Rechtsprechung
BGH, 03.07.2000 - II ZR 314/98 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Prof. Dr. Lorenz
Sicherungsübereignung und Bestimmtheitsgrundsatz (Raumsicherungsvertrag)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übereignung - Sachgesamtheit - Raumübereignung - Bestimmtheitsgrundsatz - Auslegung - Rückübertragung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 929, 930
Übereignung einer Sachgesamtheit durch Raumübereignung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 929, 930
Übereigung einer Sachgesamtheit durch Raumübereignung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de , S. 45 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§§ 929, 930 BGB
Eigentumsübertragung an Sachgesamtheit/Bestimmtheitsgrundsatz - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Übereignung von Gegenständen als Sachgesamtheit (Raumübereignung); sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2898
- ZIP 2000, 1895
- MDR 2000, 1256
- NJ 2001, 96 (Ls.)
- WM 2000, 1704
- WM 2001, 1704
- DB 2001, 864
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.12.1997 - II ZR 312/96
Auslegung eines Klageantrags auf Auskunft
Auszug aus BGH, 03.07.2000 - II ZR 314/98
Auf die Revision des Klägers hat der Senat das Berufungsurteil vom 10. Oktober 1996, soweit es zum Nachteil des Klägers ergangen war, aufgehoben und die Sache in diesem Umfang an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Senat, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 312/96). - BGH, 13.01.1992 - II ZR 11/91
Handbibliothek Kunst - §§ 929, 930 BGB, Sicherungsübereignung, …
Auszug aus BGH, 03.07.2000 - II ZR 314/98
Dem für die Übereignung einer Sachgesamtheit geltenden Bestimmtheitsgrundsatz ist - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - genügt, wenn es auf Grund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (Senat, Urt. v. 13. Januar 1992 - II ZR 11/91, NJW 1992, 1161 m.w.N.).
- BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05
Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die übereigneten Sachen hinreichend bestimmt, wenn für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGHZ 73, 253, 254; BGH, Urteile vom 13. Januar 1992 - II ZR 11/91, WM 1992, 398 und vom 3. Juli 2000 - II ZR 314/98, WM 2000, 1704, 1705). - OLG Jena, 30.07.2008 - 4 U 726/06
Nachlassauseinandersetzung; hier Klage auf Zustimmung zu eiunem Teilungsplan
Diesen Anforderungen entsprechend genügt es zwar, auf das Inventar eines bestimmten Hauses oder Raumes abzustellen (BGH LM Nr. 9; NJW 1989, 2542; 2000, 2898). - BGH, 16.12.2022 - V ZR 174/21
Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei einer Übereignung einer Gesamtheit von …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird dem Bestimmtheitsgrundsatz auch dann ausreichend Rechnung getragen, wenn es infolge der Wahl einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne Weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - VIII ZR 93/78, BGHZ 73, 253, 254; Urteil vom 13. Januar 1992 - II ZR 11/91, NJW 1992, 1161; Urteil vom 3. Juli 2000 - II ZR 314/98, WM 2000, 1704, 1706;… Urteil vom 26. Juni 2008 - IX ZR 47/05, WM 2008, 1442 Rn. 27; jeweils mwN).
- OLG Stuttgart, 02.02.2022 - 3 U 341/20
Insolvenz: Insolvenzanfechtung aufgrund von Zahlungen auf eine nicht bestehende …
Denn es handelte sich um einen Gattungskauf gemäß § 243 BGB und die dingliche Einigung konnte aufgrund des allgemeinen sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes, der erfordert, dass die zu übereignende Sache so konkret bezeichnet wird, dass jeder, der den Vertrag kennt, sie zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum übergehen soll, unschwer von anderen Sachen unterscheiden kann (BGH, Urteil vom 03.07.2000, II ZR 314/98, Juris Rdnr. 14;… Oechsler in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 929 BGB Rdnr. 6 und § 930 BGB Rdnr. 7, 24), erst mit der Konkretisierung wirksam werden (…Klinck in Beck-Online-Kommentar, 01.10.2021, § 929 BGB Rdnr. 10, 65.1). - OLG Bamberg, 10.12.2019 - 6 U 11/19
Photovoltaikanlage, Solarmodule und Unterkonstruktion - Anspruch auf Herausgabe
Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist Rechnung getragen, wenn es infolge der Wahl einfacher, äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (…BGH, Urt. v. 31.01.1979 - VIII ZR 93/78, Tz. 11; Urt. v. 03.07.2000 - II ZR 314/98, Tz. 14). - FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
Steuerrechtliche Einordnung eines Immobilienverkaufs unter Eheleuten; Beurteilung …
Dem für die Übereignung einer Sachgesamtheit gem. § 929 BGB geltenden Bestimmtheitsgrundsatz ist nur dann genügt, wenn es auf Grund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 03. Juli 2000 II ZR 314/98, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 2898). - OLG Bamberg, 05.03.2020 - 1 U 122/19
Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren, Berufung, Mietvertrag, Vertrag, …
Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist Rechnung getragen, wenn es infolge der Wahl einfacher, äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (…BGH, Urt. v. 31.01.1979 - VIII ZR 93/78, Tz. 11; Urt. v. 03.07.2000 - II ZR 314/98, Tz. 14). - OLG Brandenburg, 30.05.2007 - 13 U 151/06
Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs geleaster EDV-Technik beim Kauf eines …
Im Falle der Übereignung einer Sachgesamtheit - wie hier der Fall - reicht es aus, dass aufgrund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für den, der die Parteiabreden kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet sind (vgl. BGH NJW 2000, 2898, 2899; NJW 1992, 1161, 1162). - LG Köln, 18.12.2007 - 3 O 398/06
Anfechtung der Verrechnung von Zahlungseingängen auf dem Konto eines …
Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist genüge getan, wenn es aufgrund einfacher äußerer Abgrenzungen für jeden, der die Parteiabrede kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH NJW 2000, 2898).
Rechtsprechung
LAG Köln, 31.03.2000 - 10 Ta 50/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertfestsetzung für einen Rechtsanwalt beim Streit um Dienstpläne
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ArbGG § 12 Abs. 5; BRAGO § 10 Abs. 3
Beschlußverfahren - Streitwertbeschwerde - Kostenpflicht
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 16.12.1999 - 6 BV 36/99
- ArbG Köln, 31.03.2000 - 6 BV 36/99
- LAG Köln, 31.03.2000 - 10 Ta 50/00
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1256
- BB 2001, 831
Wird zitiert von ... (13)
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06
Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes
Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst auch das anschließende Streitwertbeschwerdeverfahren von § 33 Abs. 3 RVG (LAG Mecklenburg-Vorpommern, NZA 2001, 1160; a.A. LAG Köln, BB 2001, 831). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter
Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das anschließende Gegenstandswertbeschwerdeverfahren des § 33 Abs. 3 RVG (so auch LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000 - 10 Ta 50/00 MDR 2000, 1256; a.A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - 1 Ta 67/00 - NZA 2001, 1160). - LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07
Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung
Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das anschließende Gegenstandswertbeschwerdeverfahren des § 33 Abs. 3 RVG (so auch LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000 - 10 Ta 50/00 MDR 2000, 1256; a.A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - 1 Ta 67/00 - NZA 2001, 1160).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2009 - 1 Ta 171/09
Gegenstandswert - Freistellung eines Betriebsratsmitglieds zwecks Teilnahme an …
Die Kostenfreiheit aus § 2 Abs. 2 GKG für das Beschlussverfahren gilt nicht für das völlig anders geartete Gebühreninteresse des Rechtsanwalts (ständige Rechtsprechung der Kammer; LAG Köln BB 2001, 831; LAG Hamm, NZA-RR 2007, 491; a.A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, NZA 2001, 1160). - LAG Nürnberg, 19.07.2004 - 6 Ta 60/04
Streitwert - Vergleichswert des Anspruchs auf Zeugniserteilung
3. Die Pflicht zur Tragung der Kosten der Beschwerde - Gerichtskosten, nicht Kosten für eventuelle Beschwerdegegner (…vgl. Wenzel in GK-ArbGG, § 12 Rn. 213) - folgt aus § 97 ZPO analog (LAG Köln vom 31.03.2000, Az. 10 Ta 50/00, LAGE § 10 BRAGO Nr. 10; LAG Hessen vom 09.07.2003, Az. 15 Ta 123/03, LAGE § 10 BRAGO Nr. 15; LAG Nürnberg vom 01.08.2003, Az. 6 Ta 98/03, AR-Blattei ES 160.13 Nr. 248;… Madert in Gerold/Schmidt u.a., BRAGO, 15. Aufl. 2002, § 10 Rn. 9;… Kalb in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechtskommentar, § 12 ArbGG Rn. 31). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2007 - 1 Ta 232/07
Zum Gegenstandswert bei beantragter Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur …
Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (ebenso LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000 - 10 Ta 50/00, MDR 2000, 1256; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - 1 Ta 67/00, NZA 2001, 1160). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
Zum Gegenstandswert beim Streit um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei …
Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07; LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000, MDR 2000, 1256; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
Eilverfahren: Gegenstandswert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst auch das anschließende Gegenstandswertbeschwerdeverfahren von § 33 Abs. 3 RVG (LAG Mecklenburg-Vorpommern, NZA 2001, 1160; a.A. LAG Köln BB 2001, 831). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 199/11
Wertfestsetzung - Beschlussverfahren um die Freistellung von …
Nach Sinn und Zweck der Kostenfreiheit von Streitigkeiten der Betriebspartner erfasst diese Bestimmung nicht auch das Gebühreninteresse der beauftragten Rechtsanwälte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.09.2010; - 1 Ta 189/10; LAG Köln BB 2001, 831). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 1 Ta 191/11
Wertfestsetzung - Status eines Mitarbeiters i.S.d. § 5 BetrVG - Rückgriff auf …
Nach Sinn und Zweck der Kostenfreiheit von Streitigkeiten der Betriebspartner erfasst diese Bestimmung nicht auch das Gebühreninteresse der beauftragten Rechtsanwälte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 Ta 189/10; LAG Köln BB 2001, 831). - VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.12.2003 - VerwG.EKD II-0124/H1
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.12.2003 - VerwG.EKD II-0124/H1
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.12.2003 - VerwG.EKD II 0124/H1