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   OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99   

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OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99 (https://dejure.org/2000,2058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2000 - 9 U 226/99 (https://dejure.org/2000,2058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 9 U 226/99 (https://dejure.org/2000,2058)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 236
  • MDR 2000, 1373
  • VersR 2002, 376
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86

    Verletzung der Aufsichtspflicht; Eltern; Unbeaufsichtigtes Fahrradfahren; Fuß-und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99
    Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1430; 1431 m.w.N.; OLG Celle, NJW-RR 1988, 216; KG MDR 1997, 840).
  • KG, 03.03.1997 - 22 U 1221/96

    Aufsichtspflicht der Eltern über ein 6 1/2jähriges radfahrendes Kind;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99
    Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1430; 1431 m.w.N.; OLG Celle, NJW-RR 1988, 216; KG MDR 1997, 840).
  • AG Detmold, 05.12.1996 - 6 C 424/96

    Aufsichtspflichtverletzung durch die Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99
    Die Reifeentwicklung von 6 - 7jährigen sei im Allgemeinen noch nicht so weit vorangeschritten, daß Verkehrsregeln beherrscht und jederzeit auch beherzigt werden (so auch AG Detmold NJW 1997, 1788).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99
    Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1430; 1431 m.w.N.; OLG Celle, NJW-RR 1988, 216; KG MDR 1997, 840).
  • AG Bünde, 06.04.2006 - 5 C 61/05

    Aufsichtspflicht: 6jähriger darf allein Fahrrad fahren

    Ferner komme es auf die Verkehrssituation sowie darauf an, ob das Kind mit der Wegstrecke vertraut ist, (so etwa BGH NJW-RR 1987, 1430, (1430) mwN; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 236, (236); OLG Celle NJW-RR 1988, 216, (216); MünchKomm-Wagner, 4. Auflage 2004, § 832, Rn. 30; Staudinger/Belling/Eberl-Borges, § 832, Rn. 102).

    Es käme darauf an, welche Anstrengungen den Eltern nach den jeweiligen Verhältnissen und objektiven Umständen vernünftigerweise zugemutet werden könnten, um einen Schaden Dritter durch das Kind abzuwenden ( vgl. BGH NJW 1984, 2574, (2575); BGH NJW 1969, 2138, (2139); OLG Hamm, NJW-RR 2002, 236).

    Dabei würden innerhalb besonderer Verkehrsräume wie zum Beispiel Spielstraßen geringere Anforderungen an die Aufsichtspflicht gestellt (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 236, (237); Münch/Komm/Wagner, 2004, § 832, Rn. 30).

  • OLG Hamm, 08.02.2013 - 9 U 202/12

    Aufsichtspflicht, Fahrradfahrer, 6-jähriger Junge

    Umgekehrt müssen Defizite im Bereich der subjektiven Elemente zu größeren Anforderungen an die Aufsichtspflicht führen, und zwar auch dann, wenn sich das Kind in einem objektiv überschaubaren und vertrauten Bereich ohne besondere Gefahrenlage bewegt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 236).
  • LG Hagen, 28.06.2021 - 1 S 50/21

    Elterliche Aufsichtspflicht: Grundschulkind Fahrradfahren

    Grundsätzlich richtet sich das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige zum einen nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen nach ständiger Rechtsprechung danach bestimmt, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen tun müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (OLG Hamm, Urt. v. 09.06.2000 - 9 U 226/99, NJW-RR 2002, 236).

    Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 9.6. 2000 - 9 U 226/99, NJW-RR 2002, 236) ergibt sich auch nicht, dass 6 - 7 jährige Kinder grundsätzlich nicht die Verstandesreife aufwiesen, um am Verkehr teilzunehmen.

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.02.2012 - 11 C 106/11

    Haftung der Eltern für die Kollision ihres aufsichtsbedürftigen sechsjährigen

    Kollidiert ein sechsjähriges Kind mit seinem Fahrrad auf einer solchen Spielstraße mit einem anderen Fahrzeug, trifft die Eltern des Kindes, dass im Fahrradfahren geübt und mit den Verkehrsvorschriften vertraut ist und Fahrten in dem Wohnbereich bereits selbständig gemeistert hat, kein Aufsichtsverschulden (OLG Hamm, MDR 2000, 1373).
  • LG Saarbrücken, 09.08.2002 - 10 O 4/02
    (BGH NJW-RR 87, 1430, 1431; VersR 87, 1210, 1211; VersR 84, 968, 969; OLG Hamm MDR 00, 1373, 1374; OLG München FamRZ 97, 740, 741; OLG Gelle NJW-RR 88, 216).

    Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Kind auch die Gelegenheit bekommt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten frei im Verkehr zu bewegen (OLG Hamm MDR 00, 1373, 1374).

  • OLG Rostock, 18.12.2020 - 5 U 91/18

    Ertrinkungsunfall: Verkehrssichrungspflichten bei einem naturnahen Grundstück mit

    Je gefahrenträchtiger die Umstände desto größere Anforderungen sind an die Fähigkeiten und Eigenschaften des Aufsichtsbedürftigen, insbesondere eines Kindes, zu stellen (OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2000, 9 U 226/99, Rn. 9, juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 90/01

    Schmerzensgeldanspruch nach Fahrradunfall mit einem 5 Jahre und 3 Monate altem

    Für die Frage, ob und inwieweit eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern gegeben ist, weil sie ihr Kind mit einem Fahrrad außerhalb des elterlichen Gesichtskreises fahren lassen, ist nicht auf bestimmte Altersgrenzen zur Bestimmung der Verkehrsreife des Kindes abzustellen, sondern es ist nach allgemeinen Grundsätzen auf die konkret festzustellenden, individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten des Kindes in Verbindung mit den objektiven Umständen abzustellen (OLG Hamm MDR 2000, 1373).
  • LG Rostock, 04.07.2018 - 10 O 10/15
    Dabei hat der Aufsichtspflichtige zu berücksichtigen, dass beides in einer inhaltlichen Wechselbeziehung steht: Je gefahrenträchtiger die objektiven Umstände sind, um so größere Anforderungen sind an die Eigenschaften und Fähigkeiten des Kindes zu stellen, um es unbeaufsichtigt lassen zu können (OLG Hamm, Urteil vom 09. Juni 2000 - 9 U 226/99 -, Rn. 9 zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 3 U 508/02

    Kind verursacht Unfall - Eltern haften nicht automatisch

    Dabei kommt es für die Haftung nach § 832 BGB stets darauf an, ob der Aufsichtspflicht nach den besonderen Umständen des konkreten Falles genügt worden ist (BGH, NJW-RR 1987, 1430 [1431 re. Sp.]; OLG Gelle, VersR 1988, 1240 [li. Sp.]; OLG Hamm, MDR 2000, 454 [455 li. Sp.]; OLG-Hamm, MDR 2000, 1373 [1374 li. Sp.] = NVZ 2001, 42 [li. Sp.]).
  • AG Wetzlar, 28.04.2005 - 39 C 1820/04

    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht über ein siebenjähriges Kind beim

    Das Maß der Aufsichtspflicht über einen siebenjährigen Jungen richtet sich nach den Eigenschaften des Kindes sowie der Schadensgeneigtheit des Unfallbereichs (i. A. an OLG Hamm VersR 2002, 376).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.07.2000 - 2 U 104/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14428
OLG Oldenburg, 05.07.2000 - 2 U 104/00 (https://dejure.org/2000,14428)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.07.2000 - 2 U 104/00 (https://dejure.org/2000,14428)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 2 U 104/00 (https://dejure.org/2000,14428)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1373
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