Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 20.03.2000

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   BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00   

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BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00 (https://dejure.org/2000,1129)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 1 BvR 741/00 (https://dejure.org/2000,1129)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 741/00 (https://dejure.org/2000,1129)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - Prozeßvergleich - Kostenübernahme - Kostenfestsetzung - Gerichtskosten - Prozeßpartei - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 54 Nr. 1; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 54 Nr. 2; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Kostentragungspflicht einer bedürftigen Partei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3271
  • MDR 2000, 1157
  • NVwZ 2000, 1409 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, da die von ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten lassen (BVerfGE 51, 295 ).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in einer früheren Entscheidung (BVerfGE 51, 295 ) entschieden hat, ist es unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht geboten, die Vorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG, die die bedürftige Partei im Hinblick auf Gerichtskosten vor einem Rückgriff der Gegenpartei schützen soll, auch auf den Kostenschuldner gemäß § 54 Nr. 2 GKG zu erstrecken.

    Zum einen kann nämlich die Beendigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich, der auch von anderen Erwägungen als denen der Anspruchsberechtigung getragen werden kann, die Gefahr einer Manipulation der Prozessparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse in sich bergen (vgl. BVerfGE 51, 295 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 - JurBüro 1999, S. 540 f.).

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00
    Anders als in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (1 BvR 984/89, JurBüro 1999, S. 540 f.) beruhte die Kostentragungspflicht der Beschwerdeführerin nicht auf einer gerichtlichen Entscheidung im Sinne des § 54 Nr. 1 GKG, sondern auf dem von ihr abgeschlossenen Vergleich (§ 54 Nr. 2 GKG).

    Zum einen kann nämlich die Beendigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich, der auch von anderen Erwägungen als denen der Anspruchsberechtigung getragen werden kann, die Gefahr einer Manipulation der Prozessparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse in sich bergen (vgl. BVerfGE 51, 295 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 - JurBüro 1999, S. 540 f.).

  • LG Hamburg, 24.06.1999 - 331 O 109/95
    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00
    Auf Grund dieser Aspekte wird es auch in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur als unbedenklich angesehen, dass die Schutzvorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auf Kostenschuldner gemäß § 54 Nr. 1 GKG beschränkt ist (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 2000, S. 88; OLG Bamberg, JurBüro 2000, S. 88 f.; LG Hamburg, JurBüro 2000, S. 89 f.; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 123 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 16.09.1999 - 2 WF 149/99
    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00
    Auf Grund dieser Aspekte wird es auch in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur als unbedenklich angesehen, dass die Schutzvorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auf Kostenschuldner gemäß § 54 Nr. 1 GKG beschränkt ist (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 2000, S. 88; OLG Bamberg, JurBüro 2000, S. 88 f.; LG Hamburg, JurBüro 2000, S. 89 f.; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 123 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 16.02.2015 - 2 W 25/14

    Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Inanspruchnahme der armen Partei

    Für die unterschiedliche kostenrechtliche Behandlung des Beklagten als Entscheidungs- und als Übernahmeschuldner gibt es eine sachliche Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschluss v. 28.06.2000, 1 BvR 741/00, MDR 2000, 1157 zu § 58 Abs. 2 S. 2 GKG a.F. ).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZB 11/03

    Festsetzung von Gerichtskosten aufgrund eines Vergleichs bei Bewilligung von PKH

    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht schon vor dieser Entscheidung ausgesprochen, daß die in § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG angelegte Ungleichbehandlung des (bedürftigen) Entscheidungs- und Übernahmeschuldners mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei (BVerfGE 51, 295), und dies nach der zum Umfang der Erstattungspflicht des Entscheidungsschuldners ergangenen Entscheidung vom 23. Juni 1999 durch Beschluß vom 28. Juni 2000 nochmals bestätigt (NJW 2000, 3271).

    Zum anderen beruhe die Haftung der bedürftigen Partei für die von der Gegenseite verauslagten Gerichtskosten im Falle des § 54 Nr. 2 GKG auf ihrer privatautonomen Entscheidung zum Abschluß eines Prozeßvergleichs; deshalb handele es sich bei einer derartigen Kostentragungspflicht qualitativ um etwas anderes als eine gerichtliche Entscheidung, auch wenn sich die im Vergleich getroffene Kostenregelung möglicherweise an dem verhältnismäßigen Obsiegen und Unterlegen nach dem Erkenntnisstand des Gerichts zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses orientiere (BVerfG NJW 2000, 3271).

  • AG Bad Segeberg, 24.11.2014 - 17 C 22/13

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Vorrangige Entscheidung über die

    Die in § 31 Abs. 3 Satz 1 GKG angelegte Ungleichbehandlung des bedürftigen Entscheidungs- und Übernahmeschuldners ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, weil bei einer Beendigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich zum einen die Gefahr einer Manipulation der Prozessparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zulasten der Staatskasse besteht und zum anderen die Haftung der bedürftigen Partei für die von der Gegenseite verauslagten Gerichtskosten im Falle des § 29 Nr. 2 GKG auf einer privatautonomen Entscheidung zum Abschluss eines Prozessvergleichs beruht (zu § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG s. BVerfG, Beschl. v. 13.06.1979 - 1 BvL 97/78, BVerfGE 51, 295 = NJW 1979, 2608; BVerfG, Beschl. v. 28.06.2000 - 1 BvR 741/00, NJW 2000, 3271).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 3 U 298/10

    Auswirkung der Kostenübernahme im Vergleich auf die Verpflichtung zur Tragung von

    Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 51, 295; NJW 2000, 3271) und Bundesgerichtshof (BGH MDR 2004, 295) haben deswegen bislang aus § 31 Abs. 3 GKG (bzw. seinen Vorläufernormen) auch nur den Kostenausgleich zwischen den Parteien, nicht aber die unmittelbare Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfepartei durch die Gerichtskasse zugelassen.

    Diese Ungleichbehandlung von bedürftigem Entscheidungs- und Übernahmeschuldner ist mit dem Grundgesetz vereinbar, weil die privatautonom übernommene Kostentragungspflicht nicht mit einer gerichtlich angeordneten verglichen werden kann und im Fall einer Gleichstellung von Übernahme- und Entscheidungsschuldner die Gefahr einer Manipulation der Prozessparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse besteht (BVerfGE 51, 295; BVerfG NJW 2000, 3271).

    Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 51, 295; NJW 2000, 3271) und Bundesgerichtshof (BGH MDR 2004, 295) haben deswegen bislang aus § 31 GKG (bzw. seinen Vorläufernormen) auch nur den Kostenausgleich zwischen den Parteien, nicht aber die unmittelbare Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfepartei durch die Gerichtskasse zugelassen.

  • OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16

    Gerichtskostenbefreiung thüringischer Gemeinden: Verpflichtung zur Übernahme der

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer vergleichbaren Konstellation auch ausgeführt, dass es sich bei der privatautonomen Vereinbarung der Kostentragung in einem Prozessvergleich um etwas qualitativ anderes als um eine gerichtliche Kostenentscheidung handele, die die Partei gerade nicht beeinflussen könne und deswegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Kostentragung durch die - an sich gebührenbefreite - bedürftigen Partei erhoben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 BvR 741/00 -, juris).
  • OLG Hamm, 25.09.2020 - 25 W 155/20

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Feststellung des Gerichts vor Abschluss des

    Das Bundesverfassungsgericht hat es in einem Beschluss vom 28.06.2000 - 1 BvR 741/00 - (NJW 2000, 3271) nicht für verfassungsrechtlich geboten gehalten, die Schutzvorschrift des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG a. F. auch auf den Kostenschuldner aus einem Vergleich zu erstrecken.
  • OLG Rostock, 06.06.2011 - 10 UF 118/09

    Verfassungrechtliche Bedenken bei Übernahme von Prozesskosten in einem Vergleich

    Auch eine verfassungskonforme Auslegung scheidet vor dem Hintergrund der dargestellten Entstehungsgeschichte und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.06.2000 (1 BvR 741/00 = NJW 2000, 3271), nach welcher die Ungleichbehandlung von Entscheidungs- und Übernahmeschuldners keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, aus (hierzu auch BGH NJW 2004, 366).

    a) Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich allerdings nicht bereits daraus, dass Übernahmeschuldner kostenrechtlich schlechter stehen als Entscheidungsschuldner (BVerfG NJW 2000, 3271; NJW 1979, 2608).

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.06.2000 (1 BvR 741/00 = NJW 2000, 3271) steht der Vorlage nicht entgegen, weil eine Prüfung unter den hier angeführten Gesichtspunkten noch nicht erfolgt ist.

  • AG Bad Segeberg, 16.05.2014 - 17b C 144/12

    Prozesskostenhilfe: Verpflichtung der bedürftigen Partei zur Tragung der

    Über die Rechtsfrage, ob § 122 Abs. 1 Nr. 1 a) ZPO für den Fall einer freiwilligen Kostenübernahme durch die bedürftige Partei einzuschränken ist, haben im Übrigen weder das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 13.06.1979 - 1 BvL 97/78, BVerfGE 51, 295 = NJW 1979, 2608; BVerfG, Beschl. v. 28.06.2000 - 1 BvR 741/00, NJW 2000, 3271) noch der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - III ZB 11/03, NJW 2004, 366 f.) entschieden.
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 18 W 162/12

    Zum Schutz durch § 122 ZPO bei Übernahme der Kostenlast durch Vergleich

    Eine aufgrund privatautonomer Entscheidung übernommene Kostentragungspflicht ist von anderer Qualität als eine durch gerichtliche Kostenentscheidung begründete, was eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 28.06.2000, Az.: 1 BvR 741/00, NJW 2000, 3271 - zitiert nach juris).

    Ein solches, den Übernahmeschuldner ausschließendes Verständnis dieser Regelung ist überdies aus folgenden Erwägungen geboten: Würde man auch im Falle der freiwilligen Übernahme von Gerichtskosten auf der Grundlage von § 122 Abs. 1 Nr. 1 a) ZPO Kostenfreiheit gewähren, bestünde die Gefahr, dass Vergleiche geschlossen würden, in denen eine vermögende Partei der bedürftigen in der Hauptsache entgegenkommt und diese dafür - und sei es auch nur teilweise - die bei ihr nicht beitreibbaren Gerichtskosten übernimmt (vgl. hierzu insbes. BVerfG, Beschluss vom 28.06.2000, Az.: 1 BvR 741/00, NJW 2000, 3271 - zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 18 W 217/12

    Zum Schutz durch § 122 ZPO bei Übernahme der Kostenlast durch Vergleich

    Denn zum einen besteht im Falle eines Vergleichs die Gefahr, dass die Parteien missbräuchlich eine im Ergebnis für die Staatskasse nachteilige Kostenfolge vereinbaren (BVerfG, NJW 2000, 3271; BVerfG, NJW 1979, 2608).

    Eine in dieser Weise aufgrund privatautonomer Entscheidung übernommene Kostentragungspflicht ist von anderer Qualität als eine durch gerichtliche Kostenentscheidung begründete, was eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt (BVerfG, NJW 2000, 3271).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 6 WF 105/09

    Kostenfestsetzung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erledigung des

  • OLG Naumburg, 27.06.2013 - 10 W 25/13

    Kostenausgleichung: Kostenregress nach Vergleich mit vereinbarter Kostenaufhebung

  • OLG Koblenz, 28.01.2004 - 14 W 62/04

    Inanspruchnahme des Gegners der beklagten PKH-Partei als Zweitschuldner

  • OLG Hamm, 26.07.2001 - 23 W 232/01

    Festsetzung verauslagter Gerichtskosten gegen eine durch Prozeßkostenhilfe

  • OLG Zweibrücken, 02.02.2010 - 4 W 2/10

    Gerichtskosten: Festsetzung gegen die Prozesskostenhilfepartei als

  • OLG Rostock, 20.10.2009 - 5 W 55/09

    Prozesskostenhilfe: Übernahmeschuld der "armen" Partei bei vergleichsweise

  • BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99

    Tragung der in einem Prozessvergleich übernommenen Gerichtskosten durch Partei,

  • OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 12 W 175/03

    Kostenfestsetzung: Erstattbarkeit verauslagter Gerichtskosten nach Vergleich bei

  • OLG Hamm, 17.05.2011 - 28 U 60/10

    Prozesskostenhilfe, Vergleich, Irrtumsanfechtung, Rechtsfolgenirrtum,

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2010 - 5 UF 147/08

    Zweitschuldnerhaftung für die Gerichtskosten bei Abschluss eines Vergleichs

  • BGH, 27.05.2004 - VII ZB 28/03

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer

  • OLG Frankfurt, 25.09.2008 - 14 W 85/08

    Prozesskostenhilfe: Kostenhaftung des Übernahmeschuldners

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 10 WF 3/03

    Zur Anwendbarkeit des § 58 Abs. 2 GKG auf die Fälle der Übernahmehaftung nach §

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 11 W 9/01

    Kostenberechnung bei Haftung nach Bruchteilen - fehlerhafte Verrechnung des

  • OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/00

    Prozesskostenhilfe für Beklagten - Kostenübernahme durch Vergleich

  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 6 W 182/06

    Festsetzung von Gerichtskosten gegen Prozesskostenhilfeberechtigten bei

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 10 WF 22/03

    Zur erweiterten Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG

  • OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03

    Zur fehlenden Privilegierung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Fällen einer durch

  • OLG Hamm, 11.05.2012 - 25 W 9/12

    Haftung einer Partei für die Kosten eines Vergleichs bei Bewilligung von

  • OLG Dresden, 05.10.2001 - 11 AR 196/01
  • OLG München, 26.07.2001 - 11 W 1597/01

    Einfluss einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die Verpflichtung die dem

  • OLG Koblenz, 15.10.2001 - 11 WF 624/01

    Unterhalt; Abänderung des Unterhaltstitels; Sachverständigengutachten;

  • OLG Koblenz, 10.05.2012 - 13 UF 792/10

    Verfahrenskostenhilfe: Verfassungsmäßigkeit der Haftung des

  • OLG Frankfurt, 05.07.2001 - 5 UF 223/99

    Prozeßkostenhilfe, Kostenübernahme durch Vergleich; Erstschuldner, mittelloser,

  • OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 1 UF 57/00

    Keine Inanspruchnahme des Prozessgegners als Zweitschuldner bei Haftung der

  • LG Hamburg, 11.04.2012 - 322 O 195/11

    Gerichtskostenhaftung des Beklagten als Vergleichsschuldner: Berücksichtigung der

  • OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03

    Festsetzung von Gerichtskosten bei Verauslagung durch die Klägerin i.R.d.

  • VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 155-IV-11
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.03.2000 - 1 U 1064/99 - 258   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15379
OLG Saarbrücken, 20.03.2000 - 1 U 1064/99 - 258 (https://dejure.org/2000,15379)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.03.2000 - 1 U 1064/99 - 258 (https://dejure.org/2000,15379)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. März 2000 - 1 U 1064/99 - 258 (https://dejure.org/2000,15379)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 25.11.2003 - 4 U 72/03

    Keine Ermäßigung des Streitwerts des Berufungsverfahrens bei lediglich im

    So ist ein eingeschränkter Rechtsmittelantrag des Berufungsklägers bei der Streitwertbemessung nach § 14 Abs. 1 GKG nicht zu berücksichtigen, wenn er - wie hier - ohne Zweifel offensichtlich nur der Herabsenkung der Kosten dienen soll, also nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels gerichtet ist (BGHZ 70, 365; BGH VersR 1998, 192; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 642; OLG Saarbrücken MDR 2000, 1157; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl. 1996, Rn. 3734 ff. ; a. A. OLG Celle VersR 1979, 919 und OLG Schleswig SchlHA 1988, 172 = JurBüro 1989, 683 mit zustimmender Anm. Mümmler).
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