Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 28.04.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2596
OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98 (https://dejure.org/1999,2596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1999 - 13 U 91/98 (https://dejure.org/1999,2596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 13 U 91/98 (https://dejure.org/1999,2596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz materieller und immaterieller Zukunftsschäden aus einem Rodelunfall wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Anforderungen an die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht für den Betreiber einer Wintersportpiste; Übertragung der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoschläuche als Schlitten: Pistenbetreiber haftet bei Unfällen mit Reifenflitzern - Betreiber hätte Benutzung der Autoschläuche untersagen müssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Rodelhanges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 100
  • MDR 2000, 161
  • SpuRt 2002, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Dabei sind nur diejenigen Gefahren ausgeschlossen, die dem Ski- bzw. Rodelsport typischerweise zu eigen sind und die der Wintersportler bewußt in Kauf nimmt, wie beispielsweise Geländeschwierigkeiten, Vereisungen, Buckel und Mulden oder schlechte Schneequalität (BGH, NJW 1985, 620 ff.).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    An die sachliche Begründetheit einer Feststellungsklage bezüglich materieller und immaterieller Zukunftsschäden sind nur maßvolle Anforderungen zu stellen (BGH, NJW-RR 1989, 1367; 1991, 917).
  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Die Verletzung der äußeren Sorgfalt indiziert die Verletzung der inneren Sorgfalt bzw. hierfür spricht der Beweis des ersten Anscheins (BGH, VersR 1986, 765).
  • OLG Frankfurt, 21.06.1991 - 25 U 239/90

    Haftung für Rodelunfall: Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Ski- und

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Außerdem erreichen sie wesentlich höhere Geschwindigkeiten als Schlitten, so daß auch von daher ein Ausweichen und Abbremsen erheblich erschwert ist (vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 1435).
  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83

    Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Und zwar solange nicht konkrete Anhaltspunkte hervortreten, die dieses Vertrauen erschüttern (BGH, VersR 1984, 1190).
  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Die Verantwortung des Verkehrssicherungspflichtigen erstreckt sich damit primär auf den Schutz des Ski- oder Rodelsportlers vor atypischen Gefahren oder gar heimtückischen Objekten (BGH, NJW 1973, 1379, 1380).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    An die sachliche Begründetheit einer Feststellungsklage bezüglich materieller und immaterieller Zukunftsschäden sind nur maßvolle Anforderungen zu stellen (BGH, NJW-RR 1989, 1367; 1991, 917).
  • BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85

    Verkehrssicherungspflciht des Veranstalters eines Straßenradrennens

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
    Da eine Verkehrssicherung, die jede mögliche Verletzung von Rechtsgütern ausschließt, nicht erreichbar ist, bedurfte es solcher zumutbarer Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten durfte, um andere Personen vor Schaden zu bewahren (BGH, VersR 1986, 705, 707).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.04.1999 - 1 U 30/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5973
OLG Zweibrücken, 28.04.1999 - 1 U 30/98 (https://dejure.org/1999,5973)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.04.1999 - 1 U 30/98 (https://dejure.org/1999,5973)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. April 1999 - 1 U 30/98 (https://dejure.org/1999,5973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VHB 92 § 9 Nr. 1 a
    Nachweis der groben Fahrlässigkeit bei Brand durch heißes Fett auf der Herdplatte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 479
  • MDR 2000, 161
  • VersR 2001, 455
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09

    Kommt fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung

    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, Urt. v. 7.2.2008, VersR 2008, 639 - 12 U 126/07; OLG Köln, Urt. v. 8.5.2001, VersR 2002, 311 - 9 U 147/00; OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.4.1999, VersR 2001, 455 - 1 U 30/98; OLG Köln, Urt. v. 25.10.1995, VersR 1996, 1491 - 13 U 42/95; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, VersR 2006, 695 - 24 O 544/04).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 8.7.1992, a.a.O.; NJW 1977, 1965 = LM § 823 (Ea) BGB Nr. 61; ebenso z. B. OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.4.1999, OLGR 1999, 481 = VersR 2001, 455 - 1 U 30/98; LG Düsseldorf, Urt. v. 3.9.2002, VersR 2003, 905) vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden.

  • LG Köln, 27.10.2005 - 24 O 544/04

    Verlassen der Wohnung bei eingeschaltetem Herd ist grob fahrlässig L

    Es ist allgemein anerkannt, dass im Umgang mit heißem Fett besondere Vorsicht geboten ist, weil das Erhitzen von Fett sehr gefährlich ist und überhitztes Fett eine große Brandgefahr in sich birgt (OGH, VersR 1994, 248; OLG Köln, VersR 1996, 1491; OLG Zweibrücken, MDR 2000, 161).

    Aus dem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes kann auf ein subjektives Fehlverhalten geschlossen werden (OLG Zweibrücken, MDR 2000, 161).

  • OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit an einen Jugendlichen bzgl. eines

    Zwar sind wegen der hohen Brandgefahr beim ungesicherten Erhitzen von Fett in einem offenen Behältnis auf dem Herd grundsätzlich hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen (so auch OLG Köln, VersR 1996, 1491 und Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, MDR 2000, 161).
  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.967

    Fahrlässigkeit durch Verlassen der Wohnung während eines Kochvorgangs

    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, U. v. 7.2.2008 - 12 U 126/07 - VersR 2008, 639; OLG Köln, U.v. 8.5.2001 - 9 U 147/00 - VersR 2002, 311; OLG Zweibrücken, U.v. 28.4.1999 - 1 U 30/98 - VersR 2001, 455; OLG Köln, U.v. 25.10.1995 - 13 U 42/95 - VersR 1996, 1491.
  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.966

    Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz

    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, U. v. 7.2.2008 - 12 U 126/07 - VersR 2008, 639; OLG Köln, U.v. 8.5.2001 - 9 U 147/00 - VersR 2002, 311; OLG Zweibrücken, U.v. 28.4.1999 - 1 U 30/98 - VersR 2001, 455; OLG Köln, U.v. 25.10.1995 - 13 U 42/95 - VersR 1996, 1491).
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