Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 31.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2000 - II ZR 314/98   

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https://dejure.org/2000,1401
BGH, 03.07.2000 - II ZR 314/98 (https://dejure.org/2000,1401)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2000 - II ZR 314/98 (https://dejure.org/2000,1401)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - II ZR 314/98 (https://dejure.org/2000,1401)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 45 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 929, 930 BGB
    Eigentumsübertragung an Sachgesamtheit/Bestimmtheitsgrundsatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 45 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 929, 930 BGB
    Eigentumsübertragung an Sachgesamtheit/Bestimmtheitsgrundsatz

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Übereignung von Gegenständen als Sachgesamtheit (Raumübereignung); sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2898
  • ZIP 2000, 1895
  • MDR 2000, 1256
  • NJ 2001, 96 (Ls.)
  • WM 2000, 1704
  • WM 2001, 1704
  • DB 2001, 864
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 312/96

    Auslegung eines Klageantrags auf Auskunft

    Auszug aus BGH, 03.07.2000 - II ZR 314/98
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat das Berufungsurteil vom 10. Oktober 1996, soweit es zum Nachteil des Klägers ergangen war, aufgehoben und die Sache in diesem Umfang an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Senat, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 312/96).
  • BGH, 13.01.1992 - II ZR 11/91

    Handbibliothek Kunst - §§ 929, 930 BGB, Sicherungsübereignung,

    Auszug aus BGH, 03.07.2000 - II ZR 314/98
    Dem für die Übereignung einer Sachgesamtheit geltenden Bestimmtheitsgrundsatz ist - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - genügt, wenn es auf Grund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (Senat, Urt. v. 13. Januar 1992 - II ZR 11/91, NJW 1992, 1161 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05

    Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die übereigneten Sachen hinreichend bestimmt, wenn für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGHZ 73, 253, 254; BGH, Urteile vom 13. Januar 1992 - II ZR 11/91, WM 1992, 398 und vom 3. Juli 2000 - II ZR 314/98, WM 2000, 1704, 1705).
  • OLG Jena, 30.07.2008 - 4 U 726/06

    Nachlassauseinandersetzung; hier Klage auf Zustimmung zu eiunem Teilungsplan

    Diesen Anforderungen entsprechend genügt es zwar, auf das Inventar eines bestimmten Hauses oder Raumes abzustellen (BGH LM Nr. 9; NJW 1989, 2542; 2000, 2898).
  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 174/21

    Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei einer Übereignung einer Gesamtheit von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird dem Bestimmtheitsgrundsatz auch dann ausreichend Rechnung getragen, wenn es infolge der Wahl einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne Weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - VIII ZR 93/78, BGHZ 73, 253, 254; Urteil vom 13. Januar 1992 - II ZR 11/91, NJW 1992, 1161; Urteil vom 3. Juli 2000 - II ZR 314/98, WM 2000, 1704, 1706; Urteil vom 26. Juni 2008 - IX ZR 47/05, WM 2008, 1442 Rn. 27; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 02.02.2022 - 3 U 341/20

    Insolvenz: Insolvenzanfechtung aufgrund von Zahlungen auf eine nicht bestehende

    Denn es handelte sich um einen Gattungskauf gemäß § 243 BGB und die dingliche Einigung konnte aufgrund des allgemeinen sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes, der erfordert, dass die zu übereignende Sache so konkret bezeichnet wird, dass jeder, der den Vertrag kennt, sie zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum übergehen soll, unschwer von anderen Sachen unterscheiden kann (BGH, Urteil vom 03.07.2000, II ZR 314/98, Juris Rdnr. 14; Oechsler in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 929 BGB Rdnr. 6 und § 930 BGB Rdnr. 7, 24), erst mit der Konkretisierung wirksam werden (Klinck in Beck-Online-Kommentar, 01.10.2021, § 929 BGB Rdnr. 10, 65.1).
  • OLG Bamberg, 10.12.2019 - 6 U 11/19

    Photovoltaikanlage, Solarmodule und Unterkonstruktion - Anspruch auf Herausgabe

    Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist Rechnung getragen, wenn es infolge der Wahl einfacher, äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH, Urt. v. 31.01.1979 - VIII ZR 93/78, Tz. 11; Urt. v. 03.07.2000 - II ZR 314/98, Tz. 14).
  • FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06

    Steuerrechtliche Einordnung eines Immobilienverkaufs unter Eheleuten; Beurteilung

    Dem für die Übereignung einer Sachgesamtheit gem. § 929 BGB geltenden Bestimmtheitsgrundsatz ist nur dann genügt, wenn es auf Grund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 03. Juli 2000 II ZR 314/98, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 2898).
  • OLG Bamberg, 05.03.2020 - 1 U 122/19

    Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren, Berufung, Mietvertrag, Vertrag,

    Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist Rechnung getragen, wenn es infolge der Wahl einfacher, äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH, Urt. v. 31.01.1979 - VIII ZR 93/78, Tz. 11; Urt. v. 03.07.2000 - II ZR 314/98, Tz. 14).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2007 - 13 U 151/06

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs geleaster EDV-Technik beim Kauf eines

    Im Falle der Übereignung einer Sachgesamtheit - wie hier der Fall - reicht es aus, dass aufgrund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für den, der die Parteiabreden kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet sind (vgl. BGH NJW 2000, 2898, 2899; NJW 1992, 1161, 1162).
  • LG Köln, 18.12.2007 - 3 O 398/06

    Anfechtung der Verrechnung von Zahlungseingängen auf dem Konto eines

    Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist genüge getan, wenn es aufgrund einfacher äußerer Abgrenzungen für jeden, der die Parteiabrede kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH NJW 2000, 2898).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 31.03.2000 - 10 Ta 50/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6373
LAG Köln, 31.03.2000 - 10 Ta 50/00 (https://dejure.org/2000,6373)
LAG Köln, Entscheidung vom 31.03.2000 - 10 Ta 50/00 (https://dejure.org/2000,6373)
LAG Köln, Entscheidung vom 31. März 2000 - 10 Ta 50/00 (https://dejure.org/2000,6373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung für einen Rechtsanwalt beim Streit um Dienstpläne

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 12 Abs. 5; BRAGO § 10 Abs. 3
    Beschlußverfahren - Streitwertbeschwerde - Kostenpflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1256
  • BB 2001, 831
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst auch das anschließende Streitwertbeschwerdeverfahren von § 33 Abs. 3 RVG (LAG Mecklenburg-Vorpommern, NZA 2001, 1160; a.A. LAG Köln, BB 2001, 831).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07

    Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das anschließende Gegenstandswertbeschwerdeverfahren des § 33 Abs. 3 RVG (so auch LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000 - 10 Ta 50/00 MDR 2000, 1256; a.A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - 1 Ta 67/00 - NZA 2001, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das anschließende Gegenstandswertbeschwerdeverfahren des § 33 Abs. 3 RVG (so auch LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000 - 10 Ta 50/00 MDR 2000, 1256; a.A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - 1 Ta 67/00 - NZA 2001, 1160).
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