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   BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99   

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BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99 (https://dejure.org/2000,1025)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2000 - IV ZR 180/99 (https://dejure.org/2000,1025)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - IV ZR 180/99 (https://dejure.org/2000,1025)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1530
  • MDR 2000, 1193
  • FamRZ 2000, 1504
  • WM 2000, 2246
  • WM 2001, 2246
  • Rpfleger 2000, 500
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99
    a) Die Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB beginnt erst, wenn der Erbe zuverlässige Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund seiner Berufung hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. Februar 1968 - III ZR 196/65 - LM BGB § 2306 Nr. 4).

    Ein Irrtum im Bereich der Tatsachen kann Kenntnis in diesem Sinne ebenso verhindern wie eine irrige rechtliche Beurteilung, wenn deren Gründe nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH, Urteil vom 19. Februar 1968 - III ZR 196/65 - LM BGB § 2306 Nr. 4).

    Die Beweislast dafür, daß die Klägerin schon vor dem 30. Juni 1995 die Wirksamkeit der Beschwerungen gekannt habe, tragen die Beklagten (BGH, Urteil vom 19. Februar 1968, aaO).

  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 132/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Anspruch des Veranlassers der Beerdigung auf

    Den Wegfall des Ausschlagungsrechts durch Fristablauf als rechtsfolgenvernichtende Tatsache hat dagegen derjenige zu beweisen, der sich auf den Verlust des Ausschlagungsrechts beruft (Senatsurteil vom 5. Juli 2000 - IV ZR 180/99, ZEV 2000, 401 unter 2 b; Staudinger/Otte, BGB [2008] § 1944 Rn. 30; MünchKomm-BGB/Leipold, § 1944 Rn. 29).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Diese Sichtweise verkennt, dass den Gläubiger nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Umstände trifft, aus denen sich die für ihn günstige Ablaufhemmung ergibt (BGH, Urteil vom 5. Juli 2000 - IV ZR 180/99, NJW-RR 2000, 432, 434, Tz. 13 - zu § 206 BGB a.F.; Staudinger/Peters/Jacoby [2009], § 210 Rdn. 1; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 210 Rdn. 2; Baumgärtel/Kessen, Beweislast, 3. Aufl., § 211 Rdn. 1).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12

    Beginn der Ausschlagungsfrist für den minderjährigen Erben

    Denn dieser trägt für den Umstand, dass die Frist abgelaufen ist und damit das Ausschlagungsrecht des Beteiligten zu 2) weggefallen ist, die Feststellungslast (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1530; zit. nach Juris Rdn. 11 m.w.Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

    Als gesetzlichem Erben muss ihm deshalb bekannt sein, dass keine letztwillige Verfügung vorhanden ist, welche das gesetzliche Erbfolgerecht ausschließt (vgl. zum Ganzen: BGH NJW-RR 2000, 1530 = FamRZ 2000, 1504 = MDR 2000, 1193; BGH RPfleger 1968, 183; BayObLG …

    Fahrlässige Unkenntnis des Erben steht seiner Kenntnis nicht gleich (vgl. zum Ganzen: BGH NJW-RR 2000, 1530; BGH RPfleger 1968, 183; BayObLG FamRZ 1994, 264, 265; …

    Führen die Aufklärungsbemühungen hinsichtlich der Wahrung der Ausschlagungsfrist zu keinem eindeutigen Ergebnis, wirkt sich dies zum Nachteil des Gegners des Ausschlagenden aus, weil dieser insoweit die materielle Feststellungslast trägt (OLG Düsseldorf MDR 1978, 142, 143; BGH NJW-RR 2000, 1530 m. w. N.; Palandt/Edenhofer aaO, § 1944 Rdnr. 8).

  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 20/18

    Frist für die Ausschlagung der Erbschaft: Fristverlängerung bei Tagesausflug ins

    Ein Irrtum im Bereich der Tatsachen kann Kenntnis in diesem Sinne ebenso verhindern wie eine irrige rechtliche Beurteilung, wenn deren Gründe nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (Senatsurteil vom 5. Juli 2000 - IV ZR 180/99, ZEV 2000, 401 unter 2a [juris Rn. 9]).
  • OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06

    Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der

    Ein Irrtum im Bereich der Tatsachen kann Kenntnis in diesem Sinne ebenso verhindern wie eine irrige rechtliche Beurteilung, wenn deren Gründe nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH NJW-RR 2000, 1530; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 892).
  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Dies ist im Falle eines Rechtsirrtums der Fall, wenn die Gründe für den Irrtum nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH, Urteil v. 19.02.1968 - III ZR 196/65; BGH, Urteil v. 05.07.2000 - IV ZR 180/99, S. 7; Weidlich in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 1944, Rn. 5 m.w.N.; Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss v. 15.01.2021 - I-10 W 59/20, Rn. 46 nach juris).

    Selbst dann, wenn man die Klägerin für den Nachweis ihres den Beginn der Ausschlagungsfrist hemmenden Irrtums für beweisbelastet hält (vgl. Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn.13; a.A. BGH, Urteil v. 05.07.2000 - IV ZR 180/99, S. 8; für den vorliegenden Fall unklar: Otte in Staudinger, BGB, 2017, § 1949, Rn. 11), ist ihr dieser Nachweis gelungen.

    Auch insoweit kam es auf die Beachtlichkeit des Rechtsirrtums der Klägerin an, die die Kammer hier als gegeben ansieht, weil ihre Falschbeurteilung der Wirksamkeit des zuletzt errichteten Testaments gegenüber dem Erbvertrag hier nicht auf Gründen beruht, die von Anfang an völlig von der Hand zu weisen sind (arg. ex § 2258 Abs. 1 BGB; vgl. auch BGH, Urteil v. 05.07.2000 - IV ZR 180/99), sondern auf solchen, die sich aus der schwer zu erkennenden, dem weiteren Wortlaut des Erbvertrages widersprechenden Bindungswirkung der vertragsmäßigen Verfügung mit ihrem vorverstorbenen, ersten Ehemann ergaben.

  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

    Hinsichtlich der gemäß § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Kenntnis ist maßgeblich, ob dem Erben die für den Eintritt seines Erbrechts wesentlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sind, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. BGH MDR 1968, 477 = Rpfleger 1968, 283; FamRZ 2000, 1504; BayObLG FamRZ 1994, 264/265).
  • OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08

    Ausschlagung einer Erbschaft: Beginn der sechswöchigen Frist; Zurechenbarkeit der

    Eine verbleibende Feststellungslast liegt beim Ausschlagenden (BGH, Urt. 05.07.2000, IV ZR 180/99, NJW 2000, 1530).
  • FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13

    Änderung eines Erbschaftsteuerbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

    Denn auch § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB stellt nicht auf die Kenntnis hinsichtlich der einzelnen Vermögensgegenstände ab, sondern allein auf die Kenntnis vom Anfall der Erbschaft (BGH-Urteil vom 5. Juli 2000, IV ZR 180/99, Juris).
  • KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11

    Feuerversicherung für Wohngebäude: Voraussetzungen für den Anspruch auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 8 R 935/11

    Zu Unrecht erbrachte Altersrentenleistungen (hier: Überweisung von Rente nach dem

  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 21/18

    Auslandsaufenthalt bei Aufenthalt des einen gesetzlichen Vertreters eines

  • OLG Koblenz, 24.11.2021 - 12 U 50/21

    Auskunftsanspruch für Pflichtteilsberechtigte; Auslegung einer letztwilligen

  • OLG Celle, 07.02.2022 - 6 W 188/21

    Beschwerde gegen die Feststellung eines Fiskuserbrechts; Wirksamkeit einer

  • OLG Hamm, 15.01.2021 - 10 W 59/20

    Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit der Verfügungen; Ausschlagung;

  • VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08

    Vermögenszuordnungsrecht; Erbrecht: Frist zur Anfechtung der Annahme einer

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