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   OLG Braunschweig, 25.11.1998 - 1 UF 178/98   

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https://dejure.org/1998,8124
OLG Braunschweig, 25.11.1998 - 1 UF 178/98 (https://dejure.org/1998,8124)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.11.1998 - 1 UF 178/98 (https://dejure.org/1998,8124)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. November 1998 - 1 UF 178/98 (https://dejure.org/1998,8124)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 873
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.1998 - 1 UF 178/98
    Erforderlich ist eine Einbenennung infolgedessen nur, wenn sie für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, daß ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind nicht bestünde, (so Wagenitz, FamRZ 1998, 1546ff., 1551f.; vgl. dazu auch die Entscheidungen OLG Braunschweig, StAZ 2000, 16 - in diesem Heft - und OLG Celle, OLG-Report 1999, 141f.).
  • OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99

    Voraussetzungen und Verfahren bei Einbenennung eines Kindes

    Der Gesetzgeber hat hervorgehoben, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes nicht nur dienlich, sondern erforderlich sein muss (vgl. BT-Drucks. 13/8511, 74 sowie Wagenitz a.a.O., S. 1551; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 ; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; OLG Bremen, OLGR 1999, 243; OLG Celle, OLGR 1999, 141).

    Es kann auch nicht darauf abgestellt werden, ob sich das Kind T. aufgrund seines anderen Nachnamens im jetzigen Familienverband der Antragstellerin als Außenseiter fühlt, da die Integration des Kindes weniger von dem von dem Kind geführten Namen als von dem Funktionieren des innerfamiliären Beziehungsgeflechtes abhängt (vgl. insoweit OLG Braunschweig, MDR 1999, 873).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99

    Namensänderung - Ersetzung der Zustimmung

    Aus diesem Grunde ist eine umfängliche Prüfung der persönlichen Entwicklung sowie der sozialen Beziehungen des einzubenennenden Kindes im Hinblick auf die Bedeutung des von ihm geführten und gegebenenfalls künftig zu führen den Namens einerseits, und des Interesses des Vaters an der Beibehaltung des bisherigen Namens andererseits erforderlich (vgl. OLG Braunschweig, MDR 1999, 873, 874; OLG Köln NJWE-FER 1999, 232; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung

    Denn angesichts der vielfältigen Möglichkeiten des neuen Rechts, innerhalb einer Familie verschiedene Namen zu führen, hat der Gesichtspunkt der Namensgleichheit in der neuen Familie bei der vorzunehmenden Abwägung an Bedeutung verloren (OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691 f; FamRZ 2000, 1182; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873).
  • OLG Oldenburg, 18.06.1999 - 11 UF 26/99

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Namensänderung minderjähriger

    Erforderlich ist eine Einbenennung infolgedessen nur, wenn sie für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, dass ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes zudem Kind nicht bestünde.(so Wagenitz FamRZ 1998, 1546ff (1551f); vgl. dazu auch die Entscheidungen OLG Braunschweig in OLG-Report 1999, 123f und OLG Celle in OLG Report 1999, 141f).
  • OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur

    Erforderlich ist eine Einbenennung infolgedessen nur, wenn sie für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, daß ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind nicht bestünde (so Wagenitz FamRZ 1998, 1546ff (1551f); vgl. dazu auch die Entscheidungen OLG Braunschweig in OLG-Report 1999, 123f und OLG Celle in OLG Report 1999, 141f).
  • OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 6 UF 61/01

    Voraussetzungen für die Einbenennung eines minderjährigen Kindes

    Damit sollte das Interesse des anderen Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zwischen ihm und dem Kind geschützt werden (vgl. Coester, aaO., Rdn. 26 zu § 1618 BGB ; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 ; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 ; OLG Bremen, MDR 1999, 1139 ; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; OLG Hamm, DAV 1999, 787).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2000 - 6 UF 184/99

    Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung

    § 1618 Satz 4 BGB setzt vielmehr voraus, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. hierzu: 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 20. August 1999 - 9 UF 44/99; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; Hanseatisches Oberlandsgericht Bremen, OLGR Bremen 1999, 243; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1999, 512; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 und FamRZ 1999, 735; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 und FamRZ 1999, 1380; OLG Celle, FamRZ 1999, 1374, 1375 und FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376, OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1379; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1381; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18. November 1999 - 8 WF 300/99 und 2. Dezember 1999 - 3 U 172/99, juris-Dokumente; Wagenitz, FamRZ 1998, 1551, 1552).
  • OLG Celle, 13.08.1999 - 15 UF 142/99

    Ersetzung der Zustimmung des Kindesvaters zur Namensgebung des Kindes; Anhörung

    Denn ob sich das Kind wegen des unterschiedlichen Nachnamens als Außenseiter im Familienverband fühlt, hängt entscheidend vom Funktionieren des innerfamiliären Beziehungsgeflechts ab, weshalb es dem Stiefeltern- und dem leiblichen Elternteil obliegt, gemeinsam darauf hinzuwirken, dass es - auch ohne die Bindung an den vom Sorgerecht ausgeschlossenen Elternteil auszuhöhlen - nicht zu einer Ausgrenzung des Kindes kommt (vgl. OLG Braunschweig OLGR 1999, 123, 124 = MDR 1999, 873 f.; OLG Oldenburg OLGR 1999, 237).
  • OLG Stuttgart, 13.09.1999 - 18 UF 264/99

    Voraussetzungen einer Ersetzung der Einwilligung in eine Namensänderung

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  • OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 1 UF 334/98
    Erforderlich ist vielmehr, daß die Namensänderung zum Wohl der Kinder erforderlich ist, wobei diese Verschärfung der Voraussetzung gegenüber der bisherigen Rechtslage vom Gesetzgeber ausdrücklich, wie aus der Entstehungsgeschichte ersichtlich, gewollt war (vgl. OLG Köln a.a.O. und NJW-RR 1999, 729; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; OLG Braunschweig MDR 1999, 873).
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