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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 9 W 57/00   

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https://dejure.org/2000,11536
OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 9 W 57/00 (https://dejure.org/2000,11536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2000 - 9 W 57/00 (https://dejure.org/2000,11536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2000 - 9 W 57/00 (https://dejure.org/2000,11536)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 406
    Nachschieben von Gründen bei Sachverständigenablehnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1434
  • MDR 2000, 1335
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Anderenfalls würde der Zweck der zeitlichen Beschränkung der Geltendmachung von Ablehnungsgründen, einen möglichst ungestörten Verfahrensverlauf zu gewährleisten und den Beteiligten daher eine Prozessförderungspflicht aufzuerlegen, unterlaufen (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2000 - 9 W 57/00 -, juris, Rdnr. 5).

    Dies enthob den Kläger indes nicht insgesamt seiner Pflicht zur Glaubhaftmachung nach § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2000 - 9 W 57/00 -, juris, Rdnr. 5).

  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Letzteres gilt um so mehr, als eine Beschwerde, wie der Senat in seinem in dem vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Beschluß vom 10. Juni 2008 - 2 W 34/08 - bereits ausgeführt hat, von dem Beklagten indes ersichtlich nicht berücksichtigt wird, eine Beschwerde gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluß nicht auf neue, in erster Instanz noch nicht geltend gemachte Ablehnungsgründe gestützt werden kann (vgl. BayObLGZ 1985, 307 [313 f.]; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2000, 455 [456 f.]; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 46, Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07

    Ablehnung einer Hilfsperson des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Kosten eines erfolgreichen Ablehnungsgesuchs zu den Kosten der Hauptsache zählen und der dortigen Kostenentscheidung folgen (OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 455, 456).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22

    Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen

    Zwar geht die wohl einhellige Meinung davon aus, dass - wegen der zeitlichen Grenzen, die aus den spezielleren Regelungen des § 406 Abs. 2 ZPO folgen - im Beschwerdeverfahren (abweichend von § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO) grundsätzlich keine neuen Ablehnungsgründe mehr nachgeschoben werden können (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2000 - 9 W 57/00, LS, juris Rdn. 5 = BeckRS 2000, 7863; ferner BeckOK-ZPO/Scheuch, 44. Ed., § 406 Rdn. 42; HK-ZPO/Siebert, 9. Aufl., § 406 Rdn. 14; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 46 Rdn. 18 i.V.m. Zöller/Greger aaO, § 406 Rdn. 14; jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04

    Betreiben eines Beweisverfahrens mit dem Ziel der Begutachtung einer geplanten

    Soweit die Antragsgegnerin nunmehr meint, ein Verwirrspiel entdecken zu sollen (Bl. 259), hat sich der Senat damit nicht zu befassen, weil erstmals mit der Beschwerde vorgetragene Ablehnungsgründe nicht zu berücksichtigen sind; solche können nämlich nicht im Ablehnungsverfahren mit der sofortigen Beschwerde nachgeschoben werden (OLG Düsseldorf MDR 2000, 1335).
  • OLG Celle, 09.02.2009 - 16 W 5/09

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    solche können nämlich nicht im Ablehnungsverfahren mit der sofortigen Beschwerde nachgeschoben werden (OLG Düsseldorf MDR 2000, 1335).
  • OLG Bamberg, 12.08.2008 - 4 W 38/08

    Ablehnung eines Sachverständigen: verspätete Antragstellung; erst im Gutachten

    Denn im Beschwerdeverfahren über eine Sachverständigenablehnung können keine neuen Ablehnungsgründe nachgeschoben werden (vgl. nur OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1434; OLG Celle BauR 2004, 1186).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - L 10 R 2296/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen den

    Es bedarf hier keiner näheren Erörterung, inwieweit die erstmals im Beschwerdeverfahren vorgenommene Darstellung von Ablehnungsgründen als eigenständige - und dann unzulässigerweise nachgeschobene (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2000, 9 W 57/00) - Ablehnungsgründe oder als Konkretisierung der Einwände vom 15.05.2012 anzusehen ist und inwieweit eine solche Konkretisierung außerhalb der von § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorgegebenen Fristen zulässig ist.
  • OLG München, 12.04.2018 - 25 W 1745/17

    Erfolglose Sachverständigenablehnung wegen Vortätigkeit für Prozesspartei

    Im Beschwerdeverfahren über eine Sachverständigenablehnung können keine Ablehnungsgründe nachgeschoben werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2000 - Az. 9 W 57/00, NJW-RR 2001, 1434; Wulf in Beckscher Onlinekommentar zur ZPO, 26. Ed., 15.9.2017, § 571 Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 26.08.1985 - BReg.
  • KG, 31.10.2022 - 19 W 138/22
    Ergänzend ist anzumerken, dass der Antragsteller mit dem erst mit der Beschwerde geltend gemachten weiteren Befangenheitsgrund der behaupteten unzulässigen Ausdehnung des Untersuchungszeitraums ausgeschlossen wäre, da ein Nachschieben von Ablehnungsgründen im Beschwerdeverfahren nicht zulässig ist, dies würde ansonsten zu einer Umgehung der für die Begründung geltenden Fristen führen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 3.8.2000, 9 W 57/00).
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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2000 - 4 U 8655/99   

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https://dejure.org/2000,20092
KG, 27.06.2000 - 4 U 8655/99 (https://dejure.org/2000,20092)
KG, Entscheidung vom 27.06.2000 - 4 U 8655/99 (https://dejure.org/2000,20092)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 4 U 8655/99 (https://dejure.org/2000,20092)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1335
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Die Gegenmeinung hält den Eingang der Verfahrensakten bei dem Prozessgericht für maßgeblich (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - IX ZR 167/02 - NJW-RR 2004, 1210, 1212 unter III. 2. d; Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZR 206/03 - DStRE 2007, 1000; KG, MDR 1998, 735; 618, 619mit zust. Anm. Müther; NJW-RR 1999, 1011; MDR 2000, 1335, 1336 ; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 194, 195 ; LG Halle, Urteil vom 13. Mai 2005 - 11 O 16/05 - Leitsatz zitiert nach [...]; Hk-ZPO/Gierl aaO Rn. 24; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 696 Rn. 13; Olzen, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 696 Rn. 27; Zöller/Vollkommer aaO § 696 Rn. 5; Weidner, MDR 1981, 460, 461; als frühester Zeitpunkt genannt in BGHZ 112, 325, 329) .
  • OLG Köln, 13.06.2007 - 13 U 173/06

    Bank als gewillkürte Prozessstandschafterin

    KG, MDR 2000, 1335 = KGR 2000, 309; OLG Dresden, OLGR 2001, 395 und NJW-RR 2003, 194; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 696 Rz. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 696 Rz. 5 m.w.Nachw.), kommt es nicht mehr an, da die Klägerin aufgrund der aus dem Schreiben der Zessionarin vom 02.05.2007 ersichtlichen Ermächtigung - mag sie von Anfang an bestanden haben oder erst mit diesem Schreiben nachträglich erteilt worden sein - jedenfalls als gewillkürte Prozessstandschafterin berechtigt war, die eingeklagte Darlehensforderung gegen den Beklagten weiterzuverfolgen.
  • KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09

    Zuständigkeitsstreit: Vorliegen einer Unzuständigkeitserklärung; bei Prüfung der

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten ist, ob im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 696 Abs. 3 ZPO für die Bestimmung des Wohnsitzes im Sinne von § 13 ZPO auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Streitgericht abzustellen ist (so die herrschende Meinung: BGH, DStR 2007, 1099, Rdnr. 2 zit. nach Juris; BGH, MDR 2004, 332 Rdnr. 27 zit. nach Juris; KG, 28. Zivilsenat, MDR 1998, 618, Rdnr. 17 zit. nach Juris; KG, 4. Zivilsenat, MDR 2000, 1335, Rdnr. 5 zit. nach Juris) oder auf einen späteren Zeitpunkt (vgl. zum Meinungsstand: Saenger, ZPO, 2. Aufl. 2007, § 696 Rdnr. 19-23, m.N.), kann dieser Streit vorliegend ebenfalls dahinstehen.
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