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   LG Halle, 25.01.2000 - 14 T 562/99   

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LG Halle, 25.01.2000 - 14 T 562/99 (https://dejure.org/2000,20809)
LG Halle, Entscheidung vom 25.01.2000 - 14 T 562/99 (https://dejure.org/2000,20809)
LG Halle, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 14 T 562/99 (https://dejure.org/2000,20809)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 480
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2021 - 14 O 145/20

    Abhilfebeschluss muss Kostenentscheidung beinhalten!

    Dies gilt auch bei der Abhilfe einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12. September 2002 - 4 W 54/02, MDR 2000, 480; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 104 ZPO, Rn. 21.3).

    c) Auch sind §§ 92 Abs. 1 Satz 1 1.Alt., 93 ZPO nicht mit der Folge analog anzuwenden, dass Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattungsfähig wären (so aber LG Halle, Beschl. v. 25.1.2000 - 14 T 562/99, MDR 2000, 480; dem folgend LG Bielefeld, Beschl. v. 7.6.2017 - 3 O 27/16, BeckRS 2017, 134124).

  • OLG Köln, 30.01.2002 - 4 WF 11/02

    Ermäßigung der dreifachen Gerichtsgebühr bei Anerkenntnis

    Ob letzteres auch bei einem bloßen Berechnungsfehler des Gerichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 362) oder bei einer Beschwerde des Erstattungsberechtigten, dem im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluß zu wenig zugesprochen wurde (vgl. OLG Nürnberg aaO; LG Halle MDR 2000, 480; Zöller/Herget aaO §§ 103, 104 Rdn. 21 Stichwort "Kostentragung"), zu gelten hat, kann vorliegend auf sich beruhen, weil einer dieser Fälle hier nicht gegeben ist.
  • LG Bielefeld, 07.06.2017 - 3 O 27/16

    Rechtmäßigkeit einer analogen Anwendung der §§ 92, 93 ZPO im Erinnerungsverfahren

    Eines sofortigen Anerkenntnis im Sinne des §§ 93 ZPO bedarf es bei der vorliegenden analogen Anwendung auf das Kostenfestsetzungsverfahren nicht, da der Kostenfestsetzungsbeschluss unabhängig von der Tatsache ergeht, ob der Kostenschuldner sich dem Antrag durch Anerkenntnis anschließt oder schweigt (Vgl. LG Halle MDR 2000, 480).
  • KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03

    Wirkungslos gewordener Kostenfestsetzungsbeschluss: Rückfestsetzung gezahlter

    Soweit die Ansicht vertreten wird, es fehle an einem Beschwerdegegner - wie ihn die Anwendung der §§ 91 ff. ZPO voraussetze -, wenn die Gegenseite dem Festsetzungsantrag und der Beschwerde nicht entgegengetreten sei (OLG Koblenz JurBüro 84, 446; AG Kenzingen, FamRZ 95, 490 mit ablehnender Anmerkung Lappe S. 1167; LG Halle MDR 00, 480; siehe auch OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 00, 362), kann dem nicht gefolgt werden.
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