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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.04.1998 - 15 W 374/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3423
OLG Dresden, 01.04.1998 - 15 W 374/98 (https://dejure.org/1998,3423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.04.1998 - 15 W 374/98 (https://dejure.org/1998,3423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. April 1998 - 15 W 374/98 (https://dejure.org/1998,3423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten als notwendige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Zumutbarkeit der Heimreise vom Gerichtsort zum Wohnort; Erstattungsfähigkeit des Verdienstausfalls für den Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1292
  • MDR 1999, 894
  • Rpfleger 1998, 444
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres

    Entgegen dieser auch vom Beschwerdegericht vertretenen Auffassung billigt die überwiegende Rechtsprechung, teilweise unter Aufgabe ihrer früher abweichenden Meinung, einer juristischen Person gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 2 ZSEG a.F., §§ 20, 22 JVEG eine Entschädigung für Zeitversäumnis jedenfalls dann zu, wenn - wie hier - das Gericht zu einem Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen eines ihrer Organe oder eines sachkundigen Mitarbeiters angeordnet und die Partei eine solche Person zu dem Termin entsandt hat (vgl. KG, KGR Berlin 2007, 707 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776, 777 f.; OLG Stuttgart OLGR 2001, 391 f.; OLG Rostock OLGR 2000, 237 f.; OLG Köln OLGR 2000, 61 f.; OLG Bamberg OLGR 2000, 295; OLG Dresden OLGR 1999, 145; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360 ff.; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15 f.; OLG Hamm OLGR 1997, 97 unter Aufgabe von OLG Hamm MDR 1984, 673; vgl. auch Lappe NJW 2006, 270, 275; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand" "Zeitversäumnis").
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    Jedenfalls dann, wenn eine derart frühe Anreise erforderlich ist, können Übernachtungskosten im Einzelfall ausnahmsweise auch bei einem Zeitaufwand von weniger als 10 Stunden für Hin- und Rückweg als erstattungsfähig anzusehen sein (vgl. zu einem Zeitaufwand ab 10 Stunden OLG Dresden, Rpfleger 1998, 444; Senat, Beschl. v. 9.1.2009 - 5 W 284/08 - OLGR Saarbrücken 2009, 212).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 5 W 284/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Bei einem höheren Zeitaufwand als 10 Stunden für den Hin- und Rückweg sind grundsätzlich Übernachtungskosten erstattungsfähig (OLG Dresden, Rpfleger 1998, 444).
  • OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Patentanwalts - zeitlicher

    Die Anreise per Bahn anstelle einer Flugreise stellt keine kostengünstigere Möglichkeit dar, da die Hin- und Rückfahrt von München nach Leipzig und zurück länger als 10 Stunden dauert und somit neben den Reisekosten auch Übernachtungskosten angefallen wären (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, NJW-RR 1998, S. 1292, 1293).
  • LSG Thüringen, 11.01.2016 - L 6 JVEG 1340/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten -

    Im Übrigen sei nach einem Beschluss des OLG Dresden vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, 15 W 0374/98 eine Übernachtung stets notwendig, wenn der Zeitaufwand für Hin- und Rückfahrt 10 Stunden übersteige.

    Nicht einschlägig ist der Beschluss des OLG Dresden vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, 15 W 0374/98, denn ein Zeitaufwand von mehr als 10 Stunden für Hin- und Rückreise lag hier schon nicht vor.

  • OLG Dresden, 03.06.2008 - 3 W 549/08

    Erstattbarkeit der aufgrund der Beauftragung eines Anwalts aus der eigenen

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  • FG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 11 KO 840/15

    Eingeschränkte Erstattungsfähigkeit von Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten

    Eine Übernachtung wäre nach Auffassung des Gerichts nicht notwendig gewesen, da der Rechtsanwalt bei Inanspruchnahme der Bahn um 20:53 Uhr am Hauptbahnhof in Essen angekommen wäre; auch bei einer Abwesenheit von mehr als 10 Stunden ist der Ansatz von Übernachtungskosten nach Auffassung des Senats nicht ohne Weiteres geboten, wenn eine Rückkehr in den Sommermonaten um 21:00 Uhr oder kurz danach erfolgt (ebenso Müller-Rabe in der Kommentierung des RVG von Gerold/Schmidt, 22. Aufl. 2015, Rz. 73 zu VV 7003-7006, mit überzeugenden Gründen gegen die im Beschluss des OLG Dresden vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, NJW-RR 1998, 1292 vertretene andere Auffassung).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2022 - 13 PS 135/22

    Ehrenamtlicher Richter; Entschädigung; Festsetzung; Übernachtungskosten;

    Dieser Regelung ist der Grundsatz zu entnehmen, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter pro Tag nicht mehr als zehn Stunden in Anspruch genommen werden sollen (vgl. zum Zusammenhang von Höchstdauer und Entschädigung: Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten, BT-Drs. 2/3099, S. 11; vgl. zur Notwendigkeit der Übernachtungskosten einer Partei: OLG Dresden, Beschl. v. 1.4.1998 - 15 W 374/98 -, juris Rn. 16).
  • OLG Köln, 11.03.2008 - 17 W 50/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei möglicher

    Denn für den Fall, dass man verlangen würde, dass der Verfahrensbevollmächtigte der Verfügungsklägerin mit dem Zug anstatt mit dem Flugzeug von Hamburg nach Köln anzureisen hatte, wäre er angesichts einer dann anfallenden Hin- und Rückreise von mehr als 10 Stunden berechtigt gewesen (OLG Dresden Rpfleger 1998, 444), in Köln zu übernachten.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,841
BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98 (https://dejure.org/1999,841)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1999 - IX ZB 57/98 (https://dejure.org/1999,841)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 (https://dejure.org/1999,841)
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7 % Verzögerung bei der Briefzustellung

§ 233 ZPO, keine Zurechnung von Verzögerungen bei der Post trotz ordnungsgemäßer Adressierung und Frankierung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    ZPO § 233 Gc

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist trotz Einwurf in Briefkasten vor 18.30 Uhr am Tag vor Ablauf der Frist - Rechtmäßigkeit der Anrechnung von Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG als Verschulden der ...

  • Judicialis

    ZPO § 233 Gc

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung bei Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post

  • BRAK-Mitteilungen

    Postlaufzeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer fristgebundenen Sendung zur Post

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung nach Überschreitung der übl. Postlaufzeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 3 S. 1, § 577, § 78 A; RPflG § 11 Abs. 1
    Kostenfestsetzungsbeschluss: Anwaltszwang für sof. Beschwerde

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 104, § 577, § 569, § 78; RPflG § 13
    Kein Anwaltszwang bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2118
  • MDR 1999, 894
  • VersR 2000, 383
  • BB 1999, 1405 (Ls.)
  • BB 1999, 1405 Ls
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98
    a) Im Ansatz zutreffend geht es davon aus, daß eine Partei grundsätzlich eine Frist bis zum letzten Tage ausnutzen darf und daß Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden der Prozeßpartei oder ihres Bevollmächtigten angerechnet werden dürfen (BVerfG NJW 1995, 2546, 2547).
  • BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes und rechtlichen Gehörs durch

    Der Bundesgerichtshof gehe davon allerdings aus (unter Hinweis auf BGH, NJW 1999, S. 2118).

    Dabei hat sich an der Maßgeblichkeit dieser Grundsätze durch die Neuorganisation der Post im Zuge der so genannten Postreform von 1994 nichts geändert (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726; siehe auch BGH, NJW 1999, S. 2118).

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss deswegen niemand mit längeren Postlaufzeiten rechnen, die eine ernste Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217, 1218 und vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 - NJW 1999, 2118).
  • VGH Hessen, 30.05.2012 - 6 A 523/11

    Ausschlussfrist für den Antrag nach § 16 Abs. 1 EEG 2004

    Diese Beschränkung ist vielmehr allein der Tatsache geschuldet, dass irreguläre, von dem Dienstleister trotz umfassender Beachtung organisatorischer Vorkehrungen nicht vorhersehbare und vermeidbare Verzögerungen des Postlaufs eintreten und ein gewisser Teil der Briefsendungen wegen nicht ordnungsgemäßer Adressierung und Frankierung nicht innerhalb der regulären Beförderungszeit übermittelt werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 -, NJW 1999, 2118).

    Falls im Einzelfall diese übliche Laufzeit überschritten wird, trifft ihn an der Nichteinhaltung der Frist kein Verschulden und ihm ist Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zu gewähren (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. April 1999, a.a.O.).

  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Auf die ordnungsgemäße Beförderung einer Postsendung kann sich der Absender ohne weitere Nachforschungen grundsätzlich verlassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. September 1958 - VIII ZR 133/57 - NJW 1958, 2015, 2016; zu Verzögerungen im Postbetrieb: BVerfG NJW 1995, 2546; BGH, Beschluß vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 - NJW 1999, 2118).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Unter diesen Umständen hat die unzutreffende Postleitzahl lediglich die vom Berufungsgericht zu Recht unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 15. April 1999 (IX ZB 57/98, Beschlußausfertigung S. 3 ff., 4/5) angesprochene Folge, daß der Prozeßbevollmächtigte der Kläger nicht von einem Eingang des Schriftsatzes bei Gericht am nächsten Werktag ausgehen konnte; er mußte vielmehr mit einigen Tagen Verzögerung rechnen.
  • OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07

    Behebung von Mängeln eines Prozesskostenhilfeantrages nach Ablauf der

    Auch einer objektiv bedürftigen Partei kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist nur gewährt werden, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (vgl. BGH Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH FamRZ 2006, 1269 ff. BGH Versicherungsrecht 2000, 383.).

    Ist für die Partei oder auch ihrem Prozessbevollmächtigten, dem insoweit eine Prüfungspflicht obliegt, bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbar, dass weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, muss mit einer Ablehnung des Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit gerechnet werden (vgl. BGH-Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH Versicherungsrecht 2000, 383).

  • LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07

    Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung;

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Bürger deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, welche die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH. 15. April 1999 NJW 1999, 2118; BGH 13. Mai 2004 aaO.).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Versendung der

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 10/07

    Zulassung der Revision wegen Abweichung des Berufungsgerichts von der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 49/17

    Postlaufzeiten; Universaldienst; Wiedereinsetzung

  • OLG Düsseldorf, 28.09.1999 - 24 U 214/98

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei beabsichtigter Pfändung des Kaufpreisanspruchs

  • KG, 14.07.1999 - 23 U 800/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Frankfurt, 12.01.2016 - 3 Ws 956/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Postlaufzeit

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 46/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BPatG, 01.09.2005 - 10 W (pat) 715/02
  • BPatG, 16.10.2003 - 10 W (pat) 25/01
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.01.1999 - 6 W 4392/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2778
OLG Nürnberg, 27.01.1999 - 6 W 4392/98 (https://dejure.org/1999,2778)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.01.1999 - 6 W 4392/98 (https://dejure.org/1999,2778)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 6 W 4392/98 (https://dejure.org/1999,2778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Ermittlung der Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwaltes

  • archive.org

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Keine Abhilfebefugnis des Rechtspflegers; Anwaltszwang für Kostenfestsetzungs-Beschwerde zum OLG

  • rechtsportal.de

    Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 894
  • Rpfleger 1999, 268
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 26.10.1998 - 11 W 2892/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.1999 - 6 W 4392/98
    Die neuerdings teilweise vertretene Auffassung, auch nach heutiger Rechtslage müsse bzw. könne der Rechtspfleger noch eine Abhilfeentscheidung treffen (vgl. OLG München Rpfl 99, 16 = MDR 99, 58; OLG Stuttgart Rpfl 98, 509), läßt sich mit den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbaren (Schneider, Rpfl 98, 499; Riedel, Rpfl 99, 17; OLG Karlsruhe, Rpfl 99, S. 11; vgl. auch Zöller/Herget, a.a.O., 5§ 103, 104, Rz. 10).
  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Das entspricht auch der ganz überwiegend vertretenen Meinung (OLG Braunschweig Rpfleger 1999, 381; OLG Dresden, Rpfleger 2000, 447; KG NJW-RR 2000, 213; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1742 f.; OLG München NJW-RR 2000, 213 f.; OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 1238; OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 211; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 286; MünchKomm/Belz, ZPO, 2. Aufl. § 104 Rn. 86, MünchKomm/Lipp, Aktualisierungsband, § 569 Rn. 14; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 104 Rn. 27, Musielak/Ball, § 569 Rn. 11; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 104 Rn. 44; Thomas/Putzo/Reichold, § 569 Rn. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 78 Rn. 14; Zöller/Gummer, § 569 Rn. 11; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 1082; OLG Hamm NJW-RR 2001, 59; OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 268).
  • OLG Köln, 31.03.2005 - 17 W 109/04

    Prozessrechtliche und materiellrechtliche Voraussetzungen der Anwaltsvollmacht -

    Denn die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren unterliegt nicht dem Anwaltszwang (KG Rpfleger 1999, 527; OLG Braunschweig Rpfleger 1999, 381; OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 435; OLG München Rpfleger 1999, 482; OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 1238; OLG Oldenburg Rpfleger 1999, 176; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 286; Arnold/Meyer-Stolte/Hansens, RpflG, 6. Aufl., § 13 Rn. 9 a; von Eicken AGS 1998, 161; Hansens Rpfleger 2001, 573, 577; Braun, MK-ZPO, 2. Aufl., § 569 Rn. 7; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 569 Rn. 10 f; Musielak/Wolst, § 104 Rn. 26; Rellermeyer Rpfleger 2002, 419, 421 f.; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 569 Rn. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 78 Rn. 14 m.w.N.; Zöller/Herget, § 104 Rn. 21 "Anwaltszwang"; Zöller/Gummer, § 569 Rn. 11; a.A. OLG Frankfurt JB 1999, 539; OLG Hamburg NJW-RR 2001, 59; OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 268).
  • OLG Nürnberg, 01.12.1999 - 3 W 4242/99

    Anwaltszwang im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht

    Im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Rechtspflegers besteht kein Anwaltszwang (gegen OLG Nürnberg, Az. 6 W 4392/98, in: MDR 1999, 894 = JurB 1999, 364 = Rpfl. 1999, 268).

    An dieser weitaus überwiegenden, gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat sich durch das 3. Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes nichts geändert (Thomas-Putzo, ZPO, 22. Auflage, § 104, RdNr. 33, a.A. OLG Nürnberg, Beschluß vom 27.01.1999, Az: 6 W 4392/98, in: MDR 1999, 894 = JurB 1999, 364 = Rpfl. 1999, 268).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    Denn Rechtsstreit im Sinne von § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ist bei der Anfechtung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen das gemäß § 13 RPflG ohne Anwaltszwang durchzuführende Verfahren vor dem Rechtspfleger (vgl. OLG München MDR 1999, 1224; OLG Nürnberg MDR 2001, 597; MDR 2000, 233; OLG Karlsruhe MDR 1999, 1468; OLG Dresden Rpfleger 2000, 447; KG Rpfleger 1999, 528; OLG Oldenburg Rpfleger 1999, 176; OLG Braunschweig Rpfleger 1999, 381; Musielak/Ball, 3. Auflage, § 569 Rn. 11; a.A. OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1999, 1082; OLG Nürnberg MDR 1999, 894; OLG Hamburg MDR 1999, 1223).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2000 - 4 W 3669/00

    Kostenerstattung für "Verkehrsanwalt am dritten Ort

    2) Für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss besteht nach zutreffender Rechtsansicht kein Anwaltszwang (§ 569 Abs. 2 Satz 2, § 78 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 13 RPflG; vgl. Senat, Az. 4 W21388/00; OLG Nürnberg - 3. Zivilsenat -, OLG-Report 2000, 72; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Auflage, § 104 Rn 44 iVm § 569 Rn 10; aM OLG Nürnberg - 6. Zivilsenat -, MDR 1999, 894).
  • OLG Nürnberg, 25.05.1999 - 1 W 1316/99

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach neuem Recht - Fiktive

    Der Senat schließt sich damit einer Rechtsansicht an, die bereits von anderen Senaten des Oberlandesgerichts Nürnberg (6. Zivilsenat, Beschluß vom 27. Januar 1999, Az. 6 W 4392/98; 12. Zivilsenat, Beschlüsse vom 11.2.1999, Az. 12 W 118/99, und vom 23.02.1999, Az: 12 W 453/99) sowie von weiteren Oberlandesgerichten (z.B. OLG Brandenburg NJW 1999, 1268; OLG Zweibrücken - 2. Senat - OLGR Koblenz/Saarbrücken/Zweibrücken 1999, 141; OLG Frankfurt NJW 1999, 1265; OLG Karlsruhe NJW 1999, 1266) vertreten worden ist.
  • OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anwaltliche Vertretung mehrerer Gesellschafter

    Für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzunssbeschluss besteht nach zutreffender Rechtsansicht kein Anwaltszwang (§ 569 Abs. 2 Satz 2 § 78 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 13 RPflG; vgl. Senat, Az. 4 W 1394/01; OLG Nürnberg - 3. Zivilsenat -, OLG-Report 2000, 72; Thomas-Putzo. ZPO, 22. Auflage. § 104 Rn 44 iVm § 569 Rn 10; aM OLG Nürnberg - 6. Zivilsenat -, MDR 1999, 894).
  • OLG München, 05.07.1999 - 11 W 1889/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

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  • OLG Nürnberg, 21.06.1999 - 1 W 1470/99

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Der Senat hat sich bereits wiederholt (vgl. Beschluß vom 25.5.1999, Az. 1 W 1316/99 mit einer Übersicht über den derzeitigen Meinungsstand; Beschluß vom 14.6.1999, Az. 1 W 1759/99) dieser Rechtsansicht angeschlossen, die auch von anderen Senaten des OLG Nürnberg (6. Zivilsenat, Beschluß vom 27.1.1999, Az. 6 W 4392/98; 12. Zivilsenat, Beschlüsse vom 11.2.1999, Az. 12 W 118/99, und vom 23.2.1999, Az. 12 W 453/99) sowie von weiteren Oberlandesgerichten (z.B. OLG Brandenburg NJW 99, 1268; OLG Zweibrücken - 2. Senat - OLGR Koblenz/Saarbrücken/Zweibrücken 1999, 141; OLG Frankfurt NJW 99, 1265; OLG Karlsruhe NJW 99, 1266) vertreten worden ist.
  • OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 4 W 3273/01

    (Teil-) Kostenerstattung für Unterbevollmächtigten

    2) Für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss besteht nach zutreffender Rechtsansicht kein Anwaltszwang (§ 569 Abs. 2 Satz 2, § 78 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 13 RPflG; vgl. Senat, Az. 4 W 3669/00 = OLG-Report 2001 123; OLG Nürnberg - 3. Zivilsenat -, OLG-Report 2000, 72; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Auflage, § 104 Rn. 44 iVm § 569 Rn 10; aM OLG Nürnberg - 6. Zivilsenat -, MDR 1999, 894).
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