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   OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99   

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OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99 (https://dejure.org/1999,6787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99 (https://dejure.org/1999,6787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 1999 - 2 Ss OWi 246/99 (https://dejure.org/1999,6787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Absehen vom Regelfahrverbot, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Arztbesuche, Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 803
  • NStZ-RR 1999, 282
  • NZV 1999, 522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1/99; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    der Tabelle 1 a "Geschwindigkeitsüberschreitungen" der BußgeldkatalogVO vorgesehenen Regelfahrverbots rechtfertigen würde (vgl. dazu Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 ff. m.w.N.; sowie insbesondere BGHSt 38, 231 = NZV 1992, 286), nicht vorliegt.
  • OLG Hamm, 05.04.1990 - 3 Ss OWi 8/90
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1/99; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der Senat hat nämlich bereits wiederholt entschieden, dass das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots der tatrichterlichen Würdigung unterliegt und vom Rechtsbeschwerdegericht "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist, wobei ohne Bedeutung ist, ob nicht auch eine andere Entscheidung vertretbar gewesen wäre (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 1995 in 2 Ss OWi 1222/95, ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138; vom 24. Mai 1996 in 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der Senat hat nämlich bereits wiederholt entschieden, dass das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots der tatrichterlichen Würdigung unterliegt und vom Rechtsbeschwerdegericht "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist, wobei ohne Bedeutung ist, ob nicht auch eine andere Entscheidung vertretbar gewesen wäre (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 1995 in 2 Ss OWi 1222/95, ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138; vom 24. Mai 1996 in 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93

    Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die - nicht näher beschriebenen - gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die - nicht näher beschriebenen - gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines

    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. BGHSt 43, 277 = NZV 1998, 120 sowie Senatsbeschlüsse vom 12.4 1999 in 2 Ss OWi 246/99 und vom 20.01.1999 in 2 Ss OWi 1/99; OLG Hamm, NStZ 1990, 546; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56 a.E., 59, 61 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
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Rechtsprechung
   KG, 11.11.1998 - 26 U 5753/98   

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https://dejure.org/1998,3211
KG, 11.11.1998 - 26 U 5753/98 (https://dejure.org/1998,3211)
KG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 26 U 5753/98 (https://dejure.org/1998,3211)
KG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 26 U 5753/98 (https://dejure.org/1998,3211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Unternehmers auf Eintragung einer Sicherungshypothek auf einem bestellerfremden Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauhandwerkersicherungshypothek auf bestellerfremden Grundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkersicherungshypothek auf bestellerfremdem Grundstück? (IBR 1999, 151)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    In welchem Verhältnis stehen § 648 BGB und § 648a BGB zueinander? (IBR 1999, 152)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1247
  • MDR 1999, 803
  • BauR 1999, 921
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 21 W 7/06

    Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek bei fehlender Identität zwischen

    Auf die von dem Antragsgegner aufgeworfene (Streit-) Frage, ob der Unternehmer, der eine Leistung auf einem bestellerfremden Grundstück erbringt, durch die Möglichkeit, schon vor Ausführung der Arbeiten eine Sicherheit nach § 648 a BGB zu verlangen, in der Regel ausreichend geschützt ist (bejahend OLG Celle, BauR 2000, 101/102; NJW-RR 2005, 460/461; ablehnend OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; KG, BauR 1999, 921; Pastor: in Werner/Pastor, Rdn. 258, Palandt/Sprau, § 648 Rdn. 3), kommt es danach im Streitfall nicht an.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01

    Bauhandwerkersicherungshypothek - Identität zwischen Besteller und

    Es verhält sich auch nicht so, dass im wesentlichen der Antragsgegner die tatsächlichen Vorteile aus den von den Antragstellern erbrachten Leistungen ziehen wird (vgl. dazu BGH aaO; Kammergericht Berlin IBR 99, 151; OLG Celle Baurecht 2001, 834).
  • OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99

    Erfordernis einer Identität zwischen dem Besteller der Werkleistungen und dem

    Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss.
  • OLG Bremen, 08.08.2002 - 5 U 27/02

    Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller; Belastung des Grundstücks

    b) Die überwiegende Zahl der obergerichtlichen Entscheidungen hält demgegenüber an der Rechtsprechung des BGH auch nach Einführung von § 648 a BGB fest (vgl. KG, NJW-RR 1999, 1247 ; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311 ; OLG Frankfurt, BauR 2001, 129 ; OLG Celle - 13. ZS. -, BauR 2001, 834 ) und stellt den unterschiedlichen Regelungsinhalt von § 648 und § 648 a BGB heraus.
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