Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.10.1998

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1998 - I ZB 30/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2974
BGH, 25.06.1998 - I ZB 30/98 (https://dejure.org/1998,2974)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1998 - I ZB 30/98 (https://dejure.org/1998,2974)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - I ZB 30/98 (https://dejure.org/1998,2974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßbevollmächtigter einer Partei - Ablauf der Berufungsfrist - Antragsgemäßer Berichtigungsbeschluß - Keine vorsorgliche Einlegung der Berufung

  • Judicialis

    ZPO § 233 Ga

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Vorsorgliche Einlegung der Berufung für den Fall der Aufhebung eines Berichtigungsbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3280
  • MDR 1999, 53
  • MDR 1999, 54
  • BB 1998, 1920
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZB 4/85

    Rechtsmittelfrist - Aufhebung des Berichtigungsbeschlusses - Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 30/98
    Von dem Grundsatz, daß die Berichtigung eines Urteils nach § 319 ZPO grundsätzlich keinen Einfluß auf den Beginn und Lauf der Rechtsmittelfristen hat (BGHZ 89, 184, 186; 113, 228, 231 BGH, Urt. v. 9.11.1994 - XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033), sind Ausnahmen insbesondere dann anerkannt, wenn erst aus der Berichtigung hervorgeht, daß eine Partei durch das ergangene Urteil beschwert ist (BGH, Beschl. v. 21.5.1985 - VI ZB 4/85, NJW 1986, 935, 936; Beschl. v. 27.6.1995 - VI ZB 8/95, VersR 1996, 214, 215).

    Sie durften vielmehr darauf vertrauen, daß für sie im Falle eines Erfolgs der sofortigen Beschwerde, die die Berichtigung wieder rückgängig machte, eine neue Berufungsfrist laufen würde, wie dies für den Fall anerkannt ist, daß eine Berichtigung sogleich oder jedenfalls noch vor Ablauf der Berufungsfrist erfolgt, später jedoch auf sofortige Beschwerde des Gegners wieder aufgehoben wird (BGH NJW 1986, 935, 936).

  • BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 30/98
    Von dem Grundsatz, daß die Berichtigung eines Urteils nach § 319 ZPO grundsätzlich keinen Einfluß auf den Beginn und Lauf der Rechtsmittelfristen hat (BGHZ 89, 184, 186; 113, 228, 231 BGH, Urt. v. 9.11.1994 - XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033), sind Ausnahmen insbesondere dann anerkannt, wenn erst aus der Berichtigung hervorgeht, daß eine Partei durch das ergangene Urteil beschwert ist (BGH, Beschl. v. 21.5.1985 - VI ZB 4/85, NJW 1986, 935, 936; Beschl. v. 27.6.1995 - VI ZB 8/95, VersR 1996, 214, 215).

    Im Blick auf diese in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannten Ausnahmefälle, die ihre Grundlage darin haben, daß Verfahrensregeln nicht um ihrer selbst Willen, sondern wesentlich auch im Interesse der Beteiligten geschaffen sind, für die sie nicht zu Fallstricken werden dürfen (BGHZ 113, 228, 231), brauchten die Prozeßbevollmächtigten der Beklagten wegen der Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde der Klägerin gegen den Berichtigungsbeschluß nicht vorsorglich Berufung einzulegen.

  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 30/98
    Sie durften demnach davon ausgehen, der im schriftlichen Verfahren gefaßte Beschluß sei wirksam geworden (§ 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 = NJW 1997, 2524 - Ceco).
  • BGH, 09.12.1983 - V ZR 21/83

    Rechtsmittelfrist bei Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 30/98
    Von dem Grundsatz, daß die Berichtigung eines Urteils nach § 319 ZPO grundsätzlich keinen Einfluß auf den Beginn und Lauf der Rechtsmittelfristen hat (BGHZ 89, 184, 186; 113, 228, 231 BGH, Urt. v. 9.11.1994 - XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033), sind Ausnahmen insbesondere dann anerkannt, wenn erst aus der Berichtigung hervorgeht, daß eine Partei durch das ergangene Urteil beschwert ist (BGH, Beschl. v. 21.5.1985 - VI ZB 4/85, NJW 1986, 935, 936; Beschl. v. 27.6.1995 - VI ZB 8/95, VersR 1996, 214, 215).
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93

    Beginn der Berufungsfrist nach Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 30/98
    Von dem Grundsatz, daß die Berichtigung eines Urteils nach § 319 ZPO grundsätzlich keinen Einfluß auf den Beginn und Lauf der Rechtsmittelfristen hat (BGHZ 89, 184, 186; 113, 228, 231 BGH, Urt. v. 9.11.1994 - XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033), sind Ausnahmen insbesondere dann anerkannt, wenn erst aus der Berichtigung hervorgeht, daß eine Partei durch das ergangene Urteil beschwert ist (BGH, Beschl. v. 21.5.1985 - VI ZB 4/85, NJW 1986, 935, 936; Beschl. v. 27.6.1995 - VI ZB 8/95, VersR 1996, 214, 215).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZB 8/95

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei offenbarer Unrichtigkeit der Urteilsschrift -

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 30/98
    Von dem Grundsatz, daß die Berichtigung eines Urteils nach § 319 ZPO grundsätzlich keinen Einfluß auf den Beginn und Lauf der Rechtsmittelfristen hat (BGHZ 89, 184, 186; 113, 228, 231 BGH, Urt. v. 9.11.1994 - XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033), sind Ausnahmen insbesondere dann anerkannt, wenn erst aus der Berichtigung hervorgeht, daß eine Partei durch das ergangene Urteil beschwert ist (BGH, Beschl. v. 21.5.1985 - VI ZB 4/85, NJW 1986, 935, 936; Beschl. v. 27.6.1995 - VI ZB 8/95, VersR 1996, 214, 215).
  • BPatG, 31.01.2008 - 10 W (pat) 36/06
    In der mündlichen Verhandlung hat die Anmelderin u. a. noch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1998 - I ZB 30/98 -, NJW 1998, 3280, verwiesen und vorgetragen, die anwaltliche Sorgfaltspflicht habe es vorliegend nicht geboten, während des Laufs der Prioritätsfrist das Fehlschlagen der europäischen Patentanmeldung einzukalkulieren und gleichzeitig auch eine deutsche Patentanmeldung vorzunehmen.

    Die Anmelderin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 3280) berufen.

  • BSG, 20.12.2011 - B 5 RS 67/11 B
    Ausnahmsweise beginnt mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses bzw der erneuten Zustellung der berichtigten Entscheidung eine neue Rechtsmittelfrist, wenn erstmals aus der berichtigten Fassung die Beschwer des Rechtsmittelberechtigten erkennbar wird (BGH NJW 1998, 3280), die unberichtigte Urteils- bzw Beschlussfassung nicht klar genug war, um die Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln des Beteiligten zu bilden (Vollkommer, aaO, RdNr 25), oder wenn erst die berichtigte Urteilsfassung zweifelsfrei erkennen lässt, gegen wen das Rechtsmittel zu richten ist (BSG SozR 4-1500 § 151 Nr. 1 RdNr 7; BGHZ 113, 228, 231).
  • BSG, 14.08.2013 - B 5 R 164/13 B
    Ausnahmsweise beginnt mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses bzw der erneuten Zustellung der berichtigten Entscheidung eine neue Rechtsmittelfrist, wenn erst die berichtigte Urteilsfassung zweifelsfrei erkennen lässt, dass der Rechtsmittelberechtigte beschwert ist (BGH Beschluss vom 25.6.1998 - I ZB 30/98 - NJW 1998, 3280), gegen wen er das Rechtsmittel richten muss (BSG SozR 4-1500 § 151 Nr. 1 RdNr 7; BGH Beschluss vom 17.1.1991 - VII ZB 13/90 - BGHZ 113, 228, 231) oder die unberichtigte Urteilsfassung nicht klar genug war, um die Grundlage für seine Entschließungen und das weitere Handeln zu bilden (Kummer, aaO, RdNr 167, 170; Vollkommer, aaO, RdNr 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.10.1998 - 13 W 11/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6531
OLG Brandenburg, 12.10.1998 - 13 W 11/98 (https://dejure.org/1998,6531)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.1998 - 13 W 11/98 (https://dejure.org/1998,6531)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 1998 - 13 W 11/98 (https://dejure.org/1998,6531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nach Verkündung eines Anerkenntnis-Teilurteils; Hinderung an früherer Einlegung der Beschwerde; Verwirkung; Unverzüglichkeit der Beschwerdeeinreichung ; Maßgeblicher Zeitpunkt für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08

    Gerichtliche Verzögerung einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag

    Nach anderer Auffassung ist die sofortige Beschwerde zumindest dann unzulässig, wenn sie der Beschwerdeführer schon früher hätte einlegen können, ihm also eine Verletzung seiner prozessualen Sorgfaltspflichten vorgehalten werden kann (vgl. OLG Frankfurt MDR 1998, 494. OLG Brandenburg MDR 1999, 54, 55).
  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00

    Unzulässige Beschwerde gegen Zurückweisung des Prozeßkostenhilfeantrages bei

    Das Oberlandesgericht Brandenburg (MDR 1999, 54) vertritt den Standpunkt, die Zulässigkeit der Beschwerde setze in Fällen dieser Art voraus, daß sie zeitnah und ohne schuldhaftes Zögern eingelegt werde.
  • OLG Celle, 17.01.2008 - 2 W 16/08

    Erfolgsaussichten einer vor einer erstinstanzlichen Entscheidung eingelegten

    Nach anderer Auffassung ist die sofortige Beschwerde zumindest dann unzulässig, wenn sie der Beschwerdeführer schon früher hätte einlegen können, ihm also keine Verletzung seiner prozessualen Sorgfaltspflichten vorgehalten werden kann (vgl. OLG Frankfurt MDR 1998, 494; OLG Brandenburg MDR 1999, 54, 55), so dass beispielsweise gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss zumindest dann sofortige Beschwerde innerhalb der Rechtsmittelfrist eingelegt werden kann, wenn das Prozesskostenhilfegesuch erst zusammen mit der Hauptsachentscheidung beschieden wird (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 189).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2011 - L 6 U 6/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht bei einem Antrag

    Da § 127 ZPO die Beschwerde nicht ausdrücklich verbietet, ist die Beschwerde zugunsten des Beschwerdeführers als statthaft anzusehen (vgl. OLG Brandenburg MDR 1999, 54; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Oktober 2008 - L 6 B 15/08 U - zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht