Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.03.2000 - 15 WF 90/00   

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https://dejure.org/2000,6269
OLG Koblenz, 16.03.2000 - 15 WF 90/00 (https://dejure.org/2000,6269)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.03.2000 - 15 WF 90/00 (https://dejure.org/2000,6269)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. März 2000 - 15 WF 90/00 (https://dejure.org/2000,6269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Schuldbildung; Unterhaltsanspruch; Berufsschule; Berufsschulgrundjahr

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2
    Ausbildungsunterhalt für Berufsschuldgrundjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wittlich - 8 F 93/99
  • OLG Koblenz, 16.03.2000 - 15 WF 90/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1016
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2000 - 15 WF 90/00
    Im Hinblick auf die Bestimmung des § 1611 Abs. 2 BGB dürfen nämlich dem Unterhaltsberechtigten solche Handlungen nicht angelastet werden, die dieser zu einem Zeitpunkt begangen hat, als er noch minderjährig war (vgl. BGH NJW 1988, 2371, 2374).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Der Besuch des schulischen Berufsvorbereitungsjahres ist jedenfalls dann eine allgemeine Schulausbildung im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn das volljährige Kind den - bisher nicht erzielten - Hauptschulabschluss erwerben kann (allgemein bejahend: OLG Celle, FamRZ 2004, 301; OLG Koblenz MDR 2000, 1016; Scholz in: Wendl/Staudigl, a.a.O., Rn. 459 zu § 2), was vorliegend der Fall ist.
  • OLG Celle, 06.08.2003 - 15 UF 14/03

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Durch Arbeitslosigkeit eingeschränkte

    Der Besuch des schulischen Berufsgrundbildungsjahres ist jedenfalls dann eine allgemeine Schulausbildung im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn das volljährige Kind den - bisher nicht erzielten - Hauptschulabschluss erwerben kann (allgemein bejahend: OLG Koblenz MDR 2000, 1016; Scholz in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl., Rn. 459 zu § 2; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rn 3204 m. Fn. 456; verneinend: FamRef-Kommentar-Häußermann, Rn. 9 zu § 1603 BGB; Münch-Komm-Luthin, 4. Aufl., Rn. 79 m. Fn. 127 zu § 1603 BGB; Johannsen/Henrich/ Graba, Eherecht, 3. Aufl., Rn. 8a zu § 1603 BGB).
  • AG Marl, 14.07.2020 - 36 F 251/19

    Unterrichtsbegleitendes Praktikum am Berufskolleg als allgemeine Schulausbildung

    Erst eine Lehre, d. h. die Ausbildung zu einem konkreten Beruf, verändert die Lebensstellung der Kinder, da es sich hierbei um eine praktische Ausbildung in einem Betrieb mit begleitenden Schulbesuch handelt (vergleiche OLG Koblenz, Urteil vom 16.03.2000-15 WF 90/00-).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4917
OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99 (https://dejure.org/2000,4917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2000 - 2 UF 23/99 (https://dejure.org/2000,4917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 2 UF 23/99 (https://dejure.org/2000,4917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ehegattenunterhalt; Sittenwidrige Vereinbarung; Unterhaltsanspruch der Ehefrau; Kindeswohl ; Zusichnehmen der Kinder

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 9

    § 138 BGB
    Notarielle Vereinbarung zwischen Ehegatten über sinkenden Unterhalt

  • Judicialis

    BGB § 138

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1016
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 18.08.1995 - 10 WF 244/95

    Neuerliche Auskunftsverpflichtung nach erteilter Auskunft bezüglich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
    Eine Auskunftserteilung zum Trennungsunterhalt macht nur ausnahmsweise die erneute Erteilung einer Auskunft zum nachehelichen Unterhalt entbehrlich, da es sich bei Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt um verschiedene Streitgegenstände handelt (Palandt/Brudermüller, 59. Aufl., § 1580, Rn. 7; OLG Hamm FamRZ 1996, 868, 869; a.A. OLG Thüringen, FamRZ 1997, 1280, 1281).
  • OLG Jena, 10.10.1996 - WF 119/96

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Berechnung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
    Eine Auskunftserteilung zum Trennungsunterhalt macht nur ausnahmsweise die erneute Erteilung einer Auskunft zum nachehelichen Unterhalt entbehrlich, da es sich bei Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt um verschiedene Streitgegenstände handelt (Palandt/Brudermüller, 59. Aufl., § 1580, Rn. 7; OLG Hamm FamRZ 1996, 868, 869; a.A. OLG Thüringen, FamRZ 1997, 1280, 1281).
  • BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 9/83

    Zusage der Nichtausübung des Umgangsrechts gegen Freistellung von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
    Eine solche Regelung setzt sich bewußt über das Wohl der Kinder hinweg, macht sie vielmehr zum Gegenstand eines Handels und ist damit sittenwidrig (vgl. auch BGH FamRZ 1986, 444, 445 f.; BGH NJW 1984, 1951, 1952).
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 7/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
    Werden mehrere Scheidungsanträge einer Partei hintereinander oder in einem Verfahren Scheidungsanträge beider Parteien gestellt, so wird nach allgemeiner Auffassung das Ende der Ehezeit durch die Rechtshängigkeit desjenigen Scheidungsantrages bestimmt, der den zur Scheidung führen den Rechtsstreit eingeleitet hat (BGH FamRZ 1980, 552, 553; FamRZ 1982, 153 f.; FamRZ 1983, 38, 39).
  • BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 6/85

    Vereinbarung der Freistellung von Unterhaltsansprüchen ehelicher Kinder gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
    Eine solche Regelung setzt sich bewußt über das Wohl der Kinder hinweg, macht sie vielmehr zum Gegenstand eines Handels und ist damit sittenwidrig (vgl. auch BGH FamRZ 1986, 444, 445 f.; BGH NJW 1984, 1951, 1952).
  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 650/80

    Versorgungsausgleich - Ehezeitende - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
    Werden mehrere Scheidungsanträge einer Partei hintereinander oder in einem Verfahren Scheidungsanträge beider Parteien gestellt, so wird nach allgemeiner Auffassung das Ende der Ehezeit durch die Rechtshängigkeit desjenigen Scheidungsantrages bestimmt, der den zur Scheidung führen den Rechtsstreit eingeleitet hat (BGH FamRZ 1980, 552, 553; FamRZ 1982, 153 f.; FamRZ 1983, 38, 39).
  • OLG Bremen, 29.10.1997 - 4 WF 75/97

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
    Ein Fall wie der der Entscheidung des OLG Bremen (FamRZ 1998, 1516 ff.) zugrunde liegende liegt hier nicht vor (Rücknahme des Scheidungsantrages wäre nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten möglich gewesen).
  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
    c) Hinsichtlich der Bestimmung des Stichtages für das Endvermögen nach § 1375 Abs. 1 in Verbindung mit § 1384 BGB gilt nichts anderes (BGHZ 46.215, 216 ff.; FamRZ 1996, 1142, 1144).
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