Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 29.07.1999

Rechtsprechung
   LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99   

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigungsklausel bei Ausbildungsvertrag

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1714
  • MDR 2000, 513



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamm, 04.12.2001 - 24 U 47/01  
    Zum einen stehen sie durch ihre Vorbildung dem naturwissenschaftlichen Heilberuf nicht völlig ahnungslos gegenüber, zum anderen kommt es anders als bei künstlerisch geprägten Berufen (s.d. BGH NJW 1993, 236) auf keine besondere individuelle kreative Begabung oder Ausdrucksmöglichkeit an, die es zunächst an den Anforderungen der Ausbildung zu messen gälte (vgl. LG Gießen, MDR 2000, 513).
  • OLG Koblenz, 18.07.2001 - 1 U 1352/98  

    Unterrichtsvertrag kann nur mit Grund gekündigt werden

    Die Abwägung dieser Interessen rechtfertigte allenfalls die Einräumung einer Kündigungsmöglichkeit nach einer kurzen Probezeit (im Ergebnis auch: LG Gießen, MDR 2000, 513 f., 514).
  • LG Gießen, 28.03.2012 - 1 S 251/11  
    Die Kammer gibt insoweit die in der Entscheidung vom 02.02.2000, 1 S 490/99 (NJW-RR 2001, 1714) geäußerte Rechtsauffassung auf (vgl. schon Hinweisbeschluss 1 S 47/11 zur 1-jährigen Bindung).

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei urheberrechtlichen Verstößen hinsichtlich erworbener Schulungs-Videokassetten

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2000, 513
  • GRUR 2000, 166



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 199/03  

    Direktunterrichtsvertrag: Wirksamkeit eines Kündigungsausschlusses für

    Insbesondere bei künstlerisch oder bezüglich des Umgangs mit Menschen besonders anspruchsvollen Berufen, in denen es auf individuelle Begabung, Kreativität und Ausdrucksmöglichkeit ankommt, ist die Wahl der richtigen Ausbildungsart und -stätte besonders wichtig, weshalb es den zu Unterrichtenden regelmäßig nicht zuzumuten ist, trotz erkanntermaßen fehlender Eignung die gesamte Ausbildung noch zu durchlaufen oder beim Abbruch der Erstausbildung die Kosten für zwei Ausbildungen zu tragen (vgl. BGH, NJW 1993, 326 (329 f); OLG Köln, NJW 1983, 1002 (1003); OLG Hamburg, MDR 2000, 513 (514); OLG Köln, MDR 1998, 1212; LG Berlin, MDR 1989, 741 (742)).

    hhh) Eine Gegenauffassung hält dagegen bei Direktunterrichtsverträgen mit Vollzeitunterricht verbindliche Laufzeiten von einem Jahr und mehr für regelmäßig unangemessen (vgl. OLG Hamburg, MDR 2000, 513 (514); OLG Köln, MDR 1998, 1212; OLG Hamm, MDR 2002, 750 (751); LG Berlin, MDR 1989, 741 (742); Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Auflage, § 9 AGBG, Rdnr. 134).

    Angemessen sei vielmehr in Anlehnung an § 5 Abs. 1 FernUSG und § 621 Nr. 4 BGB eine Begrenzung der Mindestlaufzeit auf 6 Monate (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1981, 2760 (2761); OLG Köln, MDR 1998, 1212; OLG Hamburg, MDR 2000, 513 (514); OLG Hamm, MDR 2002, 750 (751); LG Berlin, MDR 1989, 741 (742)).

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