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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,269
BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98 (https://dejure.org/1999,269)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1999 - IX ZR 63/98 (https://dejure.org/1999,269)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1999 - IX ZR 63/98 (https://dejure.org/1999,269)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltlichkeit einer Leistung - Beurteilungskriterien - Unentgeltliche Verfügung - Schenkung - Vollzug einer Grundstücksschenkung - Schenkungsanfechtung - Gläubigerbenachteiligung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkursanfechtung, Voraussetzungen der Unentgeltlichkeit für -; Anfechtung, Voraussetzungen der - im Konkurs; Unentgeltlichkeit, - einer Zuwendung im Konkurs; Zuwendung, unentgeltliche -

  • Judicialis

    KO § 32; ; KO § 29; ; KO § 38; ; KO § 106 Abs. 1 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 32; KO § 29; KO § 38; KO § 106 Abs. 1 S. 3
    Schenkungsanfechtung bei Zuwendung durch Leistung an einen Dritten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 141, 96
  • NJW 1999, 1549
  • NJW-RR 1999, 990 (Ls.)
  • ZIP 1999, 628
  • MDR 1999, 764 (Ls.)
  • NZI 1999, 188
  • FamRZ 1999, 1262
  • VersR 1999, 1288
  • WM 1999, 820
  • DB 1999, 1386
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91

    Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    Zu fragen ist vielmehr, ob der Empfänger seinerseits eine Gegenleistung zu erbringen hatte (BGHZ 41, 298, 301 f; vgl. zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 AnfG BGH, Urt. v. 25. Juni 1992 - IX ZR 4/91, ZIP 1992, 1089, 1091).

    Deshalb ist es grundsätzlich gerechtfertigt, daß der Empfänger einer Leistung, für die er nichts aufzuwenden hatte, diese im Konkurs an die Masse zurückgewähren muß (vgl. BGHZ 41, 298, 302; BGH, Urt. v. 25. Juni 1992, aaO S. 1092).

    Aus diesen Gründen hat der Senat eine unentgeltliche Zuwendung verneint, wenn der Empfänger sich dem Gemeinschuldner gegenüber verpflichtet hatte, eine ausgleichende Gegenleistung an einen Dritten zu erbringen (BGH, Urt. v. 25. Juni 1992, aaO S. 1089; v. 24. Juni 1993 - IX ZR 96/92, ZIP 1993, 1170, 1173; v. 19. März 1998 - IX ZR 22/97, WM 1998, 968, 976, z.V.b. in BGHZ 138, 291).

  • BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62

    Schenkungsanfechtung

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    Zu fragen ist vielmehr, ob der Empfänger seinerseits eine Gegenleistung zu erbringen hatte (BGHZ 41, 298, 301 f; vgl. zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 AnfG BGH, Urt. v. 25. Juni 1992 - IX ZR 4/91, ZIP 1992, 1089, 1091).

    Deshalb ist es grundsätzlich gerechtfertigt, daß der Empfänger einer Leistung, für die er nichts aufzuwenden hatte, diese im Konkurs an die Masse zurückgewähren muß (vgl. BGHZ 41, 298, 302; BGH, Urt. v. 25. Juni 1992, aaO S. 1092).

    Verzichtet der spätere Gemeinschuldner im Innenverhältnis auf den ihm von Gesetzes wegen zustehenden Ausgleichs- oder Regreßanspruch, ohne daß der Begünstigte dafür etwas aufzuwenden hat, wird der Leistende zwar mit der Zahlung von einer eigenen Schuld frei, bewirkt damit jedoch zugleich eine unentgeltliche Zuwendung gegenüber dem Mithaftenden (vgl. BGHZ 41, 298, 301; BGH, Urt. v. 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, ZIP 1985, 372, 373; zu § 3 AnfG; Jaeger/ Henckel, KO 9. Aufl. § 32 Rdnr. 17).

  • BGH, 14.11.1979 - VIII ZR 333/78

    Zuordnung von Zahlungen zu Vermögensmassen - Charakterisierung erbrachter

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu früher ergangenen Entscheidungen (BGH, Urt. v. 14. November 1979 - VIII ZR 333/78, ZIP 1980, 21, 22; v. 23. November 1981 - VIII ZR 190/80, ZIP 1982, 76).

    Der Bundesgerichtshof hat schon damals darauf hingewiesen, daß in einem Verzicht des Gemeinschuldners auf diesen Erstattungsanspruch eine unentgeltliche Zuwendung zu sehen wäre (Urt. v. 14. November 1979, aaO S. 22).

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht zwischen diesen Rechtsbegriffen kein Verhältnis der Subsidiarität (BGH, Urt. v. 20. September 1978 - VIII ZR 142/77, NJW 1979, 102, 103; v. 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, ZIP 1996, 1516, 1518).

    Erscheint die Realisierbarkeit dieses Anspruchs dagegen nicht unerheblich erschwert oder hat die Leistung eine formale Rechtsstellung begründet, die den zur Masse gehörenden Anspruch im Hinblick auf Rechte gutgläubiger Dritter gefährden kann, ist bereits darin eine objektive Gläubigerbenachteiligung zu sehen (RGZ 50, 121, 123 f; BGH, Urt. v. 11. Juli 1996, aaO).

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 138/92

    Versäumnis der Anfechtungsfrist bei verzögerter Abgabe an das für das

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    c) Mit zu berücksichtigen ist indessen, daß der Konkursverwalter die Anfechtung nur durch gerichtliche Geltendmachung vornehmen kann und ihm nicht die Möglichkeit zur Verfügung steht, die Jahresfrist des § 41 Abs. 1 KO nach den für die Verjährung geltenden Vorschriften zu unterbrechen; denn § 41 Abs. 1 KO normiert eine Ausschlußfrist (BGHZ 112, 325, 327; 122, 23, 24 ff).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 118/87

    Anfechtbarkeit einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    Schenkungsversprechen und Vollzug der Schenkung bilden zusammen die unentgeltliche Verfügung, so daß es ausreicht, wenn der Vollzug der Schenkung innerhalb der Anfechtungsfrist erfolgt (BGH, Urt. v. 11. November 1954 - IV ZR 64/54, WM 1955, 407, 411; v. 24. März 1988 - IX ZR 118/87, ZIP 1988, 585, 586).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    Der Senat hat die Frage bisher offengelassen (vgl. BGHZ 118, 374, 377 f; 135, 140, 143 f); sie braucht auch jetzt nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    Der Senat hat die Frage bisher offengelassen (vgl. BGHZ 118, 374, 377 f; 135, 140, 143 f); sie braucht auch jetzt nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß eine Verfügung dann als unentgeltlich anzusehen ist, wenn einer Zuwendung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine Gegenleistung gegenübersteht, dem Verfügenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließen soll (vgl. BGHZ 113, 98, 101; 113, 393, 395 f).
  • BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung bei unentgeltlicher Verfügung über ein mit

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
    Verzichtet der spätere Gemeinschuldner im Innenverhältnis auf den ihm von Gesetzes wegen zustehenden Ausgleichs- oder Regreßanspruch, ohne daß der Begünstigte dafür etwas aufzuwenden hat, wird der Leistende zwar mit der Zahlung von einer eigenen Schuld frei, bewirkt damit jedoch zugleich eine unentgeltliche Zuwendung gegenüber dem Mithaftenden (vgl. BGHZ 41, 298, 301; BGH, Urt. v. 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, ZIP 1985, 372, 373; zu § 3 AnfG; Jaeger/ Henckel, KO 9. Aufl. § 32 Rdnr. 17).
  • BGH, 18.10.1990 - IX ZR 43/90

    Wahrung der Frist zur Konkursanfechtung

  • BGH, 28.02.1991 - IX ZR 74/90

    Entgeltliche Verfügung durch Verzicht auf den Pflichtteil

  • OLG Köln, 04.05.1981 - 12 U 220/80
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

  • BGH, 20.09.1978 - VIII ZR 142/77

    Beginn der Anfechtungsfrist bei nachträglicher Genehmigung schwebend unwirksamer

  • BGH, 11.11.1954 - IV ZR 64/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 190/80

    Verkauf eines Hausgrundstücks - Anfechtungsrecht eines Konkursverwalters für das

  • RG, 29.04.1938 - VII 233/37

    Kann der Verwalter im Nachlaßkonkurse die Löschung einer Hypothek verlangen, die

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    In einem solchen Fall ist für die Frage der Unentgeltlichkeit im Sinne des Anfechtungsrechts darauf abzustellen, ob der Empfänger seinerseits für den erhaltenen Gegenstand eine Leistung zu erbringen hatte (BGHZ 121, 179, 183; 141, 96, 99).
  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    b) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist ferner unerheblich, ob die Schuldnerin gegenüber V. und H. verpflichtet war, deren Verbindlichkeiten gegenüber der Beklagten zu tilgen (BGHZ 141, 96, 101; 162, 276, 282; BGH, Urt. v. 30. März 2006 aaO), oder ob sie ein eigenes Interesse an der Leistungserbringung hatte.
  • BGH, 07.09.2017 - IX ZR 224/16

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Unentgeltliche

    Deshalb schließt die Nichtigkeit einer Rechtshandlung ihre Anfechtbarkeit nicht aus (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - IX ZR 63/98, BGHZ 141, 96, 105 f).

    Eine etwaige Rechtsgrundlosigkeit der an die Beklagten bewirkten Zahlungen steht einer Gläubigerbenachteiligung ebenfalls nicht entgegen, weil ein Rückforderungsanspruch im Blick auf den von der Beklagten geltend gemachten Einwand der Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) nicht ohne weiteres begründet ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - IX ZR 63/98, BGHZ 141, 96, 106).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.03.1999 - 8 W 77/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11405
OLG Hamburg, 26.03.1999 - 8 W 77/99 (https://dejure.org/1999,11405)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.1999 - 8 W 77/99 (https://dejure.org/1999,11405)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 1999 - 8 W 77/99 (https://dejure.org/1999,11405)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Umsatzsteuer bei Tätigkeit in eigener Sache

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 764
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.11.2004 - I ZB 16/04

    "Umsatzsteuererstattung"; Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei

    Eine solche Tätigkeit ist keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (§ 3 Abs. 9a UStG), sondern unterfällt als sog. Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer (vgl. OLG Hamburg MDR 1999, 764; OLG Hamm AnwBl. 2002, 249, 250; OLG München MDR 2003, 177; KG RVGreport 2004, 354, 355; AnwK-RVG/Schneider, VV 7008 Rdn. 11; Hartung/Römermann, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, VV Teil 7 Rdn. 67, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.02.2018 - 17 W 198/17

    Kostenerstattungsansprüche eines Rechtsanwalts bei Selbstvertretung

    In einem solchen Fall liegt mangels Ausführung von Leistungen für Zwecke "außerhalb des Unternehmens" ein der Umsatzsteuer unterliegender Eigenverbrauch nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG nicht vor (BGH NJW-RR 2005, 363; OLG Hamburg MDR 1999, 764; OLG München MDR 2003, 177; KG RVGreport 2004, 354, 355; Zöller/Herget, § 91 Rn. 13 "Umsatzsteuer").
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 23 W 5/06

    Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Kostenfestsetzung im Falle

    Nur bei letzterem kann der Rechtsanwalt mit Erfolg Erstattung der Mehrwertsteuer von der unterlegenen Partei verlangen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.1993 - 10 W 25/93, JurBüro 1994, S. 299; OLG Hamm, Beschl.v. 05.02.1985 - 23 W 525/84, MDR 1985, S. 683; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.03.1999 - 8 W 77/99, MDR 1999, S. 764; OLG München, Beschl. v. 18.11.2002 - 11 W 2487/02, MDR 2003, S. 177; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl., 2004, § 91, Rdnr. 13).
  • KG, 18.05.2004 - 1 W 154/03

    Erstattung der Gebühren des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts:

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass das Auftreten eines Rechtsanwalts in eigener beruflicher Angelegenheit ein Innengeschäft darstellt, das nicht der Umsatzsteuer unterfällt, weil die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Nr. 2 b UStG a. F., jetzt § 3 Absatz 9a Nr. 2 UStG nicht vorliegen (vgl. dazu etwa Senat, JurBüro 1981, 1685; Beschluss vom 22. Februar 2002, 1 W 76/00; Beschluss vom 4. Februar 2003, 1 W 9560/00; ebenso OLG Düsseldorf JurBüro 94, 299; OLG Hamburg MDR 99, 764, OLG München, MDR 2003, 177).
  • LAG Hessen, 08.02.2010 - 13 Ta 664/09

    Kostenfestsetzungsverfahren - keine Vorsteuerabzugsberechtigung eines

    Eine solche Tätigkeit ist keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, sondern unterfällt als sogenanntes Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 9a UStG; BGH vom 25. November 2004, NJW-RR 2005, 363; KG vom 23. April 2009, NJW-RR 2009, 1421; OLG München vom 5. Juni 2008, NJW-RR 2009, 1006; OLG Hamburg vom 26. März 1999, MDR 1999, 764; OLG Düsseldorf vom 19. Mai 1993, JurBüro 1994, 299; OLG Schleswig vom 1. November 1984, JurBüro 1985, 399).
  • LAG Hessen, 25.02.2013 - 13 Ta 18/13

    Kostenfestsetzung - Berücksichtigung der Umsatzsteuer - Freiberufler;

    Eine solche Tätigkeit ist keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, sondern unterfällt als sogenanntes Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 9 a UStG; BGH vom 25. November 2004, NJW-RR 2005, 363; KG vom 23. April 2009, NJW-RR 2009, 1421; OLG München vom 5. Juni 2008, NJW-RR 2009, 1006; OLG Hamburg vom 26. März 1999, MDR 1999, 764; OLG Düsseldorf vom 19. Mai 1993, JurBüro 1994, 299; OLG Schleswig vom 1. November 1984, JurBüro 1985, 399).
  • KG, 17.11.2003 - 1 W 350/03

    Rechtsanwaltskosten: Glaubhaftmachung des Ansatzes der Umsatzsteuer in einer

    Diese nach den dargestellten Regelungen des UStG zu beurteilende Vorfrage ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich zu prüfen (vgl. unveröffentlichte Beschlüsse vom 4, Februar 2003 - 1 W 9560/00 - und vom 24. Juni 2003 - 1 W 83/01 -, siehe auch Hans. OLG Hamburg MDR 1999, 764; OLG Schleswig OLGR 2001, 146; OLG Hamm, Anwbl.
  • KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04

    Rechtsanwaltsgebühr: Glaubhaftmachung des Ansatzes der Umsatzsteuer des sich

    Ein umsatzsteuerpflichtiger (Leistungs-) Eigenverbrauch liegt nur vor, wenn der Rechtsanwalt bei der Selbstvertretung in privater Angelegenheit als Unternehmer Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens ausführt (vgl. OFD Düsseldorf, BB 1982, 850; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 299; OLG München MDR 2003, 177), daher im Falle einer vom Rechtsanwalt in eigener Sache erhobenen Unterlassungsklage etwa dann nicht, wenn es sich um die Durchsetzung eines berufs- oder unternehmensbezogenen Unterlassungsanspruchs handelt (Hans.OLG Hamburg MDR 1999, 764).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5872
OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99 (https://dejure.org/1999,5872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 (https://dejure.org/1999,5872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 1999 - 10 W 19/99 (https://dejure.org/1999,5872)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Gerichtskosten nach Erlass eines Zwischenurteils und anschließendem Prozessvergleich

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 8 O 445/97
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1231
  • MDR 1999, 764
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 6 W 29/07

    Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Zwischenurteil über eine

    Ein Zwischenurteil über die Leistung von Prozesskostensicherheit steht einer Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühren entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, MDR 1999, 764; a.A. OLG München, MDR 2003, 115).

    Diese Gesichtspunkte erfordern eine praktisch handhabbare Auslegung und stehen einer in den Bestimmungen nicht geregelten Differenzierung nach Gegenstand und Art des Urteils entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1999, 764; a.A. OLG München, MDR 2003, 115).

  • OLG Köln, 27.11.2017 - 17 W 208/17

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren aufgrund Beendigung des Rechtsstreits durch

    Es ist nicht einmal erforderlich, dass das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1231).
  • OLG München, 22.09.2021 - 11 W 1179/21

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Vorabentscheidung über

    g) Vor dem Hintergrund dieser Auslegungsmaßstäbe hat der Senat in der Vergangenheit eine Gebührenermäßigung bei einem Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kosten (§ 93 ZPO) verneint (Beschluss vom 14.07.2021 - 11 W 975/21), hingegen bei einer Klagerücknahme nach einem Zwischenurteil über eine Prozesskostensicherheit bejaht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2002 - 11 W 2171/02; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.06.2007 - 6 W 29/07).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02

    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des

    1211 KV GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1535), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231).
  • OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12

    Voraussetzungen einer Gerichtskostenermäßigung nach Beendigung des Rechtsstreits

    1211 KV-GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535, Rn. 16 f.; OLG Koblenz MDR 2005, 119), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231, Rn. 5).
  • OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22

    Zum einheitlichen Gebührenstreitwert - keine kostenrechtliche Trennung nach

    Es wäre auch mit dem Vereinfachungsgedanken der Gebührenermäßigung unvereinbar, eine solche nur nach einem Teil des Streitgegenstandes vorzunehmen, vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2018, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2002 - 9 W 134/02 Tz 4. Kostenrechtlich existiert nur ein Verfahren, dessen Wert sich aus den Streitgegenständen von Klage und Widerklage zusammensetzt (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 Tz 3 ff.).
  • OLG Koblenz, 20.07.2004 - 14 W 470/04

    Gebührenherabsetzung wegen Klagerücknahme bei vorherigem Erlass eines

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  • OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2171/02

    Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei Erlass eines Zwischenurteils

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  • OLG Köln, 20.01.2020 - 17 W 220/19

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Festsetzung von Gerichtskosten

    Er folgt dabei der herrschenden Ansicht, wonach ein Ermäßigungstatbestand gemäß Nr. 1211 KV-GKG nicht gegeben ist, wenn ein Zwischenurteil vorausgegangen ist; denn ein solches ist ein anderes als eines der in Nr. 2 bezeichneten Urteile (OLG Braunschweig NJW 2018, 1555; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 10 W 51/12 - NJW-RR 1999, 1231; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 964; OLG Koblenz AGS 2004, 489; OLG Nürnberg MDR 2003, 416; LG Osnabrück AGS 2014, 516; Hartmann/Toussaint, Kostengesetze, 49. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 3; N.Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 109; a. A. OLG München JurBüro 2003, 320; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 16; Stix BeckOK Kostenrecht, 27. Edition, Stand: 01.09.2019, Nr. 1211 KV-GKG Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 53/12
    Dementsprechend findet eine Differenzierung nach Gegenstand und Art des Urteils grundsätzlich nicht statt (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2007, 1104; OLG Koblenz, MDR 2005, 119; OLG Nürnberg MDR 2003, 416; Senat MDR 1999, 764).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 54/12
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 51/12
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 52/12
  • OLG Koblenz, 19.03.2002 - 14 W 188/02

    Ermäßigung der dreifachen Gebühr für das Prozessverfahren bei Vorliegen eines

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