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   OLG Hamm, 20.10.1998 - 28 U 79/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5118
OLG Hamm, 20.10.1998 - 28 U 79/97 (https://dejure.org/1998,5118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.1998 - 28 U 79/97 (https://dejure.org/1998,5118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 1998 - 28 U 79/97 (https://dejure.org/1998,5118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Mediation und BRAGO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 836
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1990 - IX ZR 85/89

    Anwaltsvertrag - Schutzwirkung - Erkärungen des Anwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1998 - 28 U 79/97
    Die Frage, ob eine Vertrauenshaftung nicht nur dann, wenn der Anwalt dem Gegner seines Mandanten gegenüber eine falsche Sachverhaltsdarstellung abgibt (vgl. hierzu BGH NJW 1991, 32), sondern auch bei unzutreffender Darstellung der Rechtslage in Betracht zu ziehen ist, kann daher dahinstehen.
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZR 34/17

    Haftung eines Mediators: Tätigkeit eines anwaltlichen Mediators als

    aa) Der Vertrag zwischen dem anwaltlichen Mediator und den Konfliktparteien ist regelmäßig als mehrseitiger Anwaltsdienstvertrag im Sinne von § 611 Abs. 1, § 675 Abs. 1 BGB zu verstehen (OLG Hamm, MDR 1999, 836; Rinkler, in G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 1 Rn. 181; Heinemann in Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 4. Aufl., § 2 Rn. 9; Fischer in Haft/Schlieffen, aaO § 25 Rn. 67; Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl., Rn. 1772), so dass der Mediator nach anwaltsrechtlichen Grundsätzen haften kann.
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