Weitere Entscheidung unten: OLG München, 21.02.2000

Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1443
BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00 (https://dejure.org/2000,1443)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2000 - X ZR 88/00 (https://dejure.org/2000,1443)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - X ZR 88/00 (https://dejure.org/2000,1443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3008
  • ZIP 2000, 1405
  • MDR 2000, 1152
  • GRUR 2000, 862
  • BB 2000, 2016
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00
    Sie sind als normale Folge des ergangenen Urteils und seiner Vollstreckbarkeit hinzunehmen (Sen.Beschl. v. 22.04.1998 - X ZR 6/98, Umdr. S. 6 f.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 07.09.1990 - I ZR 220/90, NJW-RR 1991, 186, 187 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1998 - X ZR 6/98

    Begrif des nicht zu ersetzenden Nachteils im Patentverletzungsprozeß; Offenbarung

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00
    Sie sind als normale Folge des ergangenen Urteils und seiner Vollstreckbarkeit hinzunehmen (Sen.Beschl. v. 22.04.1998 - X ZR 6/98, Umdr. S. 6 f.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 07.09.1990 - I ZR 220/90, NJW-RR 1991, 186, 187 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00
    Das würde dem Grundsatz der Vollstreckbarkeit eines Berufungsurteils widersprechen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.07.1979 - I ZR 55/79, GRUR 1979, 807; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl, § 719 Rdn. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

    Für den Bereich des Patentrechts besteht darüber hinausgehend die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf I-15 U 132/14 Beschluss v. 21.12.2015; OLG Düsseldorf I-2 U 24/15 Beschluss v. 27.10.2015; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe BeckRS 2015, 18619 jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 66/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

    Für den Bereich des Patentrechts besteht darüber hinausgehend die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf I-15 U 132/14 Beschluss v. 21.12.2015; OLG Düsseldorf I-2 U 24/15 Beschluss v. 27.10.2015; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe BeckRS 2015, 18619 jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2020 - 13 U 3078/20

    Kündigungsausschluss während der Corona-Pandemie im Gewerberaummietrecht setzt

    Sie sind als regelmäßige Folge des ergangenen Urteils und seiner Vollstreckbarkeit hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 20.06.2000 - X ZR 88/00, juris Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16

    Zwangsvollstreckung aufgrund eines Patentverletzungsverfahrens: Einstweilige

    Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862 - Spannschraube; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122, 123; Senat, InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I; InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II GRUR-RR 2015, 326 Rn. 17 - juris ).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23
    Für den Bereich des Patent- und Gebrauchsmusterrechts besteht die Besonderheit, dass die Laufzeit des Schutzrechts und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf [2. ZS], BeckRS 2019, 24918; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2019 - 2 U 35/19

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für

    Für den Bereich des Patentrechts besteht darüber hinausgehend die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 66/15, BeckRS 2016, 01680; Beschl. v. 21.12.‌ 2015, Az.: I-15 U 132/14; Beschl. v. 27.10.‌ 2015, Az.: I-2 U 24/15; Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 66/15, BeckRS 2016, 01680; Beschl. v. 13.01.2017, Az.: I-2 U 82/16, BeckRS 2017, 100463; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.04.‌ 2015, Az. 6 U 168/14, BeckRS 2015, 18619, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Für den Bereich des Patentrechts besteht darüber hinausgehend die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; Senat, I-15 U 66/15, Beschluss v. 13.01.2016 = NZKart 2016, 139 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2015 - 6 U 44/15

    Einstellung der Zwangsvollstreckung einer Patentwertungsgesellschaft aus der

    Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862 - Spannschraube; OLG Düsseldorf, GRUR 2000, 862; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I; InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II).
  • OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16

    Dekodiervorrichtung - Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der

    Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862 - Spannschraube; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122, 123; Senat, InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I; InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II; GRUR-RR 2015, 326 juris-Rn. 17 - Mobiltelefone).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen

    Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patent und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (vgl. BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR 2000, 862 ).
  • OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12

    Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 2 U 51/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung im

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 35/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2021 - 15 U 39/21

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 5/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

  • BGH, 19.03.2002 - XI ZR 323/01

    Vollstreckungsschutz in der Revisionsinstanz

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2014 - 6 U 118/14

    Leiterbahnstrukturen - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im

  • BGH, 12.10.2018 - IV ZR 224/18

    Unzulässiger Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in ein

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 2 U 82/16

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel wegen

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2019 - 2 U 48/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil; Verurteilung

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2 U 20/20

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2011 - 6 U 29/11

    Zwangsvollstreckung: Interessenabwägung im Zusammenhang mit der Frage der

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil in einer Patentsache

  • BGH, 04.09.2002 - XI ZR 110/02

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

  • BGH, 14.08.2002 - XII ZR 139/02

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2015 - 2 U 16/15

    Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 6 U 168/14

    Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei

  • OLG Düsseldorf, 04.01.2012 - 2 U 105/11

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil bei Einlegung

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14

    Verletzung eines Patents

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4858
OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98 (https://dejure.org/2000,4858)
OLG München, Entscheidung vom 21.02.2000 - 7 W 2013/98 (https://dejure.org/2000,4858)
OLG München, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 7 W 2013/98 (https://dejure.org/2000,4858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigungserklärung; Zustimmung; Nebenintervenient

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Bestätigung von Beschlüssen, Einberufung durch Nichtberechtigten, Einberufung ohne Selbsthilferecht, Einberufungsmängel gemäß § 241 Nr. 1 AktG analog, Heilung durch Genehmigung, Heilung von Einberufungsmängeln, Heilung von Einberufungsmängeln durch Genehmigung, Heilung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 69; ; ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de

    ZPO § 69 § 91a
    Zustimmung des streitgenössischen Nebenintervenienten zur Erledigungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 3 HKO 15340/97
  • OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1152
  • NZG 2000, 654 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Ob dadurch der Ladungsmangel nach § 51 Abs. 3 GmbHG geheilt worden ist (vgl. BGHZ 36, 207), ist indessen für die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses der Kläger unerheblich.

    Dieser Verstoß gegen § 51 Abs. 1 GmbHG hat die Nichtigkeit der am 14.7.97 gefaßten Beschlüsse zur Folge (BGHZ 36, 207).

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86

    Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung;

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Diese Bestimmung setzt nämlich außer der Anwesenheit sämtlicher Gesellschafter deren Einvernehmen mit der Abhaltung der Versammung zum Zweck der Beschlußfassung voraus; nicht "anwesend" i.S.d. § 51 Abs. 3 GmbHG ist sonach derjenige Gesellschafter, der zwar erschienen oder vertreten ist, aber der Durchführung der Versammlung oder der Beschlußfassung widerspricht (BGHZ 100, 264).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 215/94

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Daß die nachträglich erteilte Zustimmung materiell auf den Zeitpunkt der Abtretung zurückwirkt (§ 184 Abs. 1 BGB), ist für die insoweit maßgebliche prozessuale Beurteilung ohne Bedeutung (BGH NJW 98, 156).
  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Dieser Mangel hat die Nichtigkeit der von dieser GV gefaßten Beschlüsse zur Folge (BGHZ 87, 1).
  • BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63

    Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Durch die somit erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit wirksam gewordene Abtretung der Geschäftsanteile des Klägers zu 2) ist weder dessen Rechtsschutzinteresse noch dessen Prozeßführungsbefugnis entfallen; das ergibt sich aus § 265 Abs. 2 Satz l ZPO (BGHZ 43, 261).
  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 237/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Auch der streitgenössische Nebenintervenient ist nämlich nur Prozeßgehilfe der von ihm unterstützten Partei und nicht wirklicher Streitgenosse (BGH NJW 65, 760).
  • KG, 08.09.2022 - 2 U 115/21

    Keine Kenntnis iSd. § 15 Abs. 1 HGB von der noch nicht eingetragenen und

    Soweit die Einberufung nach Verstreichen der hierfür gesetzten Frist erfolgte, berechtigt zwar auch die nur zögerliche Einberufung durch den Geschäftsführer zur Selbstvornahme (vgl. MüKo-GmbHG/Liebscher, 3. Aufl. 2019, § 50 Rn. 52), allerdings wird dabei regelmäßig eine Frist von einem Monat als angemessen erachtet, in Eilfällen auch etwas weniger (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 7 W 2013/98, OLGR 2000, 165 = GmbHR 2000, 486, Rn. 34 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2012 - I-6 U 220/11, BeckRS 2012, 22394, Rn. 35 nach juris; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, 22. Aufl. 2019, GmbHG § 50 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 6 U 113/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

    Daher liegt ein schwerer Mangel, der ohne weiteres zur Nichtigkeit der Beschlüsse führt, nicht vor (so wohl auch Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage, Anh zu § 47 Rn 12 unter Hinweis auf OLG München GmbHR 2000, 486 ff. und Zöllner in B/H, GmbHG, 20. Auflage 2013, Anh § 47 Rn 45, 84 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 338/05

    GmbH: Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers wegen fehlerhafter

    bb) Wird eine Gesellschafterversammlung durch eine hierzu nicht befugte Person einberufen, so sind ihre Beschlüsse analog § 241 Nr. 1 AktG nichtig, es sei denn, dass alle Gesellschafter erschienen sind (vgl. BGHZ 87, 2; OLG Hamm, GmbHR 1993, 743; BayObLG, ZIP 1999, 1597; OLG München, GmbHR 2000, 486; Baumbach/Hueck-Zöllner, aaO., § 49 GmbHG, Rdnr. 11; Altmeppen/Roth-Roth, aaO., § 47 GmbHG, Rdnr. 102; Lutter/Hommelhoff-Lutter/Hommelhoff, aaO., Anh. § 47 GmbHG, Rdnr. 11 u. § 49 GmbHG, Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 6 U 220/11
    Einer Ablehnung steht es aber gleich, wenn der Geschäftsführer ankündigt, die Gesellschafterversammlung nicht unverzüglich einzuberufen, wobei eine Frist von einem Monat als angemessen angesehen wird (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 7 W 2013/98/zitiert nach juris), zumindest muss die von dem die Einberufung verlangenden Gesellschafter selbst gesetzte Frist abgelaufen sein.
  • OLG Celle, 24.09.2013 - 9 U 69/13

    Anforderungen an die Ladung der Gesellschafter zu einer

    Soweit zu einer Gesellschafterversammlung nicht sämtliche in der Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter ordnungsgemäß eingeladen worden sind, führt dieser Einladungsmangel zur Beschlussnichtigkeit (§ 121 Abs. 3 AktG analog; vgl. auch OLG München GmbHR 2000, 486).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 5 W 37/13

    Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Vergleich zwischen den Parteien

    Bei übereinstimmender Erledigungserklärung, die nach bestrittener Ansicht der Zustimmung des Nebenintervenienten nicht bedarf (vgl. OLG München, MDR 2000, 1152, Juris-Rz. 20; a. A.: Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 91a, Rz. 57), ist es konsequent, im Rahmen der zu treffenden Kostenentscheidung dem Grundsatz, dass der Erstattungsanspruch des Nebenintervenienten nach seinem persönlichen Obsiegen und Unterliegen im Verhältnis zu dem Gegner zu beurteilen ist, zur Geltung zu verhelfen (so auch BGH, Beschluss vom 3.06.1985 - II ZR 248/84, Juris- Rz.6).
  • OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02

    Wirkung der Klagerücknahme gegenüber Nebenintervenient

    So kann er nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur insbesondere weder die Klage zurücknehmen, noch andererseits den Prozess nach Klagerücknahme durch den Kläger selbständig weiter führen (BGH aaO; OLG Rostock, aaO; OLG München, MDR 2000, 1152 ff; Zöller-Vollkommer, aaO., § 61 Rn. 8 und § 69 Rn. 8; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Auflage, § 69 Rn. 7; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, § 69 Rn. 53).
  • OLG Koblenz, 01.02.2018 - 6 U 442/17
    Demnach liegt selbst bei einer teilnahme aller Gesellschafter an einer Gesellschafterversammlung und einer in deren Verlauf erfolgenden Beschlussfassung keine Vollversammlung vor, wenn ein Gesellschafter der Abstimmung zum Zwecke der Beschlussfassung widersprochen hat und seine (spätere) teilnahme an der Abstimmung nicht als Aufgabe des (früheren) Widerspruchs verstanden werden kann, sondern vielmehr dem Zweck dient, (hilfsweise) durch Abstimmung gegen den Beschlussvorschlag die (formelle) Fehlerhaftigkeit des Beschlusses geltend zu machen und dessen Zustandekommen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2009 - II ZR 98/08 - NZG 2009, 385, 386; BGH, Urteil vom 08.12.1997 - II ZR 216/97 - DStR 1998, 348, 349 mit Anmerkung Goette; BGH, Urteil vom 30.03.1987 - II ZR 180/86 - DNotZ 1988, 40, 43 f.; OLG München, Beschluss vom 21.02.2000 - 7 W 2013/98 - GmbHR 2000, 486, 489; Seibt in: Scholz, GmbHG, 12. Auflage 2014 ff., § 51 Rn. 36; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Auflage 2016, § 51 Rn. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht