Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 152/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5413
OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 152/98 (https://dejure.org/1999,5413)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.1999 - 5 U 152/98 (https://dejure.org/1999,5413)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 5 U 152/98 (https://dejure.org/1999,5413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 252
    Nutzungsausfall wegen Überschwemmung von Kellerräumen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende förmliche Abnahme bei Gemeinschaftseigentum: Wann kann konkludente Abnahme angenommen werden? (IBR 2000, 123)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsausfallentschädigung auch für Hobby- und Abstellräume? (IBR 2000, 174)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 389
  • BauR 2000, 614 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02

    Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei pflichtwidrig unterlassener

    Der Begriff der "Lebensgüter von zentraler Bedeutung" ist eng auszulegen, unter ihn fällt zwar ein selbst genutztes Haus (BGH NJW 1987, 50), auch die Wohnung, wenn die Räume für die Lebenshaltung des Berechtigten von zentraler Bedeutung sind und er sie auch selbst bewohnen wollte, nicht aber Wohnungsteile von eher marginaler Bedeutung (BGH NJW 1992, 1500 für eine nur gelegentlich von Besuchern benutzte Einliegerwohnung; OLG Düsseldorf MDR 2000, 389 für im Keller gelegenen Hobbyraum und Abstellraum; vgl. auch Palandt/Heinrichs: BGB 64. Aufl., Vorb. vor § 249, Rdnr. 26; Bamberger/Roth: BGB § 249, Rdnr. 65; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 249, Rdnr. 58-60).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06

    Schadensersatzansprüche aus Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages

    In einer Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 09.07.1986 (GSZ 1/86 = BGHZ 98, 212 ff. = NJW 1987, 50 ff.) hat der BGH dann jedoch klargestellt, dass der durch den Entzug der Gebrauchsmöglichkeit entstandene Nutzungsausfallschaden jedenfalls dann zu ersetzen ist, wenn es sich um Sachen handelt, auf deren ständige Verfügbarkeit der Eigentümer in seiner eigenwirtschaftlichen Lebensführung derart angewiesen ist wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, und die er in der Zeit ihres Ausfalls auch entsprechend genutzt hätte (so grundlegend BGH GSZ NJW 1987, 50 ff. = BGHZ 98, 212 ff. - zitiert nach juris Rz. 37 ff.; NJW 1993, 1793 ff. - zitiert nach juris Rz. 17; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 6 ff. - zitiert nach juris Rz. 39).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06

    Beweispflicht für das Vorliegen einer Höchstpreisabrede oder eines vereinbarten

    Diese Anforderung sind eng auszulegen; sie erfassen zwar Wohnungen (BGHZ 98, 222), nicht aber Wohnungsteile von eher marginaler Bedeutung, wie eine nur gelegentliche von Besuchern genutzte Einliegerwohnung (BGHZ 117, 262), einen Hobbyraum (OLG Düsseldorf MDR 2000, 389) oder einen Keller (OLG Schleswig SchlHA 2002, 45).
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