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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98   

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https://dejure.org/1999,1122
BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98 (https://dejure.org/1999,1122)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1999 - VI ZR 34/98 (https://dejure.org/1999,1122)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98 (https://dejure.org/1999,1122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 276 Ca

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276
    Gebotene Untersuchungen bei "Gespenstersehen" eines Patienten nach Gehirn-(Hydrozephalus-)Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1778
  • MDR 1999, 675
  • VersR 1999, 716
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98
    Der Arzt muß diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet werden (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93 - VersR 1995, 659, 660).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist geboten, wenn die Sachkunde des bisherigen Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn es Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (BGHZ 53, 245, 259).
  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1987 - VI ZR 238/86, BGHZ 102, 17, 24 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93, VersR 1995, 659, 660 mwN; vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98, VersR 1999, 716, 718; vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98, BGHZ 144, 296, 305 f.; Katzenmeier in Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 6. Auflage, Kap. X Rn. 6; Wenzel/Müller, Der Arzthaftungsprozess, Rn. 1426 ff.; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 12. Aufl., Rn. 157 ff., 174; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Auflage, B Rn. 2 ff.; Dressler, FS Geiß, S. 379 f., jeweils mwN).

    Die Frage, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungssituation im Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann, bestimmt sich indes aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachgebiets und nicht derjenigen anderer Fachbereiche (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1987 - VI ZR 238/86, BGHZ 102, 17, 24 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93, VersR 1995, 659, 660 mwN; vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98, VersR 1999, 716, 718; vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98, BGHZ 144, 296, 305 f.).

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Ebensowenig hat die Revision Vortrag vor dem Tatrichter dazu aufgezeigt, daß ein Sachverständiger für Unfallchirurgie oder Transfusionsmedizin über überlegene Forschungsmittel oder neuere Erkenntnisse verfügt hätte, die das Berufungsgericht hätte in Anspruch nehmen müssen (vgl. Senatsurteile vom 4. März 1980 - VI ZR 6/79 - VersR 1980, 533 und vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98 - VersR 1999, 716, 717 f.).
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Aufgrund der ihm gegenüber dem Patienten obliegenden Fürsorgepflicht hat der für die Auswertung eines Befundes im konkreten Fall medizinisch verantwortliche Arzt all die Auffälligkeiten zur Kenntnis und zum Anlass für die gebotenen Maßnahmen zu nehmen, die er aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Behandlungssituation feststellen muss (vgl. zum medizinischen Standard Senatsurteile vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98, BGHZ 144, 296, 305 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93, VersR 1995, 659, 660 m.w.N.; vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98, VersR 1999, 716, 718).

    aa) Die Frage, in welchen ärztlichen Fachbereich die Auswertung einer zur Abklärung der Narkosefähigkeit eines Patienten angefertigten Röntgenaufnahme der Lunge fällt (Anästhesie oder Radiologie), richtet sich in erster Linie nach medizinischen Maßstäben, die der Tatrichter mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen zu ermitteln hat (vgl. Senatsurteile vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93, VersR 1995, 659, 660; vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98, VersR 1999, 716, 717).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2140
OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98 (https://dejure.org/1998,2140)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.1998 - 1 U 73/98 (https://dejure.org/1998,2140)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 1 U 73/98 (https://dejure.org/1998,2140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVG § 17; StVO § 1 Abs. 2 § 10 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz eines Verbrauchermarktes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 675
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 29.04.1977 - 1 U 175/76

    Großparkplatz; Markierte Flächen; Zusammenstoß auf Fahrbahnen; Rechts vor links;

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98
    Auch der an sich Vorfahrtsberechtigte muß in besonderem Maße mit Vorfahrtsverletzungen durch andere Verkehrsteilnehmer, die durch die Suche nach einem Parkplatz abgelenkt sind, rechnen (OLG Köln OLGR 1995, 2; OLG Nürnberg NJW 1977, 1888; LG Ulm VersR 81, 890).
  • OLG Hamm, 19.11.1992 - 28 U 210/91

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98
    Ein untergeordnetes anderes Straßenteil liegt dabei gegenüber dem Hauptweg nur dann vor, wenn durch unzweideutige bauliche Gestaltung oder Markierung der Eindruck einer den Parkflächen übergeordneten Hauptstraße vermittelt wird (BGH VersR 1977, 58; OLG Hamm OLGR 1993, 304 (305)).
  • LG Ulm, 22.10.1980 - 1 O 160/80
    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98
    Auch der an sich Vorfahrtsberechtigte muß in besonderem Maße mit Vorfahrtsverletzungen durch andere Verkehrsteilnehmer, die durch die Suche nach einem Parkplatz abgelenkt sind, rechnen (OLG Köln OLGR 1995, 2; OLG Nürnberg NJW 1977, 1888; LG Ulm VersR 81, 890).
  • BGH, 05.10.1976 - VI ZR 256/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Einmündung

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98
    Ein untergeordnetes anderes Straßenteil liegt dabei gegenüber dem Hauptweg nur dann vor, wenn durch unzweideutige bauliche Gestaltung oder Markierung der Eindruck einer den Parkflächen übergeordneten Hauptstraße vermittelt wird (BGH VersR 1977, 58; OLG Hamm OLGR 1993, 304 (305)).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Nach wohl vorherrschender Auffassung kommt eine unmittelbare oder zumindest eine analoge Anwendung von § 10 Satz 1 StVO auf einem - wie hier - öffentlichen Parkplatz nur dort in Betracht, wo verschiedene Bereiche des Parkplatzes sich im Verhältnis zueinander nach dem objektiven Erscheinungsbild als über- und untergeordnete Verkehrsflächen darstellen; verleiht die bauliche Gestaltung oder Markierung einer bestimmten Teilfläche - etwa einem Zu- und Abfahrtsweg - einen eindeutigen Straßencharakter, dann sind die angrenzenden Teilflächen - etwa die einzelnen Parkgassen - als (insoweit untergeordnete) "andere Straßenteile" einzustufen (OLG Nürnberg, Urteil vom 28.7.2014 - 14 U 2515/13, bei Juris Rn. 15; OLG Köln, MDR 1999, 675 - bei Juris Rn. 4; OLG Celle, DAR 2000, 216 - bei Juris Rn. 4 ff.; OLG Hamm, RuS 1994, 52 - bei Juris Rn. 6).

    (1) Im rechtlichen Ansatz trifft es zwar zu, dass wegen der oft unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse auf Parkplätzen im Allgemeinen von allen Parkplatzbenutzern eine erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Bereitschaft zur Rücksichtnahme zu fordern ist (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 28.7.2014 - 14 U 2515/13, bei Juris Rn. 17; OLG Sachsen-Anhalt, SVR 2007, 61 - bei Juris Rn. 38; KG, NZV 2010, 461 - bei Juris Rn. 7; OLG Koblenz, VersR 2001, 349 - bei Juris Rn. 9; KG, NZV 2003, 381 - bei Juris Rn. 8; OLG Köln, MDR 1999, 675 - bei Juris Rn. 3), und ausgehend hiervon der die Fahrgasse zwischen den Parktaschen Befahrende mit Rücksicht auf Rangierende stets langsam bei ständiger Bremsbereitschaft fahren muss (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. § 8 StVO Rn. 31a).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 97/16

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem allgemein

    Nur dann, wenn auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen durch eindeutige bauliche Gestaltungen und/oder Markierungen eine "Hauptstraße" angelegt ist, muss beim Einfahren von untergeordneten Parkflächen die Vorfahrt entsprechend § 10 StVO beachtet werden (Senat, Urteil vom 23. März 2010, Az.: I-1 U 156/09, bei juris; OLG Köln MDR 1999, 675).
  • OLG Nürnberg, 28.07.2014 - 14 U 2515/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtmissachtung auf einem Großparkplatz

    Was Fahrspuren auf Parkplätzen betrifft, die grundsätzlich nicht dem fließenden Verkehr dienen, sieht die Rechtsprechung nur ausnahmsweise in solchen Fällen Raum für eine analoge Anwendung des § 10 StVO, in denen verschiedene Bereiche des Parkplatzes sich im Verhältnis zueinander nach dem objektiven Erscheinungsbild als über- und untergeordnete Verkehrsflächen darstellen; verleiht die bauliche Gestaltung oder Markierung einer bestimmten Teilfläche - etwa einem Zu- und Abfahrtsweg - einen eindeutigen Straßencharakter, dann sind die angrenzenden Teilflächen - etwa die einzelnen Parkgassen - als (insoweit untergeordnete) "andere Straßenteile" einzustufen (vgl. nur OLG Hamm, Urt. v. 06.10.1993 - 13 U 91/93, R+S 1994, 52, juris Rn. 6; OLG Köln, Urt. v. 03.12.1998 - 1 U 73/98, MDR 1999, 675, juris Rn. 4; KG, Beschl. v. 12.10.2009 - 12 U 233/08, VRS 118, 348, juris Rn. 8; jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 U 156/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Parkplatz

    Nur dann, wenn auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen durch eindeutige bauliche Gestaltung und Markierungen eine "Hauptstraße" angelegt ist, muss beim Einfahren von untergeordneten Parkflächen die Vorfahrt entsprechend § 10 StVO beachtet werden (OLG Köln MDR 1999, 675).
  • AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14

    Videoüberwachung durch Dome-Kameras

    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - aaO; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen, NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    Handelt es sich bei einem bzw. mehreren der Zufahrtswege um eine gegenüber den Durchfahrtsgassen zwischen den Parkplätzen nochmals baulich größer und breiter ausgestaltete Zufahrtsstraße, so kann § 10 StVO, ob unmittelbar oder analog zur Anwendung kommen (analoge Anwendung: OLG Köln MDR 1999, 675; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2010 - I-1 U 156/09, juris Rn. 21; KG NZV 2010, 461; offenlassend, ob unmittelbare oder analoge Anwendung: OLG Hamm NJW 2015, 413, 414 Rn. 14).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 126/02

    PKH-Bewilligung im Familienrechtsverfahren: Abzug einer Kaltmiete vom Einkommen,

    Ein Jahr nach der PKH-Entscheidung konnte die Beschwerde auch zu der Zeit, als das Gesetz noch keine Frist für die Beschwerde vorsah, nicht mehr eingelegt werden (OLG Bamberg OLG-Report 1999, 83 - schon nach mehr als 3 Monaten; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • LG Frankfurt/Main, 16.04.2003 - 1 S 376/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund eines Verstoßes gegen die

    Er brauchte auch unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltsanforderungen für den Verkehr auf privaten Parkplätzen und in Parkhäusern (vgl. OLG Celle, DAR 2000, 216 ; LG Frankfurt, DAR 1999, 171 ; OLG Köln, MDR 1999, 675 und MDR 1995, 152; OLG Oldenburg, DAR 1992, 304 = VersR 1993, 496; OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 670) mit Verkehr von rechts wegen der klaren Einbahnregelung nicht zu rechnen.
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 127/02
    Ein Jahr nach der PKH-Entscheidung konnte die Beschwerde auch zu der Zeit, als das Gesetz noch keine Frist für die Beschwerde vorsah, nicht mehr eingelegt werden (OLG Bamberg OLG-Report 1999, 83 - schon nach mehr als 3 Monaten; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 128/02
    Ein Jahr nach der PKH-Entscheidung konnte die Beschwerde auch zu der Zeit, als das Gesetz noch keine Frist für die Beschwerde vorsah, nicht mehr eingelegt werden (OLG Bamberg OLG-Report 1999, 83 - schon nach mehr als 3 Monaten; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • LG Köln, 10.03.2009 - 11 S 97/08

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten i.R.d. Schadensabwicklung bei

  • LG Düsseldorf, 15.03.2004 - 13 O 55/02

    Streit um Ersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatzgelände;

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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 19.11.1998 - 4 Sa 131/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10694
LAG Bremen, 19.11.1998 - 4 Sa 131/98 (https://dejure.org/1998,10694)
LAG Bremen, Entscheidung vom 19.11.1998 - 4 Sa 131/98 (https://dejure.org/1998,10694)
LAG Bremen, Entscheidung vom 19. November 1998 - 4 Sa 131/98 (https://dejure.org/1998,10694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrsunfall auf einem Firmenparkplatz; Geltung der Straßenverkehrsordnung ; Anwendung der Grundregel des § 1 StVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 675
  • BB 1999, 747
  • NZA-RR 1999, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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