 1999/943;… Hausherr in Prütting/Gehrlein ZPO § 91 a Rn. 31 ). - OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 11 U 124/17
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Kostenentscheidung nach Vergleichsabschluss …
§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 08.06.2005 - XII ZR 177/03, Rdn. 7, juris = BeckRS 2005, 8378; Beschl. v. 28.10.2008 - VIII ZB 28/08, Rdn. 5, juris = BeckRS 2008, 23811; BAG, Urt. v. 21.07.2009 - 9 AZR 279/08, Rdn. 35, juris = BeckRS 2009, 72154; OLG Koblenz, Beschl. v. 25.09.1998 - 5 W 587/98, Rdn. 3, juris = BeckRS 9998, 17300; ferner BeckOK-ZPO/Jaspersen, 30. Edition, § 91a Rdn. 31.1; Saenger/Gierl aaO Rdn. 46).
- LAG Thüringen, 14.08.2000 - 8 Ta 87/00
"Kosten" i. S. d. § 12 a I 3 ArbGG
Keine ausschlaggebende Bedeutung ist dem Umstand zuzumessen, dass die Erledigung durch Zahlung der Klagesumme eingetreten ist, denn das Motiv für eine solche Zahlung kann so unterschiedlich sein, dass daraus nicht geschlossen werden kann, der Beklagte wäre im Rechtsstreit unterlegen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 18.02.2000, 7 W 134/2000, MDR 2000, 853; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.1998, 5 W 587/98, MDR 99, 500). - LG Stuttgart, 03.05.2018 - 19 T 128/18
Kostengrundentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Streit mit einem …
Ein solcher Grund kann bspw. gegeben sein, wenn der Beklagte ein evidentes Missverhältnis zwischen Streitinteresse und Streitaufwand plausibel geltend macht (…vgl. Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann Rn. 11); ferner bei zweifelhafter Passivlegitimation des Beklagten, wenn der Kläger, wäre die Klage deswegen abgewiesen worden, mutmaßlich eine dem Beklagten nahe stehende Person verklagt hätte (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 943). - KG, 21.01.2014 - 7 U 210/12
VOB-Vertrag: Auslegung einer Mehrvergütungsklausel
Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist dabei jedoch zu berücksichtigten, ob es vernünftige wirtschaftliche Gründe gab, sich der Erledigungserklärung anzuschließen, etwa um eine Beweisaufnahme wegen des ungewissen Ausgangs des Rechtsstreits zu vermeiden (vgl. OLG Koblenz MDR 1999, 500). - KG, 09.11.2011 - 7 U 203/11
Bürgschaft zur Sicherung des Kaufpreisanspruchs umfasst keine Mängelansprüche!
Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist dabei jedoch zu berücksichtigten, ob es vernünftige wirtschaftliche Gründe gab, sich der Erledigungserklärung anzuschließen, etwa um eine Beweisaufnahme wegen des ungewissen Ausgangs des Rechtsstreits zu vermeiden (vgl. OLG Koblenz MDR 1999, 500).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 2 Ss (OWi) 205/98 - (OWi) 73/98 III |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1999, 500
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
Keine Erhöhung der Geldbuße wegen des Absehens vom Fahrverbot bei langem …
Entgegen der Auffassung der Betroffenen folgt dies nicht bereits aus einem Verbot gegen das Verschlechterungsverbot, das gemäß aus § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 358 Abs. 2 StPO im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt und von Amts wegen zu berücksichtigen ist (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 500 m.w.N.;… Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 79, Rdnr. 37). - OLG Düsseldorf, 14.05.2001 - 2a Ss OWi 369/00
Formelle Beweiskraft; Widersprüchlicher Vermerke im Hauptverhandlungsprotokoll; …
bb) Die erbrachte Werkleistung hatte im Hinblick auf die Größe der hergestellten Flächen von 400 m² auch erheblichen Umfang i.S.d. § 1 Abs. 1 SchwArbG (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 1998 - 2 Ss (OWi) 205/98 - (OWi) 73/98 III). - OLG Düsseldorf, 15.02.2006 - 2 Ss OWi 12/06
Rüge der Verletzung materiellen Rechts wegen Verstoß gegen das …
Im gerichtlichen Bußgeldverfahren gilt das Verschlechterungsverbot auch dann, wenn die (erste) Entscheidung des Amtsgerichts auf einem schweren Verfahrensverstoß beruht hat und deshalb auf eine frühere Rechtsbeschwerde aufgehoben worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Bußgeldsenat, MDR 1999, 500; MDR 1994, 91 = NStZ 1994, 41; OLG Oldenburg NStZ 1997, 397; OLG Karlsruhe NJW 1974, 1718, 1719).