Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 24.03.1999

Rechtsprechung
   BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98   

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BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 (https://dejure.org/1998,81)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 (https://dejure.org/1998,81)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 (https://dejure.org/1998,81)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Änderung der Arbeitsbedingungen - Änderungskündigung - Dringendes betriebliches Erfordernis - Wirtschaftliche Situation - Gesamtbetrieb - Unselbständiger Betriebsteil - Unrentabilität einer Betriebsabteilung - Unvermeidbarkeit von Beendigungskündigungen - Stillegung des ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 5; ; SGB III § 2 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 2, § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 5; SGB III § 2 Abs. 1 Satz 2
    Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Unrentabilität eines unselbständigen Betriebsteils nur unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Gesamtsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 182
  • NJW 1999, 3577 (Ls.)
  • ZIP 1999, 979
  • MDR 1999, 681
  • NZA 1999, 471
  • BB 1999, 956
  • DB 1999, 536
  • JR 2000, 132
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitnehmer besteht (§§ 2, 1 Abs. 2 KSchG), ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes und nicht nur die eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung: BAG Urteile vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei wird nicht verkannt, daß auch die Unrentabilität einer unselbständigen Betriebsabteilung im Einzelfall auf das Ergebnis des Gesamtbetriebes durchschlagen und deshalb ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Senkung der Personalkosten in dieser Abteilung vorliegen kann, weil ohne Anpassung der Personalkosten Beendigungskündigungen nicht zu vermeiden wären (Senatsurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO, vom 26. Januar 1995, aaO und vom 20. August 1998, aaO).

    Als solche milderen Mittel können etwa in Betracht kommen die Absenkung von freiwilligen Zulagen, Rationalisierungsmaßnahmen und sonstige Einsparungen, wobei auch die Sanierungsfähigkeit des Betriebes und eigene Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers bzw. Dritter (Banken) zu bewerten sind (Senatsurteil vom 20. August 1998, aaO).

    Ebensowenig müssen die Arbeitnehmer im Regelfall Einkommensminderungen auf Dauer hinnehmen, wenn der Arbeitgeber nur einen vorübergehenden Betriebsverlust zum Anlaß der Kündigung nimmt (Senatsurteil vom 20. August 1998, aaO).

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bedingt sein (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

    Sie ist sogar oft das einzige dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Mittel; so kommt etwa bei durch eine hohe Vergütung wirtschaftlich für den Betrieb nicht mehr tragbaren Arbeitnehmern nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine Beendigungs-, sondern nur eine Änderungskündigung in Betracht (BAGE 43, 13, 24 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B V 3 der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO, vom 26. Januar 1995, aaO und vom 20. August 1998, aaO).

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr.: vgl. BAG Urteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP Nr. 43 zu § 111 BetrVG 1972).

    Hierzu hat der Arbeitgeber darzulegen, zu welchem Zeitpunkt er welche Maßnahmen zur Aufgabe des Betriebszwecks und zur Auflösung der Betriebseinheit von materiellen, immateriellen und personellen Mitteln geplant hat (Senatsurteil vom 19. Juni 1991, aaO).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Senatsrechtsprechung, Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (st. Rspr. BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m.w.N.; Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Senatsrechtsprechung, Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (st. Rspr. BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m.w.N.; Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO, vom 26. Januar 1995, aaO und vom 20. August 1998, aaO).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).

  • LAG Berlin, 19.08.1997 - 5 Sa 76/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Zwecke der Kostensenkung in einer

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Landesarbeitsgericht Berlin - 5 Sa 76/97 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 19. August 1997 - 5 Sa 76/97 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitnehmer besteht (§§ 2, 1 Abs. 2 KSchG), ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes und nicht nur die eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung: BAG Urteile vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dies ergibt sich schon aus der gesetzlichen Regelung, wenn in § 2 KSchG u.a. auf § 1 Abs. 2 KSchG verwiesen, also ein dringendes betriebliches, nicht abteilungsspezifisches Erfordernis zur sozialen Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen vorausgesetzt wird (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr.: vgl. BAG Urteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP Nr. 43 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
    Beschließt der Arbeitgeber, bestimmte bisher in seinem Betrieb durchgeführte Arbeiten an einen anderen Unternehmer zur selbständigen Erledigung zu vergeben, so stellt dies nach der ständigen Senatsrechtsprechung eine die Arbeitsgerichte grundsätzlich bindende Unternehmerentscheidung dar (Senatsurteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 = AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 55, 262, 269 f. = AP Nr. 42, aaO, m.w.N.).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97- BAGE 88, 10; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98- BAGE 90, 182; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    (a) Die Unrentabilität des Betriebs kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen sein, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebs oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; ebenso: KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 107a; HaKo-Gallner KSchG 2. Aufl. § 2 Rn. 44; APS-Künzl 2. Aufl. APS § 2 KSchG Rn. 257 ff.; v.Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 72 ff.; Spirolke/Regh Die Änderungskündigung § 5 S. 142 ff.; ähnlich Dänzer-Vanotti DB 1986, 1390).
  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Denn die Entscheidung darüber, mit welcher Anzahl von Arbeitnehmern ein Arbeitgeber sein Unternehmen betreiben will, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts in der unternehmerischen Freiheit (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, 176 = AP KSchG 1969 § 23 Nr. 17 = EzA KSchG § 23 Nr. 17; 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 - AP AEntG § 3 Nr. 2; BAG 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182, 188 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 51 = EzA KSchG § 2 Nr. 33).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3610
OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99 (https://dejure.org/1999,3610)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.03.1999 - 2 W 47/99 (https://dejure.org/1999,3610)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. März 1999 - 2 W 47/99 (https://dejure.org/1999,3610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Beschwerderecht der Staatskasse gegen Bestellung eines Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 6; FGG § 69g Abs. 1
    Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 3 XVII P 285
  • LG Kiel - 3 T 63/99
  • OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 681
  • FamRZ 2000, 1444
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Diese Auslegung des Beschwerdebegehrens der Beteiligten zu 3) ist auch deshalb geboten, weil eine isolierte, auf die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuertätigkeit der Beteiligten zu 2) beschränkte Anfechtung nicht statthaft wäre (insoweit zutreffend LG Nürnberg-Fürth BtPrax 1999, 155; Jansen/Sonnenfeld, FGG, 3. Aufl., § 69 g Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g FGG, Rdnr. 27; Palandt/Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1 VBVG, Rdrn.7; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836, Rdnr. 40; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., S. 122).
  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

    Ein solches Beschwerderecht wird in der Rechtsprechung (Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 1999, 110; OLG Hamm FGPrax 2001, 18; so auch Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836 Rn. 4) verneint.

    In diesem Zusammenhang ist auch auf die gesetzgeberischen Überlegungen bei der Einführung dieser Vorschrift durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz zu verweisen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 1999, 110/111).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Zwischenzeitlich hat sich in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend die Auffassung herausgebildet, dass der Staatskasse gegen die in die Einheitsentscheidung über die Betreuerbestellung nach § 1836 Abs. 1 S. 3 BGB einzubeziehende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung ein Beschwerderecht nicht zusteht (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1444 = FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155; OLG Hamm FamRZ 2001, 1452 = FGPrax 2001, 18; BayObLG FamRZ 2001, 1484 = BtPrax 2001, 204; Palandt/Diederichsen, BGB, 63.Aufl., § 1836 Rn. 4; Keidel/Kayser, a.a.O., § 69 g Rn. 15; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 28).
  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    In dieser Beurteilung folgt der Senat der Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155), das für eine mit dem vorliegenden Fall im Kern übereinstimmende Sachverhaltsgestaltung die Beschwerdebefugnis der Staatskasse verneint hat.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Mit diesem Beschwerderecht wird es der Staatskasse ermöglicht, die Ersetzung eines Berufsbetreuers durch einen ehrenamtlich tätigen "Privatbetreuer" zu betreiben (vgl. OLG Schleswig FGPrax 1999, 110; umfassender: Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 9. Aufl., § 69g RN 8).
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